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Beschlussvorlage (Planungen im Bereich des Jahnshofes, E.- Konradsheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Planungen im Bereich des Jahnshofes, E.- Konradsheim) Beschlussvorlage (Planungen im Bereich des Jahnshofes, E.- Konradsheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 342/2009 Az.: 61.21-20/159.1 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 03.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Planungen im Bereich des Jahnshofes, E.- Konradsheim Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.06.2009 Beschlussentwurf: Die vorliegende Planungsabsicht der Firma PJK Konradsheim GmbH zur Errichtung einer Rehaund Demenzklinik in E.-Konradsheim (Jahnshof) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst mit den zuständigen Behörden die Planung abzustimmen und die Stellungnahmen der „Behörden und Träger öffentlicher Belange“ sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Begründung: Die Firma PJK Konradsheim GmbH hat bereits am 25.02.2008 einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Nutzungsänderung und den Umbau bzw. die Sanierung von landwirtschaftlichen Gebäuden (Jahnshof) in E.-Konradsheim, Frenzenstraße 43, gestellt. Beabsichtigt war die Einrichtung von ca. 15 bis 20 Pflegeplätzen, ca. 50 seniorengerechten Wohnungen sowie die Errichtung von zwei Arztpraxen und eines ambulanten Pflegedienstes. Der Rat hat seinerzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 sowie gleichzeitig zur Sicherung der Bauleitplanung eine Veränderungssperre (s. V 212/2008; V 213/2008) beschlossen. Nunmehr liegt der Verwaltung eine geänderte Planung vor, welche auch Flächen östlich des Lechenicher Mühlengrabens einbezieht. Das Gesamtkonzept ist ausführlich in der Anlage erläutert. Im wesentlichen unterscheidet sich das vorliegende Konzept von der ursprünglichen Planung dadurch, das keine „altersgerechten“ Wohnungen und Pflegeplätze, sondern eine Demenz- und eine Reha-Klinik vorgesehen sind. Im Einzelnen ist geplant: innerhalb des Jahnshofes Fachklinik für medizinische Rehabilitation (ca. 60 betreute Wohneinheiten) 20 (Kurzzeit-) Pflegeplätze 2 Arztpraxen Ambulanter Pflegedienst Verwaltung/3 Betriebswohnungen Außerhalb des Jahnshofes(östlich des Mühlengrabens) Demenzklinik mit ca. 75 Demenz-Pflegeplätzen Therapeutisches Reiten (Neubau einer Reithalle für 20 – 25 Pferde bzw. Ponys mit anschließender Weide / ca. 2 ha) Ökologischer Landbau (Schrebergärten mit Kleintierhaltung zu therapeutischen Zwecken) Das Vorhaben liegt - im Bereich des Jahnshofes - innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage von Konradsheim gem. § 34 BauGB sowie des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 159. Der Flächennutzungsplan stellt für das Hofgrundstück „Dorfgebiet“ dar. Der nunmehr in die Planung einbezogene östlich des Mühlengrabens gelegene Teil ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“, überlagert mit „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt. Diese Flächen liegen zudem nach dem Landschaftsplan Nr. 5 „Erfttal-Süd“ im Landschaftsschutzgebiet. Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist Konradsheim nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Als planungsrechtliche Grundlage für die Realisisierung des Projekts ist insoweit eine Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. Vorhabenbezogenenen Bebauungsplanes und in Teilbereichen die Aufhebung des Landschaftschutzgebietes erforderlich. Darüberhinaus ist die regionalplanerische Anpassungsbestätigung - an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung – gem. § 32 Landesplanungsgesetz für die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig; die zuständige Bezirksplanungsbehörde Köln hat in einer ersten Planungserörterung regionalplanerische Bedenken (Lage im Freiraum außerhalb des Siedlungsbereiches) geäußert. Das Projekt wird von der Verwaltung positiv bewertet: • da es sich in den Bestandsstrukturen der ehemaligen Hofanlage einfügt, • die Einrichtung ein weitgehend autarkes Versorgungssystem gewährleistet • die wesentliche Erschließung über die K 44 mit unmittelbarem Anschluss an das überörtliche Individualverkehrsnetz erfolgt • die Tiefenentwicklung nach Osten die bereits im Süden vorhandenen BebauungsFluchtlinien „Erdbeer-Schumacher“aufgreift, • sich vor der Kulisse der bestehenden Hofanlage moderat in das Landschaftsbild einfügt und • keine öffentlichen Infrastruktureinrichtungen oder -maßnahmen erfordert. Darüberhinaus können unabhängig von der Inanspruchnahme zusätzlichen Freiraums und des Eingriffes in das Landschaftschutzgebiet durch die Demenzklinik und die Reithalle mit der Planung die Zielsetzungen aus dem rechtskräftigen Landschaftsplan, wie die • Renaturierung des Lechenicher Mühlengrabens sowie • die Umsetzung bestimmter Nutzungs- und Gestaltungsinhalte für die ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden. Das Projekt ist somit sowohl aus städtebaulicher als auch aus landschaftsökologischer Sicht vertretbar und insgesamt auch aus ökonomischen Gründen (u.a. Schaffung von Arbeitsplätzen) für die Stadt Erftstadt zu befürworten. Daher wird vorgeschlagen, vor Einleitung von verfahrensrechtlichen Schritten (Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) zunächst die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs.1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung nach den Sommerferien im September durchzuführen. (Bösche) Anlagen • Anlageplan des Planbereiches • Entwurf der Begründung der städtebaulichen Konzeption „Jahnshof“ • Großformatiger städtebaulicher Entwurf an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner -2-