Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 342/2008
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 14.07.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Termin
09.09.2008
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
29.01.2009
Finanz- und Personalausschuss
19.03.2009
Rat
24.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung der Dorfgemeinschaft Erp e.V. bzgl. Bezuschussung eines
Dorfgemeinschaftshauses in Erftstadt-Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung sondern müssen ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bereit gestellt
werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.07.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Dorfgemeinschaft Erp beantragt erneut die Bezuschussung des Baus eines
Dorfgemeinschaftshauses in Erp. Das Vereinsleben in Erp ist bekanntermaßen vielfältig und
lebendig.
Z. Zt. finden die Veranstaltungen der in Erp aktiven Vereine in verschiedenen Räumlichkeiten statt,
z. B. im Schützenhaus, im ehemaligen Allianz-Schulungsgebäude und in Sälen von Kirche und
Gastronomie. Leider ist die Kapazität dieser Nutzungsstätten begrenzt; es können maximal ca.
jeweils 150 Personen an den Veranstaltungen teilnehmen. Darüber hinaus ist ungewiss, wie lange
das ehemalige Schulungsgebäude der Allianz den in Erp aktiven Vereinen zur Verfügung stehen
wird. Der Saal und die Toilettenanlage der zum Verkauf stehenden Gaststätte Dominik stehen
nach Auskunft der Eigentümer, dem Ehepaar Dominik, jedoch weiterhin den Vereinen zur
Verfügung.
Das geplante Dorfgemeinschaftshaus soll es allen Erper Vereinen ermöglichen, ihre Aktivitäten an
einem zentralen Ort auszuüben und so dem Vereinsleben ein Zuhause zu geben. Aus der
beigefügten Anlage wird ersichtlich um welche Bedarfe es sich nach Auskunft der
Dorfgemeinschaft handelt.
Bereits am 27.05.2004 haben die städtischen Gremien beschlossen, für das Vorhaben der
Dorfgemeinschaft ein Grundstück im Gewerbegebiet Erp zur Verfügung zu stellen.
Im Zusammenhang mit dem Antrag A7/3651 wurde im Jahr 2004 über die Realisierung des
Vorhabens diskutiert. Die Dorfgemeinschaft hatte sich bereiterklärt, in erheblichem Umfang
Eigenleistungen sowie Spenden zur Umsetzung des Vorhabens einzubringen. Bei geschätzten
Baukosten in Höhe von 800.000,00 € sollten 50 % durch die Dorfgemeinschaft erbracht werden.
Das damals angedachte Modell würde voraussetzen, dass die Stadt Erftstadt – so wie es z. B. in
Euskirchen-Palmersheim bei einem vergleichbaren Vorhaben erfolgreich praktiziert wurde – als
Bauherr aufträte. Die Dorfgemeinschaft würde das Gebäude errichten und erhielte von der Stadt
Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, einen Betrag in Höhe von 400.000,00 €. Die
Dorfgemeinschaft übernähme später die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Halle.
Durch die Maßnahme entstünden bei der Stadt jährliche Folgekosten in Höhe von 60.000,00 €.
Diese würden sich sich aus einer Mietzahlung an den Eigenbetrieb in Höhe von 38.000,00 € und
einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von 22.000,00 € zusammen setzen. Insofern ist der Antrag
auch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu behandeln.
Zudem war der Dorfgemeinschaft durch ein in Erp ansässiges Unternehmen zugesagt worden, die
Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet, in dem das Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden
könnte, kostenlos als Baustraße herzurichten. Die dadurch seitens der Stadt eingesparten Kosten
in Höhe von ca. 70.000,00 € hätten so als geldwerter Vorteil angerechnet werden können.
Zwischenzeitlich besteht hier jedoch die Auffassung, dass das Gewerbegebiet Erp nicht
erschlossen werden sollte. Eine entsprechende Vorlage wird im zuständigen Ausschuss
demnächst vorgelegt; die o. g. Regelung wäre somit hinfällig.
Die Erper Firma hat sich bislang noch nicht dazu geäußert, ob sie ihr Engagement auch in anderer
Form in den Bau eines Dorfgemeinschaftshauses einbringen möchte.
Für die Umsetzung des Vorhabens in der o. a. Form wäre außerdem ein erhebliches Engagement
der Dorfgemeinschaft unabdingbar. Das Projekt könnte von dort aus nur dann erfolgreich
umgesetzt werden, wenn es von allen ortsansässigen Vereinen getragen wird. Diese breite
Unterstützung vermag ich zur Zeit nicht abzuschätzen. Ich werde dies und den konkreten Bedarf
bei den in Erp aktiven Vereinen bis zu den Haushaltsplanberatungen jedoch abfragen und
entsprechend darstellen. Gleichzeitig werde ich eine Liste über die notwendigen Investitionen aller
städtischen Projekte vorlegen, damit die Finanzierung des Dorfgemeinschaftshauses Erp im
Gesamtzusammenhang beraten werden kann.
Die Zuschussrichtlinien der Stadt Erftstadt für Kultur- und Heimatvereine sehen gem. Ziffer 15 bei
Investitionen bis zur maximalen Höhe von 120.000,00 € eine Bezuschussung bis zu 25 % vor.
Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht bezuschusst. Somit könnte die Dorfgemeinschaft
Erp einen Betrag in Höhe von maximal 30.000,00 € erhalten; eine Finanzierung des Vorhabens ist
damit nicht zu gewährleisten.
(Bösche)
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