Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 69/2009
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 26.01.2009
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
18.02.2009
Finanz- und Personalausschuss
19.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bezahlung der Tagespflegepersonen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von 28.500 € müssen bei Produkt 060 361 010 zusätzlich veranschlagt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.01.2009
Beschlussentwurf:
1. Nach der Vorgabe des Kinderförderungsgesetzes erstattet die Stadt Erftstadt den über das
Jugendamt finanzierten Tagespflegpersonen den hälftigen Anteil einer nachgewiesenen Krankenund Pflegeversicherung. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der HPBeratungen 2009 zur Verfügung gestellt.
2. Angesichts der Haushaltslage der Stadt Erftstadt wird der Stundensatz im Bereich der
Kindertagespflege nicht erhöht.
Begründung:
Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 wurde ebenfalls neu geregelt,
dass der Einnahme-/Ausgabenüberschuss (Gewinn) in der Kindertagespflege steuerpflichtig ist.
Allerdings werden bei der selbstständigen Tätigkeit Betriebsausgaben in Höhe von 300,00 €/Kind
bei einer Vollzeitpflege pauschal in Abzug gebracht. Die Betriebsausgaben verringern sich mit
einer geringeren Betreuungszeit.
Neu ist auch, dass die Jugendämter den hälftigen Beitrag bei einer nachgewiesenen Kranken- und
Pflegeversicherung übernehmen müssen. Die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung
können mit ca. 28.500 € kalkuliert werden. Diese Mittel wurden bei der Aufstellung des HPs 2009
noch nicht berücksichtigt.
Bei der Einführung der Kindertagespflege in Erftstadt nach den veränderten Regelungen des
Kinder- und Jugendhilferechts zum Beginn des Jahres 2007 wurde eine Abstimmung für die
Finanzierung und Organisation mit den Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises gesucht. In allen
Jugendämtern wurde der Stundensatz auf 4,00 €/Kind einheitlich festgelegt.
Die Steuerpflicht zum 01.01.2009 verringert den Verdienst der Tagespflegepersonen im Einzelfall.
Eine Anhebung des Stundensatzes ist gerechtfertigt aber nicht zwingend. Eine Erhöhung um 0,50
€/Stunde macht in 2009 einen Mehrbedarf von 45.000 € aus. Diese Mittel sind ebenfalls nicht
veranschlagt.
Nach Kenntnis der Verwaltung erwägt zur Zeit kein anderes Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises
den derzeitigen Stundensatz zu erhöhen.
In Anbetracht der Haushaltslage wird von daher auch für Erftstadt keine Erhöhung vorgeschlagen.
(Bösche)
-2-