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Beschlussvorlage (Anlage 2 Antwort zur Stellungnahme Persoanrat)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
179 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
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Inhalt der Datei

Stadtverwaltung. Stadtverwaltunq An den Vo Herrn Robe Postfach 2565 . 50359 Erftstadt . Holzdamm 10 . 50374 Erftstadt itzenden des Personalrates Im Hause / Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Herr Elsen 02235/409-214 eMail: juergen.elsen@erftstadt.de Dienststelle Telefax 02235/409-561 Haupt- und Personalamt Holzdamm 10 Stellungnahme des Personalrates Mein Zeichen Ihr Zeichen 10 12.03.2009 zur namentlichen Datum 18.03.2009 Stellenübersicht Sehr geehrter Herr Inden, in Ihrer Stellungnahme regen Sie u. a. an, Stellen zu besetzen bzw. Arbeitszeiten zu erhöhen. Gestatten Sie mir, dass ich hierbei nicht auf jede Anregung im Einzelnen eingehe, vielmehr - wie in 2008 - hierzu eine grundsätzlich Aussage treffe. In Zeiten von knappen Haushaltsmitteln und im ernsthaften Bemühen mit Personalkosten verantwortlich umzugehen kann es nicht sein, dass bei Personalfluktuation eine "eins zu eins" Nachbesetzung erfolgt ohne kritisch zu hinterfragen, ob dies im konkreten Fall jeweils zwingend erforderlich ist. Diese Frage wird jeweils im Einzelfall von mir, dem Bürgermeister und dem Leiter des Hauptund Personalamtes mit den jeweiligen Budgetverantwortlich geprüft und entschieden. Bezüglich Ihrer mehrfach vorgenommenen Anregungen bezüglich der Gewährung von Zulagen an Beamte/innen der Besoldungsgruppe A 9 möchte ich darauf hinweisen, dass nach meiner Berechnung zur Zeit die Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX des BBesG ausgeschöpft sind. Zu Ihren übrigen Stellungnahmen möchte ich folgendes erläutern: -102- Nr. 20: Der Stelleninhaberin wurde der Aufgabenbereich bei -102- zum 01.05.2008 übertragen; die Beförderung nach BesGr. A 8 erfolgt frühestens nach einem Jahr Bewährungszeit; allerdings nicht während der vorläufigen Haushaltsführung. -20- Nr. 30: Die Ausnahme vom Einstellungsstopp 108/2009) Besuchszeiten. montags - freitags von 0800-12 00 donnerstags außerdem von 14.00-16.00 Ordnungsamt donnerstags von 14.00-18.00 Einwohnerabteilung samstags von 09.00-11.00 Sozialamt donnerstags von 14.00-16.00 Sozialamt mittwochs ganztägig und donnerstags vormittags geschlossen Rentenabteilung mittwochs nur nach Vereinbarung Änderungen__doc Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Bauordnungsamt montags von 08.00-1200 Uhr und von 14.00-1600 Uhr donnerstags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr Konten der Stadtkasse: Kreissparkasse Köln 0191000100 (BLZ 370 502 99) VR-Bank Rhein-Erft eG 1000001011 (BLZ 371 61289) Postbank Köln 38461-504 (BLZ 370 100 50) wird im FA beantragt (s. V e-mail: buergermeister@erftstadLde Busverbindungen Linien 920. 979, 990 Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ Haus Ganser Haltestelle Le. Markt P:IALIwordlAntwort Stellungnahme Stellenplan 2009 -32- Nr.: 8: Diese Aussage ist nach meinem Kenntnisstand nicht zutreffend. Die Stelle wurde 2007 durch die Bewertungskommission nach E 5 bewertet. -32- Nr.: 16-22: Die Beförderung bzw. Höhergruppierung der Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros erfolgt frühestens nach Ablauf der Probephase. Sofern ein tariflicher Anspruch bereits in der Probephase besteht, wird zunächst befristet eine Zulage gezahlt. Im übrigen bleibt die politische Diskussion zum zukünftigen Bürgerbüro abzuwarten. -32- Nr.: 30 und 33 Die Stelle im Standesamt ist nach Entgeltgruppe 9 bewertet und auch so im Stellenplan ausgewiesen. Die