Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
o
Dorfgemeinschaft
Erp e. V.
50374
Erftstadt-
Erp
Vorsitzender:
Ludwig Kottäus, Luxemburger Str.Ja
o 2235 - 7 45 42
stel/vertr. Vorsitzender:
Walter Papenfuß, Jülichplatz 13a
o 2235 - 7 53 19
Geschäftsführer:
Wolfgang Hörold, Disternicher Weg 5
o 22 35 - 7 78 85
Kassiererin:
Katharina Schnalle, Rosel/astr. 33
o 22 35 - 69 03 06
An den Bürgermeister der
Stadt Erftstadt
Herrn Ernst-Dieter Bösche
Holzdamm 10
Bankverbindung:
VR-Bank Rhein-Erft eG
Kto. 1704040020
BLZ 371 61289
50374 Erftstadt
29.04.2008
Kopie dieses Schreibens erhalten die Herren Fraktionsvorsitzenden
der im Rat vertretenen Parteien
Dorfgemei nschaftsha us Erftstadt- ERP
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzenden,
sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionenl
nach rund 3 Jahren des weiteren Wartens wiederholen wir unseren Antrag auf Bezuschussung eines Dorfgemeinschaftshauses in Erp.
Wenn auch seit der Zustimmung zu unserem ,,1." Antrag durch den Rat - alternativ:
.
durch die Mehrheitsfraktionen des Rates - im Mai2005 und die Aufhebungdieses Beschlusses durch den RP im Herbst desselben Jahres erneut 3 Jahre "verloren" gegangen
sind, so haben sich doch in diesem Zeitraum unsere allseits bekannten und bis heute
unverändert gültigen sowie ausführlich dargelegten Antragsgründe nur um einige
wesentliche Fakten, die nachfolgend aufgeführt werden, ergänzt:
.
.
.
Gemäß dem entsprechenden Baukostenindex dürften sich die Baukosten von 2005
bis heute um ca. 5 % erhöht haben.
Seit wir das ehemalige Allianz-Schulungsgebäude für bestimmte (aber nicht alle!!)
Vereins- und Privatveranstaltungen nutzen können, hat sich inzwischen eine
Jahresfrequenz von ca. 40 (!!) Veranstaltungen unterschiedlichster Art - einschließlich Theaterproben und Theateraufführungen, Tanzproben der Kindertanzgruppe Grün Gelb Erftstadt und der Kindertanzgruppe KG 111 - ergeben, und die
Tendenz steigt weiter!
--
-2- Stadt Erftstadt vom 29.04.2008
·
Wie bekannt, sind die Räumlichkeiten nicht für alle - insbesondere für "größere"
Veranstaltungen - geeignet, so dass es sich um ein zur Zeit nützliches "Provisorium" handelt, das keine "Dauerlösung" ist.
·
Dies ist auch in der Tatsache begründet, dass die derzeitige Eigentümerin (Allianz)
mit einer Frist von 3 Monaten die Nutzungsüberlassung kurzfristig widerrufen
kann, was z.B. bei einem Eigentümerwechsel der Fallsein wird.
[ Hinlänglich bekannt sind ja auch in diesem Zusammenhang
der Nutzung des noch in Erp vorhandenen Saales. ]
die Einschränkungen
Neben den bekannten Fakten, Daten, Zahlen usw. begründen bzw. wiederholen wir
unseren Antrag noch einmal mit den Ausführungen unseres Schreibens vom 21.01.2005,
das seinerzeit dem Herrn Bürgermeister und den Herren Fraktionsvorsitzenden zuging,
und dessen Abschrift wir anliegend beifügen.
Mit unserer erneuten Beantragung verfolgen wir ein - seit Jahren des Wartens - berechtigtes Anliegen der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils ERPund verbinden damit die
Hoffnung auf eine gute und glückliche Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
Dorfgemeinschaft Erp e.V.
.
.~
h.7/offÖuS'
Ludwig Kottäus
.4&eJL !(j-"C-~
Walter Papenfuß
(1. Vorsitzender)
(2.. Vorsitzender)
Anlage :
Briefabschrift vom 21.01.2005