Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/501
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
03.11.2009
X
10.11.2009
X
Herr Darius
(Verfasser/in)
444/2009
nö. S. TOP
05.10.2009
(Datum)
BETREFF:
Novellierung des § 27 GO durch das Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in
den Gemeinden
Bildung eines Integrationsgremiums
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
X
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Bildung eines Integrationsrates
mit x Ratsmitgliedern und y Migrantenvertretern/ -innen zu beschließen.
Die Bestellung der Ratsmitglieder erfolgt gem. § 50 (3) GO NRW.
2) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Wahltermin für die Migrantenvertreter/
-innen auf den 07.02 2010 festzulegen. Gleichzeitig wird der letzte Termin für die Einreichung
von Wahlvorschlägen auf den 14.12.2009 festgelegt.
3) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die der Vorlage beigefügte Wahlordnung
zu beschließen (s. Anlage II).
4) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die der Vorlage als Anlage III beigefügte
Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.
5) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt
Pulheim wie folgt zu beschließen:
Unter Ziffer 5. – Ausschüsse und Beiräte wird das Wort "Ausländerbeirat" durch
"Integrationsrat" ersetzt.
ERLÄUTERUNGEN:
Dem Haupt- und Finanzausschuss (08.09.2009) und dem Rat (22.09.2009) wurde das Thema in
einer ausführlichen Mitteilungsvorlage ( Nr. 310/2009, Anlage I) vorgestellt. Der neue Rat sollte die
Möglichkeit erhalten, über die Art, die Größe und die Zusammensetzung des Integrationsgremiums
zu entscheiden.
Der noch amtierende Ausländerbeirat spricht sich einheitlich für die Bildung eines Integrationsrates
aus.
Eine schriftliche Anfrage seitens des Ausländerbeirates hat ergeben, dass sich die Ratsfraktionen
einvernehmlich für die Bildung eines Integrationsgremiums in der vom Ausländerbeirat und der
Verwaltung vorgeschlagenen Form ausgesprochen haben.
-2-
Die Anzahl der Mitglieder und auch das Verhältnis von Migrantenvertretern/ -innen und Ratsmitgliedern lässt das Gesetz offen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW spricht
sich für die Besetzung des Integrationsrates mit zwei Drittel direkt gewählter Migranten/ innen und
einem Drittel vom Rat bestellter Ratsmitglieder aus. Dieses Verhältnis erscheint insbesondere im
Hinblick auf die erforderliche Akzeptanz des Integrationsrates bei den Migranten/ innen als empfehlenswert.
Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag an. Bezüglich des zwei Drittel / ein Drittel Verhältnisses kommen folgende Zusammensetzungen in Betracht:
2 / 1, 4 / 2, 6 / 3, 8 / 4 und 10 / 5
Die Variante 2 / 1 wird als zu klein und Variante 10 / 5 als zu groß angesehen. Letztere bietet allerdings die Möglichkeit, dass jede Ratsfraktion ein Mitglied benennen könnte.
Eine praktikable und effektive Größenordnung dürften die Varianten 4 / 2 oder 6 / 3 bieten.
Es wird vorgeschlagen, die Bestellung der Ratsmitglieder wie bei der Besetzung von Ausschüssen
gem. § 50 (3) GO NRW (s. Anlage Ia) vorzunehmen.
Die Migrantenvertreter/ -innen sollen am 07.02.2010 gewählt werden. Wahlberechtigt sind Ausländer/innen und Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre
erworben haben.
Da vom Innenministerium bisher keine Rechtsverordnung auf der Grundlage von § 27 (11) S. 2
GO NRW erlassen wurde, und somit nichts Näheres über den Wahltag, die Wahlvorschläge und
weitere Einzelheiten über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie über die Wahlprüfung, geregelt ist, wird nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund NRW vorgeschlagen, eine Wahlordnung zu beschließen (s. Anlage II).
Die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung sind entsprechend an die Änderungen anzupassen. Eine Gegenüberstellung der jeweiligen Alt- und Neufassungen sind als Anlagen IV und V beigefügt.
Die inneren Angelegenheiten des Integrationsrates regelt eine noch zu erarbeitende Geschäftsordnung. Mitte bis Ende März 2010 könnte dann die konstituierende Sitzung des Integrationsrates
stattfinden.
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