Daten
Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
18.11.09, 21:33
Aktualisiert
18.11.09, 21:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II / 40 11 20
(Amt/Aktenzeichen)
BETREFF:
Termin
ö. S.
24.11.2009
X
08.12.2009
X
15.12.2009
X
Frau Brandt
(Verfasser/in)
539/2009
nö. S. TOP
9
11.11.2009
(Datum)
Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen in Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
SPD-Fraktion (Anlage 1)
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2010
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
94.400 €
€
€
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Budgetrelevante Veränderungen
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) und der Haupt- und Finanzausschuss
(HFA) empfehlen, der Rat beschließt
Alternative A
1730,- € pro Schuljahr für jedes an den außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschulen teilnehmende Kind zu gewähren. Die Deckung dieser Ausgabe ist mit 820 Euro
durch die gewährten Landesmittel zur Durchführung der Maßnahme und mit 780 Euro durch die
gem. Satzung zu erhebenden Elternbeiträge in einer Höhe von 1600 Euro gewährleistet. Die Stadt
leistet ab 2010 zusätzlich einen eigenen städtischen Anteil zur Finanzierung i.H.v. 130 Euro je
Kind und Jahr. Die Ausgabe wird vorbehaltlich der weiteren Gewährung der Landesmittel gewährt.
Alternative B
den Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für die OGS über den Anteil der Landeszuschüsse und
Elternbeiträge hinaus abzulehnen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Die Offene Ganztagsschule (OGS) besteht in Pulheim nunmehr bereits seit 2003, also im siebten Jahr. Seit 2006 werden die außerunterrichtlichen Angebote für alle OGS von einem einzigen
Träger organisiert und durchgeführt, dem Verein Ganztag in Pulheim, GiP e.V. Dieser Verein
hat sich auf Initiative der Schulleitungen der OGS, der Elternvereine und Vertreter der Stadt
(Schulverwaltung und Jugendamt) gegründet und ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
gemäß § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG KJHG NW. Er nimmt vertraglich geregelt im
Auftrag der Stadt als Kooperationspartner originäre Aufgaben auch der öffentlichen Jugendhilfe
wahr, da gemäß den §§ 24 Abs. 2 und 80 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i. v. m. § 10 Abs. 5 GTK die
Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Schulkinder für die Kommunen
eine Pflichtaufgabe darstellt.
Im Rahmen der Qualitätssicherung soll eine möglichst enge Kooperation zwischen den Schulen, den Trägern der außerunterrichtlichen Maßnahmen und dem Schulträger erfolgen. Die Erhaltung und Weiterentwicklung der erarbeiteten Standards ist durch die Teilnahme aller OGS
mit den Steuerungsgruppen1 im Qualitätszirkel gewährleistet. Zudem werden weitere Kooperationen mit anderen außerunterrichtlichen Partnern z.B. aus dem sportlichen oder kulturellen
Bereich geschlossen und besondere Förder- und Bildungsangebote in verschiedensten Fachrichtungen bereitgestellt (z.B. Deutschförderung für Kinder mit Migrationshintergrund, Sprachförderung, motorische Förderung, Lesekompetenzstärkung, Förderung von sozialer Kompetenz,
Genderarbeit, etc.).
GiP e.V. stellt für die Durchführung dieser Aufgaben überwiegend fachlich ausgebildetes pädagogisches Personal ein bzw. qualifiziert Personal durch besondere Fortbildungsmaßnahmen
und ist so mittlerweile Arbeitgeber für über 100 Beschäftigte. Die dort geleistete Arbeit und insbesondere die herausragende Qualität und gute Vernetzung der verschiedenen Beteiligten –
auch schulübergreifend – wird in Nachbarkommunen und auch überregional wahrgenommen
und anerkannt. GiP e.V. wurde bereits mehrfach eingeladen seine Arbeit vorzustellen und bietet
dies z.B. auch am 17.11.2009 im Rahmen einer Tagung „Bildungsnetz Rhein-Erft „Schule –
Sport / Sport im Ganztag“ des Rhein-Erft-Kreises und Kreissportbundes wieder an, wo die Arbeit des Vereins bereits in der Einladung als „best-practice“-Beispiel angekündigt wird (s. Anlage 4).
Dass GiP e.V. dies im Vergleich zu anderen Trägern mit sehr geringem „Overhead“Kostenanteil leisten kann, erreicht der Verein zum einen durch die o. g. Vernetzung und vor
allem durch die überwiegend ehrenamtliche Leitung des Vereins. Vorstandsvorsitzende ist qua
Satzung immer eine der Schulleitungen der beteiligten OGS, derzeit die Schulleiterin der KGS
Kopfbuche, Frau Rach.
