Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
07.05.09, 06:46
Aktualisiert
07.05.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 100/2009
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 29.04.2009
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
19.05.2009
Bemerkungen
Antrag bzgl. Bericht zu möglichen Ganztagsschulangeboten an den weiterführenden
Schulen in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.04.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Die zum 01.08.2009 von der Bezirksregierung Köln genehmigte Umwandlung der Realschule
Lechenich zur gebundenen Ganztagsschule stellt nach dem bereits zum Schuljahr 2008/09
eingeführten Ganztagsbetrieb der benachbarten Theodor-Heuss-Hauptschule eine wichtige
Angebotsergänzung der Erftstädter Schullandschaft dar.
Mit Erlass vom 03.01.2009 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung nunmehr die
Möglichkeit geschaffen, im Zuge der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I die Einführung des
gebundenen Ganztags an weiteren Realschulen und Gymnasien für die Schuljahre 2009/10 und
2010/11 zu genehmigen. Nachdem im Rahmen der ersten Antragsrunde bereits 161 Anträge auf
Errichtung eines gebundenen Ganztagsgymnasiums bzw. einer gebundenen Ganztagsrealschule
genehmigt wurden, ist das Antragsverfahren landesweit für 55 weitere gebundene
Ganztagsbetriebe an Gymnasien und Realschulen wieder eröffnet.
Die Schulträger können den Bezirksregierungen ihre Anträge sukzessive vorlegen. Ein fester
Antragstermin ist nicht vorgegeben. Allerdings sollte das Antragsverfahren im Dezember 2009
abgeschlossen werden können, damit die für den pünktlichen Start zum 01.08.2010 erforderlichen
Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden können.Die Bezirksregierung Köln wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass entsprechende Anträge mit einem Ganztagskonzept der Schule
und Beschlüssen der Schulkonferenz sowie des Schulträgers bis zum 30.11.2009 bei der
Bezirksregierung vorliegen müssen, damit eine Genehmigung noch bis Ende 2009 erteilt werden
kann; also rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren der Klasse 5 für das Schuljahr 2010/2011. Die
Genehmigung der eingehenden Anträge erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach
Eingangsdatum bis das landesweit noch verfügbare Kontingent von 55 Plätzen ausgeschöpft ist.
Sofern in einer Schule bereits im Vorfeld eines formellen Antragsverfahrens ein begründetes
Interesse für die Einführung des gebundenen Ganztags besteht, kann der Schulträger bei der
Bezirksregierung eine entsprechende Reservierung hinsichtlich einer Berücksichtigung im
späteren
Genehmigungsverfahren
erwirken.
Bindenden
Charakter
hat
diese
Interessensbekundung für den Schulträger nicht; sie dient nur der Reservierung eines Platzes im
Rahmen des landesweit verfügbaren Kontingents.
Bereits im Januar 2009 - unmittelbar nach Bekanntgabe der zweiten Antragsrunde für den
gebundenen Ganztag in der Sekundarstufe I - hat der 1. Beigeordnete die Schulleitungen der
beiden städtischen Gymnasien in persönlichen Gesprächen über die erweiterten
Genehmigungsmöglichkeiten informiert. Obwohl die Nachfrage nach einem Ganztagsbetrieb im
gymnasialen Bereich derzeit noch nicht deutlich ausgeprägt ist, wird der bedarfsgerechte Ausbau
des Ganztags vor dem Hintergrund der aktuellen Erlasslage in den Schulmitwirkungsgremien
erneut diskutiert werden. Von maßgeblicher Bedeutung für die pädagogische Umsetzung eines
Ganztagsbetriebs ist ein adäquates Raumangebot. Grundlage für eine entsprechend positive
Weiterentwicklung der Ganztagsoffensive ist die zügige Realisierung des im Rahmen des „1.000Schulen-Programms“ abgestimmten Investitionsaufwands für Umbau-, Einrichtungs- und
Ausstattungsmaßnahmen. Nachdem mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 11.03.2009 die
beantragte Landesförderung in Höhe von insgesamt 375.260,-- € für alle städtischen
Sekundarschulen gewährt wurde, sind daraus resultierende Investitionsvorhaben bereits
eingeleitet. In Bezug auf die beiden städtischen Gymnasien stellt sich das Gesamtvolumen der
entsprechenden Investitionen wie folgt dar:
Gymnasium Lechenich 30.000,-- € (Landesförderung 15.000,-- €)
Ville - Gymnasium
147.000,-- € (Landesförderung 73.500,-- €).
Im Verwaltungsgespräch am 30.03.2009 mit Vertretern des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung sowie der Bezirksregierung Köln wurden die Schulträger über eine zusätzliche
investive Förderung für neu zu beantragende gebundene Ganztagsschulen informiert. Danach
können für Schulen, die auf Grund des neuen Antragsverfahrens den gebundenen Ganztag
einführen wollen, weitere Investitionen gefördert werden. Das Land gewährt zu den bekannten
Konditionen des „1.000-Schulen-Programms“ in Ergänzung der bereits bezuschussten
Investitionen eine weitere Anteilfinanzierung in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen
Gesamtkosten, sofern die Maximalförderung von 100.000,-- € pro Schule noch nicht ausgeschöpft
ist. Der Schulträger hat für die Durchführung der zusätzlichen Projekte ebenfalls einen Eigenanteil
in Höhe von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten zu erbringen.
Um der Bezirksregierung möglichst zügig ein eventuelles Interesse an der Einführung eines
gebundenen Ganztagsbetriebs im gymnasialen Bereich mitteilen zu können, wurden die Schulen
umfassend über die derzeitige Sachlage informiert und nach schulinterner Beratung um
Stellungnahme gebeten. Das Gymnasium Lechenich bekundet ein zunehmendes Interesse an der
Einrichtung eines gebundenen Ganztagsgymnasiums. Nachdem die Angelegenheit bereits im
Rahmen einer Schulpflegschaftssitzung positive Resonanz fand, wird die Lehrerkonferenz im Mai
hierüber ebenfalls diskutieren. Nach abschließender Beratung wird die Schule ihr Votum bekannt
geben. Auch das Ville-Gymnasium wird das Kollegium und die Elternschaft über die neuen
Möglichkeiten der Einführung des gebundenen Ganztags ausführlich informieren und in den
nächsten Lehrer- und Schulkonferenzen über diese Thematik beraten. Eine entsprechende
Entscheidung der Schule kann danach bis zum September 2009 fristgerecht für eine eventuelle
Antragstellung getroffen werden.
In Vertretung
(Erner)
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