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Beschlussvorlage (Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäude der Musikschule 1. Bericht über den baulichen Zustand 2. Maßgaben für die Planung künftiger Unterhaltungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
16.06.09, 06:31
Aktualisiert
16.06.09, 06:31
Beschlussvorlage (Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäude der Musikschule
1. Bericht über den baulichen Zustand
2. Maßgaben für die Planung künftiger Unterhaltungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäude der Musikschule
1. Bericht über den baulichen Zustand
2. Maßgaben für die Planung künftiger Unterhaltungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäude der Musikschule
1. Bericht über den baulichen Zustand
2. Maßgaben für die Planung künftiger Unterhaltungsmaßnahmen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 118/2009 Az.: -82.1- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 11.02.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 11.03.2009 18.06.2009 Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäude der Musikschule 1. Bericht über den baulichen Zustand 2. Maßgaben für die Planung künftiger Unterhaltungsmaßnahmen Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.02.2009 Beschlussentwurf: Das Gebäude der Musikschule wird mit einem erhöhten Aufwand solange instand gehalten, bis neue Räumlichkeiten finanziert werden können. Begründung: In den Jahren 2007 und 2008 habe ich in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachplanern den baulichen Zustand des Musikschulgebäudes intensiv untersucht und verschiedenen Varianten für eine Sanierung und einen Ausbau des Gebäudes überprüfen lassen. Der schriftliche Abschlussbericht des Bodengutachters liegt mir derzeit noch nicht vor. Aus den bisher vorgelegten Teilergebnissen sowie aufgrund der Aussagen der Architektin und des Fachingenieurs für Bauphysik ergeben sich jedoch eindeutige Empfehlungen, wie mit dem Gebäude verfahren werden soll. Für die an Gebäude eingetretenen Schäden sind vorrangig drei Ursachen maßgeblich: 1. Der Erftsprung verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft zum sog. Anbau, der überwiegend von der AWO genutzt wird. Dadurch setzt sich in Teilbereichen auch dieses Gebäudeteil. An der Fassade sind Setzrisse zu beobachten. 2. Der Anbau des Gebäudes ist nur teilweise unterkellert. Die Fundamentierung ist im Übergangsbereich zwischen unterkellertem und nicht unterkellertem Gebäudeteil nicht ausreichend. 3. Unterhalb des Gebäudes lagert in relativ geringer Tiefe Braunkohle. Die Fundamentierung des Gebäudes trägt diesem Umstand nicht ausreichend Rechnung. Das Gebäude hat sich gesetzt und steht heute schief. Diese unterschiedlichen Setzungen haben zu Schäden an verschiedenen Gebäudeteilen geführt. Die Standsicherheit des Gebäudes wird dadurch nicht gefährdet, allerdings bedingt der bauliche Zustand einen erhöhten Unterhaltungsaufwand und eine regelmäßige Überprüfung des aktuellen Zustands. Diese Schäden am Gebäude führen allerdings zu erheblichen Mehraufwendungen, wenn das Objekt zeitgemäß saniert und hinsichtlich der Ansprüche der Nutzer optimiert werden sollte. Die Sanierungskosten würden nach aller Voraussicht die Kosten für einen Neubau übersteigen. Weiterhin sollte keinesfalls das Dachgeschoss ausgebaut werden, da dies zu weiteren Setzungen und damit Schäden am Gebäude führen würde. Über eine Sanierung der Musikschule ist in den vergangenen Jahren mehrfach diskutiert worden. Allerdings wurde bisher noch nicht definiert, was denn unter einer Sanierung verstanden wird. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der in vielen Haushaltsjahren nicht ausreichenden Mittel für die Bauunterhaltung, konnten viele Gebäude im Eigentum der Stadt nicht vorausschauend instand gesetzt, sondern lediglich betriebsbereit gehalten werden. Diesen Anforderungen genügt auch die Musikschule. Die Gebäudehülle ist dicht – vor einigen Jahren wurden alle Fenster erneuert – und die technischen Einrichtungen sind betriebsfähig. Durch die Architektin Langmack war untersucht worden, wie eine Grundsanierung des Musikschulgebäudes aussehen könnte. Danach wäre das Raumprogramm an die Bedürfnisse der Musikschule angepasst worden. Insgesamt hätte dann eine Fläche von ca. 1.250 m² für diesen Zweck zur Verfügung gestanden, wobei eine Beschlussfassung der städtischen Gremien über das angemessene Raumprogramm für die Musikschule noch nicht vorliegt. Weiterhin wäre das Gebäude umfassend energetisch saniert und wären alle technischen Anlagen erneuert worden. Im Rahmen der Sanierung wäre dann auch eine Ertüchtigung des Schallschutzes innerhalb des Gebäudes erfolgt. Aufgrund des baulichen Zustandes des Gebäudes ist eine solche Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Haushaltslage der Stadt erlaubt es derzeit auch nicht, für die Bedürfnisse der Musikschule ein neues Gebäude zu errichten. Es sollte daher definiert werden, welche Maßnahmen in den nächsten Jahren vorrangig an dem Musikschulgebäude durchgeführt werden sollten. Dabei schlage ich folgende Vorgehensweise vor: - Aufgrund des baulichen Zustands des Gebäudes müssen die Aufwendungen für die sog. laufende Bauunterhaltung erhöht werden. In den letzten zwei Jahren ist dies bereits erfolgt. - Aus Sicherheitsgründen sollten der südlich gelegene Parkplatz sowie die Umfassungsmauern saniert werden. Für diesen Zweck wurden bereits Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Die Maßnahme sollte jetzt umgesetzt werden. - Zur Verbesserung des Schallschutzes im Gebäude sollen einzelne Räume schalltechnisch ertüchtigt werden. Im Jahr 2007 habe ich entsprechende Arbeiten an einem Raum ausführen lassen. Die Maßnahme hat sich bewährt. Die Kosten betragen pro Raum ca. 15.000,- €. In den kommenden Jahren sollten für diesen Zweck Mittel veranschlagt werden. - Im Erdgeschoss sind im Übungsraum 03 sowie im Flurbereich die Bodenbeläge erneuerungsbedürftig. Für diese Maßnahme sollen 12.000,- € im Wirtschaftsplan veranschlagt werden. Bei ihrer Gründung wurde die Musikschule „provisorisch“ in einer ehemaligen Grundschule untergebracht. Aus bautechnischer Sicht wäre es wünschenswert gewesen, das Gebäude zunächst an die Bedürfnisse der neuen Nutzer anzupassen und erst dann die Einrichtung in Betrieb zu nehmen. Aufgrund des baulichen Zustandes des Gebäudes kann diese Fehlentscheidung jetzt erst korrigiert werden, wenn Mittel für einen Neubau zur Verfügung gestellt werden können. -2- (Bösche) -3-