Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
25.06.09, 06:44
Aktualisiert
25.06.09, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 360/2009
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 09.06.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
24.06.2009
Bemerkungen
Erweiterungsplanung Norma in E.-Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.06.2009
Beschlussentwurf:
Die Erweiterungsabsichten der Firma Norma, E.-Gymnich, Gymnicher Hauptstraße 24, werden
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen
planungsrechtliche Schritte vorzubereiten.
Begründung:
Mit Schreiben vom 04.06.2009 (s. Anlage) liegt der Verwaltung ein Antrag der
Grundstückseigentümer auf Erweiterung der „Norma-Filiale“ in E.-Gymnich, Gymnicher
Hauptstraße 24, vor. Gleichzeitig wird ein Schreiben der Norma Expansions-Abteilung, Kerpen,
vorgelegt (s. Anlage), mit dem die Firma Norma ihr Interesse an der Erweiterung der Filiale in
Gymnich bekundet. Es wird ausgeführt, dass diese Erweiterung der nachhaltigen
Standortsicherung dient und somit langfristig an diesem Standort festgehalten werden soll. Norma
beabsichtigt, die Verkaufsfläche auf 750 qm und die Nebenräume auf 150 qm zu erhöhen; damit
liegt die Verkaufsfläche unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit i. S. v. § 11 Abs. 3 Nr.2
Baunutzungsverordnung (s.a. Einzelhandelserlass NRW v. 22.09.2008).
Die Standortsicherung bzw. Erweiterungsabsicht des Norma-Marktes ist im Interesse der Stärkung
der städtebaulich integrierten Nahversorgung im Hauptgeschäftsbereich von Gymnich.
Die Verkaufsflächenerweiterung ist zudem bereits im Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt (Dr.
Jansen, Köln; 1999) als wünschenswert bezeichnet worden.
Planungsrechtlich kann die Erweiterung des Norma-Marktes jedoch nur im Rahmen eines
Bebauungsplanverfahrens (Vorhabenbezogener Bebauungsplan/VEP) vorbereitet werden; es wird
daher vorgeschlagen, mit den Eigentümern bzw. mit der Firma Norma die Grundlagen für die
Durchführung eines VEP (s. Anlageplan) abzustimmen und das entsprechende Verfahren zeitnah
bereits mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit einzuleiten.
(Bösche)
Anlagen