Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 342/2009
Az.: 61.21-20/159.1
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 03.06.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Planungen im Bereich des Jahnshofes, E.- Konradsheim
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.06.2009
Beschlussentwurf:
Die vorliegende Planungsabsicht der Firma PJK Konradsheim GmbH zur Errichtung einer Rehaund Demenzklinik in E.-Konradsheim (Jahnshof) wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst mit den zuständigen Behörden die Planung
abzustimmen und die Stellungnahmen der „Behörden und Träger öffentlicher Belange“ sowie die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Die Firma PJK Konradsheim GmbH hat bereits am 25.02.2008 einen Antrag auf Erteilung eines
Vorbescheides für die Nutzungsänderung und den Umbau bzw. die Sanierung von
landwirtschaftlichen Gebäuden (Jahnshof) in E.-Konradsheim, Frenzenstraße 43, gestellt.
Beabsichtigt war die Einrichtung von ca. 15 bis 20 Pflegeplätzen, ca. 50 seniorengerechten
Wohnungen sowie die Errichtung von zwei Arztpraxen und eines ambulanten Pflegedienstes. Der
Rat hat seinerzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 sowie gleichzeitig zur Sicherung
der Bauleitplanung eine Veränderungssperre (s. V 212/2008; V 213/2008) beschlossen.
Nunmehr liegt der Verwaltung eine geänderte Planung vor, welche auch Flächen östlich des
Lechenicher Mühlengrabens einbezieht. Das Gesamtkonzept ist ausführlich in der Anlage
erläutert.
Im wesentlichen unterscheidet sich das vorliegende Konzept von der ursprünglichen Planung
dadurch, das keine „altersgerechten“ Wohnungen und Pflegeplätze, sondern eine Demenz- und
eine Reha-Klinik vorgesehen sind.
Im Einzelnen ist geplant:
innerhalb des Jahnshofes
Fachklinik für medizinische Rehabilitation (ca. 60 betreute Wohneinheiten)
20 (Kurzzeit-) Pflegeplätze
2 Arztpraxen
Ambulanter Pflegedienst
Verwaltung/3 Betriebswohnungen
Außerhalb des Jahnshofes(östlich des Mühlengrabens)
Demenzklinik mit ca. 75 Demenz-Pflegeplätzen
Therapeutisches Reiten (Neubau einer Reithalle für 20 – 25 Pferde bzw. Ponys mit
anschließender Weide / ca. 2 ha)
Ökologischer Landbau (Schrebergärten mit Kleintierhaltung zu therapeutischen Zwecken)
Das Vorhaben liegt - im Bereich des Jahnshofes - innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortslage von Konradsheim gem. § 34 BauGB sowie des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 159. Der Flächennutzungsplan stellt für das Hofgrundstück „Dorfgebiet“ dar.
Der nunmehr in die Planung einbezogene östlich des Mühlengrabens gelegene Teil ist im
Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“, überlagert mit „Fläche für eine
Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt. Diese
Flächen liegen zudem nach dem Landschaftsplan Nr. 5 „Erfttal-Süd“ im Landschaftsschutzgebiet.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist Konradsheim nicht als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt.
Als planungsrechtliche Grundlage für die Realisisierung des Projekts ist insoweit eine Änderung
des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. Vorhabenbezogenenen
Bebauungsplanes und in Teilbereichen die Aufhebung des Landschaftschutzgebietes erforderlich.
Darüberhinaus ist die regionalplanerische Anpassungsbestätigung - an die Ziele der Raumordnung
und Landesplanung – gem. § 32 Landesplanungsgesetz für die Änderung des
Flächennutzungsplanes notwendig; die zuständige Bezirksplanungsbehörde Köln hat in einer
ersten Planungserörterung regionalplanerische Bedenken (Lage im Freiraum außerhalb des
Siedlungsbereiches) geäußert.
Das Projekt wird von der Verwaltung positiv bewertet:
• da es sich in den Bestandsstrukturen der ehemaligen
Hofanlage einfügt,
• die Einrichtung ein weitgehend autarkes Versorgungssystem gewährleistet
• die wesentliche Erschließung über die K 44 mit unmittelbarem Anschluss an das
überörtliche Individualverkehrsnetz erfolgt
• die Tiefenentwicklung nach Osten die bereits im Süden vorhandenen BebauungsFluchtlinien „Erdbeer-Schumacher“aufgreift,
• sich vor der Kulisse der bestehenden Hofanlage moderat in das Landschaftsbild
einfügt und
• keine öffentlichen Infrastruktureinrichtungen oder -maßnahmen erfordert.
Darüberhinaus können unabhängig von der Inanspruchnahme zusätzlichen Freiraums und des
Eingriffes in das Landschaftschutzgebiet durch die Demenzklinik und die Reithalle mit der Planung
die Zielsetzungen aus dem rechtskräftigen Landschaftsplan, wie die
• Renaturierung des Lechenicher Mühlengrabens sowie
• die Umsetzung bestimmter Nutzungs- und Gestaltungsinhalte für die ehemaligen
landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden.
Das Projekt ist somit sowohl aus städtebaulicher als auch aus landschaftsökologischer Sicht
vertretbar und insgesamt auch aus ökonomischen Gründen (u.a. Schaffung von Arbeitsplätzen) für
die Stadt Erftstadt zu befürworten.
Daher wird vorgeschlagen, vor Einleitung von verfahrensrechtlichen Schritten (Aufstellung eines
Bebauungsplanes bzw. Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) zunächst die Beteiligung der
Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs.1 BauGB) und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung nach den Sommerferien im
September durchzuführen.
(Bösche)
Anlagen
• Anlageplan des Planbereiches
• Entwurf der Begründung der städtebaulichen Konzeption „Jahnshof“
• Großformatiger städtebaulicher Entwurf an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner
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