Daten
Kommune
Pulheim
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Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
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DerOberbüigermeister
S t a c l tP u l h e i m
Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen
0 g. APR.
?01CI
Stadthaus
Deutz- Westgebäude
Willy-Brandt-Platz
2, 50679Köln
Zimmer10F6'l
AuskunftHerrPniewski,
Telefon 0221 221 -25456.Telefax 0221 221 -26916
E-Mailgruenflaechenamt@stadt-koeln.de
und Grunflächenlnternet
StadtKöln- Amt für Landschafisptlege
2, 50679Köln
Willy-Brandt-Platz
67
StadtPulheim
Alte KölnerStraße
50259Pulheim
Sprechzeiten
Mo.Mi.u. Do.08.00- 16.00Uhr
Di.08.00- 18.00Uhr
Fr.08.00- 12.00Uhr
Vereinbarung
undnachbesonderer
1 610
09.Aprit2010
Linien1,3,4,I
KVBStadtbahn
150,153,156
BusLinien
undFernverkeh
S-BahnLinien56, S11,S12,S13sowieRE-/RBarena
LANXESS
Haltestelle
Bf.Deutz/Messe
eingegangen
J
Meinzeichenp
lhr Schreiben
WWW.Stadt-kOeln.de
b23
671110
Pri
(/" ooo\.
Datum
07.04.2010
Köln.9. Anderung
Landschaftsplan
der TrägeröffentlicherBelangeüberdie öffentliche
Benachrichtigung
Auslegunggem.$27c LG
SehrgeehrteDamenundHerren,
beschlossen,
den Entwurfder 9. Anderung
der Ratder StadtKölnhatam 02.02.2010
Kölnöffentlich
auszulegen.
des Landschaftsplans
eines
umfasstdie Festsetzung
Die9. Anderungdes Landschaftsplans
SeeundGroße
(NSGBaadenberger
Senke,Stöckheimer
Naturschutzgebietes
Laache)für eineFlächezwischendemAuweilerWeg,derAutobahn41, derVenloer
Ehrenfeld
und
aufder Grenzeder Stadtbezirke
Straßeundder Stadtgrenze
Chorweiler.
findetstattin der Zeitvom
desAnderungsentwurfs
Dieöffentliche
Auslegung
und
im Amtfür Landschaftspflege
einschließlich
bis zum 11.05.2010
12.04.2010
2,50679Köln,
der StadtKöln,Raum10 F 61,Willy-Brandt-Platz
Grünflächen
montagsunddonnerstags von 8.00bis16.00Uhr,
dienstags
von 8.00bis18.00Uhr.
undfreitags
mittwochs
von 8.00bis12.00Uhr.
t2
finden Sie unterwww.stadt-koeln.de
oder im örtlichenTelefonbuch.Fragenzu den
der Stadtverwaltung
Alle Amter und Dienststellen
Dienstleistungen
der StadtKöln beantwortetlhnen montags- freitagsvon 7:00 - 19:00Uhr gernedas Call-Center:02211221-O
DerOberbürgermeister
Seite2
WährendderAuslegungszeit
könnenBedenken
undAnregungen
zum
Anderungsentwurf
vorgebracht
werden.Überdie Bedenken
undAnregungen
wird
der Ratentscheiden.
DieEinwender
werdenüberdie Entscheidung
des Ratesin
Kenntnisgesetzt.
Beiliegend
übersende
ich lhnendenEntwurf
derg. Anderung
des Landschaftsplans
Köln,bestehend
auseinemAuszugausder EntwicklungsundFestsetzungskarte,
TextundErläuterungen.
Mitfreundlichen
Grüßen
lm Auftrag
[a,Q
MichaelEppenich
Anlage
Kölh,9. Anderung
Landschaftsplan
Seeund große
Senke,Stöckheimer
N 23 ,,Baadenberger
Laache"
für das neueNaund Erläuterungen
Aufnahmevon textlichenFestsetzungen
turschutzgebiet
für Naturschutzgebiete
textlicheFestsetzungen
ln Kapitel3.2.2(Gebietsspezifische
(NSG)gem.S 20 LG)wirdnachdentextlichen
zu N 21(NSG,,ChorFestsetzungen
Texteingefügt:
busch")
folgender
ngen
TextlicheFestsetzu
Erläuterungen
N22
Senke.StöckheiNSG..Baadenberqer
mer Seeund GroßeLaache"
istin den PlanDasNaturschutzgebiet
quadraten
(PO)5848,5850und6050in
im
Blatt5 und6 der Festsetzungskarte
Maßstab1 : 10.000festgesetzt.
gelZurAbgrenzung
desSchutzgebietes
unterGliederungspunkt
tendie Hinweise
3.1.1.
