Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Frauenthaler Straße/ E.-Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,2 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
25.06.09, 06:44
Aktualisiert
25.06.09, 06:44
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Frauenthaler Straße/ E.-Blessem)

öffnen download melden Dateigröße: 9,2 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 315/2009 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 27.05.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 24.06.2009 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Frauenthaler Straße/ E.-Blessem Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.05.2009 Beschlussentwurf: Der bereits erfolgten Fällung von zwei Zierkirschen (Prunus fruticosa `Globosa`) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt nachträglich zugestimmt. Begründung: In der Frauenthaler Straße standen in Höhe des Elisabethenweges insgesamt vier sog. KugelSteppen-Kirschen, von denen (im Rahmen der Baumkontrollen) zwei Exemplare einen sehr hohen Totholzanteil aufgewiesen haben. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist aus diesem Grund ein starker Rückschnitt an die Baumpflegefirma Bollmann beauftragt worden. Bei der Durchführung der beauftragten Arbeiten stellte sich jedoch heraus, dass zwischenzeitlich weitere Kronenteile der beiden Kirschen abgestorben waren. Aus fachlicher Sicht ist kein Rückschnitt mehr möglich gewesen, da lediglich der Stamm erhalten geblieben wäre. Die Kronenansätze wiesen weiterhin starke Faulstellen auf, so dass in der Vergangenheit bereits einige, größere Kronenteile ausgebrochen sind. Die Fällung erfolgte am 15. Mai 2009 in Absprache mit einem Baumexperten der Firma Bollmann (Fachagrarwirt für Baumpflege und –sanierung) und ist nachträglich zu genehmigen. (Bösche)