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Beschlussvorlage (Appell zum Schutz des landschaftlichen Freiraums Beschluss des Landschaftsbeirates vom 25.08.2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Beschlussvorlage (Appell zum Schutz des landschaftlichen Freiraums
Beschluss des Landschaftsbeirates vom 25.08.2009) Beschlussvorlage (Appell zum Schutz des landschaftlichen Freiraums
Beschluss des Landschaftsbeirates vom 25.08.2009) Beschlussvorlage (Appell zum Schutz des landschaftlichen Freiraums
Beschluss des Landschaftsbeirates vom 25.08.2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/003 Termin 02.12.2009 ö. S. X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 550/2009 nö. S. TOP 16.11.2009 (Datum) BETREFF: Appell zum Schutz des landschaftlichen Freiraums Beschluss des Landschaftsbeirates vom 25.08.2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Landschaftsbeirat HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Durch den Appell des Landschaftsbeirates zum Schutz des landschaftlichen Freiraums sieht sich die Stadt Pulheim in ihrer bisherigen Planungsstrategie bestätigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Erläuterungen dargestellten Sachverhalte dem Landschaftsbeirat in einem Schreiben über die untere Landschaftsbehörde zuzuleiten. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 21.10.2009 hat die untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises ( s. Anlage 1) der Stadt Pulheim eine Resolution „Appell zum Schutz des landschaftlichen Freiraums“ zugeleitet, die am 25.08.2009 einstimmig vom Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlossen worden war (s. Niederschrift, Anlage 2). Die Resolution ist in der Anlage 3 beigefügt. Durch die Resolution werden die kreisangehörigen Kommunen gebeten, den Freiraumschutz im Rahmen ihrer Planungshoheit angemessen zu berücksichtigen. Aus Sicht der Verwaltung verleiht die Stadt Pulheim bereits seit Jahren dem Freiraumschutz einen hohen Stellenwert. Dies drückt sich insbesondere durch die Beteiligung an dem Projekt RegioGrün aus. Schon 2002 wurden erste Ideen zur Ausweisung von Grünkorridoren u.a. im Pulheimer Stadtgebiet entwickelt. Damals entstand auch die Erlebnisroute Mediapark-Kloster Knechtsteden. Im Rahmen der Regionale 2010 und aufbauend auf dem masterplan :grün wurden diese Planungen konkretisiert und in ein Gesamtkonzept integriert. Die Grünachsen verknüpfen die Kölner Grüngürtel mit dem Naturpark Rheinland und der Erftaue. Ziel diese Konzeptes ist die Gliederung und Strukurierung des suburban geprägten Raums um die Metropole Köln. Über eine Freiraumsicherung und –qualifizierung soll die weitere Siedlungsentwicklung gesteuert werden. Daneben soll die Landschaft mit belebenden Elementen aufgewertet und damit für die Erholung suchende Bevölkerung attraktiv erlebbar werden. Der nördlichste Grünkorridor „Am Alten Rhein“ verbindet den Kölner Norden mit dem Chorbusch und verläuft überwiegend über das Stadtgebiet von Pulheim. Für diesen Bereich wurden drei unterschiedliche Landschaftsräume definiert, die dementsprechend zu unterschiedlichen Maßnahmen führen: Die Seenlandschaft Stöckheimer Hof, die Agrarlandschaft Mitte und die Parklandschaft Stommeler Busch. Wichtigstes Projektfenster im Bereich der Agrarlandschaft Mitte auf Pulheimer Stadtgebiet ist der Nordpark Pulheim. Dieser Park wird am nördlichen Siedlungsrand von Pulheim einen qualifizierten grün gestalteten Übergang in die freie Landschaft herstellen und gleichzeitig der Erholungsnutzung dienen. Aufgrund der besonderen Struktur der neuen Parklandschaft soll insbesondere im äußeren Bereich auch die Landwirtschaft nach wie vor eine wichtige Rolle spielen. Im Bereich der Parklandschaft Stommeler Busch ist ein regionales Ausgleichsflächenkonzept vorgesehen. Die vorhandenen Landschaftselemente sollen erhalten bleiben. Außerdem soll der vorhandene Landschaftsraum durch charakteristisch bestimmende Strukturelemente wie Grünland, Waldinseln und Baumpflanzungen zu einer Parklandschaft von hoher ökologischer Wertigkeit entwickelt werden. Die geplanten Maßnahmen sind geeignet, einen dauerhaften Schutz des Freiraums in diesem Korridor zu gewährleisten. Eine ähnliche Zielrichtung verfolgt auch die interkommunale integrierte RaumAnalyse (IIRA) bzw. Zukunftsinitiative StadtRegion Köln-Rhein-Erft (Zukini). Auch an diesem Projekt beteiligt sich die Stadt Pulheim mit den Städten Hürth, Frechen und Köln sowie dem Rhein-Erft-Kreis seit 2002. Die Städte Brühl und Wesseling haben sich diesem Projekt 2006 angeschlossen. Aufgrund einer ökologischen und siedlungsgeographischen Grundlagenerhebung, Analyse und Bewertung wurden gebietskörperschaftübergreifend Planung- und Handlungsempfehlungen vorgeschlagen, die in den zuständigen politischen Gremien der beteiligten Städte vorgestellt wurden. Ein wichtiger Aspekt dieser Zusammenarbeit ist der Freiraumschutz, wobei gerade bei dieser Thematik eine interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung ist, da es keinen Sinn macht, Freiräume auf dem einen Stadtgebiet zu schützen und auszuweisen, wenn diese an der Stadtgrenze keine Fortsetzung finden. -2- Einen erheblichen Beitrag zum Freiraumschutz leistet auch der städtische Grünordnungsplan, der 1992 in Erstfassung beschlossen wurde und Anreicherungsmaßnahmen im nicht besiedelten Bereich vorsieht. Dieser Plan unterliegt einer ständigen Überarbeitung und wird regelmäßig mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln schrittweise realisiert. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels hat die Stadt Pulheim Leitziele und strategische Ziele hinsichtlich des Wohnungsmarktes, der Baulandentwicklung und der technischen Infrastruktur beschlossen, die den Inhalten des Appells entsprechen. So wurde z.B. festgelegt, dass umfangreiche Neubaugebiete nur noch in den großen Ortsteilen als Abrundung der Ortsränder entwickelt werden sollen oder in den Ortskernen eine zielgruppenorientierte und behutsame Nachverdichtung mit flexiblem Planungsrecht gefördert wird, das Nahversorgung / Kleingewerbe zulässt. Außerdem sollen in den bestehenden Wohnquartieren sowie in den Ortskernen die städtebaulichen Qualitäten weiterentwickelt werden. Die obigen Ausführungen zeigen, dass die Stadt Pulheim bei der Siedlungsentwicklung seit vielen Jahren die im Appell aufgezeigten Kriterien weitgehend berücksichtigt und dem Freiraumschutz einen hohen Stellenwert einräumt. Insofern fühlt sich die Stadt durch den Appell des Landschaftsbeirates in ihrer bisherigen Planungsstrategie bestätigt. -3-