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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 148/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
918 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28

Inhalt der Datei

DerOberbüigermeister S t a c l tP u l h e i m Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0 g. APR. ?01CI Stadthaus Deutz- Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679Köln Zimmer10F6'l AuskunftHerrPniewski, Telefon 0221 221 -25456.Telefax 0221 221 -26916 E-Mailgruenflaechenamt@stadt-koeln.de und Grunflächenlnternet StadtKöln- Amt für Landschafisptlege 2, 50679Köln Willy-Brandt-Platz 67 StadtPulheim Alte KölnerStraße 50259Pulheim Sprechzeiten Mo.Mi.u. Do.08.00- 16.00Uhr Di.08.00- 18.00Uhr Fr.08.00- 12.00Uhr Vereinbarung undnachbesonderer 1 610 09.Aprit2010 Linien1,3,4,I KVBStadtbahn 150,153,156 BusLinien undFernverkeh S-BahnLinien56, S11,S12,S13sowieRE-/RBarena LANXESS Haltestelle Bf.Deutz/Messe eingegangen J Meinzeichenp lhr Schreiben WWW.Stadt-kOeln.de b23 671110 Pri (/" ooo\. Datum 07.04.2010 Köln.9. Anderung Landschaftsplan der TrägeröffentlicherBelangeüberdie öffentliche Benachrichtigung Auslegunggem.$27c LG SehrgeehrteDamenundHerren, beschlossen, den Entwurfder 9. Anderung der Ratder StadtKölnhatam 02.02.2010 Kölnöffentlich auszulegen. des Landschaftsplans eines umfasstdie Festsetzung Die9. Anderungdes Landschaftsplans SeeundGroße (NSGBaadenberger Senke,Stöckheimer Naturschutzgebietes Laache)für eineFlächezwischendemAuweilerWeg,derAutobahn41, derVenloer Ehrenfeld und aufder Grenzeder Stadtbezirke Straßeundder Stadtgrenze Chorweiler. findetstattin der Zeitvom desAnderungsentwurfs Dieöffentliche Auslegung und im Amtfür Landschaftspflege einschließlich bis zum 11.05.2010 12.04.2010 2,50679Köln, der StadtKöln,Raum10 F 61,Willy-Brandt-Platz Grünflächen montagsunddonnerstags von 8.00bis16.00Uhr, dienstags von 8.00bis18.00Uhr. undfreitags mittwochs von 8.00bis12.00Uhr. t2 finden Sie unterwww.stadt-koeln.de oder im örtlichenTelefonbuch.Fragenzu den der Stadtverwaltung Alle Amter und Dienststellen Dienstleistungen der StadtKöln beantwortetlhnen montags- freitagsvon 7:00 - 19:00Uhr gernedas Call-Center:02211221-O DerOberbürgermeister Seite2 WährendderAuslegungszeit könnenBedenken undAnregungen zum Anderungsentwurf vorgebracht werden.Überdie Bedenken undAnregungen wird der Ratentscheiden. DieEinwender werdenüberdie Entscheidung des Ratesin Kenntnisgesetzt. Beiliegend übersende ich lhnendenEntwurf derg. Anderung des Landschaftsplans Köln,bestehend auseinemAuszugausder EntwicklungsundFestsetzungskarte, TextundErläuterungen. Mitfreundlichen Grüßen lm Auftrag [a,Q MichaelEppenich Anlage Kölh,9. Anderung Landschaftsplan Seeund große Senke,Stöckheimer N 23 ,,Baadenberger Laache" für das neueNaund Erläuterungen Aufnahmevon textlichenFestsetzungen turschutzgebiet für Naturschutzgebiete textlicheFestsetzungen ln Kapitel3.2.2(Gebietsspezifische (NSG)gem.S 20 LG)wirdnachdentextlichen zu N 21(NSG,,ChorFestsetzungen Texteingefügt: busch") folgender ngen TextlicheFestsetzu Erläuterungen N22 Senke.StöckheiNSG..Baadenberqer mer Seeund GroßeLaache" istin den PlanDasNaturschutzgebiet quadraten (PO)5848,5850und6050in im Blatt5 und6 der Festsetzungskarte Maßstab1 : 