Schutzzweck
Senke,StöckDasNSG,,Baadenberger
wird
heimerSeeundGroßeLaache"
1
a),
b),
c)
sowie
SaV2
nach$ 20 Satz
LG festgesetzt
-
-
-
wird
Biotopkomplex
Entwicklung
undWie- Derstrukturreiche
zut Erhaltung,
Ab- geprägtdurchzweigroßeAbgrabungsder aufgelassenen
derherstellung
grabungen
mitSteilböschungen
und
alsbesonders
wertvoller gewässer
Flachwasserbereichen
sowieweiteren
fürArtender
Sekundärlebensraum
Nass-,Feucht-sowietrockenenRudeoffenerWasserfläFeuchtbiotope,
Röhrichtsäu-ralflächen,
dermarkantausgeprägten
chen,Steilböschungen,
der davorliegenden
me sowiemagererBödenundwech- Mittelterrassenkante,
gut
mit
ausgeprägter
Bereiche,
altenRheinrinne
selfeuchter
einergroßenGrünlandbraBestockung,
von
undEntwicklung
zur Erhaltung
vernässten
Laubwaldche,stellenweise
vernässten
Laubwaldbe-bereichen,
stellenweise
mitaltem
einemVillengarten
reichen,extensivgenutztenObstwie- Baumbestand
genutzten
undextensiv
sen undaltemBaumbestand,
Obstwiesen.
Besondere
Bedeutung
habendieAbgraderAbgrabungsgewäszut Erhaltung
als Rastpl
atz für DurchLebensraum
und
bungsgewässer
seralswichtiger
TextlicheFestsetzu
ngen
Erläuterungen
für selteneWasRastplatz,
insbesondere
für Wasser- züglerundWinterhabitat
vögel,
servögel.
zum Schutzeinesder bedeutendsten
Amphibienlaichplätze
im linksrheinischenKöln.
zurSicherung
der Funktion
desin diezusemLandschaftsraum
einzigen
Waldkomplexes
sammenhängenden
(mitFortsetzung
auf dem Gebietdes
als Trittsteinbiotop
Rhein-Erft-Kreises)
Ackerfür die Faunaderumgebenden
flächen.
wegendeskulturhistorischen
und
geowissenschaft
lichenWertesder
Mittelterrassenböschung
mitdavorgelagerter
Alluvialrin
ne,
Elementesind
Als weiterebedeutsame
Reliktederbäuerlichen
Kulturlandschaft
Eiben-Hecke
zu nennenwie Hohlwege,
undEsskastanien-Reihe.
zur Sicherung
derschutzwürdigen
Böden:Bödenmiteinerregional
hohennatürlichen
Bodenfruchtbarkeit
sowieeinergroßenFilter-,PufferoderSpeicherfu
nktion,
wegenderSeltenheit,
besonderen
Eigenart
undhervorragenden
Schönheit,insbesondere
aufgrunddesVorkommens
vielerseltener
Tierarten,
geologischer
undmorpholoseltener
gischerStrukturen
undder herausragendenVielfaltan naturnahentwickelEleten,belebenden
undgliedernden
mentenin einemansonsten
starkgeUmfeld.
nutztenundausgeräumten
GebietsspezifischeVerbote
Zur Gewährleistung
des Schutzzwecks
ist
Senke,Stöckim NSG,,Baadenberger
heimerSeeundGroßeLaache"überdie
VerboteunterGliedeAllgemeinen
rungspunkt
3.2.1hinausverboten
:
1. das Betreten
der Böschungen
derAbgrabungsbereiche
sowiederübrigen
FlächenmitAusnahme
derausgebau-
gen
TextlicheFestsetzun
Erläuterungen
ten StraßenundWege,
2 . Fahrzeuge
einschließlich
Anhänger
undGeräteallerArt abzustellen,
allerArt durchzufüh3 . Veranstaltungen
ren,
4 . Einrichtungen
für Erholungs-,
Freizeit-
zu errichten,
undSportzweck
zu erweitern,zu unterhalten
oderbereitzustellen,
5 . denGrundwasserspiegel
zu verän-
dernsowieBewässerungs-,
EntwässerungsoderanderedenWasserhaushalt
verändernden
Maßnahmen
durchzuführen,
6 . Mieten,Silagen,
Mist-oderKompost-
haufenanzulegen
sowiesonstigefeste oderflüssigeStoffeoderGegenstände,wiez. B. Boden,Gartenabfälle
oderBauschutt
oderzu
einzubringen
lagern,
jeglicher
7 . Wassersport
Art undMoEineErhaltung
desGebietes
alsVorrangdellsportgeräte
zu betreiben
sowiezu flächefür denWasservogelschutz
ist ohbadenundEisflächen
zu betreten, ne dieseRuhigstellung
nurunzureichend
möglich.
