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Beschlussvorlage (Übernahme von Schülerfahrkosten im Zusammenhang mit dem Ganztagsbetrieb an Schulen als freiwillige Leistung des Schulträgers)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
07.05.09, 06:46
Aktualisiert
07.05.09, 06:46
Beschlussvorlage (Übernahme von Schülerfahrkosten im Zusammenhang mit dem Ganztagsbetrieb an Schulen als freiwillige Leistung des Schulträgers) Beschlussvorlage (Übernahme von Schülerfahrkosten im Zusammenhang mit dem Ganztagsbetrieb an Schulen als freiwillige Leistung des Schulträgers) Beschlussvorlage (Übernahme von Schülerfahrkosten im Zusammenhang mit dem Ganztagsbetrieb an Schulen als freiwillige Leistung des Schulträgers)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 243/2009 Az.: -40- Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 29.04.2009 Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 19.05.2009 Bemerkungen Übernahme von Schülerfahrkosten im Zusammenhang mit dem Ganztagsbetrieb an Schulen als freiwillige Leistung des Schulträgers Finanzielle Auswirkungen: Die benötigten Mittel werden ab 2010 sukzessive im Produktbereich 030, Produktgruppe 241 010 (Schülerbeförderung) zusätzlich zur Verfügung gestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.04.2009 Beschlussentwurf: 1. Schülerfahrkosten, die im Zusammenhang mit dem gebundenen Ganztagsbetrieb an weiterführenden Erftstädter Schulen als freiwillige Leistung entstehen, werden ab Schuljahresbeginn 2009/10 vom Schulträger übernommen. 2. Schülerbeförderungskosten für die nachmittägliche Heimfahrt der Nörvenicher Schülerinnen und Schüler, die das Angebot des „Offenen Ganztags“ an der Don-Bosco-Förderschule in Anspruch nehmen, werden ab Schuljahresbeginn 2009/10 vom Schulträger übernommen. Begründung: 1. Bereits im Vorfeld des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen häuften sich Elternanfragen, die im Zusammenhang mit dem zum Schuljahr 2009/10 genehmigten Ganztagsbetrieb an der Realschule Lechenich die Übernahme von Schülerfahrkosten einforderten. Sie appellierten an den Schulträger, bei der Übernahme der Schülerfahrkosten auch das Wahlrecht für den Besuch eines bestimmten Schultyps (Ganztags- oder Halbtagsbetrieb) der gewählten Schulform zu berücksichtigen. Die Ganztagsschule ist jedoch lt. Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) als keine besondere Schulform definiert und begründet somit keinen weitergehenden Rechtsanspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten. Gem. § 9 Abs. 1 SchfkVO ist der Schulträger nur verpflichtet, die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen, sofern der Schulweg für eine Schülerin / einen Schüler der Sekundarstufe I in der einfachen Entfernung mehr als 3,5 km (in der Sekundarstufe II mehr als 5 km) beträgt. Aufgrund der Ganztagsproblematik gibt es zum Schuljahr 2009/10 für den Eingangsjahrgang der Realschulen vier Anmeldungen von Kindern, die nicht die zukünftige Ganztagsrealschule Lechenich, sondern das Halbtagsangebot dieser Schulform im Schulzentrum Liblar besuchen möchten. Beim Besuch der Realschule Lechenich als nächstgelegene Schule würden für diese Kinder keine für den Schulträger verpflichtenden Schülerfahrkosten entstehen (einfacher Schulweg weniger als 3,5 km). Das Gleiche gilt ebenfalls für einen Schüler aus Erftstadt-Liblar, der wegen des Ganztagsbetriebs an der Realschule Lechenich angemeldet ist. Würden diese aus dem Wahlangebot resultierenden Schülerfahrkosten als freiwillige Leistung vom Schulträger übernommen werden, ist bei Annahme von fünf Pendlern pro Schuljahr mit jährlich steigenden Mehrkosten in Höhe von durchschnittlich ca. 3.100,- € zu rechnen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass zukünftig auch an einem der beiden städtischen Gymnasien der Ganztagsbetrieb eingeführt wird, sodass sich die vorgenannte Problematik entsprechend potenziert. Aufgrund der Bedeutung, die die Einführung gebundener Ganztagsschulen in der erftstädtischen Schullandschaft gewinnen wird und der Tatsache, dass die politischen Gremien bereits der Übernahme entsprechender Schülerbeförderungskosten im Zusammenhang mit dem zunächst auf freiwilliger Basis geführten Ganztagsbetrieb an der Theodor-Heuss-Hauptschule (seit dem Schuljahr 1992/93) zugestimmt haben, wird vorgeschlagen, auch über die neuerliche Übernahme einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen. Die für das Haushaltsjahr 2009 anfallenden Kosten könnten aus dem Budget der Schulverwaltung bestritten werden; in den Folgejahren müsste jedoch eine zusätzliche Mittelbereitstellung im Rahmen der Etatberatungen erfolgen. 2. Auch die Beschulung Nörvenicher Kinder an der Don-Bosco-Förderschule verstärkt nach Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ die Problematik der Übernahme von Schülerfahrkosten als freiwillige Leistung des Schulträgers. Seit dem Schuljahr 1998/99 ist im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Nörvenich geregelt, dass diese in eigener Zuständigkeit die Schülerbeförderung der in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der Don-Bosco-Förderschule organisiert und die notwendigen Schülerbeförderungskosten übernimmt. Der Vereinbarung lagen die Erfordernisse eines Halbtagsbetriebs der Don-Bosco-Förderschule zugrunde. Eine weitergehende Kostenübernahmebereitschaft für den zusätzlichen nachmittäglichen Rücktransport der Nörvenicher Kinder, die am „Offenen Ganztag“ teilnehmen, wird von der Gemeinde Nörvenich abgelehnt. Sie beruft sich darauf, dass eine Verpflichtung zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten, die aus der Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der „Offenen Ganztagsschule“ resultieren, nicht besteht. Auf Grund der Haushaltssituation ist die Gemeinde Nörvenich nicht in der Lage, diese Kosten als freiwillige Leistung zu übernehmen. Die Rückfahrt Erftstädter Kinder, die das offene Ganztagsangebot der Don-Bosco-Förderschule in Anspruch nehmen, wird im Rahmen des im ÖPNV integrierten Schülerverkehrs organisiert und finanziert. Im Interesse einer wohnortunabhängigen Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler der Don-Bosco-Förderschule hat sich der Schulleiter der Don-Bosco-Förderschule auch an den 1. Vizepräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, Herrn Edgar Moron MdL, gewandt, der seinerseits die Ministerin für Schule und Weiterbildung um Klärung der Angelegenheit gebeten hatte. Diese räumte ein, dass die Situation für die Nörvenicher Kinder unbefriedigend sei. Sie verweist jedoch auf die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung originären Zuständigkeit des Schulträgers, solche Schülerbeförderungskosten als freiwillige Leistung übernehmen zu können. Unter der Voraussetzung, dass fünf Nörvenicher Kinder am „Offenen Ganztag“ teilnehmen würden, fallen jährlich ca. 6.000,-- € an Schülerbeförderungskosten für die nachmittägliche Heimfahrt an. Aus den vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, diese Schülerbeförderungskosten als freiwillige Leistung des Schulträgers ab dem Schuljahr 2009/10 zu übernehmen. Die für das Haushaltsjahr 2009 anfallenden Kosten könnten ebenfalls aus dem Budget der Schulverwaltung -2- bestritten werden; in den Folgejahren müsste jedoch eine zusätzliche Mittelbereitstellung im Rahmen der Etatberatungen erfolgen. In Vertretung (Erner) -3-