Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
27.05.09, 06:35
Aktualisiert
27.05.09, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zum A 68/2009
20.05.2009
Protokoll der Anwohnerversammlung zum Ausbau der Straßen „Niederweg“ und
„Auf dem Kreuzberg“ am 19.05.2009 in der Aula der Don Bosco Schule in Friesheim
Anfang: 18.00 Uhr
Ende: ca. 19.30 Uhr
Anwesende: ca. 70 – 80 Anwohner und Eigentümer
H. Ortsbürgermeister Wiebusch
von der Verwaltung: H. Bösche, H. Böcking, Herr von Wirth,
H. Hausmann, H. Schog
von der Politik: H. Schäfer, H. Faßbender (CDU) H. Hannig (FDP),
Fr. Siebolds (SPD), Fr. Griemens (Die Grünen/Bündnis 90)
Herr Bösche begrüßt die Anwesenden und erläutert, dass im Bereich der Stadt Erftstadt
Straßen üblicherweise nur mit Willen der Bürgerschaft ausgebaut werden. Im gegebenen
Fall allerdings sei infolge des außerordentlich maroden Straßenzustands bis in die
Tragschicht
hinein
die
Verkehrssicherungspflicht
der
Stadt
Erftstadt
als
Straßenbaulastträger tangiert. Eine Erneuerung der beiden Straßen sei daher
unausweichlich.
Herr von Wirth stellt Planungsalternativen vor und informiert in Zusammenhang mit
Mindestbreiten von Straßen und ihren Teilanlagen über bestehende Richtlinien und
einzuhaltende Normen. Aufgrund räumlicher Engpässe müssten in einzelnen Bereichen
Kompromisslösungen gefunden werden. Weiterhin teilt er mit, dass als Ergebnis von
aktuellen Probebohrungen feststehe, dass die vorhandene teerhaltige Einstreudecke nicht
mehr als Unterbau für einen neuen Dünnbelag verwendet werden kann und eine
grundlegende Sanierung der beiden Straßen notwendig sei.
Auf Anfragen informiert die Verwaltung die Anwesenden, dass
- die Maßnahme nicht aus dem „Konjunkturpaket II“ finanziert werden kann
- die Parkmöglichkeiten weitgehend erhalten bleiben sollen
- eine fertige Entwurfplanung in einer erneuten Anwohnerversammlung im 4. Quartal
2009 vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden soll
- der Beginn des abschnittsweisen Straßenausbaus für das Frühjahr 2010 vorgesehen ist
und etwa 5- 6 Monate andauern wird
- die Beitragsheranziehung der Anwohner für 2011 vorgesehen ist und generell
Stundungsmöglichkeiten bestehen
- im Bereich der Stadt Erftstadt generell keine höhenmäßigen Fahrbahnhindernisse in Form
sogenannter „Drempel“ eingerichtet werden
- das Straßenniveau weitgehend gleich bleiben wird und die Höhe der Gehwege, soweit
möglich, grundsätzlich an die Höhe der Grundstückseinfahrten angepasst werden
- grundsätzlich alle Versorgungsträger bezüglich der Möglichkeit zur Verlegung von
Versorgungsleitungen in Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten informiert werden
- der Gehweg ein Gefälle von ca. 2,5% zur Fahrbahn erhalten soll
In der weiteren Diskussion bitten die anwesenden Bürger die Stadt um Prüfung, ob und
inwieweit eine entastende Verlagerung des Bus- und LKW-Verkehrs auf andere Straßen im
Ort möglich ist. Bürgermeister Bösche weist in diesem Zusammenhang auf die
Abhängigkeiten zur RVK hin und wendet ein, dass nur eine Problemlösung oder –linderung
sinnvoll sei, keineswegs hingegen eine reine Problemverlagerung. Der Bürgermeister sagt
eine Überprüfung des Anwohnerbegehrens und eine entsprechende Information bis zur
nächsten Anwohnerversammlung zu. Allerdings sollten dazu dann auch die etwaig
betroffenen Anwohner möglicher Ausweichstraßen eingeladen werden.
Weiterhin informiert Herr von Wirth, dass auf Grund von hydraulischen Engpässen bei der
Schmutz- bzw. Oberflächenwasserableitung gleichzeitig mit dem Straßenausbau in einem
Teilbereich eine Kanalerneuerung/-vergrößerung in Betracht gezogen wird. Dies würde
dann jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke fallen und sei für die Anlieger
kostenfrei.
Ein Ausbau als niveaugleiche Mischfläche, vergleichbar der Valderstraße in Borr, sei unter
Berücksichtigung der Funktion der Straße als Haupterschließungsstraße nicht möglich. Ein
Ausbau mit Niedrigborden berge die Gefahr, dass Autofahrer den Gehweg als
Ausweichmöglichkeit relativ leicht überfahren könnten bzw. möglicherweise hierzu verleitet
würden.
Im Zuge der Straßenbauarbeiten bestünde für die Anwohner in beschränktem Umfang die
Möglichkeit, gleichzeitig ihre Kelleraußenwände zu isolieren.
Herr Hausmann erläutert den Anwesenden
straßenbaubeitragsrechtliche Abrechnung:
folgende
Punkte
bezüglich
der
- Rechtsgrundlage für die Abrechnung sei § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit
der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erftstadt
- die groben geschätzten Ausbaukosten belaufen sich auf ca. 700.000 Euro. Hiervon
betrage der städtische Anteil, inklusive des Beitragsanteils für die Schule
ca. 515.000 Euro, die übrigen Anlieger hätten ca. 185.000 Euro zu tragen.
- ausgehend von einer Haupterschließungsstraße ergeben sich, bezogen auf die einzelnen
Teilanlagen, folgende Anliegeranteile an den Ausbaukosten:
Fahrbahn 30 %, Gehwege, Beleuchtung und Straßenentwässerung jeweils 50 %
- hieraus ergeben sich als Richtwerte folgende grob geschätzten Straßenbaubeiträge pro
qm anrechenbarer Grundstücksfläche:
bei einer eingeschossigen Wohnbebauung
ca. 3,00 Euro
bei einer zweigeschossigen Wohnbebauung
ca. 3,90 Euro
bei einer eingeschossigen Gewerbebebauung
ca. 4,50 Euro
bei einer zweigeschossigen Gewerbebebauung ca. 5,40 Euro
Allerdings könnten verbindliche Angaben zu den Straßenbaubeiträgen erst auf Basis einer
detaillierten Entwurfs- und Ausführungsplanung gemacht werden.
- soweit Bebauung oder gewerbliche Nutzung im Einzelfall nicht darüber hinaus gingen,
finde – ausgehend von der Grundstücksgröße – eine Tiefenbegrenzungsregelung von 50
Metern Anwendung.
Ein Flurkartenauszug, in dem das Abrechnungsgebiet farbig dargestellt und markiert ist,
wird vorgestellt und den beitragspflichtigen Anwohnern zur Einsicht und Information zur
Verfügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelfallbezogene Fragen zur
Beitragspflicht ggfls. gerne – auch im Nachtrag zur Anwohnerversammlung – beantwortet
werden, sei es telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Gespräches.