Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.06.09, 06:53
Aktualisiert
10.06.09, 06:53
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 218/2009
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.04.2009
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
23.06.2009
Bemerkungen
Antrag bzgl. Bericht zur Genehmigung des Haushaltes 2009 und zur Jahresrechung
2008
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.04.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Sehr geehrter Herr Schmalen,
nachfolgend die Beantwortung Ihrer Anfragen:
zu 1) Bericht über die Genehmigung des Haushaltes 2009
Am 08. Mai 2009 ist bei der Stadt Erftstadt ein Fax von der Aufsichtsbehörde eingegangen, aus
dem hervorging, dass seitens der Aufsichtsbehörde keine Aufsichtsmaßnahmen gegenüber der
Stadt Erftstadt ergriffen werden. Das offizielle Schreiben hierzu ging am 13.05.2009 ein. Die
Haushaltssatzung wurde im Amtsbaltt am 14.05.2009 veröffentlicht, so dass diese seitdem
rechtskräftig ist.
Der Kämmerer der Stadt Erftstadt hat per E-Mail vom 12.05.2009 sämtliche Fraktionsvorsitzende
über den Eingang des Faxes und dessen Folgen informiert.
Zu 2) Ergebnis der Jahresrechnung per 31.12.2008
Es handelt sich beim Jahresabschluss 2008 um den ersten NKF-Jahresabschluss. Derzeit wird mit
Hochdruck an der Erstellung gearbeitet, wobei diese – im Vergleich zur Kameralistik – wesentlich
komplexer und aufwändiger ist, da nun neben einer Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechung
sowohl sämtliche Teilrechnungen für die Produktgruppen als auch erstmals eine Schlussbilanz
aufzustellen ist. Alle drei Komponenten (Ergebnis- sowie Finanzrechung und Bilanz) müssen
miteinander abgestimmt werden.
Eine erste „Arbeits-Ergebnisrechnung“ liegt bereits vor, bei der jedoch die vorbereitenden
Abschlussbuchungen (Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung der Sonderposten,
Zuführungen zu den Rückstellungen, etc.) noch nicht gebucht worden sind.
Auf der Ertragsseite ist erfreulich, dass das Ist-Ergebnis bei der Gewerbesteuer (+ 450.000 EUR)
sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 640.000 EUR) höher als im Plan
vorgesehen ausgefallen ist. Außerdem mussten weniger Beihilfen (90.000 EUR) und
Versorgungsaufwendungen (100.000 EUR) gezahlt werden, als dies im Plan veranschlagt worden
war. Auch bei den Bewirtschaftskosten in den Schulen sowie bei den Schülerbeförderungskosten
konnten Einsparungen erzielt werden.
Negativ hat sich hingegen ausgewirkt, dass wir an das Rechenzentrum 130.000 EUR mehr zahlen
mussten als geplant. Außerdem führten die Zahlungen für die sozialen Leistungen außerhalb und
innerhalb von Einrichtungen bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
Tagespflege sowie bei den Hilfen zur Erziehung in Höhe von insgesamt etwa 600.000 EUR über
dem Planansatz zu einer Ergebnisverschlechterung. Zudem mussten im Bereich der
Abfallwirtschaft etwa 415.000 EUR mehr gezahlt werden, als dies im Plan vorgesehen war.
Insgesamt weist die „Arbeits-Ergebnisrechnung“ ohne die Abschlussbuchungen zwar eine
Verbesserung gegenüber dem Plan i.H.v. etwa 2,7 Mio. EUR aus. Zu bedenken ist aber, dass die
Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen (im Haushalt mit etwa 1,6 Mio EUR
geplant) sowie die außerplanmäßige Abschreibung für das Finanzanlagevermögen (Verlust des
Eigenbetriebes Straßen) i.H.v. 1,9 Mio. EUR noch nicht gebucht worden sind. Ohne diese
außerplanmäßige Abschreibung, die im Ürigen im Haushalt nicht veranschlagt wurde, wäre das
IST-Ergebnis im Jahr 2008 deutlich besser als der Plan.
