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Beschlussvorlage (Anlage 2 Antrag Kindergarten Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Beschlussvorlage (Anlage 2 Antrag Kindergarten Bliesheim) Beschlussvorlage (Anlage 2 Antrag Kindergarten Bliesheim) Beschlussvorlage (Anlage 2 Antrag Kindergarten Bliesheim)

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Inhalt der Datei

~5/03/2009 22:28 02235453332 HEf','ESA s. TH 01/02 ~, ),1 Michael Hemesath t tI ;I)P /;~p j tI CDU Stadtverordneter Lange Heide 7550374 Ertftstadt Te\.: 02235/463330 Fax: 02235/463332 e-mail: hemesatb@t-onllne.d~ Michael Heme&ath Lange Heide 75 50374 E~dt Stadt Erftstadt Bürgermeister Emst-Dieter Bösche Holzdamm 05.03.2009 50374 Erttstadt PER FAX 02235/409300 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte nachstehenden Antrag an die entsprechenden Gremien zur Entscheidung weiterzuleiten: Der Kindergarten 2009 entsprechend St. Lambertus in der vorliegenden Bliesheim wird zeitnah d.h. Planungen umgebaut bzw. noch im Jahr renoviert. Die der Stadt I.H.v. ca. 48% der Gesamtkosten Ist mit der Kirchengemeinde St. Lambertu8 in Blleshoim genaue Kostenbeteiligung dem Kirchenvorstand abzustimmen. Der Antrag wird wie folgt begründet: Der Kindergarten 81. Lambertus wurde als dreigruppiger Kindergarten geplant über viele Jahre von der Kirchengemeinde erfolgreich betrieben. Im Rahmen und des Projekts "Zukunft heute" durch das Erzbischöfliche Generalvikariat mussten zwei Gruppen geschlossen werden. Von den Z.Zt. betriebenen zwei Gruppen befindet sich eine Gruppe in kirchlicher und eine in städtischer Trägerschaft. Das Jugendamt der Stadt Erftstadt hat in seiner Bedarfberechnung festgestellt, dass für den Ortsteil Bliesheim weiterhin mindestens vier Kindergartengruppen benötigt werden. Dies wird im Augenblick durch den zweigruppigen städtiscren Kindergarten "KOkennest" und dem Kindergarten St. lambertus gewährleistet. Der Zustand des Gebäudes in dem der Kindergarten untergebracht ist, weist mittlerweile einen enormen Reparaturstau auf und bedarf einer grund~egenden Sanierung. Insbesondere sind hier die Fenster, Heizung, Elektrik und die Sanitäranlagen zu nennen. Für diese Sanierungsmaßnahme sind durch das 05/03/2009 22:28 Erzbischöfliche HEMESATH 02235453332 Generalvikariat Planungs- und Architektenkosten Gesamtkosten LH.v. s. ca. 576.000,00 Euro incl. veranschlagt. Laut Aussage des KirChenvorstandes sind im Laufe der Jahre er11eblicheRücklagen durch die Kirchengemeinde gebildet worden, so dass nunmehr ein Kostenanteil von mehr als 52% durch die Kirchengemeinde St. Lambertus übernommen werden könnte. Somit würde auf die Stadt Erftstadt ein Eigenanteil von ca. 275.000,00 Euro entfallen. Es bleibt ebenso festzuhalten, dass Teile der Planungs- und Architektenhonorare bereits durch die Kirchengemeinde gezahlt wurden. . Darüber hinaus muss erwahnt werden, dass das Erzbischöfliche Generalvikariat auch noch zu einer Kostenbeteiligung herangezogen werden könnte. Ein durch die Stadt Erftstadt gestellter Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. an die Bezirksregierung vom 29.08.2008 dürfte bei positiver Entscheidung