Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 365/2009
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 15.06.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 141, Erftstadt, Wirtschaftspark;
2. Vereinfachte Änderung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.06.2009
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)
wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 141, Erftstadt, Wirtschaftspark, in einem Teilbereich (s.
Anlageplan) gemäß dem in der Anlage beigefügten Änderungsentwurf vereinfacht zu ändern.
Begründung:
Die Firma Adloq Logistik GmbH, Köln, hat ihr Ansiedlungsinteresse im Wirtschaftspark Erftstadt
bekundet. Als sogenannter Feinlogistiker besteht der Schwerpunkt der Firmentätigkeit in der
Dienstleistung rund um den Warenverkehr (Marketing, Kommissionierung, EDV-gestützte
Lagerhaltung etc.).
In diesem Zusammenhang wird auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung in der V 363/2009
(Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft am 18.06.2009:
Vergabe eines Gewerbegrundstückes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 der Stadt
Erftstadt, Wirtschaftspark) verwiesen.
Auf dem im Anlageplan gekennzeichneten Grundstück im Wirtschaftspark mit einer Größe von ca.
8.000 qm ist die Errichtung einer 3.000 qm großen Lagerhalle geplant, welche eine Gebäudehöhe
von rd. 12,50 m aufweisen soll. Die Gebäudehöhe ergibt sich aus technischen Notwendigkeiten
zur Optimierung der Lagerkapazitäten (u.a. Einsatz eines Hochregal-Staplers). Allerdings wird
seitens des Unternehmens betont, dass das Lagergebäude in der Außenfassade gegliedert sein
wird, um es weniger wuchtig erscheinen zu lassen. Darüber hinaus ist die Errichtung eines
zweigeschossigen Bürogebäudes mit einer Nutzfläche von rd. 200 qm geplant. Auf dem Dach der
Lagerhalle ist außerdem der Aufbau einer gestaffelten Photovoltaik-Anlage (100 kW) vorgesehen,
die Ende 2009 ans Netz gehen soll.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 141 sieht bisher eine Gebäudehöhe von max. 9,75 m vor.
Zudem ist festgesetzt, dass die festgesetzte Höhe ausnahmsweise durch notwendige technische
Aufbauten, wie z.B. Schornsteine, Be- und Entlüftungseinrichtungen, überschritten werden
können, wenn sie nicht mehr als 15 % der Dachfläche umfassen.
Daher ist als Grundlage für die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
eine Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes notwendig. In der Vereinfachten Änderung soll
die Gebäudehöhe (Traufhöhe) auf max. 12,50 m festgesetzt werden. Gleichzeitig soll für die
Errichtung von Photovoltaikanlagen die Überschreitung der Traufhöhe um max. 1,00
ausnahmsweise zulässig sein.
Die Vereinfachte Änderung ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Durch die Änderung werden
die Grundzüge der Planung des Bebauuungsplanes Nr. 141 nicht berührt; Behörden, sonstige
Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind von der Änderung nicht betroffen; sodass
die vorliegende Änderung gem. §13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden kann.
(Bösche)
Anlagen
-2-