Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Bericht zur Genehmigung des Haushaltes 2009 und zur Jahresrechung 2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.06.09, 06:53
Aktualisiert
10.06.09, 06:53
Antrag (Antrag bzgl. Bericht zur Genehmigung des Haushaltes 2009 und zur Jahresrechung 2008) Antrag (Antrag bzgl. Bericht zur Genehmigung des Haushaltes 2009 und zur Jahresrechung 2008) Antrag (Antrag bzgl. Bericht zur Genehmigung des Haushaltes 2009 und zur Jahresrechung 2008) Antrag (Antrag bzgl. Bericht zur Genehmigung des Haushaltes 2009 und zur Jahresrechung 2008) Antrag (Antrag bzgl. Bericht zur Genehmigung des Haushaltes 2009 und zur Jahresrechung 2008)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 218/2009 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.04.2009 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 23.06.2009 Bemerkungen Antrag bzgl. Bericht zur Genehmigung des Haushaltes 2009 und zur Jahresrechung 2008 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.04.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Sehr geehrter Herr Schmalen, nachfolgend die Beantwortung Ihrer Anfragen: zu 1) Bericht über die Genehmigung des Haushaltes 2009 Am 08. Mai 2009 ist bei der Stadt Erftstadt ein Fax von der Aufsichtsbehörde eingegangen, aus dem hervorging, dass seitens der Aufsichtsbehörde keine Aufsichtsmaßnahmen gegenüber der Stadt Erftstadt ergriffen werden. Das offizielle Schreiben hierzu ging am 13.05.2009 ein. Die Haushaltssatzung wurde im Amtsbaltt am 14.05.2009 veröffentlicht, so dass diese seitdem rechtskräftig ist. Der Kämmerer der Stadt Erftstadt hat per E-Mail vom 12.05.2009 sämtliche Fraktionsvorsitzende über den Eingang des Faxes und dessen Folgen informiert. Zu 2) Ergebnis der Jahresrechnung per 31.12.2008 Es handelt sich beim Jahresabschluss 2008 um den ersten NKF-Jahresabschluss. Derzeit wird mit Hochdruck an der Erstellung gearbeitet, wobei diese – im Vergleich zur Kameralistik – wesentlich komplexer und aufwändiger ist, da nun neben einer Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechung sowohl sämtliche Teilrechnungen für die Produktgruppen als auch erstmals eine Schlussbilanz aufzustellen ist. Alle drei Komponenten (Ergebnis- sowie Finanzrechung und Bilanz) müssen miteinander abgestimmt werden. Eine erste „Arbeits-Ergebnisrechnung“ liegt bereits vor, bei der jedoch die vorbereitenden Abschlussbuchungen (Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung der Sonderposten, Zuführungen zu den Rückstellungen, etc.) noch nicht gebucht worden sind. Auf der Ertragsseite ist erfreulich, dass das Ist-Ergebnis bei der Gewerbesteuer (+ 450.000 EUR) sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 640.000 EUR) höher als im Plan vorgesehen ausgefallen ist. Außerdem mussten weniger Beihilfen (90.000 EUR) und Versorgungsaufwendungen (100.000 EUR) gezahlt werden, als dies im Plan veranschlagt worden war. Auch bei den Bewirtschaftskosten in den Schulen sowie bei den Schülerbeförderungskosten konnten Einsparungen erzielt werden. Negativ hat sich hingegen ausgewirkt, dass wir an das Rechenzentrum 130.000 EUR mehr zahlen mussten als geplant. Außerdem führten die Zahlungen für die sozialen Leistungen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege sowie bei den Hilfen zur Erziehung in Höhe von insgesamt etwa 600.000 EUR über dem Planansatz zu einer Ergebnisverschlechterung. Zudem mussten im Bereich der Abfallwirtschaft etwa 415.000 EUR mehr gezahlt werden, als dies im Plan vorgesehen war. Insgesamt weist die „Arbeits-Ergebnisrechnung“ ohne die Abschlussbuchungen zwar eine Verbesserung gegenüber dem Plan i.H.v. etwa 2,7 Mio. EUR aus. Zu bedenken ist aber, dass die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen (im Haushalt mit etwa 1,6 Mio EUR geplant) sowie die außerplanmäßige Abschreibung für das Finanzanlagevermögen (Verlust des Eigenbetriebes Straßen) i.H.v. 1,9 Mio. EUR noch nicht gebucht worden sind. Ohne diese außerplanmäßige Abschreibung, die im Ürigen im Haushalt nicht veranschlagt wurde, wäre das IST-Ergebnis im Jahr 2008 deutlich besser als der Plan. Zu 3) Konzept zur Konsolidierung der