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Beschlussvorlage (Anlage 1 Stellungnahme Personalrat)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
195 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
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Inhalt der Datei

Stadtverwaltung. Stadtverwaltuno. Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10.50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Der 1] . " "',;-'-'-T';:~'T-,"--I-';;'-'--""-"r-_.. _. \.:), .,).4 I d:;> : ..~..~;1' .~ - im Hause - ) ß, . D~~ttf:~:~~~T.~~(.~"-'"I~~~ i 1 ~""-1 I )0 -= , ~A ,.Rl ".00,~q 3. IV .': . i j i ~3 I 61~ _J.~!::~~~urc... 8ürrWIIT'DI$ler _._ "r~."~"k""""__.R'~' J~ I 43 I f 5051.. ~ . cj;(''''?''''1 Ansprechpartner/-in Dienststelle Telefax 02235/409-515 Personalrat i 7(; Personalrat 'H ~inzeic Telefon-Durchwahl (Zimmer-Nr.) Herr Inden 02235/409-520 ~ e~ Ihr Zeichen Datum PR 12.03.2009 robert. inden@erftstadt.de Namentliche Stellen übersicht 2009 Stellungnahme des Personalrates Sehr geehrter Herr Bösche, vielen Dank für die Übersendung der namentlichen Stellenübersicht des Jahres 2009. Der Personalrat gibt zur namentlichen Stellenübersicht folgende Stellungnahme ab: 10 Nr. 11: Diese Stelle ist seit der Erkrankung des Kollegen nur mit 20,26 Stunden besetzt. Die Stelle ist aufgrund des Arbeitsanfalls und auch zur Sicherung der Vertretung des anderen dort eingesetzten Kollegen bei Krankheit oder Urlaub mit 39 Stunden zu besetzen. Die gleich lautende Forderung des Personalrates aus dem Vorjahr ist nicht berücksichtigt worden. Nr.20: Die Höhergruppierung der Kollegin muss noch umgesetzt werden. 20 Nr. 30: Der Personalrat bittet darum, die Übernahme der in Ausbildung befindlichen Kollegin zeitnah einzuleiten, um ihr Planungssicherheit für ihr weiteres berufliches Leben zu geben. Besuchszeiten: montags - freitags donnerstags außerdem Ordnungsamt donnerstags Einwohnermeldeabteilung samstags Sozialamt donnerstags von von von von von 08.00-12.00 1400-16.00 14.00-1800 09.00-11.00 14.00-16.00 Sozialamt millwochs ganztägig und donnerstags vormittags geschlossen Rentenabteilung millwochs nur nach Vereinbarung 2009.doc Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Bauordnungsamt montags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr donnerstags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr Konten der Stadtkasse: Kreissparkasse Köln 0191000100 (BLZ 370 502 99) VR-Bank Brühl-Erftstadt eG 1000001011 (BLZ 371 61289) Postbank Köln 38461-504 (BLZ 370 100 50) Busverbindungen: Linien 920. 979. 990 Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ Haus Ganser Haltestelle Le. Markt Stellungnahme Stellenübersicht 2 32 "Stelle Uhlendorf" Mit Stellungnahme zur Stellenübersicht 2008 hat der Personalrat die Frage aufgeworfen, wer die Aufgaben des inzwischen in Pension weilenden Kollegen Uhlendorf übernommen hat. Der Personalrat kann nicht feststellen, dass diese Stelle in ihrer Wertigkeit in einer anderen Stelle aufgegangen ist. Nr.8: Die Kollegin nimmt dieselben Tätigkeiten wahr, wie die Kolleginnen unter Nr. 6 und Nr. 7. Eine Eingruppierung in E6 ist deshalb vorzunehmen. Nr. 14: Die Kollegin nimmt Aufgaben mit einer Stellenwertigkeit nach A 10 wahr. Sie ist zurzeit mit Ag besoldet und sollte für die Ausübung der höherwertigen Tätigkeit eine Zulage erhalten. Nr. 16 - 21: Die Beförderung nach A8 sollte nach Aufnahme der Tätigkeit im Bürgerbüro sofort erfolgen. Nr. 22: Die Eingruppierung nach E8 sollte nach Aufnahme der Tätigkeit im Bürgerbüro sofort erfolgen. Nr. 28: Die Kollegin nimmt Aufgaben mit einer Stellenwertigkeit nach A 10 wahr. Sie ist zurzeit mit Ag besoldet und sollte für die Ausübung der höherwertigen Tätigkeit eine Zulage erhalten. Nr. 30 und 330 Nr. 32: Aufgrund der bekannten Arbeitsüberlastungen im Standesamt sollte die Kollegin mit Ihrer vollständigen Arbeitszeit dort eingesetzt werden und nach E9 höhergruppiert werden. Die frei werdende Stelle ist auszuschreiben oder durch Stundenaufstockungen aufzufangen. 