Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
16.04.09, 06:40
Aktualisiert
16.04.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 184/2009
Az.: 66 19-3399
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 31.03.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
21.04.2009
Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in E.- Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 31.03.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag zielt auf eine zusätzliche Erläuterung des Verkehrszeichens Nr. 325/ 326
(Verkehrsberuhigter Bereich) aus der Straßenverkehrsordnung. In dieser Erläuterung soll auf die
gegenseitige Rücksichtnahme, die für alle Verkehrsteilnehmer gilt, die sich in dem
verkehrsberuhigten Bereich befinden, eingegangen werden. Auf dem Marktplatz und in der
Schlossstrasse in Lechenich wurden solche zusätzliche Erläuterungen in Form von Tafeln zu einer
Zeit aufgestellt, in der die Bedeutung dieses Verkehrszeichens noch nicht genau bekannt war.
Grundsätzlich sind Schilder und Markierungen, die nicht in der Straßenverkehrsordnung enthalten
sind, unzulässig. Ich schlage daher vor, den Bürgern über die örtliche Presse die Bedeutung des
o.g. Verkehrszeichens nochmals zu erklären und gleichzeitig um Einhaltung der geltenden
Schrittgeschwindigkeit in den verkehrsberuhigten Bereichen zu bitten. Gegebenfalls kann auch
zusätzlich ein Faltblatt mit den entsprechenden Informationen an die Anwohner im
Stadtkernbereich von Lechenich verteilt werden.
(Bösche)