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Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der K 46 zwischen Kierdorf und Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
29.05.09, 06:50
Aktualisiert
29.05.09, 06:50
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 202/2009 Az.: 6611-05/ K46 Amt: - 65 BeschlAusf.: - Rhein-Erft-Kreis Datum: 08.04.2009 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 09.06.2009 Bemerkungen Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der K 46 zwischen Kierdorf und Dirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.04.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Selbstverständlich setzt sich der Eigenbetrieb Straßen für jede mögliche Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreisstraße K46 zwischen Kierdorf und Dirmerzheim ein. Der Verlauf der Kreisstraße K 46 im o.g. Abschnitt ist sicherlich an mehreren Stellen gewöhnungsbedürftig und unübersichtlich. Zur Verdeutlichung der Streckenführung hat der Kreis bereits an den Kurven Anpflanzungen durchgeführt und die Geschwindigkeit herabgesetzt. Schäden an den Straßenrändern und der Vegetation zeigen, dass es dennoch zu Unfällen kommt. Leider werden häufig kleinere und selbstverschuldete Unfallereignisse (verständlicherweise) nicht der Polizei gemeldet und somit auch nicht registriert. Die Polizei führt zeitweise Geschwindigkeitsmessungen durch. Eine weitere Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit ist aufgrund der Straßeneinstufung (Kreisstraße) als auch wegen der fehlenden „Unfallhäufungsstellen“ nicht durchsetzbar. Es ist auch sicherlich zu erwarten, dass weitere Beschränkungen nur mit einem hohen Kontrollaufwand durchgesetzt werden können. Effektiver und wirkungsvoller wäre sicherlich eine Verbesserung und Anpassung der Gradierte/ Linienführung der K 46 in diesem Bereich. Hierzu gehört auch eine bereits angedachte Verlagerung des Anschlusses der Kreisstraße an die Landesstraße L162, nördlich des Dirmerzheimer Friedhofes („Auf dem Gieren“). Vor allem sind die Kurven den zu erwartenden Geschwindigkeiten anzupassen sowie der Querschnitt zu verbreitern. Da die Änderungen ggf. von der vorhandenen Straßenlage erheblich abweichen, ist die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens zu prüfen. Dies hätte erheblichen Einfluss auf die zeitliche Abwicklung einer solchen Maßnahme. Der Rhein-Erft-Kreis ist Baulastträger der Kreisstraße K46. Somit obliegen ihm außerhalb der Ortsdurchfahrten alle Investitions- und Unterhaltungsaufgaben. Er bestimmt daher ob, wann und in welchem Umfang dieser Teilabschnitt der K 46 ausgebaut oder saniert wird, bzw. in welchem Umfang er hierfür Mittel zur Verfügung stellt. Wie schon in der Vergangenheit bin ich gerne bereit, mich bei Fachgesprächen für einen Umbau der o.g. Kreistrasse K 46 zur Verbesserung der Sicherheit einzusetzen. (Bösche) -2-