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Beschlussvorlage (Erweiterungsplanung Norma in E.-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
25.06.09, 06:44
Aktualisiert
25.06.09, 06:44
Beschlussvorlage (Erweiterungsplanung Norma in E.-Gymnich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 360/2009 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 09.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 24.06.2009 Bemerkungen Erweiterungsplanung Norma in E.-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.06.2009 Beschlussentwurf: Die Erweiterungsabsichten der Firma Norma, E.-Gymnich, Gymnicher Hauptstraße 24, werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen planungsrechtliche Schritte vorzubereiten. Begründung: Mit Schreiben vom 04.06.2009 (s. Anlage) liegt der Verwaltung ein Antrag der Grundstückseigentümer auf Erweiterung der „Norma-Filiale“ in E.-Gymnich, Gymnicher Hauptstraße 24, vor. Gleichzeitig wird ein Schreiben der Norma Expansions-Abteilung, Kerpen, vorgelegt (s. Anlage), mit dem die Firma Norma ihr Interesse an der Erweiterung der Filiale in Gymnich bekundet. Es wird ausgeführt, dass diese Erweiterung der nachhaltigen Standortsicherung dient und somit langfristig an diesem Standort festgehalten werden soll. Norma beabsichtigt, die Verkaufsfläche auf 750 qm und die Nebenräume auf 150 qm zu erhöhen; damit liegt die Verkaufsfläche unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit i. S. v. § 11 Abs. 3 Nr.2 Baunutzungsverordnung (s.a. Einzelhandelserlass NRW v. 22.09.2008). Die Standortsicherung bzw. Erweiterungsabsicht des Norma-Marktes ist im Interesse der Stärkung der städtebaulich integrierten Nahversorgung im Hauptgeschäftsbereich von Gymnich. Die Verkaufsflächenerweiterung ist zudem bereits im Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt (Dr. Jansen, Köln; 1999) als wünschenswert bezeichnet worden. Planungsrechtlich kann die Erweiterung des Norma-Marktes jedoch nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens (Vorhabenbezogener Bebauungsplan/VEP) vorbereitet werden; es wird daher vorgeschlagen, mit den Eigentümern bzw. mit der Firma Norma die Grundlagen für die Durchführung eines VEP (s. Anlageplan) abzustimmen und das entsprechende Verfahren zeitnah bereits mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit einzuleiten. (Bösche) Anlagen