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Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 440/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
26 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
09.11.09, 21:40
Aktualisiert
09.11.09, 21:40
Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 440/2009) Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 440/2009) Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 440/2009) Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 440/2009) Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 440/2009)

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Inhalt der Datei

Anlage II Stellungnahme der Fachämter zu den Budgetabweichungen (ab 10.000 €) zum 2. Budgetbericht 2009: Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) zum 1. Budgetbericht Begründung der Fachämter Fachbereich 020 020.100.030.050 Service Informationstechnologie + 89.330 € Gegenüber dem 1. Budgetbericht ergibt sich eine Verbesserung von 41.830 € durch eine Erstattung der KDVZ für Umlagezahlungen aus Vorjahren. Darüber hinaus sind die Umlagezahlungen 2009 an die KDVZ nicht wie im 1. Budgetbericht prognostiziert gestiegen, sodass sich weitere Verbesserungen von 12.000 € ergeben. Des Weiteren können auch die Mehraufwendungen bei der Position „Unterhaltung der TUIV“ gegenüber den bisherigen Prognosen um 28.000 € reduziert werden, sodass sich insgesamt nebenstehende Verbesserung ergibt. 020.100.030.999 Innere Verwaltung + 23.790 € Durch weitere Mehrerträge bei der Position „Erstattung von Personalausgaben“, auf der insbesondere Lohnkostenerstattungen Dritter aufgrund von Schadenersatzansprüchen der Stadt sowie Zahlungen der Krankenkassen aus der U2-Umlage (Erstattung von Arbeitgeberleistungen nach dem Mutterschutzgesetzes) gebucht werden ergibt sich nebenstehende Verbesserung. 020.300.034 Finanzen + 113.870 € Aufgrund der Anforderungen des Rhein-Erft-Kreises fällt der Aufwand für Bus- und Anruf-Sammeltaxileistungen im Jahr 2009 niedriger aus, als aufgrund der Vorabstimmung mit der REVG im Herbst 2008 erwartet werden konnte und entsprechend im Haushalt 2009 angemeldet und beschlossen wurde. 020.300.040 Immobilienmanagement + 54.260 € Die positiven Prognosen des 1. Budgetberichts von 3,47 Mio. € durch Mehrerträge aus Grundstücksverkäufen können noch geringfügig durch verschiedene Veränderungen in diesem Bereich gesteigert werden. 020.300.085 Bauhof + 21.700 € Durch einen strengen Konsolidierungskurs in allen Bereichen des Bauhofs können die Verbesserungen des 1. Budgetberichts von 172.480 € um weitere 21.700 € gesteigert werden. 5 Stand: 31. August 2009 Anlage II Budget-Nr. Fachbereich 100 100.090 Bezeichnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) zum 1. Budgetbericht Öffentliche Sicherheit und Ordnung Feuerschutz und Ret+ 12.795 € tungsdienst Begründung der Fachämter Abweichend zum 1. Budgetbericht ergeben sich Mehrerträge im Bereich des Rettungsdienstes aufgrund gestiegener Einsatzzahlen, sowie im Bereich der Feuerwehr aufgrund der geänderten Satzung für die Kosten bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr. Hinzu kommen Mehrerträge bei der Erstattung von Lehrgangskosten durch den Rhein-Erft-Kreis. Den Mehrerträge in Höhe von 18.900 € stehen jedoch auch Mehraufwendungen in Höhe von 6.105 €, gerade im Bereich des Rettungsdienstes gegenüber. Insgesamt führen die restlichen Mehrerträge jedoch trotzdem zu einer Verbesserung des Budgets in Höhe von 12.795 €: Fachbereich 200 200.180.030 Bildung, Kultur und Freizeit Bäder - 22.000 € Insgesamt haben