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Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl 2009 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl 2009 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung) Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl 2009 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Wahlprüfungsausschuss Rat II/32.330.12.91.11/8 Termin ö. S. 10.11.2009 X 10.11.2009 X Herr MüllerBeyreiß (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 468/2009 nö. S. TOP 20.10.2009 (Datum) BETREFF: Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl 2009 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X Nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Kommunalwahl 2009 für gültig zu erklären. 2. Der Rat folgt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses und erklärt die Kommunalwahl 2009 für gültig. -1- ERLÄUTERUNGEN: Der Wahlausschuss der Stadt Pulheim hat gem. § 34 des Kommunalwahlgesetzes das Ergebnis der Kommunalwahl 2009 in seiner Sitzung am 01.09.2009 festgestellt. Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes ist diese Feststellung mit Wirkung vom 08.09.2009 öffentlich bekannt gemacht worden. Während der einmonatigen Veröffentlichung kann gem. § 39 des Kommunalwahlgesetzes gegen die Gültigkeit der Wahl - jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie - die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben, über welchen der Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Kommunalwahlgesetz berät. Während der Bekanntmachungsfrist sind keine Einsprüche eingelegt worden. Der Wahlprüfungsausschuss kann demnach feststellen dass a) Bedenken hinsichtlich der Wählbarkeit eines der gewählten Ratsmitglieder nicht bestehen, b) Unregelmäßigkeiten, die eine gesamte oder teilweise Ungültigkeitserklärung der Wahl notwendig machen, nicht festgestellt werden konnten, c) Bedenken gegen die Richtigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses nicht bestehen, und dem Rat der Stadt Pulheim empfehlen, die Kommunalwahl vom 30. August 2009 für gültig zu erklären. Keppeler Wahlleiter Herpel Dezernent Schüngel Amtsleiter -2- Müller-Beyreiß Sachbearbeiter