10.000festgesetzt. gelZurAbgrenzung desSchutzgebietes unterGliederungspunkt tendie Hinweise 3.1.1. Schutzzweck Senke,StöckDasNSG,,Baadenberger wird heimerSeeundGroßeLaache" 1 a), b), c) sowie SaV2 nach$ 20 Satz LG festgesetzt - - - wird Biotopkomplex Entwicklung undWie- Derstrukturreiche zut Erhaltung, Ab- geprägtdurchzweigroßeAbgrabungsder aufgelassenen derherstellung grabungen mitSteilböschungen und alsbesonders wertvoller gewässer Flachwasserbereichen sowieweiteren fürArtender Sekundärlebensraum Nass-,Feucht-sowietrockenenRudeoffenerWasserfläFeuchtbiotope, Röhrichtsäu-ralflächen, dermarkantausgeprägten chen,Steilböschungen, der davorliegenden me sowiemagererBödenundwech- Mittelterrassenkante, gut mit ausgeprägter Bereiche, altenRheinrinne selfeuchter einergroßenGrünlandbraBestockung, von undEntwicklung zur Erhaltung vernässten Laubwaldche,stellenweise vernässten Laubwaldbe-bereichen, stellenweise mitaltem einemVillengarten reichen,extensivgenutztenObstwie- Baumbestand genutzten undextensiv sen undaltemBaumbestand, Obstwiesen. Besondere Bedeutung habendieAbgraderAbgrabungsgewäszut Erhaltung als Rastpl atz für DurchLebensraum und bungsgewässer seralswichtiger TextlicheFestsetzu ngen Erläuterungen für selteneWasRastplatz, insbesondere für Wasser- züglerundWinterhabitat vögel, servögel. zum Schutzeinesder bedeutendsten Amphibienlaichplätze im linksrheinischenKöln. zurSicherung der Funktion desin diezusemLandschaftsraum einzigen Waldkomplexes sammenhängenden (mitFortsetzung auf dem Gebietdes als Trittsteinbiotop Rhein-Erft-Kreises) Ackerfür die Faunaderumgebenden flächen. wegendeskulturhistorischen und geowissenschaft lichenWertesder Mittelterrassenböschung mitdavorgelagerter Alluvialrin ne, Elementesind Als weiterebedeutsame Reliktederbäuerlichen Kulturlandschaft Eiben-Hecke zu nennenwie Hohlwege, undEsskastanien-Reihe. zur Sicherung derschutzwürdigen Böden:Bödenmiteinerregional hohennatürlichen Bodenfruchtbarkeit sowieeinergroßenFilter-,PufferoderSpeicherfu nktion, wegenderSeltenheit, besonderen Eigenart undhervorragenden Schönheit,insbesondere aufgrunddesVorkommens vielerseltener Tierarten, geologischer undmorpholoseltener gischerStrukturen undder herausragendenVielfaltan naturnahentwickelEleten,belebenden undgliedernden mentenin einemansonsten starkgeUmfeld. nutztenundausgeräumten GebietsspezifischeVerbote Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist Senke,Stöckim NSG,,Baadenberger heimerSeeundGroßeLaache"überdie VerboteunterGliedeAllgemeinen rungspunkt 3.2.1hinausverboten : 1. das Betreten der Böschungen derAbgrabungsbereiche sowiederübrigen FlächenmitAusnahme derausgebau- gen TextlicheFestsetzun Erläuterungen ten StraßenundWege, 2 . Fahrzeuge einschließlich Anhänger undGeräteallerArt abzustellen, allerArt durchzufüh3 . Veranstaltungen ren, 4 . Einrichtungen für Erholungs-, Freizeit- zu errichten, undSportzweck zu erweitern,zu unterhalten oderbereitzustellen, 5 . denGrundwasserspiegel zu verän- dernsowieBewässerungs-, EntwässerungsoderanderedenWasserhaushalt verändernden Maßnahmen durchzuführen, 6 . Mieten,Silagen, Mist-oderKompost- haufenanzulegen sowiesonstigefeste oderflüssigeStoffeoderGegenstände,wiez. B. Boden,Gartenabfälle oderBauschutt oderzu einzubringen lagern, jeglicher 7 . Wassersport