Zur Finanzierung erhält GiP e.V. 1600 Euro pro Kind und Jahr, die sich komplett aus den Landeszuschüssen i.H.v. 820 Euro jährlich und den zu leistenden Elternbeiträgen (durchschnittlich
780 € pro Kind und Jahr) finanzieren. Die Kostendeckung hatte der Rat mit der Einführung der
OGS beschlossen. Einen eigenen monetären Anteil an der laufenden Finanzierung der Durchführung der Maßnahme leistet die Stadt bislang ausschließlich für Ersatzbeschaffungen, Geschäftsausgaben etc. (10.800 € in 2009). Die Stadt trägt die Betriebskosten und wickelt das
Beitragsverfahren ab. Die Höhe des Betrages von 1600 Euro pro Kind und Jahr ist seit Jahren
unverändert geblieben. Mit der Vorgabe der Kostendeckung kann er auch nicht erhöht werden,
da das Land bisher keine Absicht zur Anhebung der Landeszuschüsse erkennen lässt2 und
eine Erhöhung der Elternbeiträge ausscheidet, da die Stadt mit der Beitragssatzung den im
Erlass3 zulässigen Höchstbeitrag i.H.v. 150 Euro bereits einzieht. Eine Erhöhung im unteren
1
Die Steuerungsgruppe einer OGS besteht aus der Schulleitung, der Leitung des OGS-Teams und der
gewählten Elternvertretung.
2
GiP e.V. hatte am 30.04.2009 ein entsprechendes Schreiben an das MSW gerichtet, s. Anlage 3
3
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 12.2.2003 Bezug: RdErl. d. Ministeriums für
Schule und Weiterbildung v. 26.1.2006 Abs. 5.5 „… Der Schulträger bzw. der öffentliche Jugendhilfeträger kann Elternbeiträge bis zur Höhe von 150 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen.“
-2-
Einkommensbereich ist ebenfalls nicht durchführbar, da dies zu einer sozialen Schieflage führen würde. Zudem ist die Beitragssatzung für die OGS an die für die Kindertageseinrichtungen
gekoppelt.
Die seitens des Landes über den Grundfestbetrag pro Kind hinaus gewährte Betreuungspauschale in Höhe von 5.500 € je offener Ganztaggrundschule für andere Betreuungsformen (s.
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003, Abs. 5.4) wird bereits seit
Einführung der Pauschale von der Stadt Pulheim beantragt. Die Weiterleitung an den Träger
der OGS-Maßnahmen erfolgt erlassgemäß zur Finanzierung von z. B. ergänzenden Ferienangeboten (Ferienspiele), Vor- und Übermittagsangeboten, sowie übergeordneten besonderen
Förderangeboten.
Eine Möglichkeit der besseren finanziellen Ausstattung besteht also nur, wenn in den Haushaltsberatungen ein zusätzlicher städtischer Eigenanteil beschlossen wird. Die beantragte Bezuschussung würde bei derzeit 730 OGS-Kindern eine budgetrelevante Erhöhung der Ausgabe
im konsumtiven Bereich in Höhe von 730 Kindern x 130 € = 94.900 € verursachen. Sollte der
Rat künftig Erweiterungen des Angebotes (z. B. die Einführung der OGS an der KGS Bachstraße) beschließen und sich die Anzahl der Plätze erhöhen, hätte dies weitere budgetrelevante
Veränderungen in Höhe von 130 € je OGS-Platz und Jahr zur Folge.
Bereits im letzten Jahr hatte GiP e.V. versucht, eine bessere Finanzierung pro Kind und Jahr zu
erhalten. Mit dieser sollte nicht eine Ausweitung des Angebotes, sondern ausschließlich eine
Erhaltung der erlangten Standards erreicht werden. GiP e.V. beabsichtigt, sämtliche beantragten zusätzlichen Mittel ausschließlich in die Verbesserung der Vergütung des pädagogischen
Personals fließen zu lassen. Mit Schreiben vom 24.08.2009 liegt ein erneuter Antrag auf o. g.
Bezuschussung vor (Anlage 2)
Schon jetzt setzen sich die Ausgaben zu 86 % aus Kosten für das Personal (davon 4 % für
Honorarkräfte) zusammen. Ein weiterer Anteil von etwa 3 % fließt ebenfalls in die direkte pädagogische Arbeit durch den Einsatz von Sachmitteln für pädagogisches Material in den Gruppen.