Kontokorrentkredite Zu kameralen Zeiten gab es die Unterscheidung zwischen Investitionskredite als „echte“ Kredite und Kassenkredite. Diese Unterscheidung ist auch im NKF beibehalten worden. Der Gesetzgeber hat mit Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 115 Abs. 1 GG sowie Art. 83 der Landesverfassung NRW die Bindung der Kredite an Investitionen beibehalten, vgl. hierzu auch § 86 GO NRW. Die Entwicklung der letzten Jahre bei den Krediten zur Liquiditätssicherung (kameral: Kassenkredite) zeigt allerdings, dass diese theoretische Unterscheidung angesichts der vielerorts dauerhaft defizitären Haushalte nicht mehr sinnvoll ist. Ein Volumen von Krediten zur Liquiditätssicherung bei den nordrhein-westfälischen Kommunen i.H.v. 14,56 Mrd. EUR (4. Quartal 2008) belegt den massiven mittelfristigen Liquiditätsbedarf der Kommunen, der zurzeit nur über Kredite zur Liquiditätssicherung abgedeckt werden kann. In NRW gibt es inzwischen vier Kommunen, deren Liquiditätskredit-Volumen die Höhe von 1 Mrd. EUR überschritten hat, wobei die Tendenz immer noch steigend ist. Bei diesem großen Volumen der Kredite zur Liquiditätssicherung gibt es bei nur kurzfristigen Zinsbindungen für die Gemeinden ein enormes Zinsänderungsrisiko. Dies gilt auch für die Stadt Erftstadt, bei der sich diese Kredite auf knapp 20 Mio. EUR belaufen. Ein Abbau dieser Kredite ist nur dann möglich, wenn sich in der Finanzrechnung Überschüsse ergeben, die zu einer Tilgung der Kredite eingesetzt werden können. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Stadt Erftstadt ist aber nicht erkennbar, wie ein Überschuss in der Finanzrechnung realisiert werden kann. Leider ist das Gegenteil der Fall: Der städtische Haushalt weist enorme Defizite aus und es ist aufgrund der momentanen Wirtschaftslage absehbar, dass sich diese Defizite noch erhöhen werden (siehe hierzu auch die Antwort zu Punkt 4: MaiSteuerschätzung). Um nun aber den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, -2- müssen weiterhin neue kurzfristige Verbindlichkeiten eingegangen werden, d.h. es werden neue Kredite zur Liquiditätssicherung aufgenommen. Bevor eine Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite bzw. das Ende der Aufnahme neuer Kredite überhaupt erst möglich ist, muss das strukturelle Defizit im Haushalt abgebaut und der Haushaltsausgleich realisiert werden. Solange dies nicht gelingt, wird eine Konsolidierung der Kredite nicht gelingen können. Kurzfristig kann man – wie die Beispiele der Städte Dresden und Düsseldorf sowie des Rhein-ErftKreises zeigen – Schulden auch dadurch reduzieren oder ggf. komplett abbauen, indem städtisches Vermögen, z.B. Aktien oder Beteiligungen, veräußert werden. Jedoch handelt es sich hierbei um einen Einmaleffekt. Sollte der Haushalt weiterhin ein strukturelles Defizit ausweisen, so gerät man zwangsläufig wieder in die Verschuldung. Außerdem verfügt die Stadt Erftstadt weder über Aktien noch eigene Wohnungsbaugesellschaften, die veräußert werden könnten. Der einzige Investitionskredit des städtsichen Haushaltes wurde im Frühjahr d. J. getilgt, indem die Mittel des KVR-Fonds abgerufen und diese Mittel zur Kredittilgung eingestzt wurden. Somit ist der städtische Haushalt bezogen auf Investitionskredite schuldenfrei. Die Stadt Langenfeld ist seit dem Herbst 2008 schuldenfrei, ohne städtisches Vermögen in großem Umfang veräußert zu haben. Geschafft wurde dies durch einen konsequenten Sparkurs, der über 20 Jahre andauerte. U. a. wurden folgende Maßnahmen ergriffen: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Gewerbesteuer-Hebesatzsenkung Verstärkung der Wirtschaftsförderung Kürzung freiwilliger Leistungen an die Vereine Einführung einer Hallennutzungsgebühr für Erwachsene Verkleinerung des Stadtrat sowie Zusammenlegung von Ausschüssen Schaffung einer breiten Allianz für das Projekt Schuldenabbau Æ Vereine, Verbände und Unternehmen wurden einbezogen ¾ Verzicht auf teure Prestigeobjekte, die hohe Folgekosten verursachen ¾ Nutzung des bürgerschaftlichen Engagements vieler Ehrenamtlicher Der Weg zur Schuldenfreiheit war in Lagenfaled ein langer und beschwerlicher Weg, der trotz zahlreicher großer