Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
06.04.09, 06:40
Aktualisiert
06.04.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 646/2008
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 01.12.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
27.01.2009
28.04.2009
Anregung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich
Frenzenstraße/Einmündung Franz-Busbach-Straße in E.- Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 01.12.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Frenzenstraße (L 162) handelt es sich um eine der Einfallstraßen von Lechenich. Im
Abschnitt zwischen der Parkplatzzufahrt „Frenzenstraße“ und dem Marktplatz hat sie einen sehr
engen Straßenquerschnitt. In diesem Querschnitt sind die Fahrbahnbreite (ca.6,50m) und die
beidseitigen Gehwege (jeweils ca. 1,50m) enthalten. Das Anlegen von beidseitigen Radfahrspuren
in diesem Straßenabschnitt ist aufgrund der zu schmalen Fahrbahnbreite leider nicht möglich.
Um den Kraftfahrzeugführern die von der Franz-Busbach-Straße in die Frenzenstraße einbiegen
wollen, auf die vorhandene Fußgängerampel der Frenzenstraße aufmerksam zu machen, habe ich
kurz vor der Einmündung das Zeichen 131 (Lichtzeichenanlage) mit dem Zusatz 1000-21
(Rechtspfeil) aufstellen lassen. Da die Fußgängerampel in der Baulast des Landesbetriebes
Straßenbau NRW liegt, muss ich zunächst eine Stellungnahme von dem Baulastträger und der
Polizei einfordern.
Baulastträger der Frenzenstraße (L 162) in Höhe des Kindergartens St. Kilian ist der
Landesbetrieb Straßenbau NRW. Diesen habe ich bzgl. der vorgeschlagenen Maßnahmen um
eine Stellungnahme gebeten. Sobald mir die Antwort vorliegt, werde ich dem Ausschuss hierüber
berichten.
(Bösche)