Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
179 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung.
Stadtverwaltunq
An den Vo
Herrn
Robe
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
. Holzdamm 10 . 50374 Erftstadt
itzenden des Personalrates
Im Hause
/
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Herr Elsen
02235/409-214
eMail: juergen.elsen@erftstadt.de
Dienststelle
Telefax 02235/409-561
Haupt- und Personalamt
Holzdamm
10
Stellungnahme
des Personalrates
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
10
12.03.2009
zur namentlichen
Datum
18.03.2009
Stellenübersicht
Sehr geehrter Herr Inden,
in Ihrer Stellungnahme regen Sie u. a. an, Stellen zu besetzen bzw. Arbeitszeiten zu erhöhen.
Gestatten Sie mir, dass ich hierbei nicht auf jede Anregung im Einzelnen eingehe, vielmehr
- wie in 2008 - hierzu eine grundsätzlich Aussage treffe.
In Zeiten von knappen Haushaltsmitteln und im ernsthaften Bemühen mit Personalkosten
verantwortlich umzugehen kann es nicht sein, dass bei Personalfluktuation eine "eins zu eins"
Nachbesetzung erfolgt ohne kritisch zu hinterfragen, ob dies im konkreten Fall jeweils
zwingend erforderlich ist.
Diese Frage wird jeweils im Einzelfall von mir, dem Bürgermeister und dem Leiter des Hauptund Personalamtes mit den jeweiligen Budgetverantwortlich geprüft und entschieden.
Bezüglich Ihrer mehrfach vorgenommenen Anregungen bezüglich der Gewährung von
Zulagen an Beamte/innen der Besoldungsgruppe A 9 möchte ich darauf hinweisen, dass nach
meiner Berechnung zur Zeit die Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX des BBesG
ausgeschöpft sind.
Zu Ihren übrigen Stellungnahmen möchte ich folgendes erläutern:
-102-
Nr. 20: Der Stelleninhaberin wurde der Aufgabenbereich bei -102- zum
01.05.2008 übertragen; die Beförderung nach BesGr. A 8 erfolgt
frühestens nach einem Jahr Bewährungszeit; allerdings nicht während
der vorläufigen Haushaltsführung.
-20-
Nr. 30: Die Ausnahme vom Einstellungsstopp
108/2009)
Besuchszeiten.
montags - freitags
von 0800-12 00
donnerstags außerdem
von 14.00-16.00
Ordnungsamt donnerstags
von 14.00-18.00
Einwohnerabteilung samstags
von 09.00-11.00
Sozialamt donnerstags
von 14.00-16.00
Sozialamt mittwochs ganztägig
und donnerstags vormittags geschlossen
Rentenabteilung mittwochs nur nach Vereinbarung
Änderungen__doc
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Bauordnungsamt
montags von 08.00-1200 Uhr und von 14.00-1600 Uhr
donnerstags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Köln 0191000100 (BLZ 370 502 99)
VR-Bank Rhein-Erft eG 1000001011 (BLZ 371 61289)
Postbank Köln 38461-504 (BLZ 370 100 50)
wird im FA beantragt (s. V
e-mail: buergermeister@erftstadLde
Busverbindungen
Linien 920. 979, 990
Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ
Haus Ganser Haltestelle Le. Markt
P:IALIwordlAntwort Stellungnahme
Stellenplan 2009
-32-
Nr.: 8: Diese Aussage ist nach meinem Kenntnisstand nicht zutreffend.
Die Stelle wurde 2007 durch die Bewertungskommission nach E 5
bewertet.
-32-
Nr.: 16-22: Die Beförderung bzw. Höhergruppierung der
Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros erfolgt frühestens nach Ablauf der
Probephase. Sofern ein tariflicher Anspruch bereits in der Probephase
besteht, wird zunächst befristet eine Zulage gezahlt. Im übrigen bleibt
die politische Diskussion zum zukünftigen Bürgerbüro abzuwarten.
-32-
Nr.: 30 und 33 Die Stelle im Standesamt ist nach Entgeltgruppe 9
bewertet und auch so im Stellenplan ausgewiesen. Die Stelleninhaberin
erfüllt jedoch zur Zeit noch nicht die persönlichen Voraussetzungen zur
Eingruppierung in diese Entgeltgruppe. (Angestelltenlehrgang
11bzw.
Vollendung des 40. Lebensjahres)
-40-
Nr.: 5: Es bleiben die Haushaltsplanberatungen
442/2008) .