Art undMoEineErhaltung desGebietes alsVorrangdellsportgeräte zu betreiben sowiezu flächefür denWasservogelschutz ist ohbadenundEisflächen zu betreten, ne dieseRuhigstellung nurunzureichend möglich. Darüberhinauswärendurch eineFreizeitnutzung der Bestandunddie gefährEntwicklu ng der Ufervegetation det. L in derZeitvom 16.12. bis 15.02. sowohldieAusübung derJagdim engerenSinnedes$ 1 Abs.4BJGals auchdas ErlegenvonRabenkrähen undElstern. DasVerbotzieltaufden Schutzder Fauna,insbesondere derVogelwelt. Fürdie Wintergäste undDurchzügler istdie Jagd ein Störfaktor. DieAusübung derJagdist Vertreibungseffekt mit einemörtlichen verbunden, dersichnegativaufdie Energiereserven, insbesondere ziehender Wasservögel auswirkt.Dennvor allem ziehende VögelmüssenmitihrerEnergie haushalten, vomSomumdie Distanzen merlebensraum zum Übenruinterungsquartierundzurückerfolgreich bewältigen zu können.Durchdengewählten Zeitraumwirdzumindest erreicht, dassin der jagdbedingte KernzeitdesVogelfluges Störungen des Gebietesvermieden wer- TextlicheFestsetzun gen Erläuterungen den. 9. die ackerbauliche Nutzung, 10.die Bodenerosionzu fördern. Nicht hetroffeneNutzunoen - hierzuzählen Folgende Nutzungen - bleibenvonallenoder auchTätigkeiten nureinzelnen Allgemeinen und/oder Ge_ bietsspezifischen Verbotenunberührt: 1. vom gebietsspezifischen Verbot1 und denallgemeinen Verboten1, 3, 7 und 11 dieordnungsgemäße Landwirt_ schaftaufden bisherackerbautich genutztenFlächenbiszur Umwand_ lungin einemitdemSchutzzweck zu vereinbarende Nutzung gemäßdes gebietsspezifischen GebotesNr.3. DieseRegelung beziehtsichinsbesonde_ re auf dieackerbaulich genutztenFtächen im Anschluss an dieAbgrabungsbereiche undan die GroßeLaache, diewegenih_ rer Pufferfunktionen in das Naturschutzgebieteinbezogen wurden. 2. das Betretendes Gebieteszum ZweckdesJagdschutzes undder Jagdausübung mitAusnahme derals nichtstandsicher gekennzeich neten Böschungen, 3. unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehreinerunmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahr.DieMaßnah_ mensinddemOberbürgermeister der StadtKölnals untereLandschaftsbe_ hördeunverzüglich zu melden, 4. die rechtmäßige, mitdemSchutzDieübrigenVerbotesindzu beachten, zweckzu vereinbarende fischereilichenachdenenz. B. dieVeränderung der Nutzungim SinnedesRunderlasses Ufer,die Zerstörung des Bewuchies,die des Ministeriums für Umwelt,Raum_ Errichtung baulicher Anlagenunddas ordnungundLandwirtschaft vom Befahren des Gebietesverbotensind. 14.11.1997 (MBt.NW.S. 1480)von denallgemeinen Verboten SeitensderVerwaltung 2,3,,11 wirdeineeinverund26, soweitArt undUmfangder nehmliche Lösungmitden FischereiausNutzung einvernehmlich übungsberechtigten durcfreine währenddesVerfahvertragliche Vereinbaru ng zwischen renszur9. Anderung des Landschaftsden Fischereiausübungsberechtigten, plansangestrebt. der unterenLandschaftsbehörde. der ngen TextlicheFestsetzu Erläuterungen undderhöunterenFischereibehörde abgestimmt herenFischereibehörde wurden.KommtdieseVereinbarung von 12 Monatennach nichtinnerhalb Rechtskraft der9. Landschaftsplanzustande, kanndie Fischeänderung rei aufgrundder naturschutzfachlichen isse(Schutzzweck)durch Erfordern eingedie untereLandschaftsbehörde werden. schränkt ungsmaßnahStillleg 5 . abfallrechtliche