Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
195 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung.
Stadtverwaltuno.
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10.50374
Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Der
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Ansprechpartner/-in
Dienststelle
Telefax 02235/409-515
Personalrat
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Personalrat
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Telefon-Durchwahl (Zimmer-Nr.)
Herr Inden
02235/409-520
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Datum
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12.03.2009
robert. inden@erftstadt.de
Namentliche Stellen übersicht 2009
Stellungnahme des Personalrates
Sehr geehrter Herr Bösche,
vielen Dank für die Übersendung der namentlichen Stellenübersicht des Jahres 2009. Der
Personalrat gibt zur namentlichen Stellenübersicht folgende Stellungnahme ab:
10
Nr. 11: Diese Stelle ist seit der Erkrankung des Kollegen nur mit 20,26 Stunden besetzt.
Die Stelle ist aufgrund des Arbeitsanfalls und auch zur Sicherung der Vertretung
des anderen dort eingesetzten Kollegen bei Krankheit oder Urlaub mit 39 Stunden
zu besetzen.
Die gleich lautende Forderung des Personalrates aus dem Vorjahr ist nicht
berücksichtigt worden.
Nr.20:
Die Höhergruppierung der Kollegin muss noch umgesetzt werden.
20
Nr. 30: Der Personalrat bittet darum, die Übernahme der in Ausbildung befindlichen
Kollegin zeitnah einzuleiten, um ihr Planungssicherheit für ihr weiteres berufliches
Leben zu geben.
Besuchszeiten:
montags - freitags
donnerstags außerdem
Ordnungsamt donnerstags
Einwohnermeldeabteilung samstags
Sozialamt donnerstags
von
von
von
von
von
08.00-12.00
1400-16.00
14.00-1800
09.00-11.00
14.00-16.00
Sozialamt millwochs ganztägig
und donnerstags vormittags geschlossen
Rentenabteilung millwochs nur nach Vereinbarung
2009.doc
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Bauordnungsamt
montags
von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr
donnerstags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Köln 0191000100 (BLZ 370 502 99)
VR-Bank Brühl-Erftstadt eG 1000001011 (BLZ 371 61289)
Postbank Köln 38461-504 (BLZ 370 100 50)
Busverbindungen:
Linien 920. 979. 990
Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ
Haus Ganser Haltestelle Le. Markt
Stellungnahme Stellenübersicht
2
32
"Stelle Uhlendorf"
Mit Stellungnahme zur Stellenübersicht 2008 hat der Personalrat die Frage
aufgeworfen, wer die Aufgaben des inzwischen in Pension weilenden Kollegen
Uhlendorf übernommen hat. Der Personalrat kann nicht feststellen, dass diese
Stelle in ihrer Wertigkeit in einer anderen Stelle aufgegangen ist.
Nr.8:
Die Kollegin nimmt dieselben Tätigkeiten wahr, wie die Kolleginnen unter Nr. 6
und Nr. 7. Eine Eingruppierung in E6 ist deshalb vorzunehmen.
Nr. 14: Die Kollegin nimmt Aufgaben mit einer Stellenwertigkeit nach A 10 wahr. Sie ist
zurzeit mit Ag besoldet und sollte für die Ausübung der höherwertigen Tätigkeit
eine Zulage erhalten.
Nr. 16 - 21:
Die Beförderung nach A8 sollte nach Aufnahme der Tätigkeit im Bürgerbüro sofort
erfolgen.
Nr. 22: Die Eingruppierung nach E8 sollte nach Aufnahme der Tätigkeit im Bürgerbüro
sofort erfolgen.
Nr. 28: Die Kollegin nimmt Aufgaben mit einer Stellenwertigkeit nach A 10 wahr. Sie ist
zurzeit mit Ag besoldet und sollte für die Ausübung der höherwertigen Tätigkeit
eine Zulage erhalten.
Nr. 30 und 330 Nr. 32:
Aufgrund der bekannten Arbeitsüberlastungen im Standesamt sollte die Kollegin
mit Ihrer vollständigen Arbeitszeit dort eingesetzt werden und nach E9
höhergruppiert werden. Die frei werdende Stelle ist auszuschreiben oder durch
Stundenaufstockungen aufzufangen.
370
Nr. 3:
Der Kollege nimmt Aufgaben mit einer Stellenwertigkeit nach A 10 wahr. Er ist
zurzeit mit Ag besoldet und sollte für die Ausübung der höherwertigen Tätigkeit
eine Zulage erhalten.
