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Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
03.02.10, 22:07
Aktualisiert
03.02.10, 22:07
Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2010) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2010) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat I/10 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 26.01.2010 X 02.02.2010 X Günter Schmitz (Verfasser/in) 23/2010 nö. S. TOP 14.01.2010 (Datum) BETREFF: Änderung des Stellenplans 2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 108.270 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 81.200 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: 108.270 € € € € ja Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Budgetinterne Finanzierung in 2010 BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt folgende Änderungen des Stellenplans 2010: Lfd. Nr. Produktbereich Stellen-Nr. Amt, Abteilung 1 001.010.001 Finanzmanagement, Rechnungswesen NN Amt für Stadtfinanzen 2 004.001.003 NN -1- Änderung Ausweisung einer zusätzlichen Stelle der Entgeltgruppe 11 TVöD Ausweisung einer zusätzli- Lfd. Nr. Stellen-Nr. Amt, Abteilung Produktbereich Kulturzentrum 3 Kultur- und Medienzentrum 510.48 Jugendamt, Verwaltungsabteilung 006.001.001 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Änderung chen Halbtagsstelle der Entgeltgruppe 5 TVöD Anhebung von Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 8 TVöD ERLÄUTERUNGEN: zu lfd. Nr. 1: Im Zusammenhang mit der Gründung der Stadtwerke Pulheim GmbH ist im Amt für Stadtfinanzen die Einrichtung einer Stelle "Beteiligungsmanagement" zur Unterstützung des von der Stadt gestellten Geschäftsführers erforderlich. Zum Aufgabenfeld gehören die Begleitung anstehender Verhandlungen, Vorbereitung der Termine einschl. selbständiger Erarbeitung von Diskussions- und Positionspapieren, Analyse der Korrespondenz, Vorbereitung von Schriftsätzen des Geschäftsführers, Sicherstellung des Informationsflusses zwischen Stadt, Stadtwerken und Dritten sowie Koordination aller Termine. Nach Aufnahme des operativen Betriebs der Stadtwerke Pulheim GmbH sind für den städtischen Geschäftsführer die regelmäßigen Sitzungen der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung vorzubereiten sowie Beschlussvorlagen, Diskussions- und Positionspapiere zu entwerfen. Aufgabe ist ferner die Überwachung der pünktlichen und vollständigen Erfüllung der von den Stadtwerken zu erbringenden Leistungen anhand der geschlossenen Verträge sowie die Berichterstattung an den städtischen Geschäftsführer. Soweit vorbereitende Entscheidungen in den politischen Gremien der Stadt erforderlich sind, sind die entsprechenden Beschlussvorlagen zu entwerfen. Weitere Aufgaben sind die Erstellung des jährlichen Beteiligungsberichts für alle Beteiligungen der Stadt, die Auswertung von Beschlussvorlagen für die städtischen Vertreter in den jeweiligen Aufsichtsräten einschließlich Erarbeitung von Diskussions- und Positionspapieren in Abstimmung mit den jeweils betroffenen Fachämtern der Stadtverwaltung sowie die Koordination der Erfüllung der steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit den Beteiligungen im Amt für Stadtfinanzen. zu lfd. Nr. 2: Die Zahl der Veranstaltungen im Kultur- und Medienzentrum hat sich wie folgt entwickelt: Veranstaltungsräume 2005 2006 2007 2008 2009 Seminarraum ./. 19 59 108 126 Bistro ./. 1 0 5 2 kleiner Saal ./. 35 43 45 54 großer Saal 53 63 64 59 66 VA-Tage insgesamt 53 118 166 217 248 Die infolge des starken Anstiegs der entstandene Mehrarbeit hat dazu geführt, dass bei den beiden Haustechnikern die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr gewährleistet und deshalb die Einstellung einer zusätzlichen Halbtagskraft mit handwerklicher Ausbildung erforderlich ist. -2- zu lfd. Nr. 3: Die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offenen Ganztagsschulen werden derzeit zentral im Jugendamt erhoben. Die Aufgaben werden von einer vollzeitbeschäftigten Sachbearbeiterin sowie einer Sachbearbeiterin mit einem Anteil von 20 Stunden/Woche wahrgenommen. Im Kindergartenbereich wurde die Sachbearbeitung von einer halbtags beschäftigten Mitarbeiterin (Entgeltgruppe 6) durch hauptsächlich zuarbeitende Tätigkeiten unterstützt. Diese Mitarbeiterin ist Ende 2009 ausgeschieden. Die Zahl der Abrechnungsfälle im Kindergartenbereich ist bis Anfang 2008 von vormals 1.100 auf 1.600 gestiegen und seither konstant. Die Annahme, sie würde wegen der sinkenden Zahl der Kinder von 3 bis 6 Jahren rückläufig sein, hat sich infolge der Ausweitung der Altersgruppen auf Kinder unter 3 Jahre nicht bestätigt. Zugleich ist die Zahl der OGS-Kinder sehr viel schneller gestiegen, als dies bei Einführung der OGS erwartet wurde. Die Abrechnungsfälle haben sich ursprünglich 150 auf 750 erhöht mit der Perspektive weiterer Steigerungen auf mindestens 850 Fälle. Die Entwicklung der Fallzahlen erfordert eine personelle Aufstockung sowie eine Änderung der Arbeitsverteilung. Es ist deshalb beabsichtigt, die bislang halbtags besetzte Stelle in Vollzeit zu besetzen und die Abrechnungsfälle gleichmäßig auf die Stellen aufzuteilen. Das führt zur Anhebung der bisher nach Entgeltgruppe 6 TVöD ausgewiesenen Stelle nach Entgeltgruppe 8 TVöD. -3-