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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 550/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
152 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 550/2009) Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 550/2009)

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Inhalt der Datei

n Rhein_Erft_Kreis ll l&n!^{ ?- it 5+"- te€,f S\Cl?o,05 bei der unterenLandschaftsbehörde Landschaftsbeirat Freiraums AppellzumSchutzdeslandschaftlichen der Kreiseund kreisfreienStädte Die Beirätebei den unterenLandschaftsbehörden haben die gesetzlicheAufgabe,auf drohende des LandesNordrhein-Westfalen und vor negativenAuswirkungen in der Landschaft hinzuweisen Fehlentwicklungen zum auf die Umweltzu warnen.Sie habendahervielfachauf die Notwendigkeit Freiraums der für die Erholungund für die hingewiesen, Schutzdes landschaftlichen von Nuüung sowiefür den Schutzder Lebensräume land- und forstwirtschaftliche von Bebauung und den Klimaschuü Pflanzen undTieren,den Schutzder Ressourcen freigehaltenwerden muss. Die Beiräte beobachtenmit Besorgnisanhaltende Tendenzennicht nur zlr Zulassungvon umfangreichenUmnuEungs-und sondern vor allem auch zur einzelner Baumaßnahmen, Enrueiterungsformen von ganzenGebieten für denWohnungsbau, Ausweisung landschaftsverbrauchenden Bauund den Straßenbau sowiefür Abgrabungen zum Kiesabbau, den gewerblichen die insbesondereaus überregionalerSicht beweftet oft nicht übezeugend werdenhinsichtlich ihresBedarfsbezüglich sind. DerartigeBauvorhaben begründbar und Prognosender zukünftigenEntwicklungoft der aKuellen Gegebenheiten lt. dargestel unrealistisch hat die Siedlungsfläche seit vielen Nachder amtlichenStatistikder Flächennuüung währendder Freiraum ständigabnahm.Die nach zugenommen, Jahrenkontinuierlich steht in krassemGegensatz zur der Baugebiete wie vor anhaltendeAusdehnung betrug DieEinwohneaahl des LandesNordrhein-Westfalen Bevölkerungsentwicklung. sie wird nachder amtlichenPrognosebis zum EndeAugust2008 L7,96Millionen, und damitum rund 10% sinken.Somitstehtimmer Jahr2050 auf L6,t7 Millionen ein mehr Wohnbaulandfür immer weniger Einwohner zur Verfügung und Missverhältnis,das auch mit der Zunahme von Single-Haushalten nichtbegründbar ist. Komfoftanspruch appellieren an die kreisfreienStädteund kreisangehörigen Die Landschaftsbeiräte gegründeten Gemeinden,im Sinneder von der Landesregierung ,,Allianzfür die Fläche", deren Ziele sich auch in dem in Aufstellung befindlichen müssen,dieseFaktenzur Kenntniszu 2025niederschlagen Landesentwicklungsplan nehmen und ihrer Pflicht zur gemeinnützigen und nachhaltigenNutzungihrer Anderenfalls kannein wirkungsvoller Freiraumschutz nachzukommen. Planungshoheit gesetzlichen Vorgaben nur durch Anderungen oder Verschäfungen von (Landesentwicklungsplan, Landesplanungsgeseü u.a.) erreichtwerden.Der Trend sondernauchaus mussnichtnur aus ökologischen, zum weiterenFlächenverbrauch von Wohnbau-und und Folgekosten ökonomischen Gründen(hohe ErschließungsGewerbegebietendurch die notwendige Ausweitung der Infrastruktur an innerstädtischer Einrichtungen; Stadträndernbei gleichzeitigerNicht-Auslastung Betriebedurch EnEug der landwiftschaftlicher Verlust der Existenzgrundlage Rhein-Erft-Kreis rat bei der unterenLandschaftsbehörde Landschaftsbei notwendigenFläche) unbedingtgestoppt werden. Vor allem ist es nicht mehr mit dass Gemeindenbei allgemeinrückläufigerBevölkerungszahl hinzunehmen, gegeneinander konkurrieren, um für sich Einwohner zusä?lichenWohnbaugebieten Es ist ein nachwie vor ungebrochener Trend, abzuwerben. ausanderenGemeinden im bisherigenFreiraummit Sloganswie dass Gemeindenfür Neubaugebiete Ziel werben,den eigenen ,,Wohnenmitten in der Natur"mit dem ausdrücklichen Bevölkerungsschwundzu stoppen, indem Bauinteressenten aus den angelocKwerden. Nachbargemeinden Dagegengebietet die gegenwäftigeSituation,dass die Planungsträgerauf die von bishernicht bebautenFlächenals Baulandvezichten und Inanspruchnahme Dieallgemeinen Zieleder dasgebührende Gewichtverschaffen. dem FreiraumschuE vor allem die Innenentwicklung Regionalpläne, statt Außenentwicklung und der müssenvon allenPlanungsträgern statt Siedlungsflächenausweitung, Flächentausch insbesonderevon den Gemeindenund Gemeindeverbänden konsequent umgeseütwerden.Hieau musseine Anderungdes Gemeindefinanzierungsgesetzes Anreizeschaffen.Darüberhinausmüssen- nachentsprechenden die notwendigen Vorgabendurch den Landesentwicklungsplandie Regionalpläne aKualisieft Flächenangebote werden, indem bisher ausgewieseneüberdimensioniefte werden. Die Bau- und Planungsbehörden zurückgenommen sowie sämtliche politischenEntscheidungsträger werdenaufgefordeft,keineweiterenVersiegelungen Freiraumist unersetzlich. in der Landschaft zuzulassen; dennder lebensnotwendige ,,Wirhabennur eineErde!" 25.08.2009 Bergheim,