Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung der Dorfgemeinschaft Erp e.V. bzgl. Bezuschussung eines Dorfgemeinschaftshauses in Erftstadt-Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Bürgerantrag (Anregung der Dorfgemeinschaft Erp e.V. bzgl. Bezuschussung eines Dorfgemeinschaftshauses in Erftstadt-Erp) Bürgerantrag (Anregung der Dorfgemeinschaft Erp e.V. bzgl. Bezuschussung eines Dorfgemeinschaftshauses in Erftstadt-Erp)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 342/2008 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 14.07.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin 09.09.2008 Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 29.01.2009 Finanz- und Personalausschuss 19.03.2009 Rat 24.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Anregung der Dorfgemeinschaft Erp e.V. bzgl. Bezuschussung eines Dorfgemeinschaftshauses in Erftstadt-Erp Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung sondern müssen ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bereit gestellt werden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.07.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die Dorfgemeinschaft Erp beantragt erneut die Bezuschussung des Baus eines Dorfgemeinschaftshauses in Erp. Das Vereinsleben in Erp ist bekanntermaßen vielfältig und lebendig. Z. Zt. finden die Veranstaltungen der in Erp aktiven Vereine in verschiedenen Räumlichkeiten statt, z. B. im Schützenhaus, im ehemaligen Allianz-Schulungsgebäude und in Sälen von Kirche und Gastronomie. Leider ist die Kapazität dieser Nutzungsstätten begrenzt; es können maximal ca. jeweils 150 Personen an den Veranstaltungen teilnehmen. Darüber hinaus ist ungewiss, wie lange das ehemalige Schulungsgebäude der Allianz den in Erp aktiven Vereinen zur Verfügung stehen wird. Der Saal und die Toilettenanlage der zum Verkauf stehenden Gaststätte Dominik stehen nach Auskunft der Eigentümer, dem Ehepaar Dominik, jedoch weiterhin den Vereinen zur Verfügung. Das geplante Dorfgemeinschaftshaus soll es allen Erper Vereinen ermöglichen, ihre Aktivitäten an einem zentralen Ort auszuüben und so dem Vereinsleben ein Zuhause zu geben. Aus der beigefügten Anlage wird ersichtlich um welche Bedarfe es sich nach Auskunft der Dorfgemeinschaft handelt. Bereits am 27.05.2004 haben die städtischen Gremien beschlossen, für das Vorhaben der Dorfgemeinschaft ein Grundstück im Gewerbegebiet Erp zur Verfügung zu stellen. Im Zusammenhang mit dem Antrag A7/3651 wurde im Jahr 2004 über die Realisierung des Vorhabens diskutiert. Die Dorfgemeinschaft hatte sich bereiterklärt, in erheblichem Umfang Eigenleistungen sowie Spenden zur Umsetzung des Vorhabens einzubringen. Bei geschätzten Baukosten in Höhe von 800.000,00 € sollten 50 % durch die Dorfgemeinschaft erbracht werden. Das damals angedachte Modell würde voraussetzen, dass die Stadt Erftstadt – so wie es z. B. in Euskirchen-Palmersheim bei einem vergleichbaren Vorhaben erfolgreich praktiziert wurde – als Bauherr aufträte. Die Dorfgemeinschaft würde das Gebäude errichten und erhielte von der Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, einen Betrag in Höhe von 400.000,00 €. Die Dorfgemeinschaft übernähme später die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Halle. Durch die Maßnahme entstünden bei der Stadt jährliche Folgekosten in Höhe von 60.000,00 €. Diese würden sich sich aus einer Mietzahlung an den Eigenbetrieb in Höhe von 38.000,00 € und einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von 22.000,00 € zusammen setzen. Insofern ist der Antrag auch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu behandeln. Zudem war der Dorfgemeinschaft durch ein in Erp ansässiges Unternehmen zugesagt worden, die Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet, in dem das Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden könnte, kostenlos als Baustraße herzurichten. Die dadurch seitens der Stadt eingesparten Kosten in Höhe von ca. 70.000,00 € hätten so als geldwerter Vorteil angerechnet werden können. Zwischenzeitlich besteht hier jedoch die Auffassung, dass das Gewerbegebiet Erp nicht erschlossen werden sollte. Eine entsprechende Vorlage wird im zuständigen Ausschuss demnächst vorgelegt; die o. g. Regelung wäre somit hinfällig. Die Erper Firma hat sich bislang noch nicht dazu geäußert, ob sie ihr Engagement auch in anderer Form in den Bau eines Dorfgemeinschaftshauses einbringen möchte. Für die Umsetzung des Vorhabens in der o. a. Form wäre außerdem ein erhebliches Engagement der Dorfgemeinschaft unabdingbar. Das Projekt könnte von dort aus nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn es von allen ortsansässigen Vereinen getragen wird. Diese breite Unterstützung vermag ich zur Zeit nicht abzuschätzen. Ich werde dies und den konkreten Bedarf bei den in Erp aktiven Vereinen bis zu den Haushaltsplanberatungen jedoch abfragen und entsprechend darstellen. Gleichzeitig werde ich eine Liste über die notwendigen Investitionen aller städtischen Projekte vorlegen, damit die Finanzierung des Dorfgemeinschaftshauses Erp im Gesamtzusammenhang beraten werden kann. Die Zuschussrichtlinien der Stadt Erftstadt für Kultur- und Heimatvereine sehen gem. Ziffer 15 bei Investitionen bis zur maximalen Höhe von 120.000,00 € eine Bezuschussung bis zu 25 % vor. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht bezuschusst. Somit könnte die Dorfgemeinschaft Erp einen Betrag in Höhe von maximal 30.000,00 € erhalten; eine Finanzierung des Vorhabens ist damit nicht zu gewährleisten. (Bösche) -2-