Darüberhinauswärendurch
eineFreizeitnutzung
der Bestandunddie
gefährEntwicklu
ng der Ufervegetation
det.
L in derZeitvom 16.12.
bis 15.02.
sowohldieAusübung
derJagdim engerenSinnedes$ 1 Abs.4BJGals
auchdas ErlegenvonRabenkrähen
undElstern.
DasVerbotzieltaufden Schutzder Fauna,insbesondere
derVogelwelt.
Fürdie
Wintergäste
undDurchzügler
istdie Jagd
ein Störfaktor.
DieAusübung
derJagdist
Vertreibungseffekt
mit einemörtlichen
verbunden,
dersichnegativaufdie Energiereserven,
insbesondere
ziehender
Wasservögel
auswirkt.Dennvor allem
ziehende
VögelmüssenmitihrerEnergie
haushalten,
vomSomumdie Distanzen
merlebensraum
zum Übenruinterungsquartierundzurückerfolgreich
bewältigen
zu können.Durchdengewählten
Zeitraumwirdzumindest
erreicht,
dassin der
jagdbedingte
KernzeitdesVogelfluges
Störungen
des Gebietesvermieden
wer-
TextlicheFestsetzun
gen
Erläuterungen
den.
9. die ackerbauliche
Nutzung,
10.die Bodenerosionzu fördern.
Nicht hetroffeneNutzunoen
- hierzuzählen
Folgende
Nutzungen
- bleibenvonallenoder
auchTätigkeiten
nureinzelnen
Allgemeinen
und/oder
Ge_
bietsspezifischen
Verbotenunberührt:
1. vom gebietsspezifischen
Verbot1 und
denallgemeinen
Verboten1, 3, 7 und
11 dieordnungsgemäße
Landwirt_
schaftaufden bisherackerbautich
genutztenFlächenbiszur Umwand_
lungin einemitdemSchutzzweck
zu
vereinbarende
Nutzung
gemäßdes
gebietsspezifischen
GebotesNr.3.
DieseRegelung
beziehtsichinsbesonde_
re auf dieackerbaulich
genutztenFtächen
im Anschluss
an dieAbgrabungsbereiche
undan die GroßeLaache,
diewegenih_
rer Pufferfunktionen
in das Naturschutzgebieteinbezogen
wurden.
2. das Betretendes Gebieteszum
ZweckdesJagdschutzes
undder
Jagdausübung
mitAusnahme
derals
nichtstandsicher
gekennzeich
neten
Böschungen,
3. unaufschiebbare
Maßnahmen
zur
Abwehreinerunmittelbar
drohenden
gegenwärtigen
Gefahr.DieMaßnah_
mensinddemOberbürgermeister
der
StadtKölnals untereLandschaftsbe_
hördeunverzüglich
zu melden,
4. die rechtmäßige,
mitdemSchutzDieübrigenVerbotesindzu beachten,
zweckzu vereinbarende
fischereilichenachdenenz. B. dieVeränderung
der
Nutzungim SinnedesRunderlasses Ufer,die Zerstörung
des Bewuchies,die
des Ministeriums
für Umwelt,Raum_ Errichtung
baulicher
Anlagenunddas
ordnungundLandwirtschaft
vom
Befahren
des Gebietesverbotensind.
14.11.1997
(MBt.NW.S. 1480)von
denallgemeinen
Verboten
SeitensderVerwaltung
2,3,,11
wirdeineeinverund26, soweitArt undUmfangder
nehmliche
Lösungmitden FischereiausNutzung
einvernehmlich
übungsberechtigten
durcfreine
währenddesVerfahvertragliche
Vereinbaru
ng zwischen renszur9. Anderung
des Landschaftsden Fischereiausübungsberechtigten,
plansangestrebt.
der unterenLandschaftsbehörde.
der
ngen
TextlicheFestsetzu
Erläuterungen
undderhöunterenFischereibehörde
abgestimmt
herenFischereibehörde
wurden.KommtdieseVereinbarung
von 12 Monatennach
nichtinnerhalb
Rechtskraft
der9. Landschaftsplanzustande,
kanndie Fischeänderung
rei aufgrundder naturschutzfachlichen
isse(Schutzzweck)durch
Erfordern
eingedie untereLandschaftsbehörde
werden.
schränkt
ungsmaßnahStillleg
5 . abfallrechtliche
Herrichmen,abgrabungsrechtliche
tungs-undRekultivierungsmaßnahAusmensowielandschaftsrechtliche
gleichsmaßnahmen,
soweitsie mit
und
zu vereinbaren
demSchutzzweck
mitder unterenLandschaftsbehörde
abgestimmt
sind,
undordnungsge6 . andererechtmäßig
soweit
mäßausgeübte
Nutzungen,
in EindiesemitdemSchutzzweck
klangstehenbzw.zu bringensind.
