Daten
Kommune
Pulheim
Größe
7,4 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu Vorlage 148/2010
STELLUNGNAHME
Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 27 c Landschaftsgesetz
Öffentliche Auslegung
Landschaftsplan Köln 9. Änderung
Naturschutzgebiet „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 9. Änderung des Landschaftsplanes Köln für den
Bereich der Großen Laache regt die Stadt Pulheim an, wie im Landschaftsplan 7 ‚Rommerskirchener Lössplatte’ eine Unberührtheitsklausel mit folgendem Inhalt aufzunehmen:
„Unberührt bleibt die Herstellung des geplanten Erholungsschwerpunktes ‚Stöckheimer Hof / Pulheimer See’ gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 29.06.1994.“
Begründung:
Die Unterschutzstellung der Großen Laache darf zu keiner Einschränkung des zukünftigen
Naherholungsgebietes Stöckheimer Hof führen. Durch den Planfeststellungsbeschluss
herrscht Rechtssicherheit hinsichtlich Art und Umfang der geplanten Maßnahmen zur Herrichtung des Freizeitsees. Die vorgesehenen Maßnahmen sind mit allen Beteiligten abgestimmt. In die Festsetzungen des Landschaftsplanes 7 wurde die entsprechende Unberührtheitsklausel für den Erholungssee ebenfalls aufgenommen als die Große Laache als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Die das Gebiet Große Laache betreffenden Vorgaben und
Festsetzungen sollten einander entsprechen und aufeinander abgestimmt sein.
Hinsichtlich der Unterschutzstellung der Baadenberger Senke und des Stöckheimer Sees
bestehen keine Bedenken. Die Schutzfestsetzungen decken sich mit den im Rahmen der
RegioGrün-Planung entwickelten Zielsetzungen für diesen Bereich des Grünzugs.
Hinweis:
Die gleiche Anregung ist bereits im letzten Jahr im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange durch Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses sowie
durch den Rat der Stadt Pulheim erfolgt.
T2926.doc
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