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Antrag (Anlage 2, Protokoll Bürgerversammlung 19.05.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
27.05.09, 06:35
Aktualisiert
27.05.09, 06:35
Antrag (Anlage 2, Protokoll Bürgerversammlung 19.05.2009) Antrag (Anlage 2, Protokoll Bürgerversammlung 19.05.2009)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zum A 68/2009 20.05.2009 Protokoll der Anwohnerversammlung zum Ausbau der Straßen „Niederweg“ und „Auf dem Kreuzberg“ am 19.05.2009 in der Aula der Don Bosco Schule in Friesheim Anfang: 18.00 Uhr Ende: ca. 19.30 Uhr Anwesende: ca. 70 – 80 Anwohner und Eigentümer H. Ortsbürgermeister Wiebusch von der Verwaltung: H. Bösche, H. Böcking, Herr von Wirth, H. Hausmann, H. Schog von der Politik: H. Schäfer, H. Faßbender (CDU) H. Hannig (FDP), Fr. Siebolds (SPD), Fr. Griemens (Die Grünen/Bündnis 90) Herr Bösche begrüßt die Anwesenden und erläutert, dass im Bereich der Stadt Erftstadt Straßen üblicherweise nur mit Willen der Bürgerschaft ausgebaut werden. Im gegebenen Fall allerdings sei infolge des außerordentlich maroden Straßenzustands bis in die Tragschicht hinein die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erftstadt als Straßenbaulastträger tangiert. Eine Erneuerung der beiden Straßen sei daher unausweichlich. Herr von Wirth stellt Planungsalternativen vor und informiert in Zusammenhang mit Mindestbreiten von Straßen und ihren Teilanlagen über bestehende Richtlinien und einzuhaltende Normen. Aufgrund räumlicher Engpässe müssten in einzelnen Bereichen Kompromisslösungen gefunden werden. Weiterhin teilt er mit, dass als Ergebnis von aktuellen Probebohrungen feststehe, dass die vorhandene teerhaltige Einstreudecke nicht mehr als Unterbau für einen neuen Dünnbelag verwendet werden kann und eine grundlegende Sanierung der beiden Straßen notwendig sei. Auf Anfragen informiert die Verwaltung die Anwesenden, dass - die Maßnahme nicht aus dem „Konjunkturpaket II“ finanziert werden kann - die Parkmöglichkeiten weitgehend erhalten bleiben sollen - eine fertige Entwurfplanung in einer erneuten Anwohnerversammlung im 4. Quartal 2009 vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden soll - der Beginn des abschnittsweisen Straßenausbaus für das Frühjahr 2010 vorgesehen ist und etwa 5- 6 Monate andauern wird - die Beitragsheranziehung der Anwohner für 2011 vorgesehen ist und generell Stundungsmöglichkeiten bestehen - im Bereich der Stadt Erftstadt generell keine höhenmäßigen Fahrbahnhindernisse in Form sogenannter „Drempel“ eingerichtet werden - das Straßenniveau weitgehend gleich bleiben wird und die Höhe der Gehwege, soweit möglich, grundsätzlich an die Höhe der Grundstückseinfahrten angepasst werden - grundsätzlich alle Versorgungsträger bezüglich der Möglichkeit zur Verlegung von Versorgungsleitungen in Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten informiert werden - der Gehweg ein Gefälle von ca. 2,5% zur Fahrbahn erhalten soll In der weiteren Diskussion bitten die anwesenden Bürger die Stadt um Prüfung, ob und inwieweit eine entastende Verlagerung des Bus- und LKW-Verkehrs auf andere Straßen im Ort möglich ist. Bürgermeister Bösche weist in diesem Zusammenhang auf die Abhängigkeiten zur RVK hin und wendet ein, dass nur eine Problemlösung oder –linderung sinnvoll sei, keineswegs hingegen eine reine Problemverlagerung. Der Bürgermeister sagt eine Überprüfung des Anwohnerbegehrens und eine entsprechende Information bis zur nächsten Anwohnerversammlung zu. Allerdings sollten dazu dann auch die etwaig betroffenen Anwohner möglicher Ausweichstraßen eingeladen werden. Weiterhin informiert Herr von Wirth, dass auf Grund von hydraulischen Engpässen bei der Schmutz- bzw. Oberflächenwasserableitung gleichzeitig mit dem Straßenausbau in einem Teilbereich eine Kanalerneuerung/-vergrößerung in Betracht gezogen wird. Dies würde dann jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke fallen und sei für die Anlieger kostenfrei. Ein Ausbau als niveaugleiche Mischfläche, vergleichbar der Valderstraße in Borr, sei unter Berücksichtigung der Funktion der Straße als Haupterschließungsstraße nicht möglich. Ein Ausbau mit Niedrigborden berge die Gefahr, dass Autofahrer den Gehweg als Ausweichmöglichkeit relativ leicht überfahren könnten bzw. möglicherweise hierzu verleitet würden. Im Zuge der Straßenbauarbeiten bestünde für die Anwohner in beschränktem Umfang die Möglichkeit, gleichzeitig ihre Kelleraußenwände zu isolieren. Herr Hausmann erläutert den Anwesenden straßenbaubeitragsrechtliche Abrechnung: folgende Punkte bezüglich der - Rechtsgrundlage für die Abrechnung sei § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erftstadt - die groben geschätzten Ausbaukosten belaufen sich auf ca. 700.000 Euro. Hiervon betrage der städtische Anteil, inklusive des Beitragsanteils für die Schule ca. 515.000 Euro, die übrigen Anlieger hätten ca. 185.000 Euro zu tragen. - ausgehend von einer Haupterschließungsstraße ergeben sich, bezogen auf die einzelnen Teilanlagen, folgende Anliegeranteile an den Ausbaukosten: Fahrbahn 30 %, Gehwege, Beleuchtung und Straßenentwässerung jeweils 50 % - hieraus ergeben sich als Richtwerte folgende grob geschätzten Straßenbaubeiträge pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche: bei einer eingeschossigen Wohnbebauung ca. 3,00 Euro bei einer zweigeschossigen Wohnbebauung ca. 3,90 Euro bei einer eingeschossigen Gewerbebebauung ca. 4,50 Euro bei einer zweigeschossigen Gewerbebebauung ca. 5,40 Euro Allerdings könnten verbindliche Angaben zu den Straßenbaubeiträgen erst auf Basis einer detaillierten Entwurfs- und Ausführungsplanung gemacht werden. - soweit Bebauung oder gewerbliche Nutzung im Einzelfall nicht darüber hinaus gingen, finde – ausgehend von der Grundstücksgröße – eine Tiefenbegrenzungsregelung von 50 Metern Anwendung. Ein Flurkartenauszug, in dem das Abrechnungsgebiet farbig dargestellt und markiert ist, wird vorgestellt und den beitragspflichtigen Anwohnern zur Einsicht und Information zur Verfügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelfallbezogene Fragen zur Beitragspflicht ggfls. gerne – auch im Nachtrag zur Anwohnerversammlung – beantwortet werden, sei es telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Gespräches.