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Antrag (Antrag bzgl. Bericht zu möglichen Ganztagsschulangeboten an den weiterführenden Schulen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
07.05.09, 06:46
Aktualisiert
07.05.09, 06:46
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 100/2009 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 29.04.2009 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 19.05.2009 Bemerkungen Antrag bzgl. Bericht zu möglichen Ganztagsschulangeboten an den weiterführenden Schulen in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.04.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die zum 01.08.2009 von der Bezirksregierung Köln genehmigte Umwandlung der Realschule Lechenich zur gebundenen Ganztagsschule stellt nach dem bereits zum Schuljahr 2008/09 eingeführten Ganztagsbetrieb der benachbarten Theodor-Heuss-Hauptschule eine wichtige Angebotsergänzung der Erftstädter Schullandschaft dar. Mit Erlass vom 03.01.2009 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung nunmehr die Möglichkeit geschaffen, im Zuge der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I die Einführung des gebundenen Ganztags an weiteren Realschulen und Gymnasien für die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 zu genehmigen. Nachdem im Rahmen der ersten Antragsrunde bereits 161 Anträge auf Errichtung eines gebundenen Ganztagsgymnasiums bzw. einer gebundenen Ganztagsrealschule genehmigt wurden, ist das Antragsverfahren landesweit für 55 weitere gebundene Ganztagsbetriebe an Gymnasien und Realschulen wieder eröffnet. Die Schulträger können den Bezirksregierungen ihre Anträge sukzessive vorlegen. Ein fester Antragstermin ist nicht vorgegeben. Allerdings sollte das Antragsverfahren im Dezember 2009 abgeschlossen werden können, damit die für den pünktlichen Start zum 01.08.2010 erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden können.Die Bezirksregierung Köln wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass entsprechende Anträge mit einem Ganztagskonzept der Schule und Beschlüssen der Schulkonferenz sowie des Schulträgers bis zum 30.11.2009 bei der Bezirksregierung vorliegen müssen, damit eine Genehmigung noch bis Ende 2009 erteilt werden kann; also rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren der Klasse 5 für das Schuljahr 2010/2011. Die Genehmigung der eingehenden Anträge erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Eingangsdatum bis das landesweit noch verfügbare Kontingent von 55 Plätzen ausgeschöpft ist. Sofern in einer Schule bereits im Vorfeld eines formellen Antragsverfahrens ein begründetes Interesse für die Einführung des gebundenen Ganztags besteht, kann der Schulträger bei der Bezirksregierung eine entsprechende Reservierung hinsichtlich einer Berücksichtigung im späteren Genehmigungsverfahren erwirken. Bindenden Charakter hat diese Interessensbekundung für den Schulträger nicht; sie dient nur der Reservierung eines Platzes im Rahmen des landesweit verfügbaren Kontingents. Bereits im Januar 2009 - unmittelbar nach Bekanntgabe der zweiten Antragsrunde für den gebundenen Ganztag in der Sekundarstufe I - hat der 1. Beigeordnete die Schulleitungen der beiden städtischen Gymnasien in persönlichen Gesprächen über die erweiterten Genehmigungsmöglichkeiten informiert. Obwohl die Nachfrage nach einem Ganztagsbetrieb im gymnasialen Bereich derzeit noch nicht deutlich ausgeprägt ist, wird der bedarfsgerechte Ausbau des Ganztags vor dem Hintergrund der aktuellen Erlasslage in den Schulmitwirkungsgremien erneut diskutiert werden. Von maßgeblicher Bedeutung für die pädagogische Umsetzung eines Ganztagsbetriebs ist ein adäquates Raumangebot. Grundlage für eine entsprechend positive Weiterentwicklung der Ganztagsoffensive ist die zügige Realisierung des im Rahmen des „1.000Schulen-Programms“ abgestimmten Investitionsaufwands für Umbau-, Einrichtungs- und Ausstattungsmaßnahmen. Nachdem mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 11.03.2009 die beantragte Landesförderung in Höhe von insgesamt 375.260,-- € für alle städtischen Sekundarschulen gewährt wurde, sind daraus resultierende Investitionsvorhaben bereits eingeleitet. In Bezug auf die beiden städtischen Gymnasien stellt sich das Gesamtvolumen der entsprechenden Investitionen wie folgt dar: Gymnasium Lechenich 30.000,-- € (Landesförderung 15.000,-- €) Ville - Gymnasium 147.000,-- € (Landesförderung 73.500,-- €). Im Verwaltungsgespräch am 30.03.2009 mit Vertretern des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie der Bezirksregierung Köln wurden die Schulträger über eine zusätzliche investive Förderung für neu zu beantragende gebundene Ganztagsschulen informiert. Danach können für Schulen, die auf Grund des neuen Antragsverfahrens den gebundenen Ganztag einführen wollen, weitere Investitionen gefördert werden. Das Land gewährt zu den bekannten Konditionen des „1.000-Schulen-Programms“ in Ergänzung der bereits bezuschussten Investitionen eine weitere Anteilfinanzierung in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, sofern die Maximalförderung von 100.000,-- € pro Schule noch nicht ausgeschöpft ist. Der Schulträger hat für die Durchführung der zusätzlichen Projekte ebenfalls einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten zu erbringen. Um der Bezirksregierung möglichst zügig ein eventuelles Interesse an der Einführung eines gebundenen Ganztagsbetriebs im gymnasialen Bereich mitteilen zu können, wurden die Schulen umfassend über die derzeitige Sachlage informiert und nach schulinterner Beratung um Stellungnahme gebeten. Das Gymnasium Lechenich bekundet ein zunehmendes Interesse an der Einrichtung eines gebundenen Ganztagsgymnasiums. Nachdem die Angelegenheit bereits im Rahmen einer Schulpflegschaftssitzung positive Resonanz fand, wird die Lehrerkonferenz im Mai hierüber ebenfalls diskutieren. Nach abschließender Beratung wird die Schule ihr Votum bekannt geben. Auch das Ville-Gymnasium wird das Kollegium und die Elternschaft über die neuen Möglichkeiten der Einführung des gebundenen Ganztags ausführlich informieren und in den nächsten Lehrer- und Schulkonferenzen über diese Thematik beraten. Eine entsprechende Entscheidung der Schule kann danach bis zum September 2009 fristgerecht für eine eventuelle Antragstellung getroffen werden. In Vertretung (Erner) -2-