Zu 3) Konzept zur Konsolidierung der Kontokorrentkredite
Zu kameralen Zeiten gab es die Unterscheidung zwischen Investitionskredite als „echte“ Kredite
und Kassenkredite. Diese Unterscheidung ist auch im NKF beibehalten worden. Der Gesetzgeber
hat mit Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 115 Abs. 1 GG sowie Art. 83 der
Landesverfassung NRW die Bindung der Kredite an Investitionen beibehalten, vgl. hierzu auch §
86 GO NRW.
Die Entwicklung der letzten Jahre bei den Krediten zur Liquiditätssicherung (kameral:
Kassenkredite) zeigt allerdings, dass diese theoretische Unterscheidung angesichts der vielerorts
dauerhaft defizitären Haushalte nicht mehr sinnvoll ist. Ein Volumen von Krediten zur
Liquiditätssicherung bei den nordrhein-westfälischen Kommunen i.H.v. 14,56 Mrd. EUR (4. Quartal
2008) belegt den massiven mittelfristigen Liquiditätsbedarf der Kommunen, der zurzeit nur über
Kredite zur Liquiditätssicherung abgedeckt werden kann. In NRW gibt es inzwischen vier
Kommunen, deren Liquiditätskredit-Volumen die Höhe von 1 Mrd. EUR überschritten hat, wobei
die Tendenz immer noch steigend ist.
Bei diesem großen Volumen der Kredite zur Liquiditätssicherung gibt es bei nur kurzfristigen
Zinsbindungen für die Gemeinden ein enormes Zinsänderungsrisiko. Dies gilt auch für die Stadt
Erftstadt, bei der sich diese Kredite auf knapp 20 Mio. EUR belaufen.
Ein Abbau dieser Kredite ist nur dann möglich, wenn sich in der Finanzrechnung Überschüsse
ergeben, die zu einer Tilgung der Kredite eingesetzt werden können. In der derzeitigen
wirtschaftlichen Situation der Stadt Erftstadt ist aber nicht erkennbar, wie ein Überschuss in der
Finanzrechnung realisiert werden kann. Leider ist das Gegenteil der Fall: Der städtische Haushalt
weist enorme Defizite aus und es ist aufgrund der momentanen Wirtschaftslage absehbar, dass
sich diese Defizite noch erhöhen werden (siehe hierzu auch die Antwort zu Punkt 4: MaiSteuerschätzung). Um nun aber den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können,
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müssen weiterhin neue kurzfristige Verbindlichkeiten eingegangen werden, d.h. es werden neue
Kredite zur Liquiditätssicherung aufgenommen.
Bevor eine Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite bzw. das Ende der Aufnahme neuer
Kredite überhaupt erst möglich ist, muss das strukturelle Defizit im Haushalt abgebaut und der
Haushaltsausgleich realisiert werden. Solange dies nicht gelingt, wird eine Konsolidierung der
Kredite nicht gelingen können.
Kurzfristig kann man – wie die Beispiele der Städte Dresden und Düsseldorf sowie des Rhein-ErftKreises zeigen – Schulden auch dadurch reduzieren oder ggf. komplett abbauen, indem
städtisches Vermögen, z.B. Aktien oder Beteiligungen, veräußert werden. Jedoch handelt es sich
hierbei um einen Einmaleffekt. Sollte der Haushalt weiterhin ein strukturelles Defizit ausweisen, so
gerät man zwangsläufig wieder in die Verschuldung. Außerdem verfügt die Stadt Erftstadt weder
über Aktien noch eigene Wohnungsbaugesellschaften, die veräußert werden könnten. Der einzige
Investitionskredit des städtsichen Haushaltes wurde im Frühjahr d. J. getilgt, indem die Mittel des
KVR-Fonds abgerufen und diese Mittel zur Kredittilgung eingestzt wurden. Somit ist der städtische
Haushalt bezogen auf Investitionskredite schuldenfrei.
Die Stadt Langenfeld ist seit dem Herbst 2008 schuldenfrei, ohne städtisches Vermögen in
großem Umfang veräußert zu haben. Geschafft wurde dies durch einen konsequenten Sparkurs,
der über 20 Jahre andauerte. U. a. wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
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¾
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Gewerbesteuer-Hebesatzsenkung
Verstärkung der Wirtschaftsförderung
Kürzung freiwilliger Leistungen an die Vereine
Einführung einer Hallennutzungsgebühr für Erwachsene
Verkleinerung des Stadtrat sowie Zusammenlegung von Ausschüssen
Schaffung einer breiten Allianz für das Projekt Schuldenabbau Æ Vereine, Verbände und
Unternehmen wurden einbezogen
¾ Verzicht auf teure Prestigeobjekte, die hohe Folgekosten verursachen
¾ Nutzung des bürgerschaftlichen Engagements vieler Ehrenamtlicher
Der Weg zur Schuldenfreiheit war in Lagenfaled ein langer und beschwerlicher Weg, der trotz
zahlreicher großer Widerstände konsequent weiter verfolgt wurde.
