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Antrag (Antrag bzgl. Erstattung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuer für Anschlüsse an die Wasserversorgung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
10.06.09, 06:53
Aktualisiert
10.06.09, 06:53
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 227/2009 Az.: 81 14-02 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 24.04.2009 Den beigefügten Antrag des StV Hemesath leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 17.06.2009 Bemerkungen Antrag bzgl. Erstattung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuer für Anschlüsse an die Wasserversorgung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.04.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Entscheidung vom 08.10.2008 im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Wasserhausanschlüssen entschieden, dass diese Leistung künftig mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu erfolgen hat. War bis vor kurzem noch nicht klar, wie die Entscheidung bezüglich ihrer Begründung in der Praxis anzuwenden war, ist hier zwischenzeitlich eine Erklärung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) erfolgt. Demnach gibt es für die künftigen Abrechnungen von Wasserhausanschlüssen auch eine klare Vorgabe seitens des BMF. Deswegen ist die Preisregelung Wasser so anzupassen, dass die Pauschalbeträge künftig mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden. Die Baufirmen wurden in diesem Zusammenhang bereits darauf hingewiesen, dies bei der Rechnungslegung (ab 01.01.2009) zu berücksichtigen. Ungleich schwieriger ist es jedoch, die rückwirkende Änderung der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Teilweise liegen die Rechnungen der Baufirmen bereits Jahre zurück. Die auf diesen Umsätzen basierenden Jahresabschlüsse sind festgestellt und mit den jeweiligen Bestätigungsvermerken versehen. Es liegt auch noch keine konkrete Handlungsempfehlung unserer Interessenvertretung vor, aus der sich evtl. ein standardisiertes und mit den Finanzämtern abgestimmtes Verfahren ergibt. Zumindest unter Anwendung der derzeitigen Verfahrensmöglichkeiten, ist mit einem unverhältnismäßig hohen und damit teuren Verwaltungsaufwand zu rechnen. Im Hause der Stadtwerke liegen bereits mehrere Anträge auf Rückerstattung der „zuviel“ gezahlten Mehrwertsteuer vor. Diese können vernünftigerweise aber erst dann bearbeitet werden, wenn eindeutig und ohne Nachteil für die anderen Kunden geregelt ist, wie mit einer nachträglichen Rechnungsänderung umzugehen ist. Insofern haben die Stadtwerke diesen Kunden zunächst eine Zwischennachricht zukommen lassen. Sobald seitens der Finanzämter eine vernünftige Verfahrensweise für die „Altfälle“ vorgegeben wird, werden die Stadtwerke selbstverständlich den rechtmäßigen Forderungen der Kunden genüge tun und entsprechende Erstattungen vornehmen. (Bösche) -2-