Daten
Kommune
Pulheim
Größe
26 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage II
Stellungnahme der Fachämter zu den Budgetabweichungen (ab 10.000 €) zum 2. Budgetbericht 2009:
Budget-Nr.
Bezeichnung
Verbesserung (+)/
Verschlechterung (-)
zum 1. Budgetbericht
Begründung der Fachämter
Fachbereich 020
020.100.030.050
Service
Informationstechnologie
+ 89.330 €
Gegenüber dem 1. Budgetbericht ergibt sich eine Verbesserung von 41.830
€ durch eine Erstattung der KDVZ für Umlagezahlungen aus Vorjahren.
Darüber hinaus sind die Umlagezahlungen 2009 an die KDVZ nicht wie im
1. Budgetbericht prognostiziert gestiegen, sodass sich weitere Verbesserungen von 12.000 € ergeben. Des Weiteren können auch die Mehraufwendungen bei der Position „Unterhaltung der TUIV“ gegenüber den bisherigen Prognosen um 28.000 € reduziert werden, sodass sich insgesamt
nebenstehende Verbesserung ergibt.
020.100.030.999
Innere Verwaltung
+ 23.790 €
Durch weitere Mehrerträge bei der Position „Erstattung von Personalausgaben“, auf der insbesondere Lohnkostenerstattungen Dritter aufgrund von
Schadenersatzansprüchen der Stadt sowie Zahlungen der Krankenkassen
aus der U2-Umlage (Erstattung von Arbeitgeberleistungen nach dem Mutterschutzgesetzes) gebucht werden ergibt sich nebenstehende Verbesserung.
020.300.034
Finanzen
+ 113.870 €
Aufgrund der Anforderungen des Rhein-Erft-Kreises fällt der Aufwand für
Bus- und Anruf-Sammeltaxileistungen im Jahr 2009 niedriger aus, als aufgrund der Vorabstimmung mit der REVG im Herbst 2008 erwartet werden
konnte und entsprechend im Haushalt 2009 angemeldet und beschlossen
wurde.
020.300.040
Immobilienmanagement
+ 54.260 €
Die positiven Prognosen des 1. Budgetberichts von 3,47 Mio. € durch Mehrerträge aus Grundstücksverkäufen können noch geringfügig durch verschiedene Veränderungen in diesem Bereich gesteigert werden.
020.300.085
Bauhof
+ 21.700 €
Durch einen strengen Konsolidierungskurs in allen Bereichen des Bauhofs
können die Verbesserungen des 1. Budgetberichts von 172.480 € um weitere 21.700 € gesteigert werden.
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Stand: 31. August 2009
Anlage II
Budget-Nr.
Fachbereich 100
100.090
Bezeichnung
Verbesserung (+)/
Verschlechterung (-)
zum 1. Budgetbericht
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Feuerschutz und Ret+ 12.795 €
tungsdienst
Begründung der Fachämter
Abweichend zum 1. Budgetbericht ergeben sich Mehrerträge im Bereich des Rettungsdienstes aufgrund gestiegener Einsatzzahlen,
sowie im Bereich der Feuerwehr aufgrund der geänderten Satzung
für die Kosten bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr.
Hinzu kommen Mehrerträge bei der Erstattung von Lehrgangskosten
durch den Rhein-Erft-Kreis. Den Mehrerträge in Höhe von 18.900 €
stehen jedoch auch Mehraufwendungen in Höhe von 6.105 €, gerade im Bereich des Rettungsdienstes gegenüber. Insgesamt führen
die restlichen Mehrerträge jedoch trotzdem zu einer Verbesserung
des Budgets in Höhe von 12.795 €:
Fachbereich 200
200.180.030
Bildung, Kultur und Freizeit
Bäder
- 22.000 €
Insgesamt haben in dieser Saison ca. 58.000 Besucher das Freibad genutzt. Die Gesamteinnahme liegt bei ca. 128.000 €. Dies entspricht in etwa
dem Durchschnitt der letzten drei Jahre (120.770 €). Die Mindererträge
gegenüber der Haushaltsplanung betragen 22.000 €. Innerhalb des Sportetats kann diese Summe nicht eingespart werden.