Zu 4) Entwicklung der Steuereinnahmen für 2009 (Prognose) Mai-Steuerschätzung
Die Ergebnisse der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung sind am 05.06.2009 veröffentlicht
worden. Für die Stadt Erftstadt ergeben sich hierdurch folgende Auswirkungen:
1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:
Eine erste Regionalisierung der Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2009
führt – wie erwartet – für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die nächsten Jahre
gegenüber den Orientierungsdaten aus dem Jahr 2008 zu deutlich niedrigeren Ansätzen.
2009
2010
2011
2012
Planansatz im
Haushalt
21.997.000 EUR
22.987.000 EUR
24.366.000 EUR
25.584.000 EUR
Ergbenis der MaiSteuerschätzung
20.876.000 EUR
17.943.000 EUR
18.978.000 EUR
19.840.000 EUR
Differenz
-1.121.000 EUR
-5.044.000 EUR
-5.388.000 EUR
-5.744.000 EUR
Für das Planjahr 2009 sowie für die mittelfristige Finanzplanung (Jahre 2010 bis 2012) ergeben
sich somit drastische Mindereinnahmen gegenüber der Planansätze i.H.v. insgesamt 17.297.000
EUR.
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2. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
Auch für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden deutlich verschlechterte Ansätze
angenommen:
2009
2010
2011
2012
Planansatz im
Haushalt
1.049.000 EUR
1.080.500 EUR
1.112.900 EUR
1.146.300 EUR
Ergebnis der MaiSteuerschätzung
1.010.300 EUR
1.028.300 EUR
1.046.400 EUR
1.070.400 EUR
Differenz
-38.700 EUR
-52.200 EUR
-66.500 EUR
-75.900 EUR
Für das Planjahr 2009 sowie für die mittelfristige Finanzplanung (Jahre 2010 bis 2012) ergeben
sich somit Mindereinnahmen gegenüber der Planansätze i.H.v. insgesamt 233.300 EUR.
3. Gewerbesteuer
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Krise auch bei den Gewerbesteuer-Einnahmen in
Erftstadt bemerkbar machen wird. Jedoch ist es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, prozentuale
Abschläge vorhersagen zu können. Der Vorteil der Stadt Erftstadt besteht darin, dass es hier keine
Abhängigkeit von wenigen Unternehmen gibt, die entweder überwiegend exportorientiert sind oder
ihr Kerngeschäft in der Automobilbranche (z.B. Zulieferbetriebe) haben. Stattdessen gibt es in
Erftstadt eher einen breiteren Branchen-Mix.
Es gibt in diesem Jahr – wie jedoch auch in allen Jahren zuvor – zwar einige Unternehmen, die
Anträge auf Anpassung ihrer Vorauszahlungen gestellt haben, jedoch lassen sich diese in der
Regel nicht auf die Wirtschaftskrise zurückführen, sondern haben andere Ursachen (z.B.
vorangegangene Schätzungen seitens des Finanzamtes, die sich im Nachhinein als zu hoch
herausstellten). Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen könnten die Folge der Krise
ausschlaggebend dafür sein, derartige Anträge gestellt zu haben.
Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die Lage weiter entwicklen wird. Der Städte- und
Gemeindebund NRW führt zur Gewerbesteuer aus, dass für die Folgejahre eine Prognose des
Gewerbesteueraufkommens wegen der starken Schwankungen aufgrund der konjunkturellen
Entwicklung äußerst schwierig sei. Eine detailliertere Analyse bliebe den Orientierungsdaten
vorbehalten.
4. Grundsteuer
Für das Grundsteueraufkommen wird es nach der Regionalisierung keine nennenswerten
Abweichungen gegenüber den Orientierungsdaten geben. Es wird in der Mai-Steuerschätzung
sogar von einer leichten Zunahme des Grundsteueraufkommens in den alten Bundesländern
ausgegangen.
5. Eckpunkte zum GFG 2010
Das Innenministerium NRW hat der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes mitgeteilt,
dass die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zum GFG 2010 voraussichtlich noch vor der
Sommerpause, d.h. Ende Juni, zur Verfügung gestellt werden.
Es ist aber mit Sicherheit davon auszugehen, dass ab dem nächsten Jahr die Kommunen auch
über zurückgehende Zuweisungen am GFG an den verschlechterten Einnahmen bei den
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Verbundsteuern partizipieren. Das bedeutet, dass die Kommunen deutlich weniger an
Schlüsselzuweisungen, Allgemeine Investitionspauschale sowie Schul- und Sportpauschale vom
Land erhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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