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Antrag (Antrag bzgl. Mitgliedschaft der Stadt Erftstadt in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise NRW (AGFS))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
29.05.09, 06:50
Aktualisiert
29.05.09, 06:50
Antrag (Antrag bzgl. Mitgliedschaft der Stadt Erftstadt in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise NRW (AGFS))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 250/2009 Az.: 66 10-13 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 05.05.2009 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 09.06.2009 Bemerkungen Antrag bzgl. Mitgliedschaft der Stadt Erftstadt in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise NRW (AGFS) Finanzielle Auswirkungen: Für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes sind Planungskosten in Höhe von ca. 50.000,00 Euro erforderlich. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.05.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Bereits im Jahr 1995 hatte die Stadt Erftstadt einen Antrag zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden in NRW gestellt. Nach Einreichung des Leitantrages begutachtete eine Auswahlkommission der Arbeitsgemeinschaft das Stadtgebiet. Leider wurde die Stadt Erftstadt damals nicht in die Arbeitsgemeinschaft aufgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise hat eine Neuaufnahme von Mitgliedern erschwert. Jedes Jahr wird nur noch eine sehr begrenzte Anzahl von Bewerbern in die Gemeinschaft aufgenommen. Vor einer erneuten Bewerbung sollte die Stadt Erftstadt ein in sich schlüssiges Konzept für die Verbesserung des städtischen Radverkehrsnetzes vorlegen. Grundlage hierfür ist u.a. die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Radverkehrsnetzplanes. Zudem müsste sich die Stadt verpflichten, in einem bestimmten Zeitabschnitt (z.B. in einem Zeitraum von 10 Jahren) eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen (Radverkehrsinfrastruktur in Erftstadt). Die Stadt Erftstadt hat seit 1995 einen Fahrradbeauftragten, der mit der lokalen Verkehrssituation bestens vertraut ist. Für die Planung und Durchführung der notwendigen Maßnahmen kann er jedoch nicht von seinen übrigen Aufgaben freigestellt werden um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung zu schaffen. Alternativ müsste ein Ingenieurbüro mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt werden. Ohne diese Voraussetzungen (fortgeschriebener RNP und Verbesserungskonzept) kann eine Bewerbung nicht zum Erfolg führen. Auf Grundlage des ausgearbeiteten Konzeptes könnte anschließend der entsprechende Leitantrag gestellt werden. (Bösche)