Herrichmen,abgrabungsrechtliche tungs-undRekultivierungsmaßnahAusmensowielandschaftsrechtliche gleichsmaßnahmen, soweitsie mit und zu vereinbaren demSchutzzweck mitder unterenLandschaftsbehörde abgestimmt sind, undordnungsge6 . andererechtmäßig soweit mäßausgeübte Nutzungen, in EindiesemitdemSchutzzweck klangstehenbzw.zu bringensind. Gebote Gebietsspezifische ist Zur Gewährleistung des Schutzzwecks Senke,Stöckheiin NSG,,Baadenberger merHofundgroßeLaache"(N 22) über dieAllgemeinenGeboteunterGliederungspunkt 3.2.1hinausgeboten: DerWegistan beidenEndenmiteinem 1. dieEinziehung undggf.Entsiegelung der derein Befahren zu versehen. Wall zwischen desVerbindungsweges macht;die PassierWeg Flächenunmöglich AuweilerWeg und Stöckheimer ist Radfahrer undFußgänger für barkeit den Kfz-Verkehr, undSperrung für zu ermöglichen. sobaldkeineentgegenstehenden weiterhin Verpflichtungen ausbestehenden gegebensind, Rechten geackerbaulich 2. die Herausnahme nutzterFlächen ausderderzeitigen unterBerückBewirtschaftungsform des$ 7 LG NW undUmsichtigung wandlung in einemitdemSchutzNutzung. zweckzu vereinbarende 6 Anderungvon Entwicklungszielen Fürdie als Naturschutzgebiet festzusetzenden Flächen werdendiebislangdargestelltenEntwicklungsziele durchdas Entwicklungsziel 7 (Sicherung undEntwicklung von besonderen Lebensstätten für PflanzenundTiere)ersetzt. Dieaußerhalb desgeplanten Naturschutzgebietes liegenden FlächenzwischenBaadenbergerSenkeundStadtgrenze, zwischender GroßenLaacheund Stadtgrenze sowienördlich an das Naturschutzgebiet angrenzend biseinschließlich desgeschütztenLandschaftsbestandteils 6.25erhaltenebenfallsdas Entwicklungsziel 7 (Sicherung undEntwicklung vonbesonderen Lebensstätten für Pflanzen undTiere), da sieals Pufferzone für das Naturschutzgebiet dienen. Streichungdes geschütztenLandschaftsbestandteils LB 6.25,,Feldgehölze und Parkresteam StöckheimerHof" In der Entwicklungsund Festsetzungskarte wirdder geschützte Landschaftsbestandteil 6.25,,Feldgehölze undParkreste am Stöckheimer Hof'gestrichen, da dieser TeildesgeplantenNaturschutzgebietes wird. ln Kapitel3.5.2(Gebietsundobjektspezifische textlicheFestsetzungen für geschützgemäß (LB) te Landschaftsbestandteile der StadtS 23 Satz1 LG in der Gliederung bezirke)werdendietextlichen Festsetzungen und Erläuterungen für den geschützten gestrichen. Landschaftsbestandteil LB 6.25ebenfalls Streichungdes Signetsfür die Pflegemaßnahme 6.4- 20 DasSignetPf 6.4- 20 in der EntwicklungsundFestsetzungskarte wirdgestrichen. (Festsetzungen ln Kapitel4.2.2dertextlichen Festsetzungen für Maßnahmen in den Stadtbezirken) wirdin dentextlichen Festsetzungen für die Maßnahme 6.4 20,die sichaufdie Bereiche Stöckheimer Hof,HausFühlingen undLindweiler Hoferstreckt, der Begriff,,Stöckheimer Hof"gestrichen. SomitgiltdieseMaßnahme nichtmehrfür den BereichdesStöckheimer Hofs.sondernnurnochfür dieanderenim FestsetgenanntenBereiche. zungstext Streichung der Maßnahme R 403und R 413 ln der EntwicklungsundFestsetzungskarte wirddie Maßnahme R 413 gestrichen. In Kapitel4.2.2(Festsetzungen für Maßnahmen in denStadtbezirken) werdendietextlichenFestsetzungen unddie Erläuterungen fürdie Kiesgrube R 403 und413 ebenfallsgestrichen. Streichung der Maßnahme R 612 In der EntwicklungsundFestsetzungskarte wirddie Maßnahme R 612gestrichen. In (Festsetzungen Kapitel4.2.2 für Maßnahmen in denStadtbezirken) werdendietextligestrichenFestsetzungen unddie Erläuterungen fürdie Kiesgrube R 612ebenfalls chen. KOLN,09.Anderung:N 22"Baadenberger Senke,StöckheimerSee und GroßeLaache" LANDSCHAFTSPLAN Entwicklungs-und Festsetzungskarte lnnenbereich g e m .