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Antrag (Antrag bzgl. Aufnahme der Wiederherstellung des Niederweges und der Straße "Auf dem Kreuzberg" in Friesheim in die Wirtschaftspläne 2009 und 2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
27.05.09, 06:35
Aktualisiert
27.05.09, 06:35
Antrag (Antrag bzgl. Aufnahme der Wiederherstellung des Niederweges und der Straße "Auf dem Kreuzberg" in Friesheim in die Wirtschaftspläne 2009 und 2010)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 68/2009 Az.: 6619-3755/05 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.01.2009 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 03.03.2009 Betriebsausschuss Straßen 09.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Aufnahme der Wiederherstellung des Niederweges und der Straße "Auf dem Kreuzberg" in Friesheim in die Wirtschaftspläne 2009 und 2010 Finanzielle Auswirkungen: Die Sanierung beider Straßen verursacht Gesamtkosten in Höhe von ca. 540.000,-€ Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.01.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die Förderprogramme von Bund und Land NRW berücksichtigen derzeit in der Regel nur den städtischen Anteil einer Investitionsmaßnahme. Demnach wird der von der Stadt zu erhebende Beitrag nach dem kommunalen Abgabengesetz (KAG-Beitrag) nicht bezuschusst. Für die Anlieger ist es somit finanziell irrelevant, ob eine Baumaßnahme gefördert wird oder nicht. Ob sich durch die angesprochenen Investitionsprogramme an der bisherigen Regelung etwas ändert, ist derzeit noch unbekannt. Wie in der Vorlage 52/2006 festgehalten, bestand zum Zeitpunkt der Befragung im Jahre 2006 aufgrund der finanziellen Anliegerbeteiligung kein ausreichendes Interesse an einem Ausbau der Straßen „Niederweg“ und „Auf dem Kreuzberg“. Falls zu erwarten ist, dass nun ein höherer Anteil der Anlieger einem Ausbau zustimmt, bin ich gerne bereit eine erneute Befragung durchzuführen. Es ist absehbar, dass sich in naher Zukunft der Straßenzustand soweit verschlechtert, dass auch mit einem wirtschaftlichem Unterhaltungsaufwand die Verkehrssicherheit nicht mehr ausreichend zu gewährleisten ist. Dies gilt insbesondere für die „Gehwege“. In diesem Fall ist eine grundlegende Sanierung/Ausbau unabdingbar. (Bösche)