Lediglich etwa 8 % sog. „Overhead-Kosten“ entstehen durch die Personalverwaltung (Lohnbuchhaltung, Stundenabrechnungen, Personalakquise etc.) und sonstige Geschäftsführung
(z.B. Sachbearbeitung zur Zuarbeit für die Verwaltung, Erstellung von Verwendungs- oder sonstigen per Erlass oder durch Rechtsnormen festgelegten Nachweisen). In 2008 hatte der Verein
eine Rücklage in Höhe von etwa 3 % gebildet, um sie in 2009 für die Qualifizierung des Personals in besonderen Fortbildungsmaßnahmen und für besondere Projekte (z. B. Jungenprojekt
an der Förderschule) einzusetzen. Die Finanzierungsanteile sind im Auszug des Geschäftsberichts des Jahres 2008 in Anlage 5 dargestellt.
GiP e.V. sieht die Notwendigkeit der besseren Finanzierung vor allem vor dem Hintergrund das
Personal zu halten und wettbewerbsfähig zu bleiben. Seit letztem Jahr hat sich die Situation
noch weiter verschärft:
Im Gegensatz zur Skepsis, die der OGS anfangs bei deren Einführung in vielen Kommunen
entgegengebracht wurde, besteht dieses Angebot mittlerweile fast flächendeckend in NRW.
Das Land wiederum hat durch viele gut funktionierende Kooperationen zwischen (OGS-) Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe und Vernetzung von Bildungseinrichtungen vor Ort die
Möglichkeiten zur Entwicklung und Förderung von individuellen Bildungswegen erkannt und
diese Richtung 2008 auch für die Sekundarstufe I mit der sog. Ganztagsoffensive eingeschlagen.
Durch die vielen neuen Angebote im pädagogischen Bereich (zu nennen sind z.B. auch noch
die Einführung der Betreuung der Unterdreijährigen) ist der Arbeitsmarkt in diesem Segment
„leergefegt“. Gute und erfahrene Kräfte haben eine große Auswahl – und finden zunehmend in
anderen Kommunen bessere, jedenfalls besser bezahlte Arbeitsbedingungen, u.a., weil andere
Kommunen die Tariferhöhungen in diesem Bereich auch bei den finanziellen Ausstattungen der
Träger nachvollzogen haben. Dies hat im letzten Schuljahr zu einer deutlichen Abwanderung
von (hochqualifizierten und bewährten) Beschäftigten geführt und vor Beginn des laufenden
-3-
Schuljahres die Suche nach und Einstellung von entsprechendem Personal äußerst schwierig
gestaltet.
Allerdings bestehen sowohl in der Qualität der Angebote und geleisteten Arbeit wie auch in der
Fachlichkeit des Personals und der Art und der Höhe Finanzierung der Maßnahme landesweit
gravierende Unterschiede. Wirklich gleich ist in allen Kommunen nur der Anteil der Finanzierung durch das Land: 820 Euro pro Kind und Jahr (615 Euro plus einem kapitalisierbarem Lehrerstellenanteil, der nahezu durchgängig auch kapitalisiert wurde).
Der Rat der Stadt Pulheim hat die Bedeutung der Bildungseinrichtung OGS von Anfang an erkannt und unterstützt. Er hat im investiven Bereich zusätzlich zu den Fördermitteln aus dem
Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB), mit denen an allen OGS die Errichtung der ersten Gruppen finanziert werden konnten, weitere Mittel zur Erhöhung der Gruppen- und Platzzahlen bereit gestellt und so Räume und Ausstattung für ein bedarfsdeckendes
Angebot geschaffen.
Die Schulverwaltung hat landesweit bei Kolleg/innen in zahlreichen Kommunen die dortigen
Finanzierungen der OGS erfragt und in Anlage 6 tabellarisch dargestellt.
Folgende Fragen wurden gestellt:
1. Wie viele Grundschulen haben Sie und wie viele davon im OGS-Betrieb?
2. Wie viele Grundschüler/innen haben Sie und wie viele davon in der OGS?
3. Wie hoch sind die Ausgaben im Bereich OGS pro Kind und Jahr?
4. Wie werden diese Kosten aufgebracht?
a. Anteil Land (durchgängig 820,00)
b. Anteil Elternbeiträge
c. darüber hinaus gehender Anteil der Stadt
5. Wie hoch sind die Kosten der Personalverwaltung der OGS und wer erbringt diese Leistung? Sind diese Verwaltungskosten in den Gesamtkosten (bei 3.) enthalten? Welchen
Anteil an diesen Leistungen trägt die jeweilige Stadtverwaltung?
Außer Acht gelassen wurden die Angaben zu den Plätzen für Förderschüler/innen (in GU- und
Förderschulen), da diese insgesamt anders und (schon durch das Land) besser finanziert werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Zahlen lediglich einen rein monetären Vergleich darstellen
können und die Angaben keinerlei Aussagen zur Qualität der geleisteten Arbeit oder sonstigen
Vergleichbarkeit treffen können. Dies haben auch die Kolleg/innen der anderen Kommunen in
ihren Antworten z. T. ausdrücklich betont.
-4-