370 Nr. 3: Der Kollege nimmt Aufgaben mit einer Stellenwertigkeit nach A 10 wahr. Er ist zurzeit mit Ag besoldet und sollte für die Ausübung der höherwertigen Tätigkeit eine Zulage erhalten. 40 Nr.5: Die Stelle ist nach Genehmigung des Stellenplanes zu besetzen. Nr. 7: Die Kollegin soll aufgrund einer schülerbedingten Stundenreduzierung ihrer Stelle in der GGS Liblar in das Schulverwaltungsamt umgesetzt werden. Aus der Umsetzung sollen der Kollegin keine Nachteile erwachsen, so dass sie weiterhin nach E6 zu entlohnen ist. 3 65 Nr.9: Diese Stelle wurde im Stellen plan 2008 bei -81- geführt. Wie kommt es zu dieser Stellenverschiebung? Nr. 11: Diese Stelle wurde im Stellenplan 2008 bei -82.2- geführt. Wie kommt es zu dieser Stellenverschiebung? Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass der Kollege Vergütung nach E9 erhält. Nr. 21: Die Stelle der Kollegin war in der Stellenübersicht 2008 mit A8 ausgewiesen. Warum ist eine entsprechende Beförderung nicht vorgenommen worden und die Stelle nun nur noch mit A7 aufgeführt? Nr. 22: Die Stelle der Kollegin ist mit der Bezeichnung "Gruppenleiterin Gartenbau" versehen. Ist hier die offizielle Bestellung vorgenommen worden? 82 Redaktionelle Anmerkung: Bei der Organisationseinheit -82.1- handelt es sich um den Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" und bei -82.2- um den Betriebszweig "Bodenbevorratung und -entwicklung". Nr. 10: Der Kollege ist Abteilungsleiter und nicht Sachbearbeiter. Nr. 21: Kollegin ist zurzeit in E6 eingruppiert. "Stelle Krug" Die Stelle des verstorbenen Kollegen Krug sollte unverzüglich nachbesetzt werden. Nr. 55: In der Stellenübersicht ist vermerkt, dass 67 Personen auf 33 Stellen verteilt sind. Es sind aber nur 48 Personen namentlich aufgeführt. Wie ist das zu erklären? ARGE Die zwei neu eingerichteten Abschließende SachbearbeitersteIlen nach E9 sind nicht aufgeführt. Anmerkunaen: 1. Wie auch in der Stellungnahme zum Stellenplan 2008 weißt der Personalrat darauf hin, dass in den letzten Jahren vermehrt Stellen nach A9 des mittleren Dienstes ersatzlos weggefallen sind. Durch Reorganisation ist vielleicht zu erklären, dass die Stundenkontigente aufgefangen wurden, aber es ist nicht zu erkennen, dass die Wertigkeit dieser Stellen in anderen Stellen aufgegangen sind. 2. In der Verwaltung gibt es einige Stellen des gehobenen Dienstes, die mit Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes, oft schon über Jahre, besetzt 4 sind. Hier muss es möglich sein diesen Mitarbeitern eine entsprechende Zulage zu zahlen. 3. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben im Zuge des Bewährungsaufstieges die E6 erworben, haben aber im Regelfall Stellen inne, die nach E5 bewertet sind. Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass diese Mitarbeiter, wenn sie sich auf eine andere Stelle mit der Wertigkeit E5 bewerben, bei Antritt dieser Stelle in diese Entgeltgruppe zurückgestuft werden sollen. Dem Personalrat ist nicht klar, warum man diese Kolleginnen und Kollegen durch diese Maßnahme abstraft, wenn diese eine berufliche Veränderung anstreben. Man sollte sich hier nicht hinter einem Spargedanken verstecken, da die Nachbesetzung der letztlich frei werdenden Stelle - in der Regel durch eine NeueinsteIlung - mit einer Eingruppierung nach E5 erfolgt. Es erfolgt also faktisch nur eine Verschiebung der Stellenwertigkeiten von einer Organisationseinheit in die andere. Der Personalrat bittet Sie um Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen und um Verteilung dieser Stellungnahme an die Fraktionen. Außerdem sollte dieses Schreiben dem Finanz- und Personalausschuss am 19. März 2009 als Tischvorlage vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Robert Inden) Personalratsvo rsitzender