$ 3 4 B a u G Bu n d B a u f l ä c h e g n e m .B P lür die Landschaft Entwicklungsziele Ez1 Erhaltungund We'terentwicklung einerweitgehendnaturnahenLandschaft Ez3 der Landschaft und Entwicklung Ausgestaltung und gliedernden mit naturnahenLebensräumen Elementen und belebenden Ez4 der Landschaftmit natürlichen Anreicherung unterBertlcksichtigung Landschaftselementen Vorhaben bauleitolanerischer Fzs einerin ihrer \Mederherstellung Oberflächenstruktur,ihremWrkungsgefüge geschädigten undihremErscheinungsbild oderstarkvemachlässigten Landschaft . _,. I . *' I und Entwicklung von besonderen Sicherung für PflanzenundTiere Lebensstätten Ng ffi ZeitlichbegrenzteErhaltungbis zur der Bauleitplanung Realisierung BesondersgeschüEteTeilevon Natur und Landschaft Anderungsbeschluss Beteiligung der Bürger Auslegung DerRat der StadtKölnhat am 18.12.2008beschlossen, gem.S 29 Abs. 1 in Verbindung mitS 27 des Gesetzes zur Sicherung desNaturhaushalts undzur Entwicklung der Landschaft (LG NW)in der Fassungder Bekanntmachungder Neufassung vom 21. Juli2000(GVNRWS. 568),geändertdurchGesetzzur Anderungdes Landschaftsgesetzes vom 05. Juli 2007,die 09. Anderungdes Landschaft splansKölneinzuleiten. Die Beteiligung der Bürgergem.S 27 b LG NW hat in det einschließlich stattZeitvom 26.02.2009 bis 13.03.2009 gefunden. Köln,den 31.03.2009 DieLandschaftsplan-Anderung hatgem.S 27cAbs.1 des undzur EnF GeseEeszur Sicherung des Naturhaushalts (Landschaftsgesetz-Lc) wicklungder Landschaft in der Fassungder Bekanntmachung vom 21. Juli2000 (GVNRWS.568), zuletztgeändertam 19.Juni2007 (GVNRWS226),ber.15.August2007(GVBI.S.316), in det nachortsüblicher vom 3'1.03.2010 Bekanntrnachung einschließlich öffentZeitvom 12.04.20'10 bis 11.05.2010 lichausgelegen. DerObeöürgermeister Amt für Landschaftspflege Köln den undGrünflächen DerOberbürgemeister Köln,den DerOberbürgemeisler Amt für Landschaftspnege undGrünflächen ^ar'tr^^ani.h Naturschutzgebiet M T7<n Htt I Landschaftsschutzgebiet fö]] ceschützterLandschaftsbestandteil E n t w i c k l u n g sP-f le g e -u n d E r s c h l i e ß u n g s m a ß n a h m e n |@] @ I]II'l i? Satrungsbeschluss Anzeige Bekanntmachung Die Landschaftsplan-Anderung ist gem.S 16Abs.2 LG Nwvom Rat am als SaEung beschlossen worden. wurde gem. S 28 LG NW Die Landschattsplan-Anderung mit Schreiben der StadtKölnvom beider Bezirksregierung Kölnangezeigt. Kölnvom Diee(eilteGenehmigung der Bezirksregierung gem.S 28a LG NW ist am bekanntgemacht mitOrt undZeitderAuslegung ortsüblich worden.MitdieserBekanntmachung ist dieLandschaftsplan-Anderung geworden. rechtsveöindlich DerOberbürgermeister Köln DieBezirksregierung Köln,den Der Oberbürgermeister rl Rekultivierung,Renaturierung Pflegemaßnahme Feldsehölz Baumgruppe Baumreihe Stand:02.02.2010 STADT K Ö L N. D E RO B E R B Ü R G E R M E I S T E R , A M TF Ü RL A N D S C H A F T S P F TUENGDE GRÜNFLACHEN 0 200 400 Maßstab1:10.000,"r. 8OOMeter Umweltbericht Umweltprüfung