Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,2 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
25.06.09, 06:44
Aktualisiert
25.06.09, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 315/2009
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 27.05.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
24.06.2009
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Frauenthaler Straße/
E.-Blessem
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.05.2009
Beschlussentwurf:
Der bereits erfolgten Fällung von zwei Zierkirschen (Prunus fruticosa `Globosa`) wird lt. § 6 Abs.
1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt nachträglich zugestimmt.
Begründung:
In der Frauenthaler Straße standen in Höhe des Elisabethenweges insgesamt vier sog. KugelSteppen-Kirschen, von denen (im Rahmen der Baumkontrollen) zwei Exemplare einen sehr
hohen Totholzanteil aufgewiesen haben. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist aus diesem
Grund ein starker Rückschnitt an die Baumpflegefirma Bollmann beauftragt worden.
Bei der Durchführung der beauftragten Arbeiten stellte sich jedoch heraus, dass zwischenzeitlich
weitere Kronenteile der beiden Kirschen abgestorben waren. Aus fachlicher Sicht ist kein
Rückschnitt mehr möglich gewesen, da lediglich der Stamm erhalten geblieben wäre. Die
Kronenansätze wiesen weiterhin starke Faulstellen auf, so dass in der Vergangenheit bereits
einige, größere Kronenteile ausgebrochen sind. Die Fällung erfolgte am 15. Mai 2009 in
Absprache mit einem Baumexperten der Firma Bollmann (Fachagrarwirt für Baumpflege und
–sanierung) und ist nachträglich zu genehmigen.
(Bösche)