Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 21:40
Aktualisiert
02.11.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
I/001
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
03.11.2009
ö. S.
X
Herr Krüger
(Verfasser/in)
469/2009
nö. S. TOP
20.10.2009
(Datum)
BETREFF:
Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschuss
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt
Frau/Herrn ......................
zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden.
-1-
ja
nein
ERLÄUTERUNGEN:
Gem. § 57 (3) Satz 3 GO NRW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen
oder mehrere Vertreter/innen des Vorsitzenden.
Die Wahl ist nach § 50 (2) GO NRW durchzuführen. Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz
nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch
Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, die die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser
engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
-2-