Fachbereich 400
400.160.999
Jugend, Soziales und Senioren
Jugendhilfe allgemein
- 19.160 €
Erwartete Mehraufwendungen bei den Hilfen nach § 27 KJHG und § 33
KJHG können durch Minderaufwendungen bei den Hilfen nach § 34 und §
41 KJHG kompensiert werden. Der Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe
entzieht sich weitestgehend einer Steuerung, da die davor liegenden Entscheidungen über zu gewährende Hilfen zur Erziehung (Rechtsansprüche)
von nicht planbaren Entwicklungen in Familien abhängen.
400.161
Kindertagesbetreuung
- 17.800 €
Im Saldo prognostizierte Budgetverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung. KIBiz-bedingten Mehraufwendungen (Betriebskostenzuschüsse
an freie Träger 120.000 €, Aufwendungen für Tagespflege 8.000 €) stehen
Mehrerträge (Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen 84.000 €,
Landeszuschüsse für integr. Kindertageseinrichtungen 54.000 €, Elternbeiträge KiTas freier Träger 40.000 €) entgegen.
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Stand: 31. August 2009
Anlage II
Budget-Nr.
400.170.010
Bezeichnung
Soziales
Verbesserung (+)/
Verschlechterung (-)
zum 1. Budgetbericht
+ 22.890 €
Begründung der Fachämter
Produkt „Unterhaltsvorschussleistungen“: Die Fallmenge ist nicht im erwarteten Umfange angewachsen. Somit wird der Haushaltsansatz nicht wie in
der Planung ermittelt, benötigt. Der Ausgabeansatz bzw. die Landeserstattung wurden an der geänderten Fallmenge orientiert, neu ermittelt.
Produkt „Hilfen für Asylbewerber“: Aufwendungen der Krankenhilfe sind
bislang nicht im erwarteten Umfange abgerechnet worden. Über mögliche
noch ausstehende Kosten seitens der Abrechnungsstelle kann auch der
Rhein-Erft-Kreis keine Aussage treffen.
Fachbereich 700
700.210
Planung, Bauordnung und Umweltschutz
Bauordnung
- 27.750 €
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Derzeit ist eine rückläufige Fallzahl in den Bereichen Neubau von Wohneinheiten und Gewerbebauten zu verzeichnen. Die Haushaltsplanung 2009
basiert auf den Fallzahlen des Jahres 2007. Es ergibt sich folgender PlanIst-Vergleich:
Im gleichen Zeitraum 2007 (72 Anträge) wurden bisher nur 41 Bauanträge
für Ein- und Mehrfamilienhäuser, sowie Wohn- und Geschäftshäuser gestellt. Bei Bauanträgen für gewerbliche Vorhaben sind in 2009 bisher 11
Anträge eingegangen, während zum Stichtag 2007 bereits 18 Anträge vorlagen.
Im Verwaltungsbereich wurden in 2009 in bisher 4 Fällen Zwangsgelder
festgesetzt, welche sämtlich wieder abgesetzt werden mussten, da die
Ordnungspflichtigen den Forderungen aus den Ordnungsverfügungen
nachgekommen sind.
Da Anträge auf Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäusern sowie gewerbliche Vorhaben weit mehr Gebühreneinnahmen mit sich bringen als Umbauten und "kleinere" Bauvorhaben wie Wintergärten, macht sich dieser Einbruch gebührentechnisch stark bemerkbar.
Sofern ein Ordnungspflichtiger den Forderungen aus den Ordnungsverfügungen fristgerecht nachkommt, ist das angedrohte Zwangsgeld abzusetzen.
Da der Gebühreneinbruch (überwiegend) aufgrund der Wirtschaftskrise
erfolgt ist, können keine Steuerungsempfehlungen gemacht werden.
Hinsichtlich der Einnahmen von Zwangsgeldern ist zwar ein Einbruch zu
verzeichnen, jedoch bedeutet dies auf der anderen Seite, dass der Bauherr
(in der Regel) sein Objekt entsprechend der baurechtlichen Vorgaben errichtet hat.
Stand: 31. August 2009
Anlage II
Budget-Nr.