Gebote
Gebietsspezifische
ist
Zur Gewährleistung
des Schutzzwecks
Senke,Stöckheiin NSG,,Baadenberger
merHofundgroßeLaache"(N 22) über
dieAllgemeinenGeboteunterGliederungspunkt
3.2.1hinausgeboten:
DerWegistan beidenEndenmiteinem
1. dieEinziehung
undggf.Entsiegelung
der
derein Befahren
zu versehen.
Wall
zwischen
desVerbindungsweges
macht;die PassierWeg Flächenunmöglich
AuweilerWeg und Stöckheimer
ist
Radfahrer
undFußgänger
für
barkeit
den
Kfz-Verkehr,
undSperrung
für
zu ermöglichen.
sobaldkeineentgegenstehenden weiterhin
Verpflichtungen
ausbestehenden
gegebensind,
Rechten
geackerbaulich
2. die Herausnahme
nutzterFlächen
ausderderzeitigen
unterBerückBewirtschaftungsform
des$ 7 LG NW undUmsichtigung
wandlung
in einemitdemSchutzNutzung.
zweckzu vereinbarende
6
Anderungvon Entwicklungszielen
Fürdie als Naturschutzgebiet
festzusetzenden
Flächen
werdendiebislangdargestelltenEntwicklungsziele
durchdas Entwicklungsziel
7 (Sicherung
undEntwicklung
von besonderen
Lebensstätten
für PflanzenundTiere)ersetzt.
Dieaußerhalb
desgeplanten
Naturschutzgebietes
liegenden
FlächenzwischenBaadenbergerSenkeundStadtgrenze,
zwischender GroßenLaacheund Stadtgrenze
sowienördlich
an das Naturschutzgebiet
angrenzend
biseinschließlich
desgeschütztenLandschaftsbestandteils
6.25erhaltenebenfallsdas Entwicklungsziel
7
(Sicherung
undEntwicklung
vonbesonderen
Lebensstätten
für Pflanzen
undTiere),
da sieals Pufferzone
für das Naturschutzgebiet
dienen.
Streichungdes geschütztenLandschaftsbestandteils
LB 6.25,,Feldgehölze
und Parkresteam StöckheimerHof"
In der Entwicklungsund Festsetzungskarte
wirdder geschützte
Landschaftsbestandteil
6.25,,Feldgehölze
undParkreste
am Stöckheimer
Hof'gestrichen,
da dieser
TeildesgeplantenNaturschutzgebietes
wird.
ln Kapitel3.5.2(Gebietsundobjektspezifische
textlicheFestsetzungen
für geschützgemäß
(LB)
te Landschaftsbestandteile
der StadtS 23 Satz1 LG in der Gliederung
bezirke)werdendietextlichen
Festsetzungen
und Erläuterungen
für den geschützten
gestrichen.
Landschaftsbestandteil
LB 6.25ebenfalls
Streichungdes Signetsfür die Pflegemaßnahme
6.4- 20
DasSignetPf 6.4- 20 in der EntwicklungsundFestsetzungskarte
wirdgestrichen.
(Festsetzungen
ln Kapitel4.2.2dertextlichen
Festsetzungen
für Maßnahmen
in den
Stadtbezirken)
wirdin dentextlichen
Festsetzungen
für die Maßnahme
6.4 20,die
sichaufdie Bereiche
Stöckheimer
Hof,HausFühlingen
undLindweiler
Hoferstreckt,
der Begriff,,Stöckheimer
Hof"gestrichen.
SomitgiltdieseMaßnahme
nichtmehrfür
den BereichdesStöckheimer
Hofs.sondernnurnochfür dieanderenim FestsetgenanntenBereiche.
zungstext
Streichung
der Maßnahme
R 403und R 413
ln der EntwicklungsundFestsetzungskarte
wirddie Maßnahme
R 413 gestrichen.
In
Kapitel4.2.2(Festsetzungen
für Maßnahmen
in denStadtbezirken)
werdendietextlichenFestsetzungen
unddie Erläuterungen
fürdie Kiesgrube
R 403 und413 ebenfallsgestrichen.
