Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
16.06.09, 06:31
Aktualisiert
16.06.09, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Partnerschaft
Langmack & Langmack
Tannenweg 20
BV 071817 „Stadt Erftstadt, Sanierung Musikschule“
Architekturbüro
Gudrun Langmack
Tel: 02235/98 53 47
Fax 02235/98 53 48
Datum: 21.02.2009
Seite: 1
- Stellungnahme zur weiteren Nutzung der Musikschule -
In der Ausarbeitung des Sanierungsvorschlags vom 12.12.2007 sind
vier unterschiedliche, nach Aufwand gestaffelte Ausbauvarianten vorgestellt:
Variante 1
Energetisch optimierte, Nutzerbedürfnissen angepasste Sanierung mit
Dachausbau.
Variante 2
Weitgehend energetisch optimierte, der Nutzung angepasste Sanierung
ohne Dachausbau.
Variante 3
Minimalanpassung an Nutzerbedürfnisse, gesetzliche Mindestanforderungen an Dämmung, ohne Dachausbau.
Variante 4
Instandhaltung der Gebäude, ggf. mit erhöhtem Aufwand, bis für die
Nutzer geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Die Untersuchung der geologischen Gegebenheiten und die Bewertung
der vorgefundenen Bausubstanz sprechen gegen eine umfangreiche,
zeitgemäße Sanierung mit Umbauten zur Nutzungsanpassung.
Sollte dennoch entgegen den Empfehlungen der Fachingenieure, Dr.
Fischbach, Statik und Herrn Lange, Baugrunduntersuchung, ein Umund Ausbau angestrebt werden, sind zwingend aufwändige und kostenintensive zusätzliche Untersuchungen und Messungen erforderlich.
In Abhängigkeit von der geplanten und eventuell auch politisch gewollten Nutzung der Gebäude sind bauliche Veränderungen nur noch in
einem gesetzlich vorgeschriebenem und wirtschaftlich vertretbaren Umfang auszuführen.
Nach eingehender Abwägung von Nutzungsdauer und Klärung der Bedürfnisse sollten für einen mittelfristigen Nutzungsansatz folgende Verbesserungen in Betracht gezogen werden:
•
Decke über OG dämmen
•
Jeden 2. Raum akustisch verbessern
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BV 071817 „Stadt Erftstadt, Sanierung Musikschule“
Datum: 21.02.2009
- Stellungnahme zur weiteren Nutzung der Musikschule -
Seite: 2
Eine mögliche Minimalanpassung an Nutzerbedürfnisse wie der Anbau
einer Rampe, um im EG, Bauteil Musikschule, eventuell auch im OG
AWO-Gebäude, die Barrierefreiheit zu erreichen, und die hieraus resultierenden Veränderungen an den WC-Anlagen sind zwingend in Abhängigkeit von der vorgesehenen Nutzungsdauer als Musikschule zu
prüfen.
Der Kostenschätzung vom 12.12.2007 ist für den festzulegenden Umfang der tatsächlich auszuführenden Maßnahmen ein Teuerungszuschlag für die Zeit bis zur Ausführung hinzuzufügen.
Erftstadt, 21.02.2009,
gez. Gudrun Langmack
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