40
Nr.5:
Die Stelle ist nach Genehmigung des Stellenplanes zu besetzen.
Nr. 7:
Die Kollegin soll aufgrund einer schülerbedingten Stundenreduzierung ihrer Stelle
in der GGS Liblar in das Schulverwaltungsamt umgesetzt werden. Aus der
Umsetzung sollen der Kollegin keine Nachteile erwachsen, so dass sie weiterhin
nach E6 zu entlohnen ist.
3
65
Nr.9:
Diese Stelle wurde im Stellen plan 2008 bei -81- geführt. Wie kommt es zu dieser
Stellenverschiebung?
Nr. 11: Diese Stelle wurde im Stellenplan 2008 bei -82.2- geführt. Wie kommt es zu
dieser Stellenverschiebung? Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass der
Kollege Vergütung nach E9 erhält.
Nr. 21: Die Stelle der Kollegin war in der Stellenübersicht 2008 mit A8 ausgewiesen.
Warum ist eine entsprechende Beförderung nicht vorgenommen worden und die
Stelle nun nur noch mit A7 aufgeführt?
Nr. 22: Die Stelle der Kollegin ist mit der Bezeichnung "Gruppenleiterin Gartenbau"
versehen. Ist hier die offizielle Bestellung vorgenommen worden?
82
Redaktionelle
Anmerkung:
Bei der Organisationseinheit -82.1- handelt es sich um den Betriebszweig
"Hochbau und Gebäudewirtschaft" und bei -82.2- um den Betriebszweig
"Bodenbevorratung und -entwicklung".
Nr. 10: Der Kollege ist Abteilungsleiter und nicht Sachbearbeiter.
Nr. 21: Kollegin ist zurzeit in E6 eingruppiert.
"Stelle Krug"
Die Stelle des verstorbenen Kollegen Krug sollte unverzüglich nachbesetzt
werden.
Nr. 55: In der Stellenübersicht ist vermerkt, dass 67 Personen auf 33 Stellen verteilt sind.
Es sind aber nur 48 Personen namentlich aufgeführt. Wie ist das zu erklären?
ARGE
Die zwei neu eingerichteten
Abschließende
SachbearbeitersteIlen
nach E9 sind nicht aufgeführt.
Anmerkunaen:
1. Wie auch in der Stellungnahme zum Stellenplan 2008 weißt der Personalrat darauf
hin, dass in den letzten Jahren vermehrt Stellen nach A9 des mittleren Dienstes
ersatzlos weggefallen sind. Durch Reorganisation ist vielleicht zu erklären, dass die
Stundenkontigente aufgefangen wurden, aber es ist nicht zu erkennen, dass die
Wertigkeit dieser Stellen in anderen Stellen aufgegangen sind.
2. In der Verwaltung gibt es einige Stellen des gehobenen Dienstes, die mit
Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes, oft schon über Jahre, besetzt
4
sind. Hier muss es möglich sein diesen Mitarbeitern eine entsprechende Zulage zu
zahlen.
3. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben im Zuge des Bewährungsaufstieges die
E6 erworben, haben aber im Regelfall Stellen inne, die nach E5 bewertet sind. Die
Erfahrung hat leider gezeigt, dass diese Mitarbeiter, wenn sie sich auf eine andere
Stelle mit der Wertigkeit E5 bewerben, bei Antritt dieser Stelle in diese
Entgeltgruppe zurückgestuft werden sollen. Dem Personalrat ist nicht klar, warum
man diese Kolleginnen und Kollegen durch diese Maßnahme abstraft, wenn diese
eine berufliche Veränderung anstreben. Man sollte sich hier nicht hinter einem
Spargedanken verstecken, da die Nachbesetzung der letztlich frei werdenden Stelle
- in der Regel durch eine NeueinsteIlung - mit einer Eingruppierung nach E5 erfolgt.
Es erfolgt also faktisch nur eine Verschiebung der Stellenwertigkeiten von einer
Organisationseinheit in die andere.
Der Personalrat bittet Sie um Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen und um
Verteilung dieser Stellungnahme an die Fraktionen. Außerdem sollte dieses Schreiben
dem Finanz- und Personalausschuss am 19. März 2009 als Tischvorlage vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
(Robert Inden)
Personalratsvo rsitzender