in dieser Saison ca. 58.000 Besucher das Freibad genutzt. Die Gesamteinnahme liegt bei ca. 128.000 €. Dies entspricht in etwa dem Durchschnitt der letzten drei Jahre (120.770 €). Die Mindererträge gegenüber der Haushaltsplanung betragen 22.000 €. Innerhalb des Sportetats kann diese Summe nicht eingespart werden. Fachbereich 400 400.160.999 Jugend, Soziales und Senioren Jugendhilfe allgemein - 19.160 € Erwartete Mehraufwendungen bei den Hilfen nach § 27 KJHG und § 33 KJHG können durch Minderaufwendungen bei den Hilfen nach § 34 und § 41 KJHG kompensiert werden. Der Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe entzieht sich weitestgehend einer Steuerung, da die davor liegenden Entscheidungen über zu gewährende Hilfen zur Erziehung (Rechtsansprüche) von nicht planbaren Entwicklungen in Familien abhängen. 400.161 Kindertagesbetreuung - 17.800 € Im Saldo prognostizierte Budgetverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung. KIBiz-bedingten Mehraufwendungen (Betriebskostenzuschüsse an freie Träger 120.000 €, Aufwendungen für Tagespflege 8.000 €) stehen Mehrerträge (Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen 84.000 €, Landeszuschüsse für integr. Kindertageseinrichtungen 54.000 €, Elternbeiträge KiTas freier Träger 40.000 €) entgegen. 6 Stand: 31. August 2009 Anlage II Budget-Nr. 400.170.010 Bezeichnung Soziales Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) zum 1. Budgetbericht + 22.890 € Begründung der Fachämter Produkt „Unterhaltsvorschussleistungen“: Die Fallmenge ist nicht im erwarteten Umfange angewachsen. Somit wird der Haushaltsansatz nicht wie in der Planung ermittelt, benötigt. Der Ausgabeansatz bzw. die Landeserstattung wurden an der geänderten Fallmenge orientiert, neu ermittelt. Produkt „Hilfen für Asylbewerber“: Aufwendungen der Krankenhilfe sind bislang nicht im erwarteten Umfange abgerechnet worden. Über mögliche noch ausstehende Kosten seitens der Abrechnungsstelle kann auch der Rhein-Erft-Kreis keine Aussage treffen. Fachbereich 700 700.210 Planung, Bauordnung und Umweltschutz Bauordnung - 27.750 € 7 Derzeit ist eine rückläufige Fallzahl in den Bereichen Neubau von Wohneinheiten und Gewerbebauten zu verzeichnen. Die Haushaltsplanung 2009 basiert auf den Fallzahlen des Jahres 2007. Es ergibt sich folgender PlanIst-Vergleich: Im gleichen Zeitraum 2007 (72 Anträge) wurden bisher nur 41 Bauanträge für Ein- und Mehrfamilienhäuser, sowie Wohn- und Geschäftshäuser gestellt. Bei Bauanträgen für gewerbliche Vorhaben sind in 2009 bisher 11 Anträge eingegangen, während zum Stichtag 2007 bereits 18 Anträge vorlagen. Im Verwaltungsbereich wurden in 2009 in bisher 4 Fällen Zwangsgelder festgesetzt, welche sämtlich wieder abgesetzt werden mussten, da die Ordnungspflichtigen den Forderungen aus den Ordnungsverfügungen nachgekommen sind. Da Anträge auf Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäusern sowie gewerbliche Vorhaben weit mehr Gebühreneinnahmen mit sich bringen als Umbauten und "kleinere" Bauvorhaben wie Wintergärten, macht sich dieser Einbruch gebührentechnisch stark bemerkbar. Sofern ein Ordnungspflichtiger den Forderungen aus den Ordnungsverfügungen fristgerecht nachkommt, ist das angedrohte Zwangsgeld abzusetzen. Da der Gebühreneinbruch (überwiegend) aufgrund der Wirtschaftskrise erfolgt ist, können keine Steuerungsempfehlungen gemacht werden. Hinsichtlich der Einnahmen von Zwangsgeldern ist zwar ein Einbruch zu verzeichnen, jedoch bedeutet dies auf der anderen Seite, dass der Bauherr (in der Regel) sein Objekt entsprechend der baurechtlichen Vorgaben