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Beschlussvorlage (Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 21:40
Aktualisiert
02.11.09, 21:40
Beschlussvorlage (Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschuss) Beschlussvorlage (Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschuss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss I/001 (Amt/Aktenzeichen) Termin 03.11.2009 ö. S. X Herr Krüger (Verfasser/in) 469/2009 nö. S. TOP 20.10.2009 (Datum) BETREFF: Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschuss VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss wählt Frau/Herrn ...................... zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden. -1- ja nein ERLÄUTERUNGEN: Gem. § 57 (3) Satz 3 GO NRW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter/innen des Vorsitzenden. Die Wahl ist nach § 50 (2) GO NRW durchzuführen. Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, die die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. -2-