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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 148/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,4 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 148/2010)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu Vorlage 148/2010 STELLUNGNAHME Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 27 c Landschaftsgesetz Öffentliche Auslegung Landschaftsplan Köln 9. Änderung Naturschutzgebiet „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“ Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 9. Änderung des Landschaftsplanes Köln für den Bereich der Großen Laache regt die Stadt Pulheim an, wie im Landschaftsplan 7 ‚Rommerskirchener Lössplatte’ eine Unberührtheitsklausel mit folgendem Inhalt aufzunehmen: „Unberührt bleibt die Herstellung des geplanten Erholungsschwerpunktes ‚Stöckheimer Hof / Pulheimer See’ gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 29.06.1994.“ Begründung: Die Unterschutzstellung der Großen Laache darf zu keiner Einschränkung des zukünftigen Naherholungsgebietes Stöckheimer Hof führen. Durch den Planfeststellungsbeschluss herrscht Rechtssicherheit hinsichtlich Art und Umfang der geplanten Maßnahmen zur Herrichtung des Freizeitsees. Die vorgesehenen Maßnahmen sind mit allen Beteiligten abgestimmt. In die Festsetzungen des Landschaftsplanes 7 wurde die entsprechende Unberührtheitsklausel für den Erholungssee ebenfalls aufgenommen als die Große Laache als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Die das Gebiet Große Laache betreffenden Vorgaben und Festsetzungen sollten einander entsprechen und aufeinander abgestimmt sein. Hinsichtlich der Unterschutzstellung der Baadenberger Senke und des Stöckheimer Sees bestehen keine Bedenken. Die Schutzfestsetzungen decken sich mit den im Rahmen der RegioGrün-Planung entwickelten Zielsetzungen für diesen Bereich des Grünzugs. Hinweis: Die gleiche Anregung ist bereits im letzten Jahr im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses sowie durch den Rat der Stadt Pulheim erfolgt. T2926.doc 1