Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 55/2009
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51-/-102- Datum: 16.01.2009
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
18.02.2009
Finanz- und Personalausschuss
19.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für zwei Stellen im Sozialbereich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von ca. 42.500 € stehen im Budget des Amtes –51- zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.01.2009
Beschlussentwurf:
Die Ausnahme vom Einstellungsstopp für folgende Stellen innerhalb des Amtes für Jugend,
Familien und Soziales wird beschlossen:
1. Sozialarbeiter/in im Allgemeinen Sozialen Dienst mit 21,5 Std./Woche unbefristet
2. Sozialarbeiter/in bei FÖRSTA mit 19,5 Std./Woche als Elternzeitvertretung befristet bis zum
31.01.2010.
Begründung:
Zu 1: Eine Sozialarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) hat sich innerhalb des
Amtes auf eine vakante Stelle im Bereich „Vollzeitpflegekinderdienst“ beworben. Sie soll zum
01.03.2009 diese Aufgabe übernehmen, kann aber erst wechseln, wenn für sie Ersatz gefunden
wurde. Die Arbeitsbelastung im ASD ist grenzwertig. Eine Stellenvakanz ist nicht zu verantworten.
Wenn sich intern kein/e geeignete/r Bewerber/in findet, soll extern ausgeschrieben werden.
Zu 2: Eine Sozialarbeiterin aus dem FÖRSTA-Team hat entbunden. Sie plant, nach einem Jahr
ihre Arbeit in Teilzeit wieder aufzunehmen. Eine Stellenvakanz über mehr als ein Jahr (incl.
Mutterschutz) ist fachlich nicht vertretbar, da die Arbeit des FÖRSTA-Teams in den Grundschulen
zu einem unverzichtbaren Bestandteil geworden ist. (Anlage: Schreiben der Grundschule Liblar)
Die Sozialarbeiterin konnte bereits in den letzten Monaten aufgrund einer Immunschwäche nicht
mehr in den Schulen im unmittelbaren Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern eingesetzt
werden. Sie hat aber vom Jugendamt aus die Arbeit der beiden anderen Kollegen mittelbar
unterstützt. Die wichtige Gruppenarbeit musste von daher bereits im letzten Halbjahr erheblich
zurückgefahren werden.
Angesichts der Haushaltssituation schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, die Stelle mit 19,5
Wochenstunden vertretungsweise nachzubesetzen. Dies ist mit Blick auf die angekündigte
Rückkehr der derzeitigen Stelleninhaberin nach einem Jahr im Rahmen einer halben Stelle ein
guter Kompromiss zwischen Sparzwang und Personalbedarf.
Sollte die Stelle nicht intern besetzt werden können, wird extern ausgeschrieben.
I.V.
(Erner)
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