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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für zwei Stellen im Sozialbereich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für zwei Stellen im Sozialbereich) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für zwei Stellen im Sozialbereich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 55/2009 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51-/-102- Datum: 16.01.2009 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 18.02.2009 Finanz- und Personalausschuss 19.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für zwei Stellen im Sozialbereich Finanzielle Auswirkungen: Mittel in Höhe von ca. 42.500 € stehen im Budget des Amtes –51- zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.01.2009 Beschlussentwurf: Die Ausnahme vom Einstellungsstopp für folgende Stellen innerhalb des Amtes für Jugend, Familien und Soziales wird beschlossen: 1. Sozialarbeiter/in im Allgemeinen Sozialen Dienst mit 21,5 Std./Woche unbefristet 2. Sozialarbeiter/in bei FÖRSTA mit 19,5 Std./Woche als Elternzeitvertretung befristet bis zum 31.01.2010. Begründung: Zu 1: Eine Sozialarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) hat sich innerhalb des Amtes auf eine vakante Stelle im Bereich „Vollzeitpflegekinderdienst“ beworben. Sie soll zum 01.03.2009 diese Aufgabe übernehmen, kann aber erst wechseln, wenn für sie Ersatz gefunden wurde. Die Arbeitsbelastung im ASD ist grenzwertig. Eine Stellenvakanz ist nicht zu verantworten. Wenn sich intern kein/e geeignete/r Bewerber/in findet, soll extern ausgeschrieben werden. Zu 2: Eine Sozialarbeiterin aus dem FÖRSTA-Team hat entbunden. Sie plant, nach einem Jahr ihre Arbeit in Teilzeit wieder aufzunehmen. Eine Stellenvakanz über mehr als ein Jahr (incl. Mutterschutz) ist fachlich nicht vertretbar, da die Arbeit des FÖRSTA-Teams in den Grundschulen zu einem unverzichtbaren Bestandteil geworden ist. (Anlage: Schreiben der Grundschule Liblar) Die Sozialarbeiterin konnte bereits in den letzten Monaten aufgrund einer Immunschwäche nicht mehr in den Schulen im unmittelbaren Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden. Sie hat aber vom Jugendamt aus die Arbeit der beiden anderen Kollegen mittelbar unterstützt. Die wichtige Gruppenarbeit musste von daher bereits im letzten Halbjahr erheblich zurückgefahren werden. Angesichts der Haushaltssituation schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, die Stelle mit 19,5 Wochenstunden vertretungsweise nachzubesetzen. Dies ist mit Blick auf die angekündigte Rückkehr der derzeitigen Stelleninhaberin nach einem Jahr im Rahmen einer halben Stelle ein guter Kompromiss zwischen Sparzwang und Personalbedarf. Sollte die Stelle nicht intern besetzt werden können, wird extern ausgeschrieben. I.V. (Erner) -2-