Streichung
der Maßnahme
R 612
In der EntwicklungsundFestsetzungskarte
wirddie Maßnahme
R 612gestrichen.
In
(Festsetzungen
Kapitel4.2.2
für Maßnahmen
in denStadtbezirken)
werdendietextligestrichenFestsetzungen
unddie Erläuterungen
fürdie Kiesgrube
R 612ebenfalls
chen.
KOLN,09.Anderung:N 22"Baadenberger
Senke,StöckheimerSee und GroßeLaache"
LANDSCHAFTSPLAN
Entwicklungs-und Festsetzungskarte
lnnenbereich
g e m .$ 3 4 B a u G Bu n d B a u f l ä c h e g
n e m .B P
lür die Landschaft
Entwicklungsziele
Ez1
Erhaltungund We'terentwicklung
einerweitgehendnaturnahenLandschaft
Ez3
der Landschaft
und Entwicklung
Ausgestaltung
und gliedernden
mit naturnahenLebensräumen
Elementen
und belebenden
Ez4
der Landschaftmit natürlichen
Anreicherung
unterBertlcksichtigung
Landschaftselementen
Vorhaben
bauleitolanerischer
Fzs
einerin ihrer
\Mederherstellung
Oberflächenstruktur,ihremWrkungsgefüge
geschädigten
undihremErscheinungsbild
oderstarkvemachlässigten
Landschaft
. _,.
I
. *' I
und Entwicklung
von besonderen
Sicherung
für PflanzenundTiere
Lebensstätten
Ng
ffi
ZeitlichbegrenzteErhaltungbis zur
der Bauleitplanung
Realisierung
BesondersgeschüEteTeilevon Natur und Landschaft
Anderungsbeschluss
Beteiligung
der Bürger
Auslegung
DerRat der StadtKölnhat am 18.12.2008beschlossen,
gem.S 29 Abs. 1 in Verbindung
mitS 27 des Gesetzes
zur Sicherung
desNaturhaushalts
undzur Entwicklung
der Landschaft
(LG NW)in der Fassungder Bekanntmachungder Neufassung
vom 21. Juli2000(GVNRWS.
568),geändertdurchGesetzzur Anderungdes Landschaftsgesetzes
vom 05. Juli 2007,die 09. Anderungdes
Landschaft
splansKölneinzuleiten.
Die Beteiligung
der Bürgergem.S 27 b LG NW hat in det
einschließlich
stattZeitvom 26.02.2009
bis 13.03.2009
gefunden.
Köln,den
31.03.2009
DieLandschaftsplan-Anderung
hatgem.S 27cAbs.1 des
undzur EnF
GeseEeszur Sicherung
des Naturhaushalts
(Landschaftsgesetz-Lc)
wicklungder Landschaft
in der
Fassungder Bekanntmachung
vom 21. Juli2000
(GVNRWS.568),
zuletztgeändertam 19.Juni2007
(GVNRWS226),ber.15.August2007(GVBI.S.316),
in det
nachortsüblicher
vom 3'1.03.2010
Bekanntrnachung
einschließlich
öffentZeitvom 12.04.20'10
bis 11.05.2010
lichausgelegen.
DerObeöürgermeister
Amt für Landschaftspflege
Köln den
undGrünflächen
DerOberbürgemeister
Köln,den
DerOberbürgemeisler
Amt für Landschaftspnege
undGrünflächen
^ar'tr^^ani.h
Naturschutzgebiet
M
T7<n
Htt I
Landschaftsschutzgebiet
fö]]
ceschützterLandschaftsbestandteil
E n t w i c k l u n g sP-f le g e -u n d E r s c h l i e ß u n g s m a ß n a h m e n
|@]
@
I]II'l
i?
Satrungsbeschluss
Anzeige
Bekanntmachung
Die Landschaftsplan-Anderung
ist gem.S 16Abs.2 LG
Nwvom Rat am
als SaEung
beschlossen
worden.
wurde gem. S 28 LG NW
Die Landschattsplan-Anderung
mit Schreiben
der StadtKölnvom
beider Bezirksregierung
Kölnangezeigt.
Kölnvom
Diee(eilteGenehmigung
der Bezirksregierung
gem.S 28a LG NW
ist am
bekanntgemacht
mitOrt undZeitderAuslegung
ortsüblich
worden.MitdieserBekanntmachung
ist dieLandschaftsplan-Anderung
geworden.
rechtsveöindlich
DerOberbürgermeister
Köln
DieBezirksregierung
Köln,den
Der Oberbürgermeister
rl
Rekultivierung,Renaturierung
Pflegemaßnahme
Feldsehölz
Baumgruppe
Baumreihe
Stand:02.02.2010
STADT
K Ö L N. D E RO B E R B Ü R G E R M E I S T E R ,
A M TF Ü RL A N D S C H A F T S P F TUENGDE
GRÜNFLACHEN
0
200
400
Maßstab1:10.000,"r.