im Rahmender Strategischen gemäßS 14 UVPG GesetzlicheGrundlage Parlaments und des (Richtlinie 20011421EG des Europäischen Mitder SUP-Richtlinie Pläne bestimmter Ratesvom27. Juni2001überdie Prüfungder Umweltauswirkungen geschaffen, um beider Grundlage wurde die (ABl. L 197 S. 30)) EG Nr. und Programme auf die UmAuswirkungen erhebliche Pläneund Programme bestimmter Ausarbeitung zu berücksichtigen. weltfrühzeitig vom 25.06.2005 Umweltprüfung einerStrategischen Mitdem Gesetzzur Einführung indemsie in Ebeneumgesetzt, auf nationaler wurdendie Vorgabender SUP-Richtlinie (UVPG)aufgenommen wurden. das Gesetzüberdie Umweltverträglichkeitsprüfung ng Strategische Umweltprüfung fü r d ie Landschaftsplanänderu Fürdie im ist einewirksameUmweltvorsorge. Umweltprüfung Zieleinerstrategischen Fällesollendie Umweltauswirvorgesehen Planungsvorhaben UVPGfür behördliche undbewertetwerden.Dies beschrieben ermittelt, kungeneinerPlanungsystematisch werdenkönnen. geschehen, berücksichtigt Alternativen damit frühzeitig sollmöglichst Umdie strategische GemäßS 14bAbs. 1, Nr. 1 UVPGistfür die Landschaftsplanung gilt für LandDies auch Nr. 1.9 obligatorisch. Anlage 3 der nachDefinition weltprüfung ngen. schaftsplan-Anderu nachS 14bAbs.2UVPG,die nur gePläneund Programme unterliegen Einschränkend geändertwerdenoderdie NutzungkleinerGebieteauf lokalerEbenefestlegen, ringfügig im Sinnevon des Einzelfalls wenneineVorprüfung nurdannder SUP-Pflicht, Umerhebliche voraussichtlich Programm oder das dass der Plan 4 ergibt, 14 Abs. $ hat. weltauswirkungen Ziel und Inhaltder Landschaftsplanänderung Senke, ng von Baadenberger dientder Unterschutzstellu Die Landschaftsplanänderung DieAnderungerstrecktsich See undGroßerLaacheals Naturschutzgebiet. Stöckheimer und sowieaufdie Pflege-,EntwicklungsSchutzfestsetzungen auf die Entwicklungsziele, und Festsetzungen Sieumfassttextlicheundkartografische Erschließungsmaßnahmen. Darstellungen. das Schwergewicht stellenflächendeckend des Landschaftsplans Die Entwicklungsziele dar. EntspreAufgabender Landschaftsentwicklung zu erfüllenden der im Plangebiet im zuEntwicklungsziele werden die Naturschutzfestsetzung chendder beabsichtigten geändert in Ubergangsbereichen undden angrenzenden künftigenNaturschutzgebiet für Tiere Lebensstätten von besonderen und Entwicklung 7 (Sicherung Entwicklungsziel 2 und Pflanzen). DiesesEntwicklungsziel Fläsiehtdie Optimierung der schützenswerten che im Sinnedes Naturschutzes unddieVerhinderung von störendenNutzungen vor. Mit der Festsetzung als Naturschutzgebiet werdendie bislangals Landschaftsschutzgegeschützter geschütztenBereicheeibiet und die teilweiseals Landschaftsbestandteil nem strengerenSchutzunterstellt. Es werdenVerboteund Gebotefestgesetzt, die der Erreichung des Schutzwecks dienen.DieVerbotesollennegativen Veränderungen entgegenwirken. DieGebotesollenVerbesserungen im Sinnedes Naturschutzes bewirken. Mitden Entwicklungs-, Pflege-und Erschließungsmaßnahmen werdenkonkreteMaßnahmenfestgesetzt, dieder Umsetzung der im Entwicklungsziel vorgegebenen Ziele dienen. Vorprüfunggem.S 14b Abs. 2 SUPGnach den Kriteriender Anlage4 des SUPG Die Landschaftsplanänderung, mitder die Baadenberger Senkeals Naturschutzgebiet festgesetzt werdensoll,erfülltzum einendas Kriteriumder geringfügigen Anderungdes Landschaftsplans Kölnundzum anderendas Kriterium der Festlegung der Nutzungeines kleinenGebietesauf lokalerEbene.EineSUP-Pflicht bestehtsomitnicht. gem.S 14bAbs.2, nachden in Anlalm Folgenden wirddas ErgebnisderVorprüfung ge 4 vorgegebenen (,,Kriterien Kriterien für die Vorprüfungdes Einzelfalls im Rahmen einerstrategischen Umweltprüfung") dargestellt. 