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Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 03.11.2009 X 10.11.2009 X David Gerhards (Verfasser/in) 381/2009 nö. S. TOP 14.10.2009 (Datum) BETREFF: 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die in Anlage beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008. ERLÄUTERUNGEN: Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2010 muss die Benutzungsgebührensatzung zum 01.01.2010 gemäß der Anlage angepasst werden. -1- Anlage zur Vorlage 381 / 2009 2. Änderung vom ….. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW 2008, Seite 514), sowie der §§ 51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2007 (GV NRW 2007, S. 708), hat der Rat der Stadt Pulheim am ……. folgende Satzung beschlossen: § 1 - Änderungen § 3 - Schmutzwassergebühren - wird wie folgt geändert: (8) Die Schmutzwassergebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den Frischwasserbezug) jährlich 1,91 € / m³. § 4 - Niederschlagswassergebühren - wird wie folgt geändert: (4) Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter und an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,75 € / m². §2 Diese 2. Änderung der Benutzungsgebührensatzung tritt zum 01.01.2010 in Kraft. -2-