Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, E. -Blessem, Südost; Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, E. -Blessem, Südost;
Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, E. -Blessem, Südost;
Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 356/2009 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -. - 82 Datum: 08.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 145, E. -Blessem, Südost; Beschluss über die 2. vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.06.2009 Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 145, E. - Blessem, Südost, in einem Teilbereich (u.a. Änderung von Hausgruppen in Einzel- Doppelhausbebauung) gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf vereinfacht zu ändern. Begründung: In der Vermarktung des Bebauungsplanes Nr. 145, E.-Blessem, Südost, ist die Nachfrage nach Baugrundstücken für freistehende Einfamilienhäuser sehr groß. Aufgrund dieses Interesses konnten bis auf zwei Grundstücke im gesamten Baugebiet alle Baugrundstücke an Bauinteressenten vermittelt werden. Um auch zukünftig die Nachfrage nach Grundstücken für freistehende Einfamilienhäuser befriedigen zu können und aufgrund der Tatsache, dass die Nachfrage nach Einfamilienreihenhäusern in Blessem (s. V 325/2009, Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft am 18.06.2009) zwischenzeitlich gegen Null tendiert, halte ich es für angeraten, den Bebauungsplan Nr. 145 entsprechend zu ändern und für den betreffenden Bereich (s. Anlage), für den bisher eine Hausgruppenbebauung festgesetzt ist, eine Einzel- oder/und Doppelhausbebauung vorzusehen. Der Bebauungsplan Nr. 145 setzt für das gesamte Plangebiet eine ein- bis zweigeschossige Bebauung mit einer Höhenbeschränkung und Vorgaben für die Dachform sowie eine Einzel- oder Doppelhaus- und Hausgruppenbebauung fest. Für den Änderungsbereich ist bisher eine zwingend zweigeschossige Bebauung für ausschließlich Hausgruppen bzw. Reihenhäuser einschl. der erforderlichen Garagen und Stellplätze festgesetzt. Darüber hinaus sind in diesem Bereich nur Satteldächer zulässig. Die Festsetzung „Hausgruppe“ steht somit einer Einzel- oder Doppelhausbebauung entgegen. Damit die Realisierung auch von freistehenden Einfamilienhäusern möglich ist, sind folgende Änderungen vorgesehen: • • • • • Ersatz der Festsetzung „Hausgruppe zulässig“ durch „Einzel oder Doppelhaus zulässig“ Aufhebung der Baulinie und Ersatz durch eine Baugrenze Ersatzlose Streichung der Festsetzung der Standorte für Garagen und Stellplätze Erweiterung bzw. Verbindung der überbaubaren Grundstücksfläche im Südwesten der Planänderung mit dem westlich angrenzenden Baufenster Streichung in Ziffer 1.5 (Flächen für Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze) der textlichen Festsetzungen des dritten Absatzes (Zuordnung der Reihenhausgaragen und / oder -stellplätze) Unter Berücksichtigung der o.g. Planänderungen ist eine Abweichung vom bisherigen Bebauungsplankonzept insgesamt städtebaulich vertretbar. Die von der Planung betroffenen Grundstücksnachbarn im Norden und Süden haben der Planänderung zugestimmt. Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Planänderung nicht betroffen; die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. (Bösche) Anlagen -2-