den Kostenanteil der Stadt noch einmal senken. Würde die Kirchengemeinde 81. Lambertus den Kindergartenbetrieb zum Jahresende einstellen, mOsste die Stadt Erftstadt die gesamten Kosten für den Bau eines zweigruppigen Kindergartens übernehmen. Diese Kosten \NOrden den Kostenanteil von ca. 275.000,00 Euro um ein vielfaches übersteigen. Nicht zuletzt müsste Grunderwerb außerhaib der jetzigen Kindertagesstätten getätigt werden. da im Bereich des städtischen Kindergartens .KükennestK keine diesbezügliche Möglichkeit besteht. Auch eine Aufstockung bzw. Erweiterung der jetzigen Anlage ist nicht möglich. Eine vorsichtige Schätzung der Kosten für die Stadt Erftstadt. dürfte bei mindestens 700.000_- Euro liegen. M.E. wäre es sträflich, wenn die Stadt Erftstadt das Angebot der Kirchengemeinde Si. Lambertus nicht zeitnah aufgreifen würde, zumal im Rahmen des Konjunkturpakets 11der Bundesregierung zusätzliche Mittel von 3.057.797,00 Euro zur VerfClgung stehen und die Prioritätenliste es durchaus zulassen würde, die Baumaßnahme zu favorisieren. Mit freundlichem Gruß (Michael Hemesath) Für die CDU Fraktion: (Alfred Zerres) nachrichtlich: - Leitender Pfarrer Winfried Jansen - Kirchenvorstand St. Lambertus 2 02/02 Katholische Kirchengemeinde St.Lambertus, Erftstadt-Bliesheim liijj~rll,*fn(\;f1 :~-i\ , 11"',.1.. I.II!~.:::,~~?~'. ,': __ ___ 2'1 Jr?T~~; ~~! \);dI~r.':."\;{\'61~\~\(\" 1'~ erband Kath. Kirchengemeinden 1 Q.f\Rno5~ : r. ~:~:~~~~~~~elm ,1 A,2 cj;oPJ schreibt Ihnen. ~\n0i!"9 ~~[q \'3:1rtlr.'\l1e!~lter . Rendantur.Oomackerstr.54. 50127Beraheim-e~-~'40 '~q 44' f..O-ß1J 'rgen Mührer (Durchwahl-363) --. "elefon: 02271/908-0 i9 Telef~x:02271/908-310 Stadt Erftstadt Amt für Jugend, Familie und Soziales Herrn Brost Holzdamm 10 50374 Erftstadt Ihr Schreiben vom: ~.I~~ndantur-bm.de UnserAktenzeichen 517 Datum: 09.03.2009 Ihr Zeichen: Kindergarten Marienstr. 7, 50374 Erftstadt-Bliesheim Antrag auf Zuschuss Baumaßnahme Räumliche Qualifizierung und Sanierung Sehr geehrter Herr Brost, sehr geehrte Damen und Herren, die Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Erftstadt-Bliesheim, stellt hiermit einen Antrag auf Zuschuss für die geplante Baumaßnahme im Kindergarten Marienstr. 7, 50374 ErftstadtBliesheim. Laut beigefügter Kostenschätzung des Architekten Ernst betragen die Baukosten voraussichtlich ca. 570.000,00 €. Die Kirchengemeinde St. Lambertus ist in der Lage folgende Eigenmittel zu erbringen: Auflösung der Reparaturrücklage ca. Auflösung der freien Rücklagen ca. Gesamt: 40.000,00 € 250.000,00 € ----------------290.000,00 € ---------Die Kirchengemeinde bittet die Stadt Erftstadt den Restbetrag in Höhe von ca. 280.000,00 € aus dem Konjunkturpaket 1Izu finanzieren. Wir bitten Sie unseren Antrag zu befürworten und an die entsprechenden Gremien weiterzuleiten. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen St.Lambertus,Erftstadt-Bliesheim Im Auftrag !J,/-~.- {! Winf,{ed J nsen, Pfl Anlage Haus- und Postanschrift: S rechzeiten: Rendantur Ber heim, Oomackerstr. 54, 50127 Ber heim Mo- Fr.: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mo. - 00.: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr