Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 346/2009
Az.:61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 04.06.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.06.2009
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414 in der zuletzt gültigen Fassung) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus
dem Anlageplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße.
Begründung:
Für den bisher nicht beplanten innerstädtischen Bereich in E.-Liblar zwischen der Donatusstraße
und der Bergstraße (s. Anlageplan) liegen bekundete Bauabsichten von mehreren
Grundstückseigentümern (u.a. RWE/Rheinbraun) vor.
Die betreffenden Grundstücke waren bisher aus bergaufsichtsrechtlicher Sicht (tektonische
Störzone, Erftsprung u.a.) nicht bebaubar; aufgrund weitergehender Untersuchungen durch den
zuständigen Träger öffentlicher Belange kann jedoch nunmehr der Bereich für eine Bebauung in
Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich entspricht eine Wohnbebauung im innerstädtischen Bereich dem städtebaulich
sinnvollen Ziel einer Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten. Die Lage in unmittelbarer
Nähe zum Bahnhof Liblar und zur vorhandenen Infrastruktur ergibt eine besondere Standortgunst,
sodass keine Bedenken gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes bestehen.
Die Firma RWE Power (Rheinbraun) hat dazu bereits eine entsprechende Vorentwurfsplanung (s.
Anlageplan) von einem Planungsbüro erstellen lassen, wonach eine überwiegend freistehende
eingeschossige Einfamilienhausbebauung mit ca. Wohnungseinheiten vorgesehen ist.
Es wird vorgeschlagen, auf dieser Grundlage das weitere Verfahren (Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung) durchzuführen und den Entwurf des Bebauungsplanes zur weiteren
Beratung (Offenlegungsbeschluss) vorzulegen.
(Bösche)
Anlageplan
Vorentwurf (Fraktionen und s. E.)
-2-