Stelleninhaberin erfüllt jedoch zur Zeit noch nicht die persönlichen Voraussetzungen zur Eingruppierung in diese Entgeltgruppe. (Angestelltenlehrgang 11bzw. Vollendung des 40. Lebensjahres) -40- Nr.: 5: Es bleiben die Haushaltsplanberatungen 442/2008) . -40- abzuwarten (s. V Nr.: 7: Es handelt sich hier um einen Übertragungsfehler im Zusammenhang mit der Umwandlung einer Beamten- in eine BeschäftigtensteIle, den ich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen korrigieren werde. -65- Nr.: 9: Der Kollege jedoch überwiegend in der namentlichen für den Stellenplan ist nach wie vor Mitarbeiter der Stadtwerke. Er führt Arbeiten für den Eigenbetrieb Straßen aus und wird Stellenübersicht, die nur ein ergänzendes Hilfsmittel ist, im Bereich -65- ausgewiesen. -65-: Nr. 11: Der Mitarbeiter erledigt sowohl Aufgaben aus dem Bereich -82als auch von -65-. Bedingt durch Aufgabenverlagerungen in der Vergangenheit wird die Stelle, abgestimmt unter den beiden Betriebsleitern, im Stellenplan -65- geführt. Bei der Entgeltgruppe handelt es sich um einen redaktionellen Fehler, der korrigiert wird. -65- Nr. 21: Die Stelle wurde im Jahr 2008, aufgrund eines veränderten Aufgabenzuschnittes nach der Umsetzung des bisherigen Stelleninhabers durch die Bewertungskommission nach A 7 neu bewertet -65- Nr.: 22: Ja. -82- Nr. 10: Trifft zu, wird geändert . -82- Nr. 21: Eine Kollegin ist in E 5 und eine Kollegin in E 6 eingruppiert. Dies ergibt sich aus den Veränderungen im Zusammenhang mit der Einführung TVÖD. -82- Nr. 55: Im Bereich der Reinigungskräfte herrscht eine rege Fluktuation. Die Zahl 67 wurde versehentlich nicht dem aktuellen Personalstand (48) angepasst, die Zahl wird korrigiert. ARGE Die beiden befristeten Stellen sind nicht stellenplanrelevant. Sollten noch befristete Kräfte gefunden werden, werde ich diese in die namentliche Stellenübersicht informatorisch aufnehmen. Abschließende Anmerkungen: Die Stellen innerhalb der Verwaltung wurden durch die Bewertungskommission in den letzten Jahren überprüft und bewertet. Sofern sich durch Umorganisationen mögliche bewertungsrelevante Veränderungen ergeben und mir seitens des Fachamtes neue Arbeitsplatzbeschreibungen vorgelegt werden, leite ich diese an die BK, in der der Personalrat mit zwei Mitgliedern ebenfalls vertreten ist, zur Überprüfung weiter. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass bei der organisationsbedingten Aufteilung von Aufgabenbereichen auf mehrere bereits vorhandene Sachgebiete, es sich dabei nicht zwangsläufig um eingruppierungsrelevante Änderungen der geänderten Aufgabenbereiche handelt. In der Vergangenheit haben im Rahmen der Personalförderung mehrere Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit erhalten, den Aufstieg in den gehobenen Dienst zu machen. Seitens des von Ihnen zuvor angesprochenen Personenkreise liegt mir kein Antrag auf Teilnahme an einer entsprechenden Aufstiegsmaßnahme vor. Es ist richtig und auch Einführung des TVÖD Bewährungsaufstieges verschlechtert haben. aus meiner Sicht bedauerlich, dass die Tarifvertragsparteien mit der in Einzelfällen, durch den Wegfall des bisherigen die Eingruppierungsmöglichkeiten teilweise für die Bediensteten Da ich Tarifmitglied bin, bin ich an diese Vereinbarung gebunden. Sofern sich Mitarbeiter/innen von sich aus auf anderweitige Stellen bewerben, die niedriger bewertet sind als ihre derzeitige Eingruppierung, ist eine entsprechende Änderung der Entgeltgruppe die Konsequenz. Selbstverständlich werden diese Kollegen/innen von mir hierüber im Vorfeld informiert und gefragt, ob sie unter diesem Gesichtspunkt ihre Bewerbung weiterhin aufrecht erhalten. it freundlichen Vertretung )( rner) Grüßen