1. Me rkma l e d e rL a n d schaftsplanänder ung,insbesonder eauf 1.1 das Ausmaß,in dem die AnderungeinenRahmensetzt Die Festsetzung als Naturschutzgebiet dientdem Schutzdes GebietesundseinerBestandteile vor Zerstörung, Beschädigung oderVeränderung undvor nachhaltigen Störungen.Die Festsetzung als Naturschutzgebiet schafftdie rechtlicheGrundlage,um ordnungsrechtliche Maßnahmen zum Schutzdes Gebietes zu ergreifen. Dazuwerdenentsprechende, aus dem Schutzzweck abgeleitete, allgemeinverbindliche Verboteund Geboteerlassen.DieseRegelungen beziehensichausschließlich auf die als Naturschutzgebietfestzusetzenden Flächenselbst. 1.2 das Ausmaß,in dem die Landschaftsplanänderung anderePläneoder Programmebeeinflusst Diegebietsspezifischen Festsetzungen, insbesondere die Verbote,dienenderVerhinderungvon Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes. AnderePläneoderProgramme könnennurdurchgeführt oderumgesetzt werden,soweitsie nichtgegendie im NaturgeltendenVerboteverstoßenodersoweitsie nichtauf einerentsprechenschutzgebiet (z.B.Planfeststellung, den rechtlichen Grundlage landschaftsrechtliche Befreiung) im Einzelfall zugelassen werdenkönnen. 3 1.3 die Bedeutungder Landschaftsplanänderung für die EinbeziehungumweltbezogenerEruvägungen, insbesondereim Hinblickauf die Förderungder nachhaltigenEntwicklung lndemder Landschaftsplan, dem Auftragdes Bundesnaturschutzgesetzes unddes Landschaftsgesetzes folgend,die Grundlage bildetfür die Entwicklung, den Schutzund die Pflegeder Landschaft, sindumweltbezogene Erwägungen nichtnur einbezogen, sonderngleichsam Zielder Planung.Da nebendem Schutzdie Entwicklung, die HerstellungoderWiederherstellung von Lebensgemeinschaften oderLebensstätten Zielder Landschaftsplanänderung ist,wirdeinenachhaltige Entwicklung ermöglicht. 1.4 die für die Landschaftsplanänderung relevantenumweltbezogenen, einschließlichgesundheitsbezogener Probleme Die Festsetzung als Naturschutzgebiet führtnichtzu umweltbezogenen odergesundheitsbezogenen Problemen. 1.5 die Bedeutungder Landschaftsplanänderung für die Durchführungnationaler und europäischerUmweltvorschriften In Nordrhein-Westfalen ist der Landschaftsplan dasentscheidende Instrument zur örtlichenUmsetzung derZielevon NaturundLandschaft. Er dientdamitder Umsetzung der Zieleund Grundsätze des Bundesnaturschutzgesetzes. ln dem mehrstufigen Anderungsverfahren mitweitgehender Beteiligung der Öffentlichkeit, Fachbehörden und lnteressenvertretern werdenUmweltbelange und gewürdigt. umfassendeingebracht 2. Merkmaleder möglichenAuswirkungenund der voraussichtlichbetroffenen Gebiete,insbesonderein Bezugauf 2.1 die Wahrscheinlichkeit, Dauer,Häufigkeitund Umkehrbarkeit der Auswirkungen geltenfür das Plangebiet Mit lnkrafttreten der Landschaftsplanänderung Festsetzungen, die dem dauerhaften Schutzund der Entwicklung des Naturschutzgebietes dienen. Die Umkehrbarkeit bzw.die Aufhebungder