Bezeichnung
Verbesserung (+)/
Verschlechterung (-)
zum 1. Budgetbericht
+ 116.540 €
700.290
Grünanlagen und Umweltschutz
Sonderbudgets
Gebührenhaushalte
800
Straßenreinigung
810
Entwässerung
+ 370.195 €
820
Abfallwirtschaft
+ 85.240 €
+ 19.000 €
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Begründung der Fachämter
Im Rahmen der Übertragung von Aufwandsermächtigungen in das Jahr
2009 durften nach den NKF-Vorschriften die im Zusammenhang mit den
Aufwendungen für die Anlage von Grünflächen stehenden Erträge (Auflösung der allgemeinen Investitionspauschale) nicht übertragen werden. Die
Berücksichtigung dieser Erträge führt zu nebenstehender Verbesserung,
die im 1. Budgetbericht nicht ausgewiesen war.
Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2009 ermittelt und bei der Gebührenkalkulation für die Jahre
2011/12 berücksichtigt.
Gegenüber dem 1. Budgetbericht 2009 entstehen Einsparungen i. H. von
19.000 € bei dem Entgelt an Straßenreinigungsunternehmen für die maschinelle Straßenreinigung für das Jahr 2009. Hintergrund hierfür ist die
günstigere Vergabe der maschinellen Straßenreinigung im Zuge der EUweiten Ausschreibung.
Entsprechend den im Jahr 2007 gestellten Anträgen auf Erstattung von
Abwasserabgaben, wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf insgesamt 253.200 € der bereits gezahlten Abwasserabgaben zurückerstattet.
Die Erstattung erfolgte unter anderem für den Anschluss von Außenbereichsgrundstücken an der Venloer Strasse in Richtung Köln und des Ortsteils Orr, so dass zwei sogenannte Kleineinleitungen aus veralteten Kleinkläranlagen abgestellt wurden.
Zusätzlich zur Erstattung der Abwasserabgaben ist die vorher geforderte
Kleineinleiterabgabe für die außer Betrieb genommenen Kleinkläranlagen
gänzlich entfallen.
Des Weiteren ist durch die Inbetriebnahme einer Prozesswasserbehandlungsanlage auf der Zentralkläranlage Pulheim, die eine erhebliche Erhöhung der Reinigungsleistung des Abwassers bewirkte, die sonst fällige
Abwasserabgabe für das Einleiten von Schmutzwasser in Höhe von
115.740 € für das Veranlagungsjahr 2007 entfallen.
Die negativen Prognosen im 1. Budgetbericht (- 211.310 €) verbessern sich
durch kleinere Abweichungen bei Kosten und Erlösen um 85.240 €. Per
Saldo ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 13.560 €. Diese Unterdeckung wird in der Betriebsabrechnung festgestellt und in den Jahren
2011 und 2012 ausgeglichen.
Stand: 31. August 2009
Anlage II
Budget-Nr.
Finanzmasse
Personalkosten
Bezeichnung
Verbesserung (+)/
Verschlechterung (-)
zum 1. Budgetbericht
+ 3.749.515 €
+ 216.670 €
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Begründung der Fachämter
Die nebenstehende Verbesserung zum 1. Budgetbericht 2009 ist im Wesentlichen auf die Erträge zurückzuführen, die sich aus der im Zusammenhang mit der Gründung von Stadtwerken vorgenommenen Veräußerung
von Geschäftsanteilen (3,3 Mio. €) ergeben. Eine weitere Verbesserung in
Höhe von 369.100 € ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen aufgrund
des vorliegenden Bescheides.
Die Personalkosten wurden auf Basis der bisher erfolgten Zahlungen bis
zum Jahresende hochgerechnet. Dieses Ergebnis wurde noch um die Personalmaßnahmen bereinigt, die sich bisher nicht in den monatlichen Zahlungen niedergeschlagen haben.
Des Weiteren ist die nebenstehende Verbesserung im Wesentlichen auf die
ertragswirksame Auflösung der Rückstellung für die leistungsorientierte
Bezahlung (153.000 €) zurückzuführen. Diese Rückstellung wurde im
Rahmen des Jahresabschlusses 2008 gebildet und im Jahres 2009 ertragswirksam aufgelöst.
Stand: 31. August 2009