Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Festlegung der zu fördernden Maßnahmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Festlegung der zu fördernden Maßnahmen) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Festlegung der zu fördernden Maßnahmen) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Festlegung der zu fördernden Maßnahmen) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Festlegung der zu fördernden Maßnahmen)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 120/2009 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -65-, -82- Datum: 11.02.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin 11.03.2009 Finanz- und Personalausschuss 19.03.2009 Rat 24.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Konjunkturpaket II - Festlegung der zu fördernden Maßnahmen Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmen- und Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.02.2009 Beschlussentwurf: 1. 2. Die der Stadt Erftstadt im Rahmen des „Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG)“ zur Verfügung gestellten Mittel werden gem. der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste verwendet. Der Bürgermeister wird gebeten, verwaltungsintern die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die fristgerechte Verwendung der Mittel sicherstellen zu können. Begründung: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20.2.2009 dem ZuInvG zugestimmt. Die Landesregierung hat bereits vor einigen Wochen entschieden, wie die Weiterleitung der Mittel an die Gemeinden in NRW erfolgen soll. Damit muss jetzt kurzfristig mit der Umsetzung der Maßnahmen auf Gemeindeebene begonnen werden. Die Stadt Erftstadt erhält aus dem Förderprogramm insgesamt 5.098.619,- €. Die Finanzhilfen sind zu 65 % (3.057.797,- €) für „Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ und zu 35 % (2.040.822,- €) für den „Investitionsschwerpunkt Infrastruktur“ zu verwenden. Gem. § 3 ZuInvG werden darunter folgende Maßnahmen verstanden: 1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung) d) 2. kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung). Investitionsschwerpunkt Infrastruktur a) Krankenhäuser b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV) c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV) d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen) e) Informationstechnologie f) sonstige Infrastrukturinvestitionen. Mit den Mitteln aus dem ZuInvG sollen zusätzliche Maßnahmen gefördert werden. Der Aspekt der Zusätzlichkeit ist im Gesetzgebungsverfahren immer wieder seitens der Bundesregierung betont worden. Gem. § 5 ZuInvG ist „die Zusätzlichkeit in Bezug auf die Summe der Investitionsausgaben … in der Höhe gegeben, in der die in den Jahren 2009 bis 2011 … konsolidiert für Investitionen verausgabten Beträge die … konsolidiert für Investitionen verausgabten Beträge der Jahre 2006 bis 2008 übersteigen“. Laut einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW wird das Land darauf verzichten, die Prüfung der Zusätzlichkeit anhand des Periodenvergleichs auf die Ebene der einzelnen Kommune herunterzubrechen. Gem. der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder dürfen die Finanzmittel nicht zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt werden, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung im Dezember 2008 die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft und Straßen beschlossen. Maßnahmen, deren Finanzierung über diese Wirtschaftspläne gesichert ist, dürfen somit nicht mit Mitteln aus dem ZuInvG finanziert werden. Das Land hat zur Finanzierung des Zukunftspakts für 2009 und 2010 ein Sondervermögen eingerichtet, welches über einen Zeitraum von 10 Jahren getilgt wird. Die o.a. für die Stadt Erftstadt zur Verfügung stehenden Beträge werden zu 100 % ausgezahlt. Zur Finanzierung der Fördermaßnahmen ist ein städtischer Eigenanteil zunächst nicht erforderlich. Vielmehr beteiligen sich die Kommunen an der Abfinanzierung des Sondervermögens, dessen Tilgung ab 2012 beginnt. Der Anteil der Kommunen beträgt 12,5 %. Zur Finanzierung des kommunalen Anteils wird das Land die den Kommunen gewährten Investitionszuschüsse, z.B. im Rahmen der Schul- und der Sportpauschale, entsprechend kürzen. Die Gemeinschaft der nordrhein-westfälischen Kommunen wird somit ab dem Jahr 2012 für 10 Jahre durchschnittlich einen Betrag in Höhe von 42 Millionen Euro pro Jahr aufzubringen haben. Gem. § 1 Abs. 2 