8OOMeter
Umweltbericht
Umweltprüfung
im Rahmender Strategischen
gemäßS 14 UVPG
GesetzlicheGrundlage
Parlaments
und des
(Richtlinie
20011421EG
des Europäischen
Mitder SUP-Richtlinie
Pläne
bestimmter
Ratesvom27. Juni2001überdie Prüfungder Umweltauswirkungen
geschaffen,
um
beider
Grundlage
wurde
die
(ABl.
L
197
S.
30))
EG
Nr.
und Programme
auf die UmAuswirkungen
erhebliche
Pläneund Programme
bestimmter
Ausarbeitung
zu berücksichtigen.
weltfrühzeitig
vom 25.06.2005
Umweltprüfung
einerStrategischen
Mitdem Gesetzzur Einführung
indemsie in
Ebeneumgesetzt,
auf nationaler
wurdendie Vorgabender SUP-Richtlinie
(UVPG)aufgenommen
wurden.
das Gesetzüberdie Umweltverträglichkeitsprüfung
ng
Strategische Umweltprüfung fü r d ie Landschaftsplanänderu
Fürdie im
ist einewirksameUmweltvorsorge.
Umweltprüfung
Zieleinerstrategischen
Fällesollendie Umweltauswirvorgesehen
Planungsvorhaben
UVPGfür behördliche
undbewertetwerden.Dies
beschrieben
ermittelt,
kungeneinerPlanungsystematisch
werdenkönnen.
geschehen,
berücksichtigt
Alternativen
damit
frühzeitig
sollmöglichst
Umdie strategische
GemäßS 14bAbs. 1, Nr. 1 UVPGistfür die Landschaftsplanung
gilt
für
LandDies
auch
Nr.
1.9
obligatorisch.
Anlage
3
der
nachDefinition
weltprüfung
ngen.
schaftsplan-Anderu
nachS 14bAbs.2UVPG,die nur gePläneund Programme
unterliegen
Einschränkend
geändertwerdenoderdie NutzungkleinerGebieteauf lokalerEbenefestlegen,
ringfügig
im Sinnevon
des Einzelfalls
wenneineVorprüfung
nurdannder SUP-Pflicht,
Umerhebliche
voraussichtlich
Programm
oder
das
dass
der
Plan
4
ergibt,
14
Abs.
$
hat.
weltauswirkungen
Ziel und Inhaltder Landschaftsplanänderung
Senke,
ng von Baadenberger
dientder Unterschutzstellu
Die Landschaftsplanänderung
DieAnderungerstrecktsich
See undGroßerLaacheals Naturschutzgebiet.
Stöckheimer
und
sowieaufdie Pflege-,EntwicklungsSchutzfestsetzungen
auf die Entwicklungsziele,
und
Festsetzungen
Sieumfassttextlicheundkartografische
Erschließungsmaßnahmen.
Darstellungen.
das Schwergewicht
stellenflächendeckend
des Landschaftsplans
Die Entwicklungsziele
dar. EntspreAufgabender Landschaftsentwicklung
zu erfüllenden
der im Plangebiet
im zuEntwicklungsziele
werden
die
Naturschutzfestsetzung
chendder beabsichtigten
geändert
in
Ubergangsbereichen
undden angrenzenden
künftigenNaturschutzgebiet
für Tiere
Lebensstätten
von besonderen
und Entwicklung
7 (Sicherung
Entwicklungsziel
2
und Pflanzen).
DiesesEntwicklungsziel
Fläsiehtdie Optimierung
der schützenswerten
che im Sinnedes Naturschutzes
unddieVerhinderung
von störendenNutzungen
vor.
Mit der Festsetzung
als Naturschutzgebiet
werdendie bislangals Landschaftsschutzgegeschützter
geschütztenBereicheeibiet und die teilweiseals
Landschaftsbestandteil
nem strengerenSchutzunterstellt.
Es werdenVerboteund Gebotefestgesetzt,
die der
Erreichung
des Schutzwecks
dienen.DieVerbotesollennegativen
Veränderungen
entgegenwirken.
DieGebotesollenVerbesserungen
im Sinnedes Naturschutzes
bewirken.
Mitden Entwicklungs-,
Pflege-und Erschließungsmaßnahmen
werdenkonkreteMaßnahmenfestgesetzt,
dieder Umsetzung
der im Entwicklungsziel
vorgegebenen
Ziele
dienen.
