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Beschlussvorlage (Änderung der Zuschussrichtlinien für Altentagesstätten und Altenclubs in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
14.05.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 44/2009 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 14.01.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin 12.02.2009 Finanz- und Personalausschuss 19.03.2009 Rat 24.03.2009 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 14.05.2009 Betrifft: Bemerkungen Änderung der Zuschussrichtlinien für Altentagesstätten und Altenclubs in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Im Rahmen der HP-Beratungen müssten 16.570 € zusätzlich bereitgestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.01.2009 Beschlussentwurf: Die Zuschussrichtlinien für Altentagesstätten und Altenclubs in Erftstadt werden in Punkt 3.21 dergestalt geändert, dass der Zuschuss zu den Betriebskosten auf 70 % festgelegt wird. Begründung: Mit Schreiben vom 05.05.2008 beantragte die CDU eine Neuregelung für die Betriebskostenerstattung an die Dorfgemeinschaft Niederberg für deren Altentagesstätte im Dorfgemeinschaftshaus (siehe A 241/2008). Die Stellungnahme der Verwaltung stellte in detaillierter Form die Bezuschussungspraxis der letzten 12 Jahre dar. Daraus ergab sich anschaulich, dass der Zuschuss für Altentagesstätten von ehemals ca. 70 % auf ca. 40 % gesunken ist. Der Sozialausschuss beschloss daraufhin in seiner Sitzung am 19.08.2008 einstimmig: „Die Mitglieder einigen sich darauf, die Neuregelung der Betriebskostenzuschüsse im Rahmen der Haushaltsplanberatungen aufzugreifen. Dabei soll die Beteiligung der Stadt an den Betriebskosten auf 70 % angehoben und im nächsten Haushalt berücksichtigt werden. Der TOP wird in die Haushaltsplanberatungen verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Berechnungsmodell vorzulegen.“ Bei einer Zuschusserhöhung ist eine Richtlinienänderung erforderlich. Die Richtlinien und der Änderungspassus sind der Anlage beigefügt. Ein Berechnungsmodell auf der Basis der Betriebskostenzuschüsse 2007 ist ebenfalls der Anlage beigefügt. Für den HP 2009 sind bisher 48.430 € vom Fachamt für das Produkt im Sachkontenbereich angemeldet worden. Werden die Zuschüsse auf 70 % erhöht, müsste unter Berücksichtigung der in 2008 erheblich gestiegenen Energiekosten der Haushaltsansatz auf 65.000 € erhöht werden. (Bösche) -2-