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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 346/2009 Az.:61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 04.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.06.2009 Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 in der zuletzt gültigen Fassung) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße. Begründung: Für den bisher nicht beplanten innerstädtischen Bereich in E.-Liblar zwischen der Donatusstraße und der Bergstraße (s. Anlageplan) liegen bekundete Bauabsichten von mehreren Grundstückseigentümern (u.a. RWE/Rheinbraun) vor. Die betreffenden Grundstücke waren bisher aus bergaufsichtsrechtlicher Sicht (tektonische Störzone, Erftsprung u.a.) nicht bebaubar; aufgrund weitergehender Untersuchungen durch den zuständigen Träger öffentlicher Belange kann jedoch nunmehr der Bereich für eine Bebauung in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich entspricht eine Wohnbebauung im innerstädtischen Bereich dem städtebaulich sinnvollen Ziel einer Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten. Die Lage in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Liblar und zur vorhandenen Infrastruktur ergibt eine besondere Standortgunst, sodass keine Bedenken gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes bestehen. Die Firma RWE Power (Rheinbraun) hat dazu bereits eine entsprechende Vorentwurfsplanung (s. Anlageplan) von einem Planungsbüro erstellen lassen, wonach eine überwiegend freistehende eingeschossige Einfamilienhausbebauung mit ca. Wohnungseinheiten vorgesehen ist. Es wird vorgeschlagen, auf dieser Grundlage das weitere Verfahren (Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung) durchzuführen und den Entwurf des Bebauungsplanes zur weiteren Beratung (Offenlegungsbeschluss) vorzulegen. (Bösche) Anlageplan Vorentwurf (Fraktionen und s. E.) -2-