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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 141, Erftstadt, Wirtschaftspark; 2. Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 141, Erftstadt, Wirtschaftspark;
2. Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 141, Erftstadt, Wirtschaftspark;
2. Vereinfachte Änderung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 365/2009 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 15.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 141, Erftstadt, Wirtschaftspark; 2. Vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.06.2009 Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 141, Erftstadt, Wirtschaftspark, in einem Teilbereich (s. Anlageplan) gemäß dem in der Anlage beigefügten Änderungsentwurf vereinfacht zu ändern. Begründung: Die Firma Adloq Logistik GmbH, Köln, hat ihr Ansiedlungsinteresse im Wirtschaftspark Erftstadt bekundet. Als sogenannter Feinlogistiker besteht der Schwerpunkt der Firmentätigkeit in der Dienstleistung rund um den Warenverkehr (Marketing, Kommissionierung, EDV-gestützte Lagerhaltung etc.). In diesem Zusammenhang wird auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung in der V 363/2009 (Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft am 18.06.2009: Vergabe eines Gewerbegrundstückes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 der Stadt Erftstadt, Wirtschaftspark) verwiesen. Auf dem im Anlageplan gekennzeichneten Grundstück im Wirtschaftspark mit einer Größe von ca. 8.000 qm ist die Errichtung einer 3.000 qm großen Lagerhalle geplant, welche eine Gebäudehöhe von rd. 12,50 m aufweisen soll. Die Gebäudehöhe ergibt sich aus technischen Notwendigkeiten zur Optimierung der Lagerkapazitäten (u.a. Einsatz eines Hochregal-Staplers). Allerdings wird seitens des Unternehmens betont, dass das Lagergebäude in der Außenfassade gegliedert sein wird, um es weniger wuchtig erscheinen zu lassen. Darüber hinaus ist die Errichtung eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit einer Nutzfläche von rd. 200 qm geplant. Auf dem Dach der Lagerhalle ist außerdem der Aufbau einer gestaffelten Photovoltaik-Anlage (100 kW) vorgesehen, die Ende 2009 ans Netz gehen soll. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 141 sieht bisher eine Gebäudehöhe von max. 9,75 m vor. Zudem ist festgesetzt, dass die festgesetzte Höhe ausnahmsweise durch notwendige technische Aufbauten, wie z.B. Schornsteine, Be- und Entlüftungseinrichtungen, überschritten werden können, wenn sie nicht mehr als 15 % der Dachfläche umfassen. Daher ist als Grundlage für die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens eine Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes notwendig. In der Vereinfachten Änderung soll die Gebäudehöhe (Traufhöhe) auf max. 12,50 m festgesetzt werden. Gleichzeitig soll für die Errichtung von Photovoltaikanlagen die Überschreitung der Traufhöhe um max. 1,00 ausnahmsweise zulässig sein. Die Vereinfachte Änderung ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung des Bebauuungsplanes Nr. 141 nicht berührt; Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind von der Änderung nicht betroffen; sodass die vorliegende Änderung gem. §13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden kann. (Bösche) Anlagen -2-