Daten
Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
03.11.2009
X
10.11.2009
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
382/2009
nö. S. TOP
12.10.2009
(Datum)
BETREFF:
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren
2010.
2.
Der Rat beschließt die für das Jahr 2010 die Reduzierung bzw. Einführung der nachfolgend
aufgeführten Gebührensätze.
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt:
für ein
40 l Gefäß
83,86 €
für ein
60 l Gefäß
116,71 €
für ein
80 l Gefäß
149,62 €
für ein 120 l Gefäß
216,05 €
für ein 240 l Gefäß
417,14 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt:
für ein 770 l Gefäß
2.623,14 €
für ein 1.100 l Gefäß
3.738,49 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 41-maliger Leerung pro
Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
63,14 €
für ein 240 l Gefäß
126,29 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro
Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
4,12 €
für ein 240 l Gefäß
8,25 €
für ein 1.100 l Gefäß
37,81 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt:
für einen 65 l Sack
4,89 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich der Gefäßbe-, -um- und -abbestellung beträgt:
für Gefäße bis 240 l
10,00 €
für Gefäße ab 1.100 l
37,00 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich des Holservices ab der 3. Abfuhr im Jahr beträgt:
je Grünschnittabfuhr
18,00 €
je Sperrmüllabfuhr
24,00 €
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme sowie der Eigenkompostiererabschlag bleiben
unverändert.
-2-
ERLÄUTERUNGEN:
Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2010 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen und blauen Zusatzgefäße gesenkt werden. Dies ist hauptsächlich Folge der diesjährigen europaweiten Ausschreibung der städtischen Abfallentsorgungsleistungen sowie der Umsetzung des
vom Rat am 04.11.2008 beschlossenen Abfallwirtschaftskonzeptes 2010.
2009
40 l 14-tägig
60 l 14-tägig
80 l 14-tägig
120 l 14-tägig
240 l 14-tägig
770 l wöchentlich
1.100 l wöchentlich
Eigenkompostiererabschlag
zusätzliche braune Tonne 120 l
zusätzliche braune Tonne 240 l
zusätzliche Altpapiertonne 120 l
zusätzliche Altpapiertonne 240 l
zusätzl. Altapiercontainer 1.100 l
Gefäßbe-, -um- u. -abbestellung bis 240 l
Gefäßbe-, -um- u. -abbestellung ab 770 l
Zusätzl. Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr
Zusätzl. Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr
65 l Abfallsack je Stk.
Samstagsannahme 240 l
Samstagsannahme 480 l
Samstagsannahme cbm
--129,77
173,03
259,55
--3.330,89
4.758,41
-23,01
82,67
165,34
4,19
8,39
38,44
--------5,92
11,00
22,00
33,00
Änderung
2010
neu
-10,06%
-13,52%
-16,75%
neu
-21,24%
-21,43%
---23,62%
-23,62%
-7,35%
-7,46%
-7,42%
neu
neu
neu
neu
-17,40%
-------
83,87
116,71
149,63
216,07
417,16
2.623,30
3.738,72
-23,01
63,14
126,29
3,88
7,76
35,59
10,00
37,00
18,00
24,00
4,89
11,00
22,00
33,00
Die neuen Gebühren fallen für überdurchschnittliche Nutzung der Grünschnitt- und Sperrmüllabfuhren (ab der 3. Abfuhr im Jahr) bzw. für Wechsel der Abfallgefäße an, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern veranlasst werden.
Der Rhein-Erft-Kreis senkt lt. Mitteilung der Kreisverwaltung die Beseitigungs- und Verwertungsgebühr für Restabfälle von derzeit 156,50 € / t auf voraussichtlich 152,02 € / t. Die Bioabfallverwertungsgebühr sinkt von 102,41 € / t auf voraussichtlich 101,30 € / t. Auch dies trägt dazu bei, dass
die Gebühren gesenkt werden können.
Eine direkte Zuordnung der Sammlungskosten der grauen Gefäße sowie eine Grundgebühr von
20% der übrigen Sammlungs- sowie der Beratungskosten wurden in die Gebühren für die grauen
Gefäße eingerechnet und führen zu einer sachgerechten Gebührendegression. Die Gebühren für
die größeren Restmüllgefäße werden im Vergleich zu den Gebühren des Jahres 2009 etwas mehr
entlastet, als die Gebühren für die kleineren Restmüllgefäße.
Dagegen hätte eine Grundgebühr mit einem 20%-Anteil über die Sammlungs- und Beratungskosten hinaus - auch für Verwertungs- und Beseitigungskosten - dazu geführt, dass die Gebühr für die
60 l-Gefäße im Vergleich zur derzeitigen Gebühr hätte angehoben werden müssen, obwohl alle
übrigen Gebührensätze sinken. Dieser Effekt wird durch die vorgeschlagene Lösung vermieden.
Die vorgeschlagene Grundgebührvariante berücksichtigt stärker als die Gesamtkostenvariante das
gesetzliche Gebot, Anreize zur Abfallvermeidung und -trennung über die Gebührengestaltung zu
geben.
-3-