Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
07.05.09, 06:46
Aktualisiert
07.05.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 243/2009
Az.: -40-
Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 29.04.2009
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
19.05.2009
Bemerkungen
Übernahme von Schülerfahrkosten im Zusammenhang mit dem Ganztagsbetrieb an
Schulen als freiwillige Leistung des Schulträgers
Finanzielle Auswirkungen:
Die benötigten Mittel werden ab 2010 sukzessive im Produktbereich 030, Produktgruppe 241 010
(Schülerbeförderung) zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.04.2009
Beschlussentwurf:
1. Schülerfahrkosten, die im Zusammenhang mit dem gebundenen Ganztagsbetrieb an
weiterführenden Erftstädter Schulen als freiwillige Leistung entstehen, werden ab
Schuljahresbeginn 2009/10 vom Schulträger übernommen.
2. Schülerbeförderungskosten für die nachmittägliche Heimfahrt der Nörvenicher Schülerinnen und
Schüler, die das Angebot des „Offenen Ganztags“ an der Don-Bosco-Förderschule in Anspruch
nehmen, werden ab Schuljahresbeginn 2009/10 vom Schulträger übernommen.
Begründung:
1. Bereits im Vorfeld des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen häuften sich
Elternanfragen, die im Zusammenhang mit dem zum Schuljahr 2009/10 genehmigten
Ganztagsbetrieb an der Realschule Lechenich die Übernahme von Schülerfahrkosten einforderten.
Sie appellierten an den Schulträger, bei der Übernahme der Schülerfahrkosten auch das
Wahlrecht für den Besuch eines bestimmten Schultyps (Ganztags- oder Halbtagsbetrieb) der
gewählten Schulform zu berücksichtigen.
Die Ganztagsschule ist jedoch lt. Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) als keine besondere
Schulform definiert und begründet somit keinen weitergehenden Rechtsanspruch auf Übernahme
von Schülerfahrkosten. Gem. § 9 Abs. 1 SchfkVO ist der Schulträger nur verpflichtet, die
Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen, sofern der Schulweg für eine Schülerin /
einen Schüler der Sekundarstufe I in der einfachen Entfernung mehr als 3,5 km (in der
Sekundarstufe II mehr als 5 km) beträgt.
Aufgrund der Ganztagsproblematik gibt es zum Schuljahr 2009/10 für den Eingangsjahrgang der
Realschulen vier Anmeldungen von Kindern, die nicht die zukünftige Ganztagsrealschule
Lechenich, sondern das Halbtagsangebot dieser Schulform im Schulzentrum Liblar besuchen
möchten. Beim Besuch der Realschule Lechenich als nächstgelegene Schule würden für diese
Kinder keine für den Schulträger verpflichtenden Schülerfahrkosten entstehen (einfacher Schulweg
weniger als 3,5 km). Das Gleiche gilt ebenfalls für einen Schüler aus Erftstadt-Liblar, der wegen
des Ganztagsbetriebs an der Realschule Lechenich angemeldet ist.
Würden diese aus dem Wahlangebot resultierenden Schülerfahrkosten als freiwillige Leistung vom
Schulträger übernommen werden, ist bei Annahme von fünf Pendlern pro Schuljahr mit jährlich
steigenden Mehrkosten in Höhe von durchschnittlich ca. 3.100,- € zu rechnen. Darüber hinaus ist
davon auszugehen, dass zukünftig auch an einem der beiden städtischen Gymnasien der
Ganztagsbetrieb eingeführt wird, sodass sich die vorgenannte Problematik entsprechend
potenziert.
Aufgrund der Bedeutung, die die Einführung gebundener Ganztagsschulen in der erftstädtischen
Schullandschaft gewinnen wird und der Tatsache, dass die politischen Gremien bereits der
Übernahme entsprechender Schülerbeförderungskosten im Zusammenhang mit dem zunächst auf
freiwilliger Basis geführten Ganztagsbetrieb an der Theodor-Heuss-Hauptschule (seit dem
Schuljahr 1992/93) zugestimmt haben, wird vorgeschlagen, auch über die neuerliche Übernahme
einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen. Die für das Haushaltsjahr 2009 anfallenden
Kosten könnten aus dem Budget der Schulverwaltung bestritten werden; in den Folgejahren
müsste jedoch eine zusätzliche Mittelbereitstellung im Rahmen der Etatberatungen erfolgen.
2. Auch die Beschulung Nörvenicher Kinder an der Don-Bosco-Förderschule verstärkt nach
Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ die Problematik der Übernahme von Schülerfahrkosten
als freiwillige Leistung des Schulträgers.
Seit dem Schuljahr 1998/99 ist im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der
Gemeinde Nörvenich geregelt, dass diese in eigener Zuständigkeit die Schülerbeförderung der in
ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der Don-Bosco-Förderschule organisiert und
die notwendigen Schülerbeförderungskosten übernimmt. Der Vereinbarung lagen die
Erfordernisse eines Halbtagsbetriebs der Don-Bosco-Förderschule zugrunde. Eine weitergehende
Kostenübernahmebereitschaft für den zusätzlichen nachmittäglichen Rücktransport der
Nörvenicher Kinder, die am „Offenen Ganztag“ teilnehmen, wird von der Gemeinde Nörvenich
abgelehnt. Sie beruft sich darauf, dass eine Verpflichtung zur Übernahme der
Schülerbeförderungskosten, die aus der Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der
„Offenen Ganztagsschule“ resultieren, nicht besteht. Auf Grund der Haushaltssituation ist die
Gemeinde Nörvenich nicht in der Lage, diese Kosten als freiwillige Leistung zu übernehmen.
Die Rückfahrt Erftstädter Kinder, die das offene Ganztagsangebot der Don-Bosco-Förderschule in
Anspruch nehmen, wird im Rahmen des im ÖPNV integrierten Schülerverkehrs organisiert und
finanziert.
Im Interesse einer wohnortunabhängigen Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler der
Don-Bosco-Förderschule hat sich der Schulleiter der Don-Bosco-Förderschule auch an den 1.
Vizepräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, Herrn Edgar Moron MdL, gewandt, der
seinerseits die Ministerin für Schule und Weiterbildung um Klärung der Angelegenheit gebeten
hatte. Diese räumte ein, dass die Situation für die Nörvenicher Kinder unbefriedigend sei. Sie
verweist jedoch auf die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung originären Zuständigkeit
des Schulträgers, solche Schülerbeförderungskosten als freiwillige Leistung übernehmen zu
können.
Unter der Voraussetzung, dass fünf Nörvenicher Kinder am „Offenen Ganztag“ teilnehmen würden,
fallen jährlich ca. 6.000,-- € an Schülerbeförderungskosten für die nachmittägliche Heimfahrt an.
Aus den vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, diese Schülerbeförderungskosten als
freiwillige Leistung des Schulträgers ab dem Schuljahr 2009/10 zu übernehmen. Die für das
Haushaltsjahr 2009 anfallenden Kosten könnten ebenfalls aus dem Budget der Schulverwaltung
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bestritten werden; in den Folgejahren müsste jedoch eine zusätzliche Mittelbereitstellung im
Rahmen der Etatberatungen erfolgen.
In Vertretung
(Erner)
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