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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 444/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,2 MB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 444/2009) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 444/2009) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 444/2009) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 444/2009)

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Inhalt der Datei

Auttce Stadt Pulheim Der Bürgermeister Vorlaqe Nr: Zur Beratunq/Beschlussfassunq an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.09.2009 22.09.2009 Rat il/501 (Amt/Aktenzeichen) ö. s. 1310/2009 nö. S. TOP X X 21.07.2009 (Datum) Herr Darius (Verfasser/in) BETREFF: Novellierung des S 27 GO durch das Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden Bildung eines Integrationsgremiums MITTEILUNG: Am 24.Juni 2009 hat der Landtag NRW mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Parlizipa- tion in den Gemeinden eine grundlegende Anderung des S 27 Gemeindeordnung (Ausländerbeiräte) beschlossen. Ausländerbeiräte in der bisherigen Form sind nicht mehr vorgesehen. Das Gesetz sieht dafür alternativ vor: 1 .Die Bildung eines Integrationsrates 2. Die Einrichtung eines Integrationsausschusses entsprechend S 58 GO 3 .Der Verzicht auf lntegrationsrat oder -ausschuss, sofern nicht mind. 200 Wahlberechtigte die Bildung eines Integrationsrates beantragen. Unter welchen Voraussetzungen ist eins der beiden Gremien zu bilden ? In Gemeinden, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben, ist ein Integrationsrat zu bilden. In Gemeinden, in denen mindestens 2000 ausländische Einwoh- ner ihren Hauptwohnsitz haben (hierzu gehört die Stadt Pulheim), ist ein Integrationsrat zu bilden, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte dies beantragen. -1- I -2Aus inoffiziellen Verlautbarungen des amtierenden Ausländerbeirates wird deutlich, dass die Bir- dung eines Integrationsrates angestrebt wird und die entsprechende Stimmenzahl zusammengetragen werden wird für den Fall, dass der Rat nicht aus eigener Initiative die Bildung eines Integrationsrates beschlleßt. Was unterscheidet den Integrationsrat von dem Integrationsausschuss ? Integrationsrat Der Integrationsrat ist als ein durch Migrantenvertreter dominiertes Gremium gedacht. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes empfiehlt eine Besetzung mit zwei Drittel direkt gewählter Migranten/-innen und einem Drittel vom Rat bestellter Ratsmitglieder. (Der Gesetzestext macht zur Besetzung keine Aussage). Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Der Vorsitzende kann demnach ohne Weiteres ein Migrantenvertreter sein. I ntegrationsausschuss Beim lntegrationsausschuss darf die Zahl der direkt gewählten Migrantenvertreter die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen. Dem Ausschuss können auch vom Rat bestellte sachkundige Bürger angehören. Die Zahl der Ratsmitglieder muss die Zahl der anderen stimmberechtigten Mitglieder übertreffen. Dies gilt auch bei Feststellung der Beschlussfähigkeit. Den Vorsitz und die Vertretung darf nur ein Ratsmitglied aus dem Integrationsausschuss führen. Gemeinsames Beide Gremien haben ausschließlich beratende Funktion. Die Anzahl der Mitglieder lässt das Ge- setz offen. Die Kommunen regeln dies in ihrer Hauptsatzung. Der Rat beschließt die Art, Größe und Zusammensetzung des lntegrationsgremiums. Die inneren Angelegenheiten regeln beide Gremien durch eine Geschäftsordnung. Sofern der Rat keinen Integrationsrat bilden will, kann er durch einen entsprechenden Ratsbeschluss von dem gesetzlich vorgesehenen Integrationsrat abweichen und einen Integrationsausschuss entsprechend $ 58 GO bilden, der sich ebenfalls aus direkt gewählten Migrantenvertretern und vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammensetzt. -3Bildung des Integrationsrates Der Integrationsrat wird gebildet, indem die Migrantenvertreter unmittelbar gewählt werden und die vom Rat bestellten Ratsmitglieder hinzutreten. Was unterscheidet das neu zu bildende Integrationsgemium vom bisherigen Ausländerbeirat ? Der Gesetzgeber verspricht sich von der neuen Form der Gremien eine bessere Zusammenarbeit und Verzahnung der Arbeit von Rat und Integrationsgremium. Begründet wird dies durch die Erfahrungen in den Kommunen, die bereits seit Jahren im Rahmen eines Modellversuches mit I ntegrationsgremien arbeiten. Der grundsätzliche Unterschied zwischen Integrationsgremium und Ausländerbeirat liegt darin, dass im Integrationsgremium Ratsmitglieder vertreten sind und der Ausländerbeirat nur aus Migrantenvertretern besteht. Bei der Bildung des Ausländerbeirates Pulheim wurde seinerzeit die kleinstmögliche Form mit nur 5 Personen gewählt. Ein zukünftiges Integrationsgremium, z.B. ein Integrationsrat mit einem ein Drittel lzwei Drittel Verhältnis, käme auf 15 Personen, wenn jede Fraktion ein Ratsmitglied entsendet. Wie sich die inhaltliche Arbeit eines Integrationsgremiums gestalten wird, bleibt abzuwarten. Die Schwerpunkte des noch amtierenden Ausländerbeirates lagen in den vergangenen Jahren bei folgenden Themen: - Förderung des friedlichen Zusammenlebens von Deutschen und Migranten - Hausaufgabenhilfe und Sprachförderung - Einzelfallhilfen - Freizeitaktivitäten gemeinsam für ausländische und deutsche Kinder - Stellungnahmen und Anträge zu unterschiedlichsten Themen Erweiterung des aktiven Wahlrechts Zukünftig sind nicht nur Ausländer wahlberechtigt, sondern auch Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit gem. S 3 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4, 4a und 5 Staatsangehörigkeitsgesetz erworben haben. Dies betrifft insbesondere Spätaussiedler und Eingebürgerte. Das aktive Wahlrecht für -4diesen Personenkreis ist allerdings auf einen Zeitraum von 5 Jahren seit Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft beg renzt. Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben und ihren Wohnsitz nach Pulheim verlegt haben, können nur wählen, wenn sie sich bis zum 12. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Ein Nachweis über die Wahlberechtigung ist zu führen, was bedeutet, dass die entsprechenden Urkunden, die die Wahlberechtigung nachweisen, vorgelegt werden müssen. Wahltermin Der vom Rat am 31.03.2009 beschlossene Termin für die Wahl des Ausländerbeirates am 08.10.2009 ist durch die geänderte Gesetzeslage hinfällig. Nach der neuen Regelung im $ 27 Satz2 GO sind die Migrantenvertreterfürdas Integrationsgremium nunmehr innerhalb von 16 Wochen nach Beginn der kommenden Wahlperiode zu wählen (Die neue Wahlperiode beginnt am 21.10.09 ).Spätester Wahltermin wäre demnach der 07.02.10. Briefwahl ist zugelassen. Für diesen Termin sprechen sich der Städtetag, Städte- und Gemeindebund sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte NRW aus. Seitens des Innenministeriums NRW wird unter Hinweis auf Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung kein konkreter Termin festgelegt werden. Der neue Rat sollte die Möglichkeit haben, die Art, Größe und Zusammensetzung des Integrationsgremiums zu bestimmen. Die Verwaltung wird eine Beschlussvorlage für die konstituierende Sitzung des neuen Rates der Stadt Pulheim fertigen.