Naturschutzfestsetzung wäre durcheineerneuteLandschaftsplanänderung möglich.DieAufhebung der Naturschutzfestsetzung würdeaberden Zielendes Naturschutzes widerspreihen. und der Landschaftspflege 2.2 den kumulativenund grenzüberschreitenden Gharakterder Auswirkungen Die Landschaftsplanänderu ng hat keinengrenzü reitenden Charakter. bersch 2.3 die Risikenfür die Umwelt,einschließlichder menschlichenGesundheit (zum Beispielbei Unfällen) Die Landschaftsplanänderung dienteinzigdem Schutzundder naturschutzgerichteten positiv Entwicklung des Gebietes. DieAuswirkungen auf die Umweltsindausschließlich zu bewerten. Risikensindwederfür die Umweltnochfür die menschliche Gesundheit zu enruarten. 4 2.4 den Umfangund die räumlicheAusdehnungder Auswirkungen gehennichtüberdas Die unmittelbaren Auswirkungen der Landschaftsplanänderung geplanteNaturschutzgebiet hinaus.Soferndie Naturschutzgebietsfestsetzung überhaupt Auswirkungen auf angrenzende Flächenhat,so sinddiese,bezogenauf die Umwelt, grundsätzlich positiv(2.8. Verbesserung der Grundwasserqualität durchDünge-oder Herbizidverbote) zu beurteilen. 2.5 die Bedeutungund die Sensibilitätdes voraussichtlichbetroffenenGebiets aufgrundder besonderennatürlichenMerkmale,des kulturellenErbes,der Intensitätder Bodennutzungdes Gebietsjeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormenu nd Grenzwerten Die Landschaftsplanänderung führtnichtzu Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten. Da mit der vorgesehenen Festsetzung des Gebietesals Naturschutzgebietgrundsätzlich positive Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu erwartensind,unterstütztdie Landschaftsplanänderung die Einhaltung von Umweltqualitätszielen. 2.6 Gebietenach Nummer2.3der Anlage2 (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, gesetzlich Nationalparke,Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, geschützteBiotope,Wasserschutzgebiete, Gebietebei denen Umweltqualitätsnormenüberschrittensind, Gebietemit hoher Bevölkerüngsdichte, Denkmalgebiete) Die Festsetzung des Naturschutzgebietes, der erforderlichen Ge- und Verbotesowieder Pflegemaßnahmen für die Erhaltung ökologisch wertvoller Strukturen und Lebensräume für PflanzenundTierewirkensichpositivauf die Umweltaus.Negative Auswirkungen genannten auf die in der Überschrift Bereichesindnichtzu enruarten. ZusammenfassendeBewertungder Umweltauswirkungen Mitder Landschaftsplanänderung solldie Baadenberger Senkeals Naturschutzgebiet getroffen,die das Gebietvor Zerstörung, festgesetzt werden.DazuwerdenRegelungen Beschädigung undvor nachhaltigen Störungen schützen. AußerdemwerdenEntwicklungsmaßnahmen festgesetzt, die einenachhaltige, aus dem Schutzzweck abgeleitete Entwicklung des Gebietesfördern.DieAuswirkungen der Landschaftsplanänderung auf positiveinzuFloraund Fauna,aberauchauf andereUmweltmedien sindausschließlich schätzen. DieAusweisung als Naturschutzgebiet wirdsichin ersterLinieauf das Gebiet selbstbeschränken. (2.8. Verbesserung Dochsindauchweiterreichende Wirkungen der Grundwasserqualität durchDünge-oderHerbizidverbote) möglichund beabsichtigt. Insgesamtsinddurchdie Planung,insbesondere im Hinblick auf die in $ 2 UVPGgenannpositive, ten Schutzgüter, ausschließlich zumeistaufdasGebietbeschränkte Umweltauswirku ngenzu enrvarten.