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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2010) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2010) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 03.11.2009 X 10.11.2009 X David Gerhards (Verfasser/in) 382/2009 nö. S. TOP 12.10.2009 (Datum) BETREFF: Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2010. 2. Der Rat beschließt die für das Jahr 2010 die Reduzierung bzw. Einführung der nachfolgend aufgeführten Gebührensätze. Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt: für ein 40 l Gefäß 83,86 € für ein 60 l Gefäß 116,71 € für ein 80 l Gefäß 149,62 € für ein 120 l Gefäß 216,05 € für ein 240 l Gefäß 417,14 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt: für ein 770 l Gefäß 2.623,14 € für ein 1.100 l Gefäß 3.738,49 € Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 41-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 63,14 € für ein 240 l Gefäß 126,29 € Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 4,12 € für ein 240 l Gefäß 8,25 € für ein 1.100 l Gefäß 37,81 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt: für einen 65 l Sack 4,89 € Die Benutzungsgebühr bezüglich der Gefäßbe-, -um- und -abbestellung beträgt: für Gefäße bis 240 l 10,00 € für Gefäße ab 1.100 l 37,00 € Die Benutzungsgebühr bezüglich des Holservices ab der 3. Abfuhr im Jahr beträgt: je Grünschnittabfuhr 18,00 € je Sperrmüllabfuhr 24,00 € Die Gebührensätze für die Samstagsannahme sowie der Eigenkompostiererabschlag bleiben unverändert. -2- ERLÄUTERUNGEN: Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2010 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen und blauen Zusatzgefäße gesenkt werden. Dies ist hauptsächlich Folge der diesjährigen europaweiten Ausschreibung der städtischen Abfallentsorgungsleistungen sowie der Umsetzung des vom Rat am 04.11.2008 beschlossenen Abfallwirtschaftskonzeptes 2010. 2009 40 l 14-tägig 60 l 14-tägig 80 l 14-tägig 120 l 14-tägig 240 l 14-tägig 770 l wöchentlich 1.100 l wöchentlich Eigenkompostiererabschlag zusätzliche braune Tonne 120 l zusätzliche braune Tonne 240 l zusätzliche Altpapiertonne 120 l zusätzliche Altpapiertonne 240 l zusätzl. Altapiercontainer 1.100 l Gefäßbe-, -um- u. -abbestellung bis 240 l Gefäßbe-, -um- u. -abbestellung ab 770 l Zusätzl. Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr Zusätzl. Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr 65 l Abfallsack je Stk. Samstagsannahme 240 l Samstagsannahme 480 l Samstagsannahme cbm --129,77 173,03 259,55 --3.330,89 4.758,41 -23,01 82,67 165,34 4,19 8,39 38,44 --------5,92 11,00 22,00 33,00 Änderung 2010 neu -10,06% -13,52% -16,75% neu -21,24% -21,43% ---23,62% -23,62% -7,35% -7,46% -7,42% neu neu neu neu -17,40% ------- 83,87 116,71 149,63 216,07 417,16 2.623,30 3.738,72 -23,01 63,14 126,29 3,88 7,76 35,59 10,00 37,00 18,00 24,00 4,89 11,00 22,00 33,00 Die neuen Gebühren fallen für überdurchschnittliche Nutzung der Grünschnitt- und Sperrmüllabfuhren (ab der 3. Abfuhr im Jahr) bzw. für Wechsel der Abfallgefäße an, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern veranlasst werden. Der Rhein-Erft-Kreis senkt lt. Mitteilung der Kreisverwaltung die Beseitigungs- und Verwertungsgebühr für Restabfälle von derzeit 156,50 € / t auf voraussichtlich 152,02 € / t. Die Bioabfallverwertungsgebühr sinkt von 102,41 € / t auf voraussichtlich 101,30 € / t. Auch dies trägt dazu bei, dass die Gebühren gesenkt werden können. Eine direkte Zuordnung der Sammlungskosten der grauen Gefäße sowie eine Grundgebühr von 20% der übrigen Sammlungs- sowie der Beratungskosten wurden in die Gebühren für die grauen Gefäße eingerechnet und führen zu einer sachgerechten Gebührendegression. Die Gebühren für die größeren Restmüllgefäße werden im Vergleich zu den Gebühren des Jahres 2009 etwas mehr entlastet, als die Gebühren für die kleineren Restmüllgefäße. Dagegen hätte eine Grundgebühr mit einem 20%-Anteil über die Sammlungs- und Beratungskosten hinaus - auch für Verwertungs- und Beseitigungskosten - dazu geführt, dass die Gebühr für die 60 l-Gefäße im Vergleich zur derzeitigen Gebühr hätte angehoben werden müssen, obwohl alle übrigen Gebührensätze sinken. Dieser Effekt wird durch die vorgeschlagene Lösung vermieden. Die vorgeschlagene Grundgebührvariante berücksichtigt stärker als die Gesamtkostenvariante das gesetzliche Gebot, Anreize zur Abfallvermeidung und -trennung über die Gebührengestaltung zu geben. -3-