ZuInvG soll mindestens die Hälfte der Mittel bis zum 31.12.2009 abgerufen werden, die restlichen Mittel im Jahr 2010. Der Gesetzgeber hat damit ein überaus ehrgeiziges Ziel gesetzt. Über die Umsetzung der Maßnahmen in Erftstadt ist daher kurzfristig eine Entscheidung der städtischen Gremien erforderlich. Eine Vorberatung sollte somit lediglich im Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft sowie im Finanzausschuss erfolgen. Die Entscheidung obliegt dann dem Rat in seiner Sitzung am 24.3.2009. Für die Stadt Erftstadt muss festgelegt werden, welche Maßnahmen, getrennt nach den Investitionsschwerpunkten Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur, gefördert werden sollen. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur Die Haushaltslage der Stadt Erftstadt ist seit mehreren Jahren so angespannt, dass die Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft und Straße alle Investitionen über Darlehen finanzieren. Daher schlage ich vor, jetzt nahezu nur solche Maßnahmen in Angriff zu nehmen, deren Umsetzung zu nachhaltigen Einsparungen führt. Daher habe ich in der als Anlage beigefügten Prioritätenliste solche Sanierungen vorgeschlagen, die aufgrund des baulichen Zustandes der Gebäude kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden müssen. Insbesondere beim Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden da-2- durch die Aufwendungen für Zins und Tilgung erheblich reduziert. Weitere Einsparungen ergeben sich bei den Unterhaltungskosten. Die Reparaturanfälligkeit einer sanierten Anlage ist gegenüber einer Altanlage erheblich reduziert. Entsprechend den Vorgaben des Gesetzes sollen die Mittel auch vorrangig für energetische Sanierungen eingesetzt werden. Es ergeben sich somit auch erhebliche Einsparungen bei den im städtischen Haushalt veranschlagten Energiekosten. Eine Investition in Neubauvorhaben würde dagegen, ungeachtet der Finanzierung über Fördermittel, zu Folgekosten und somit zu einer weiteren Belastung des städtischen Haushalts führen. Weiterhin habe ich darauf Wert gelegt, dass bei einigen Objekten sog. Generalsanierungen vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für die an Turnhallen und an der Grundschule Erp vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Umsetzung der Sanierungsvorschläge wird zwar dazu führen, dass die Turnhallen für einige Zeit außer Betrieb genommen werden müssen und dass im Schulbetrieb Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Allerdings ist dann zu erwarten, dass an diesen Objekten in den nächsten Jahren keine Maßnahmen mehr erforderlich sind. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass eine Zersplitterung auf viele „Kleinmaßnahmen“ dazu führen würde, dass das Bauprogramm in dem vorgegebenen engen Zeitrahmen nicht zu bewältigen ist. Als Neubaumaßnahme habe ich lediglich die Erweiterung der Grundschule Lechenich-Nord um eine Gruppe für die OGATA vorgeschlagen. Bei dieser Schule reichen bereits jetzt die Kapazitäten für den Betrieb des „Offenen Ganztags“ nicht aus. Für das Schuljahr 2009/10 liegen weitere Anmeldungen vor, die ohne bauliche Maßnahmen nicht berücksichtigt werden können. Weiterhin ist die Grundschule Lechenich-Nord die einzige Einrichtung in der Stadt, für die der Entwurf des Schulentwicklungsplanes künftig einen zusätzlichen Raumbedarf ermittelt hat. Für die Realschule Liblar beabsichtige ich einen Förderantrag nach dem Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur zu stellen. Mit einem Investitionsvolumen von ca. 4 Millionen Euro könnte dann der an der Taubenstraße gelegene dreigeschossige Gebäudetrakt umfassend saniert werden. Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage 145/2009 verwiesen. Sofern die städtischen Gremien dieser Maßnahme nicht zustimmen bzw. der Förderantrag nicht bewilligt wird, sollte über eine Umverteilung der Mittel zugunsten eines Austausches der in der Realschule vorhandenen Elektroheizung nachgedacht werden. Diese Entscheidung kann aber bis Ende 2009 zurückgestellt werden. Seitens des kath. Pfarramtes St. Lambertus wurde der Antrag gestellt, Mittel für die Sanierung des kath. Kindergartens in Bliesheim zur Verfügung zu stellen. Die Sanierungskosten für diese Einrichtung betragen ca. 575.000,- €. Eine Weitergabe der Zuschüsse ist grundsätzlich zulässig. Der Träger der Maßnahme hat in diesem Fall einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 12,5 % der Gesamtkosten zu tragen. Die im Rahmen des ZuInvG zur Verfügung gestellten Mittel reichen nicht aus, um den Sanierungsbedarf an städtischen Einrichtungen zu decken. Daher kann ich nicht empfehlen, Gelder an einen anderen Träger weiter zu leiten. Sofern eine andere Entscheidung durch die städtischen Gremien getroffen werden sollte, so muss eine Regelung getroffen werden, wonach die Mittel auch nachhaltig für den Förderzweck verwendet werden. Bei der Vergabe von Zuschüssen verlangt das Land regelmäßig eine sog. Zweckbindungsfrist von 25 Jahren. Der Zuwendungsempfänger müsste somit garantieren, dass der Kindergarten auch für die nächsten 25 Jahre seinen Betrieb aufrecht erhält. Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt, Investitionsmittel nur dann weiter zu leiten, wenn der Dritte bereit ist, im Innenverhältnis zur Kommune die Haftungsrisiken für etwaige Rückforderungsansprüche bei rechtswidriger Mittelverwendung zu tragen. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur Die Maßnahmen, die unter dieser Überschrift subsumiert werden können, sind recht weit gefasst. Auch in diesem Bereich ist eine Zersplitterung auf viele Einzelmaßnahmen nicht zu empfehlen. Weiterhin rege ich an, dass die gewählten Projekte eine Signalwirkung für die künftige Entwicklung der Stadt entfalten sollten. Die Verlagerung des Sportplatzes in Lechenich wird seit mehreren Jahren diskutiert. Dadurch ergeben sich zahlreiche neue Chancen für die Entwicklung des Schulzentrums und auch für den -3- Sport. Ohne die Nutzung der Fördergelder aus dem ZuInvG kann diese Maßnahme in den nächsten Jahren nicht umgesetzt werden. Für den Bürgerplatz in Liblar liegt seit Jahren eine Planung vor. Die Umsetzung ist bisher an der fehlenden Finanzierung gescheitert. Eine Aufwertung dieses zentralen Platzes ist für den Ortsteil Liblar von großer Bedeutung. Die vorliegende Planung sollte in der Weise überarbeitet werden, dass der ansässige Vollsortimenter gestärkt wird. Die fehlende Breitbandversorgung in den kleineren Ortsteilen wird seit mehreren Jahren problematisiert. Ohne finanzielle Unterstützung durch Land oder Stadt ist eine flächendeckende Versorgung nicht zu erreichen. Es gibt weitere Förderprogramme in diesem Bereich, die jedoch in der Umsetzung teilweise einen recht hohen Aufwand erfordern und städtische Eigenanteile von bis zu 60 % bedingen. Daher sollten jetzt Mittel aus dem ZuInvG für diesen Zweck vorgesehen werden. Mit einem Zuschuss von 100.000,- € wäre es möglich, das gesamte Stadtgebiet mit leistungsfähigen DSL-Anschlüssen versorgen zu können. Insbesondere im Bereich des Investitionsschwerpunktes Infrastruktur bestehen einige Unsicherheiten, welches Maßnahmen hier gefördert werden können. Das Innenministerium NW sammelt alle diesbezüglichen Anfragen. Die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Antworten sollen Mitte März veröffentlichet werden. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird aufgrund der vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen vorrangig über den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft erfolgen. Diese Aufgaben sind zusätzlich zur Abwicklung der im Wirtschaftsplan 2009 veranschlagten Projekte zu bewältigen. Ohne die Einstellung eines Architekten und weiterer personeller Unterstützung im Verwaltungsbereich sind die umfangreichen Aufgaben keinesfalls zu bewältigen. Weiterhin sind bei den einzelnen Projekten externe Architekten und Fachingenieure einzuschalten. Die dem Eigenbetrieb zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sind nicht ausreichend. Im Wirtschaftsplan 2009 sind Mittel für die Beschaffung von zusätzlicher Software veranschlagt. Die Implementierung der entsprechenden Programme muss kurzfristig erfolgen. Der Bürgermeister sollte daher gebeten werden, die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Die Vorschläge zur Umsetzung des ZuInvG in Erftstadt wurden unter hohem Zeitdruck erarbeitet. Die Kosten der verschiedenen vorgeschlagenen Baumaßnahmen konnten bisher nur geschätzt werden. Die Preisentwicklung im Bereich der Bauwirtschaft, auch unter Berücksichtigung des Konjunkturpaketes II, kann noch nicht prognostiziert werden. Daher sollte zunächst möglichst kurzfristig mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Ende 2009 könnte dann in Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen für 2010 ein Zwischenbericht vorgelegt werden und könnten dann aufgrund der verbesserten Datenlage erforderliche Anpassungen im Programm beschlossen werden. (Bösche) -4-