Vorprüfunggem.S 14b Abs. 2 SUPGnach den Kriteriender Anlage4
des SUPG
Die Landschaftsplanänderung,
mitder die Baadenberger
Senkeals Naturschutzgebiet
festgesetzt
werdensoll,erfülltzum einendas Kriteriumder geringfügigen
Anderungdes
Landschaftsplans
Kölnundzum anderendas Kriterium
der Festlegung
der Nutzungeines kleinenGebietesauf lokalerEbene.EineSUP-Pflicht
bestehtsomitnicht.
gem.S 14bAbs.2, nachden in Anlalm Folgenden
wirddas ErgebnisderVorprüfung
ge 4 vorgegebenen
(,,Kriterien
Kriterien
für die Vorprüfungdes Einzelfalls
im Rahmen
einerstrategischen
Umweltprüfung")
dargestellt.
1.
Me rkma l e d e rL a n d schaftsplanänder ung,insbesonder eauf
1.1
das Ausmaß,in dem die AnderungeinenRahmensetzt
Die Festsetzung
als Naturschutzgebiet
dientdem Schutzdes GebietesundseinerBestandteile
vor Zerstörung,
Beschädigung
oderVeränderung
undvor nachhaltigen
Störungen.Die Festsetzung
als Naturschutzgebiet
schafftdie rechtlicheGrundlage,um ordnungsrechtliche
Maßnahmen
zum Schutzdes Gebietes
zu ergreifen.
Dazuwerdenentsprechende,
aus dem Schutzzweck
abgeleitete,
allgemeinverbindliche
Verboteund Geboteerlassen.DieseRegelungen
beziehensichausschließlich
auf die als Naturschutzgebietfestzusetzenden
Flächenselbst.
1.2
das Ausmaß,in dem die Landschaftsplanänderung
anderePläneoder Programmebeeinflusst
Diegebietsspezifischen
Festsetzungen,
insbesondere
die Verbote,dienenderVerhinderungvon Beeinträchtigungen
des Naturschutzgebietes.
AnderePläneoderProgramme
könnennurdurchgeführt
oderumgesetzt
werden,soweitsie nichtgegendie im NaturgeltendenVerboteverstoßenodersoweitsie nichtauf einerentsprechenschutzgebiet
(z.B.Planfeststellung,
den rechtlichen
Grundlage
landschaftsrechtliche
Befreiung)
im
Einzelfall
zugelassen
werdenkönnen.
3
1.3
die Bedeutungder Landschaftsplanänderung
für die EinbeziehungumweltbezogenerEruvägungen,
insbesondereim Hinblickauf die Förderungder
nachhaltigenEntwicklung
lndemder Landschaftsplan,
dem Auftragdes Bundesnaturschutzgesetzes
unddes
Landschaftsgesetzes
folgend,die Grundlage
bildetfür die Entwicklung,
den Schutzund
die Pflegeder Landschaft,
sindumweltbezogene
Erwägungen
nichtnur einbezogen,
sonderngleichsam
Zielder Planung.Da nebendem Schutzdie Entwicklung,
die HerstellungoderWiederherstellung
von Lebensgemeinschaften
oderLebensstätten
Zielder
Landschaftsplanänderung
ist,wirdeinenachhaltige
Entwicklung
ermöglicht.
1.4
die für die Landschaftsplanänderung
relevantenumweltbezogenen,
einschließlichgesundheitsbezogener
Probleme
Die Festsetzung
als Naturschutzgebiet
führtnichtzu umweltbezogenen
odergesundheitsbezogenen
Problemen.
1.5
die Bedeutungder Landschaftsplanänderung
für die Durchführungnationaler und europäischerUmweltvorschriften
In Nordrhein-Westfalen
ist der Landschaftsplan
dasentscheidende
Instrument
zur örtlichenUmsetzung
derZielevon NaturundLandschaft.
Er dientdamitder Umsetzung
der
Zieleund Grundsätze
des Bundesnaturschutzgesetzes.
ln dem mehrstufigen
Anderungsverfahren
mitweitgehender
Beteiligung
der Öffentlichkeit,
Fachbehörden
und lnteressenvertretern
werdenUmweltbelange
und gewürdigt.
umfassendeingebracht
2.
Merkmaleder möglichenAuswirkungenund der voraussichtlichbetroffenen
Gebiete,insbesonderein Bezugauf
2.1
die Wahrscheinlichkeit,
Dauer,Häufigkeitund Umkehrbarkeit
der Auswirkungen
geltenfür das Plangebiet
Mit lnkrafttreten
der Landschaftsplanänderung
Festsetzungen,
die dem dauerhaften
Schutzund der Entwicklung
des Naturschutzgebietes
dienen.
