Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Kurt Kukla
Balkhausener Straße 31
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Frau Kaiser
0 22 35 / 409-408
Ihre Anfrage vom 08.06.2009
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
16.06.2009
F 362/2009
30.06.2009
Anfrage bzgl. Kreuzung im Bereich Dirmerzheimer Straße, Gymnicher
Hauptstraße, Brüggener Straße und Kohlstraße
Sehr geehrter Herr StV Kukla,
mit der Bitte um Verbesserung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich „Gymnicher
Hauptstraße“ / „Brüggener Straße“ / „Kohlstraße“ sollte die Kreuzung umgebaut werden.
Problematisch ist der Versatz zwischen den beiden Armen „Kohlstraße“ und „Brüggener
Straße“. Dem sollte mit einer Verschiebung der Kohlstraß abhilfe geschaffen werden. Zugleich
sollte für die Fußgänger ein Überweg und eine Mittelinsel eingerichtet werden.
Mit den Anwohnern haben verschiedene Termine stattgefunden, um die Anforderungen an den
Kreuzungsbereich zu ermitteln.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
1. Beim letzten Termin mit den Anwohnern wurde der Wunsch nach einer extrem
aufgeweiteten Kreuzung geäußert. Da der Hof der Hauptstraße Nr. 72 über die Kohlstraße
besonders zur Erntezeit mit einem Traktor mit zwei Anhängern angefahren werden muss,
kann die ursprünglich angestrebte Planung mit einer Verschiebung der Kreuzung zur
Straßenachse Brüggener Straße hin nicht realiesiert werden. Der Platz würde nicht für den
benötigten Schwenkbereich des Traktorgespanns ausreichen. Die von einem Teil der
Anwohnern favorisierte Planung beinhaltet eine separate Rechtsabbiegerspur. Diese
würde allerdings den geamsten Kreuzungsbereich derart aufweiten, dass mit erhöhten
Geschwindigkeiten zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass Fahrzeugen aus der in
unmittelbarer Nähe befindlichen Einmündung der Straße „Ausleger“ die Vorfahrt nicht
gewährt wird. Auch würde die Sicherheit der querenden Fußgänger reduziert werden. Der
ursprüngliche Antrag zur Umgestaltung der Kreuzung „Gymnicher Hauptstraße“ /
“Kohlstraße“ / “Brüggener Straße“ zielte auf eine Verringerung des Gefahrenpotenzials für
die Verkehrsteilnehmer ab. Dies wird in der von den Anwohnern favorisierten Planung in
keinster Weise erreicht.
2. Der Kreuzungsarm „Kohlstraße“ kann erst umgebaut werden, wenn der erhöhte
Flächenbedarf durch die landwirtschaftlichen Geräte für den Hof Hauptstraße Nr. 72 nicht
mehr gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
-2-