Widerstände konsequent weiter verfolgt wurde. Zu 4) Entwicklung der Steuereinnahmen für 2009 (Prognose) Mai-Steuerschätzung Die Ergebnisse der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung sind am 05.06.2009 veröffentlicht worden. Für die Stadt Erftstadt ergeben sich hierdurch folgende Auswirkungen: 1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Eine erste Regionalisierung der Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2009 führt – wie erwartet – für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die nächsten Jahre gegenüber den Orientierungsdaten aus dem Jahr 2008 zu deutlich niedrigeren Ansätzen. 2009 2010 2011 2012 Planansatz im Haushalt 21.997.000 EUR 22.987.000 EUR 24.366.000 EUR 25.584.000 EUR Ergbenis der MaiSteuerschätzung 20.876.000 EUR 17.943.000 EUR 18.978.000 EUR 19.840.000 EUR Differenz -1.121.000 EUR -5.044.000 EUR -5.388.000 EUR -5.744.000 EUR Für das Planjahr 2009 sowie für die mittelfristige Finanzplanung (Jahre 2010 bis 2012) ergeben sich somit drastische Mindereinnahmen gegenüber der Planansätze i.H.v. insgesamt 17.297.000 EUR. -3- 2. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: Auch für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden deutlich verschlechterte Ansätze angenommen: 2009 2010 2011 2012 Planansatz im Haushalt 1.049.000 EUR 1.080.500 EUR 1.112.900 EUR 1.146.300 EUR Ergebnis der MaiSteuerschätzung 1.010.300 EUR 1.028.300 EUR 1.046.400 EUR 1.070.400 EUR Differenz -38.700 EUR -52.200 EUR -66.500 EUR -75.900 EUR Für das Planjahr 2009 sowie für die mittelfristige Finanzplanung (Jahre 2010 bis 2012) ergeben sich somit Mindereinnahmen gegenüber der Planansätze i.H.v. insgesamt 233.300 EUR. 3. Gewerbesteuer Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Krise auch bei den Gewerbesteuer-Einnahmen in Erftstadt bemerkbar machen wird. Jedoch ist es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, prozentuale Abschläge vorhersagen zu können. Der Vorteil der Stadt Erftstadt besteht darin, dass es hier keine Abhängigkeit von wenigen Unternehmen gibt, die entweder überwiegend exportorientiert sind oder ihr Kerngeschäft in der Automobilbranche (z.B. Zulieferbetriebe) haben. Stattdessen gibt es in Erftstadt eher einen breiteren Branchen-Mix. Es gibt in diesem Jahr – wie jedoch auch in allen Jahren zuvor – zwar einige Unternehmen, die Anträge auf Anpassung ihrer Vorauszahlungen gestellt haben, jedoch lassen sich diese in der Regel nicht auf die Wirtschaftskrise zurückführen, sondern haben andere Ursachen (z.B. vorangegangene Schätzungen seitens des Finanzamtes, die sich im Nachhinein als zu hoch herausstellten). Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen könnten die Folge der Krise ausschlaggebend dafür sein, derartige Anträge gestellt zu haben. Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die Lage weiter entwicklen wird. Der Städte- und Gemeindebund NRW führt zur Gewerbesteuer aus, dass für die Folgejahre eine Prognose des Gewerbesteueraufkommens wegen der starken Schwankungen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung äußerst schwierig sei. Eine detailliertere Analyse bliebe den Orientierungsdaten vorbehalten. 4. Grundsteuer Für das Grundsteueraufkommen wird es nach der Regionalisierung keine nennenswerten Abweichungen gegenüber den Orientierungsdaten geben. Es wird in der Mai-Steuerschätzung sogar von einer leichten Zunahme des Grundsteueraufkommens in den alten Bundesländern ausgegangen. 5. Eckpunkte zum GFG 2010 Das Innenministerium NRW hat der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes mitgeteilt, dass die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zum GFG 2010 voraussichtlich noch vor der Sommerpause, d.h. Ende Juni, zur Verfügung gestellt werden. Es ist aber mit Sicherheit davon auszugehen, dass ab dem nächsten Jahr die Kommunen auch über zurückgehende Zuweisungen am GFG an den verschlechterten Einnahmen bei den -4- Verbundsteuern partizipieren. Das bedeutet, dass die Kommunen deutlich weniger an Schlüsselzuweisungen, Allgemeine Investitionspauschale sowie Schul- und Sportpauschale vom Land erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -5-