Die Umkehrbarkeit
bzw.die Aufhebungder Naturschutzfestsetzung
wäre durcheineerneuteLandschaftsplanänderung
möglich.DieAufhebung
der Naturschutzfestsetzung
würdeaberden Zielendes Naturschutzes
widerspreihen.
und der Landschaftspflege
2.2
den kumulativenund grenzüberschreitenden
Gharakterder Auswirkungen
Die Landschaftsplanänderu
ng hat keinengrenzü
reitenden
Charakter.
bersch
2.3
die Risikenfür die Umwelt,einschließlichder menschlichenGesundheit
(zum Beispielbei Unfällen)
Die Landschaftsplanänderung
dienteinzigdem Schutzundder naturschutzgerichteten
positiv
Entwicklung
des Gebietes.
DieAuswirkungen
auf die Umweltsindausschließlich
zu bewerten.
Risikensindwederfür die Umweltnochfür die menschliche
Gesundheit
zu
enruarten.
4
2.4
den Umfangund die räumlicheAusdehnungder Auswirkungen
gehennichtüberdas
Die unmittelbaren
Auswirkungen
der Landschaftsplanänderung
geplanteNaturschutzgebiet
hinaus.Soferndie Naturschutzgebietsfestsetzung
überhaupt
Auswirkungen
auf angrenzende
Flächenhat,so sinddiese,bezogenauf die Umwelt,
grundsätzlich
positiv(2.8. Verbesserung
der Grundwasserqualität
durchDünge-oder
Herbizidverbote)
zu beurteilen.
2.5
die Bedeutungund die Sensibilitätdes voraussichtlichbetroffenenGebiets
aufgrundder besonderennatürlichenMerkmale,des kulturellenErbes,der
Intensitätder Bodennutzungdes Gebietsjeweils unter Berücksichtigung
der Überschreitung von Umweltqualitätsnormenu nd Grenzwerten
Die Landschaftsplanänderung
führtnichtzu Überschreitung
von Umweltqualitätsnormen
und Grenzwerten.
Da mit der vorgesehenen
Festsetzung
des Gebietesals Naturschutzgebietgrundsätzlich
positive
Auswirkungen
auf den Naturhaushalt
zu erwartensind,unterstütztdie Landschaftsplanänderung
die Einhaltung
von Umweltqualitätszielen.
2.6
Gebietenach Nummer2.3der Anlage2 (FFH-Gebiete,
Naturschutzgebiete,
gesetzlich
Nationalparke,Biosphärenreservate,
Landschaftsschutzgebiete,
geschützteBiotope,Wasserschutzgebiete,
Gebietebei denen Umweltqualitätsnormenüberschrittensind, Gebietemit hoher Bevölkerüngsdichte,
Denkmalgebiete)
Die Festsetzung
des Naturschutzgebietes,
der erforderlichen
Ge- und Verbotesowieder
Pflegemaßnahmen
für die Erhaltung
ökologisch
wertvoller
Strukturen
und Lebensräume
für PflanzenundTierewirkensichpositivauf die Umweltaus.Negative
Auswirkungen
genannten
auf die in der Überschrift
Bereichesindnichtzu enruarten.
ZusammenfassendeBewertungder Umweltauswirkungen
Mitder Landschaftsplanänderung
solldie Baadenberger
Senkeals Naturschutzgebiet
getroffen,die das Gebietvor Zerstörung,
festgesetzt
werden.DazuwerdenRegelungen
Beschädigung
undvor nachhaltigen
Störungen
schützen.
AußerdemwerdenEntwicklungsmaßnahmen
festgesetzt,
die einenachhaltige,
aus dem Schutzzweck
abgeleitete
Entwicklung
des Gebietesfördern.DieAuswirkungen
der Landschaftsplanänderung
auf
positiveinzuFloraund Fauna,aberauchauf andereUmweltmedien
sindausschließlich
schätzen.
DieAusweisung
als Naturschutzgebiet
wirdsichin ersterLinieauf das Gebiet
selbstbeschränken.
(2.8. Verbesserung
Dochsindauchweiterreichende
Wirkungen
der
Grundwasserqualität
durchDünge-oderHerbizidverbote)
möglichund beabsichtigt.
Insgesamtsinddurchdie Planung,insbesondere
im Hinblick
auf die in $ 2 UVPGgenannpositive,
ten Schutzgüter,
ausschließlich
zumeistaufdasGebietbeschränkte
Umweltauswirku
ngenzu enrvarten.