Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
10.06.09, 06:53
Aktualisiert
10.06.09, 06:53
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 227/2009
Az.: 81 14-02
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 24.04.2009
Den beigefügten Antrag des StV Hemesath leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
17.06.2009
Bemerkungen
Antrag bzgl. Erstattung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuer für Anschlüsse an die
Wasserversorgung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.04.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Entscheidung vom 08.10.2008 im Hinblick auf die
umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Wasserhausanschlüssen entschieden, dass diese
Leistung künftig mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu erfolgen hat.
War bis vor kurzem noch nicht klar, wie die Entscheidung bezüglich ihrer Begründung in der Praxis
anzuwenden war, ist hier zwischenzeitlich eine Erklärung des Bundesministeriums für Finanzen
(BMF) erfolgt. Demnach gibt es für die künftigen Abrechnungen von Wasserhausanschlüssen
auch eine klare Vorgabe seitens des BMF.
Deswegen ist die Preisregelung Wasser so anzupassen, dass die Pauschalbeträge künftig mit
dem reduzierten Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden. Die Baufirmen wurden in diesem
Zusammenhang bereits darauf hingewiesen, dies bei der Rechnungslegung (ab 01.01.2009) zu
berücksichtigen.
Ungleich schwieriger ist es jedoch, die rückwirkende Änderung der Mehrwertsteuer vorzunehmen.
Teilweise liegen die Rechnungen der Baufirmen bereits Jahre zurück. Die auf diesen Umsätzen
basierenden Jahresabschlüsse sind festgestellt und mit den jeweiligen Bestätigungsvermerken
versehen. Es liegt auch noch keine konkrete Handlungsempfehlung unserer Interessenvertretung
vor, aus der sich evtl. ein standardisiertes und mit den Finanzämtern abgestimmtes Verfahren
ergibt. Zumindest unter Anwendung der derzeitigen Verfahrensmöglichkeiten, ist mit einem
unverhältnismäßig hohen und damit teuren Verwaltungsaufwand zu rechnen.
Im Hause der Stadtwerke liegen bereits mehrere Anträge auf Rückerstattung der „zuviel“ gezahlten
Mehrwertsteuer vor. Diese können vernünftigerweise aber erst dann bearbeitet werden, wenn
eindeutig und ohne Nachteil für die anderen Kunden geregelt ist, wie mit einer nachträglichen
Rechnungsänderung umzugehen ist. Insofern haben die Stadtwerke diesen Kunden zunächst eine
Zwischennachricht zukommen lassen.
Sobald seitens der Finanzämter eine vernünftige Verfahrensweise für die „Altfälle“ vorgegeben
wird, werden die Stadtwerke selbstverständlich den rechtmäßigen Forderungen der Kunden
genüge tun und entsprechende Erstattungen vornehmen.
(Bösche)
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