Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
03.11.2009
X
10.11.2009
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
381/2009
nö. S. TOP
14.10.2009
(Datum)
BETREFF:
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die in Anlage beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008.
ERLÄUTERUNGEN:
Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2010 muss die Benutzungsgebührensatzung zum
01.01.2010 gemäß der Anlage angepasst werden.
-1-
Anlage zur Vorlage 381 / 2009
2. Änderung vom ….. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom
19.12.2008
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW 2008, Seite 514), sowie der §§ 51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni
1995 (GV NRW 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2007 (GV
NRW 2007, S. 708), hat der Rat der Stadt Pulheim am ……. folgende Satzung beschlossen:
§ 1 - Änderungen
§ 3 - Schmutzwassergebühren
- wird wie folgt geändert:
(8)
Die Schmutzwassergebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den Frischwasserbezug) jährlich 1,91 € / m³.
§ 4 - Niederschlagswassergebühren
- wird wie folgt geändert:
(4)
Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter
und/oder befestigter und an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d.
Absatzes 1 jährlich 0,75 € / m².
§2
Diese 2. Änderung der Benutzungsgebührensatzung tritt zum 01.01.2010 in Kraft.
-2-