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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2008) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2008) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 03.11.2009 X 10.11.2009 X David Gerhards (Verfasser/in) 238/2009 nö. S. TOP 29.09.2009 (Datum) BETREFF: Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2008 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2008, 2. die für das Jahr 2008 bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 242.934 € in die Gebührenkalkulation Schmutzwasserbeseitigung für das Jahr 2010 als Nebenertragsposition aufzunehmen und 3. die für das Jahr 2008 bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 400.613 € in die Gebührenkalkulation Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2010 als Nebenertragsposition aufzunehmen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2008 wurde die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2008 erstellt. Erstmals wird damit eine Betriebsabrechnung für die gesplittete Abwassergebühr, die zum 01.01.2008 rückwirkend eingeführt wurde, vorgelegt. Aufgrund der Kostenverteilung auf die beiden Kostenstellen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und der unterschiedlichen Gebührenerträge ergeben sich zwei getrennte Abrechnungen, die zu folgenden Ergebnissen führen: Die Abrechnung der Schmutzwasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 105,00 % und einer Überdeckung von 242.934 € ab. Die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 108,96 % und einer Überdeckung von 400.613 € ab. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2008 ausgewiesenen Überdeckungen in die Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung für das Jahr 2010 als Nebenertragspositionen für die Kostenstellen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen. Dies trägt dazu bei, die Gebühren bei tendenziell stagnierenden Kostenträgern auf dem derzeitigen - im Vergleich zu den anderen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen - unterdurchschnittlichem Niveau zu stabilisieren. Begründung: Die Gesamtkosten fielen 6,24% niedriger aus, als kalkuliert. Die größten Abweichungen ergaben sich durch geringere Zinsen und Abschreibungen sowie Einsparungen bei den Kanalsanierungen und den Energiekosten. Dagegen stiegen die Personalkosten, die Sanierungskosten für die Rohwasserschnecken der Kläranlage und die Beseitigung der Kanalsenkungsschäden am deutlichsten. Die kalkulatorischen Zinsen fallen mit 256.719 € (-9,36 %) niedriger aus als kalkuliert. Dies liegt insbesondere daran, dass aufgrund einer Forderung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) im Rahmen der Überprüfung der NKF-Eröffnungsbilanz 2008 das Abzugskapital (Beiträge und Zuschüsse) nicht mehr pauschal linear auf die Gesamtsumme aller Investitionen aufgeteilt werden darf, sondern den Investitionen des jeweiligen Jahres zugeordnet werden muss, in dem die Beiträge und Zuwendungen vereinnahmt wurden. Die Berechnungsmethode zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen wurde im Rahmen der Betriebsabrechnung 2006 von der sogenannten Prozentmethode auf die betriebswirtschaftlich richtige Auflösung des Abzugskapitals gemäß Beschluss des Rates am 11.09.07 zur Vorlage 1.311, TOP I.12 umgestellt. Bei Anwendung der von der GPA geforderten Berechnungsmethode ergibt sich für das Jahr 2006 eine niedrigere kalkulatorische Verzinsung von 72.272 € und für das Jahr 2007 ein geringerer Betrag von 75.927 €. Die Verwaltung schlägt vor, im Sinne der Gebührenzahler diese Beträge als Nebenerträge in die Betriebsabrechnungen der Jahre 2008 (für 2006) und 2009 (für 2007) aufzunehmen. In der anliegenden Betriebsabrechnung 2008 (siehe Seite 1, Zeile 50) ist dies für 2006 entsprechend berücksichtigt worden -2- Der Abschreibungsaufwand blieb ebenfalls unter den Kalkulationsannahmen, da nicht so viele Kanalanlagenneuwerte in Betrieb genommen werden konnten, als vom Fachamt im Kalkulationszeitraum angenommen wurde. Die Erlöse unterschritten bei den Gebührenarten Schmutzwasser mit -0,59 % und Niederschlagswasser mit -0,91 % jeweils nur sehr gering die Kalkulationsannahmen. In den Erlösen sind die für die städtischen befestigten Flächen von öffentlichen Gebäuden und Straßen verursachten Gebühren enthalten. Auf den ebenfalls vorgelegten Projektbericht der Verwaltung, in dem die finanziellen Auswirkungen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr für den städtischen Haushalt dargestellt sind, wird verwiesen. -3-