errichtet hat. Stand: 31. August 2009 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) zum 1. Budgetbericht + 116.540 € 700.290 Grünanlagen und Umweltschutz Sonderbudgets Gebührenhaushalte 800 Straßenreinigung 810 Entwässerung + 370.195 € 820 Abfallwirtschaft + 85.240 € + 19.000 € 8 Begründung der Fachämter Im Rahmen der Übertragung von Aufwandsermächtigungen in das Jahr 2009 durften nach den NKF-Vorschriften die im Zusammenhang mit den Aufwendungen für die Anlage von Grünflächen stehenden Erträge (Auflösung der allgemeinen Investitionspauschale) nicht übertragen werden. Die Berücksichtigung dieser Erträge führt zu nebenstehender Verbesserung, die im 1. Budgetbericht nicht ausgewiesen war. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2009 ermittelt und bei der Gebührenkalkulation für die Jahre 2011/12 berücksichtigt. Gegenüber dem 1. Budgetbericht 2009 entstehen Einsparungen i. H. von 19.000 € bei dem Entgelt an Straßenreinigungsunternehmen für die maschinelle Straßenreinigung für das Jahr 2009. Hintergrund hierfür ist die günstigere Vergabe der maschinellen Straßenreinigung im Zuge der EUweiten Ausschreibung. Entsprechend den im Jahr 2007 gestellten Anträgen auf Erstattung von Abwasserabgaben, wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf insgesamt 253.200 € der bereits gezahlten Abwasserabgaben zurückerstattet. Die Erstattung erfolgte unter anderem für den Anschluss von Außenbereichsgrundstücken an der Venloer Strasse in Richtung Köln und des Ortsteils Orr, so dass zwei sogenannte Kleineinleitungen aus veralteten Kleinkläranlagen abgestellt wurden. Zusätzlich zur Erstattung der Abwasserabgaben ist die vorher geforderte Kleineinleiterabgabe für die außer Betrieb genommenen Kleinkläranlagen gänzlich entfallen. Des Weiteren ist durch die Inbetriebnahme einer Prozesswasserbehandlungsanlage auf der Zentralkläranlage Pulheim, die eine erhebliche Erhöhung der Reinigungsleistung des Abwassers bewirkte, die sonst fällige Abwasserabgabe für das Einleiten von Schmutzwasser in Höhe von 115.740 € für das Veranlagungsjahr 2007 entfallen. Die negativen Prognosen im 1. Budgetbericht (- 211.310 €) verbessern sich durch kleinere Abweichungen bei Kosten und Erlösen um 85.240 €. Per Saldo ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 13.560 €. Diese Unterdeckung wird in der Betriebsabrechnung festgestellt und in den Jahren 2011 und 2012 ausgeglichen. Stand: 31. August 2009 Anlage II Budget-Nr. Finanzmasse Personalkosten Bezeichnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) zum 1. Budgetbericht + 3.749.515 € + 216.670 € 9 Begründung der Fachämter Die nebenstehende Verbesserung zum 1. Budgetbericht 2009 ist im Wesentlichen auf die Erträge zurückzuführen, die sich aus der im Zusammenhang mit der Gründung von Stadtwerken vorgenommenen Veräußerung von Geschäftsanteilen (3,3 Mio. €) ergeben. Eine weitere Verbesserung in Höhe von 369.100 € ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen aufgrund des vorliegenden Bescheides. Die Personalkosten wurden auf Basis der bisher erfolgten Zahlungen bis zum Jahresende hochgerechnet. Dieses Ergebnis wurde noch um die Personalmaßnahmen bereinigt, die sich bisher nicht in den monatlichen Zahlungen niedergeschlagen haben. Des Weiteren ist die nebenstehende Verbesserung im Wesentlichen auf die ertragswirksame Auflösung der Rückstellung für die leistungsorientierte Bezahlung (153.000 €) zurückzuführen. Diese Rückstellung wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 gebildet und im Jahres 2009 ertragswirksam aufgelöst. Stand: 31. August 2009