Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
29.05.09, 06:50
Aktualisiert
29.05.09, 06:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 250/2009
Az.: 66 10-13
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 05.05.2009
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
09.06.2009
Bemerkungen
Antrag bzgl. Mitgliedschaft der Stadt Erftstadt in der Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise NRW (AGFS)
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes sind Planungskosten in Höhe von ca. 50.000,00 Euro
erforderlich.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.05.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits im Jahr 1995 hatte die Stadt Erftstadt einen Antrag zur Aufnahme in die
Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden in NRW gestellt. Nach
Einreichung des Leitantrages begutachtete eine Auswahlkommission der Arbeitsgemeinschaft das
Stadtgebiet. Leider wurde die Stadt Erftstadt damals nicht in die Arbeitsgemeinschaft
aufgenommen.
Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise hat eine
Neuaufnahme von Mitgliedern erschwert. Jedes Jahr wird nur noch eine sehr begrenzte Anzahl
von Bewerbern in die Gemeinschaft aufgenommen.
Vor einer erneuten Bewerbung sollte die Stadt Erftstadt ein in sich schlüssiges Konzept für die
Verbesserung des städtischen Radverkehrsnetzes vorlegen. Grundlage hierfür ist u.a. die
Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Radverkehrsnetzplanes. Zudem müsste sich die Stadt
verpflichten, in einem bestimmten Zeitabschnitt (z.B. in einem Zeitraum von 10 Jahren) eine Reihe
von Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen (Radverkehrsinfrastruktur in Erftstadt).
Die Stadt Erftstadt hat seit 1995 einen Fahrradbeauftragten, der mit der lokalen Verkehrssituation
bestens vertraut ist. Für die Planung und Durchführung der notwendigen Maßnahmen kann er
jedoch nicht von seinen übrigen Aufgaben freigestellt werden um die Voraussetzungen für eine
erfolgreiche Bewerbung zu schaffen. Alternativ müsste ein Ingenieurbüro mit der Erstellung des
Konzeptes beauftragt werden. Ohne diese Voraussetzungen (fortgeschriebener RNP und
Verbesserungskonzept) kann eine Bewerbung nicht zum Erfolg führen.
Auf Grundlage des ausgearbeiteten Konzeptes könnte anschließend der entsprechende Leitantrag
gestellt werden.
(Bösche)