Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
29.05.09, 06:50
Aktualisiert
29.05.09, 06:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 202/2009
Az.: 6611-05/ K46
Amt: - 65 BeschlAusf.: - Rhein-Erft-Kreis Datum: 08.04.2009
Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
09.06.2009
Bemerkungen
Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der K 46 zwischen Kierdorf und
Dirmerzheim
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.04.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Selbstverständlich setzt sich der Eigenbetrieb Straßen für jede mögliche Verbesserung der
Verkehrssicherheit an der Kreisstraße K46 zwischen Kierdorf und Dirmerzheim ein.
Der Verlauf der Kreisstraße K 46 im o.g. Abschnitt ist sicherlich an mehreren Stellen
gewöhnungsbedürftig und unübersichtlich. Zur Verdeutlichung der Streckenführung hat der Kreis
bereits an den Kurven Anpflanzungen durchgeführt und die Geschwindigkeit herabgesetzt.
Schäden an den Straßenrändern und der Vegetation zeigen, dass es dennoch zu Unfällen kommt.
Leider werden häufig kleinere und selbstverschuldete Unfallereignisse (verständlicherweise) nicht
der Polizei gemeldet und somit auch nicht registriert. Die Polizei führt zeitweise
Geschwindigkeitsmessungen durch. Eine weitere Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit
ist aufgrund der Straßeneinstufung (Kreisstraße) als auch wegen der fehlenden
„Unfallhäufungsstellen“ nicht durchsetzbar. Es ist auch sicherlich zu erwarten, dass weitere
Beschränkungen nur mit einem hohen Kontrollaufwand durchgesetzt werden können.
Effektiver und wirkungsvoller wäre sicherlich eine Verbesserung und Anpassung der Gradierte/
Linienführung der K 46 in diesem Bereich. Hierzu gehört auch eine bereits angedachte
Verlagerung des Anschlusses der Kreisstraße an die Landesstraße L162, nördlich des
Dirmerzheimer Friedhofes („Auf dem Gieren“). Vor allem sind die Kurven den zu erwartenden
Geschwindigkeiten anzupassen sowie der Querschnitt zu verbreitern. Da die Änderungen ggf. von
der vorhandenen Straßenlage erheblich abweichen, ist die Notwendigkeit eines
Planfeststellungsverfahrens zu prüfen. Dies hätte erheblichen Einfluss auf die zeitliche Abwicklung
einer solchen Maßnahme.
Der Rhein-Erft-Kreis ist Baulastträger der Kreisstraße K46. Somit obliegen ihm außerhalb der
Ortsdurchfahrten alle Investitions- und Unterhaltungsaufgaben. Er bestimmt daher ob, wann und in
welchem Umfang dieser Teilabschnitt der K 46 ausgebaut oder saniert wird, bzw. in welchem
Umfang er hierfür Mittel zur Verfügung stellt.
Wie schon in der Vergangenheit bin ich gerne bereit, mich bei Fachgesprächen für einen Umbau
der o.g. Kreistrasse K 46 zur Verbesserung der Sicherheit einzusetzen.
(Bösche)
-2-