-40-
abzuwarten
(s. V
Nr.: 7: Es handelt sich hier um einen Übertragungsfehler im
Zusammenhang mit der Umwandlung einer Beamten- in eine
BeschäftigtensteIle, den ich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
korrigieren werde.
-65-
Nr.: 9: Der Kollege
jedoch überwiegend
in der namentlichen
für den Stellenplan
ist nach wie vor Mitarbeiter der Stadtwerke. Er führt
Arbeiten für den Eigenbetrieb Straßen aus und wird
Stellenübersicht, die nur ein ergänzendes Hilfsmittel
ist, im Bereich -65- ausgewiesen.
-65-:
Nr. 11: Der Mitarbeiter erledigt sowohl Aufgaben aus dem Bereich -82als auch von -65-. Bedingt durch Aufgabenverlagerungen
in der
Vergangenheit wird die Stelle, abgestimmt unter den beiden
Betriebsleitern, im Stellenplan -65- geführt. Bei der Entgeltgruppe
handelt es sich um einen redaktionellen Fehler, der korrigiert wird.
-65-
Nr. 21: Die Stelle wurde im Jahr 2008, aufgrund eines veränderten
Aufgabenzuschnittes
nach der Umsetzung des bisherigen
Stelleninhabers durch die Bewertungskommission
nach A 7
neu bewertet
-65-
Nr.: 22: Ja.
-82-
Nr. 10: Trifft zu, wird geändert .
-82-
Nr. 21: Eine Kollegin ist in E 5 und eine Kollegin in E 6 eingruppiert.
Dies ergibt sich aus den Veränderungen im Zusammenhang mit der
Einführung TVÖD.
-82-
Nr. 55: Im Bereich der Reinigungskräfte herrscht eine rege Fluktuation.
Die Zahl 67 wurde versehentlich nicht dem aktuellen Personalstand (48)
angepasst, die Zahl wird korrigiert.
ARGE
Die beiden befristeten Stellen sind nicht stellenplanrelevant.
Sollten
noch befristete Kräfte gefunden werden, werde ich diese in die
namentliche Stellenübersicht informatorisch aufnehmen.
Abschließende
Anmerkungen:
Die Stellen innerhalb der Verwaltung wurden durch die Bewertungskommission
in den letzten
Jahren überprüft und bewertet. Sofern sich durch Umorganisationen mögliche
bewertungsrelevante
Veränderungen ergeben und mir seitens des Fachamtes neue
Arbeitsplatzbeschreibungen
vorgelegt werden, leite ich diese an die BK, in der der Personalrat
mit zwei Mitgliedern ebenfalls vertreten ist, zur Überprüfung weiter. Ich möchte jedoch darauf
hinweisen, dass bei der organisationsbedingten
Aufteilung von Aufgabenbereichen
auf
mehrere bereits vorhandene Sachgebiete, es sich dabei nicht zwangsläufig um
eingruppierungsrelevante
Änderungen der geänderten Aufgabenbereiche
handelt.
In der Vergangenheit haben im Rahmen der Personalförderung mehrere Kolleginnen und
Kollegen die Möglichkeit erhalten, den Aufstieg in den gehobenen Dienst zu machen.
Seitens des von Ihnen zuvor angesprochenen Personenkreise liegt mir kein Antrag auf
Teilnahme an einer entsprechenden Aufstiegsmaßnahme
vor.
Es ist richtig und auch
Einführung des TVÖD
Bewährungsaufstieges
verschlechtert haben.
aus meiner Sicht bedauerlich, dass die Tarifvertragsparteien
mit der
in Einzelfällen, durch den Wegfall des bisherigen
die Eingruppierungsmöglichkeiten
teilweise für die Bediensteten
Da ich Tarifmitglied bin, bin ich an diese Vereinbarung gebunden.
Sofern sich Mitarbeiter/innen von sich aus auf anderweitige Stellen bewerben, die niedriger
bewertet sind als ihre derzeitige Eingruppierung, ist eine entsprechende Änderung der
Entgeltgruppe die Konsequenz. Selbstverständlich werden diese Kollegen/innen von mir
hierüber im Vorfeld informiert und gefragt, ob sie unter diesem Gesichtspunkt ihre Bewerbung
weiterhin aufrecht erhalten.
it freundlichen
Vertretung
)(
rner)
Grüßen