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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für die Sanierung der Rohwasserhebewerke der Zentralkläranlage)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für die Sanierung der Rohwasserhebewerke der Zentralkläranlage) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für die Sanierung der Rohwasserhebewerke der Zentralkläranlage) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für die Sanierung der Rohwasserhebewerke der Zentralkläranlage)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr.: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 03.11.2009 X 10.11.2009 X Herr Kleine-Erwig (Verfasser) 460/2009 nö. S. TOP 13 16.10.2009 (Datum) BETREFF: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für die Sanierung der Rohwasserhebewerke der Zentralkläranlage VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 1.750.000,- € davon: 1.750.000,- € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe kann durch Minderausgaben bei den Auftragssachkonten Erneuerung PLS auf der ZKA (M 66108600) um 460.000 €, Erschließung BP 69 P, Kanal (M 66108303) um 200.000 €, Kanalsanierung Kaiser-Otto-Str. (M 661 77100) um 370.000 €, Erweiterung BP 78 Brauweiler-Nord (M 66109100) um 200.000 € und Kanalsanierung Stommeln, RRB Weidtstr., Neußer Gasse (M 66108500) um 520.000 € erfolgen BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat / der Rat stimmt gem. § 83 (2) GO einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung auf dem Auftragssachkonto „Sanierung der Rohwasserhebewerke der Zentralkläranlage“ in Höhe von 1.750.000 € zu. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den Auftragssachkonten Erneuerung PLS auf der ZKA (M 66108600) um 460.000 €, Erschließung BP 69 P, Kanal (M 66108303) um 200.000 €, Kanalsanierung Kaiser-Otto-Str. (M 661 77100) um 370.000 €, Erweiterung BP 78 Brauweiler-Nord (M 66109100) um 200.000 € und Kanalsanierung Stommeln, RRB Weidtstr., Neußer Gasse (M 66108500) um 520.000 €. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Rohwasserhebewerke am Einlauf der Zentralkläranlage weisen erhebliche Schäden auf. So sind die Schnecken stark korrodiert, ist der Beton porös und sind die Aussteifungen aus Stahl fast komplett durchgerostet. Interessierten Ratsmitgliedern wurde die Situation im Rahmen des sogenannten „Kläranlagengesprächskreises“ bereits am 22.04.2009 vor Ort dargestellt. Die Verwaltung hat daher beabsichtigt, die notwendigen Mittel für die kommenden Haushaltsjahre zu beantragen. Zur Festlegung der geeigneten Sanierungsmethode und zur Abschätzung der benötigten Mittel, hat die Verwaltung zudem ein Gutachten beauftragt. Zwischenzeitlich liegen die ersten Ergebnisse des Gutachtens vor. Demnach schätzen die Gutachter die Schadenssituation als noch gravierender ein als dies die Verwaltung annahm. Die Gutachter empfehlen dringend, unverzüglich die Sanierung durchzuführen. Ansonsten sei der ordnungsgemäße Betrieb der gesamten Zentralkläranlage gefährdet. Die Gutachter schätzen die Höhe der benötigten Mittel auf 1.750.000 €. Die Verwaltung wird die Gutachter bitten, die Ergebnisse ihrer Untersuchung im TVA am 18.11.2009 vorzustellen. Da die Maßnahme keinen Aufschub duldet, beantragt die Verwaltung die benötigten Mittel unverzüglich zur Verfügung zu stellen, damit die weiteren Aufträge zur Sanierung erteilt bzw. vorbereitet werden können. Die Deckung der Ausgaben soll durch Minderausgaben bei folgenden Auftragssachkonten erfolgen: a) M 66108600 Erneuerung des Prozessleitsystems auf der ZKA 460.000 € b) M 66108303 Erschließung BP 69 P, Kanal 200.000 € c) M 66109100 Erweiterung BP 78 Brauweiler-Nord, Kanal 200.000 € d) M 661 77100 Kanalsanierung Brauweiler, Kaiser-Otto-Str. 370.000 € e) M 66108500 Kanalsanierung Stommeln, RRB Weidtstr., Neußer Gasse 520.000 € Gesamtsumme: 1.750.000 € Bei den Minderausgaben a bis c handelt es sich um Einsparungen. Die Mittel werden nicht mehr benötigt. Die Sanierung der Straße und des Kanals in der Kaiser-Otto-Straße im Abschnitt zwischen Wiesenweg und Alfred-Brehm-Straße soll gemäß Beschluss des TVA vom 01.04.2009 erfolgen sobald bautechnische Behinderungen infolge der geplanten Errichtung des Altenpflegeheims auf dem Kirchengrundstück – also nach Fertigstellung des Rohbaus – ausgeschlossen sind. Diese Maßnahme kann auch bei der hier vorgeschlgenen Absetzung der Mittel wie geplant – also voraussichtlich im Jahr 2010 – durchgeführt werden. Die abgesetzen Mittel waren für eine ursprünglich vorgesehene Erweiterung des Sanierungsbereichs um das Teilstück zwischen AlfredBrehm-Straße und Schiffgesweg vorgesehen. Die tiefergehende Prüfung hatte jedoch ergeben, dass hier die Substanz besser ist, so dass die Sanierung dieses Bereichs bis auf Weiteres zurückgestellt werden kann und bei Bedarf in späteren Jahren neu einzuplanen ist. Das Konzept zur hydraulischen Sanierung Stommelns sieht an der Weidtstraße den Bau eines Rückhaltebeckens sowie daran anschließend unter anderem in der Neußer Gasse und in der Brunostraße den Bau von Stauraumkanälen vor. Bisher ist geplant, alle diese Maßnahmen zusammen durchzuführen. Hierfür stehen derzeit insgesamt Haushaltsreste in einer Höhe von etwa 2,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Realisierung der Maßnahme konnte bisher nicht erfolgen, da noch nicht alle notwendige Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern herbeigeführt werden konnten. Die Verwaltung schlägt vor, den Anteil der Mittel, der für den Bau der Kanäle vorgesehen ist, abzusetzen und als Deckung für die dringendere Sanierung der Rohwasserhebewerke zu verwen-2- den. Der Bau der Kanäle müsste dann in spätern Jahren neu veranschlagt werden. Aus Sicht der Verwaltung wäre dieses Vorgehen zu rechtfertigen, da die Entwässerungssituation in Stommeln sich durch die bereits erfolgten Sanierungsmaßnahmen – insbesondere dem Bau der Kanäle in der Nettegasse – bereits deutlich verbessert hat. Zudem wird sich die Situation durch den weiterhin vorgesehenen Bau des Rückhaltebeckens auch bei Verzicht auf die zusätzlichen Kanäle weiter deutlich verbessern. Nicht zuletzt können die geplanten Maßnahmen im Bereich des BP 16/4 Stommeln trotzdem realisiert werden. -3-