Daten
Kommune
                    Pulheim
                Größe
                        422 kB
                    Datum
                        10.11.2009
                    Erstellt
                        09.11.09, 21:40
                    Aktualisiert
                        09.11.09, 21:40
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s 50 (3) GO NRW:
"Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande,
so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei
sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates
entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge
entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem
Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen
ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet
jemand vorzeitig aus dem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der
Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte,
einen Nachfolger."
            
         
                    