Daten
Kommune
Pulheim
Größe
152 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
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Rhein_Erft_Kreis
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bei der unterenLandschaftsbehörde
Landschaftsbeirat
Freiraums
AppellzumSchutzdeslandschaftlichen
der Kreiseund kreisfreienStädte
Die Beirätebei den unterenLandschaftsbehörden
haben die gesetzlicheAufgabe,auf drohende
des LandesNordrhein-Westfalen
und vor negativenAuswirkungen
in der Landschaft
hinzuweisen
Fehlentwicklungen
zum
auf die Umweltzu warnen.Sie habendahervielfachauf die Notwendigkeit
Freiraums
der für die Erholungund für die
hingewiesen,
Schutzdes landschaftlichen
von
Nuüung sowiefür den Schutzder Lebensräume
land- und forstwirtschaftliche
von Bebauung
und den Klimaschuü
Pflanzen
undTieren,den Schutzder Ressourcen
freigehaltenwerden muss. Die Beiräte beobachtenmit Besorgnisanhaltende
Tendenzennicht nur zlr Zulassungvon umfangreichenUmnuEungs-und
sondern vor allem auch zur
einzelner Baumaßnahmen,
Enrueiterungsformen
von ganzenGebieten
für denWohnungsbau,
Ausweisung
landschaftsverbrauchenden
Bauund den Straßenbau
sowiefür Abgrabungen
zum Kiesabbau,
den gewerblichen
die insbesondereaus überregionalerSicht beweftet oft nicht übezeugend
werdenhinsichtlich
ihresBedarfsbezüglich
sind. DerartigeBauvorhaben
begründbar
und Prognosender zukünftigenEntwicklungoft
der aKuellen Gegebenheiten
lt.
dargestel
unrealistisch
hat die Siedlungsfläche
seit vielen
Nachder amtlichenStatistikder Flächennuüung
währendder Freiraum
ständigabnahm.Die nach
zugenommen,
Jahrenkontinuierlich
steht in krassemGegensatz
zur
der Baugebiete
wie vor anhaltendeAusdehnung
betrug
DieEinwohneaahl
des LandesNordrhein-Westfalen
Bevölkerungsentwicklung.
sie wird nachder amtlichenPrognosebis zum
EndeAugust2008 L7,96Millionen,
und damitum rund 10% sinken.Somitstehtimmer
Jahr2050 auf L6,t7 Millionen
ein
mehr Wohnbaulandfür immer weniger Einwohner zur Verfügung
und
Missverhältnis,das auch mit der Zunahme von Single-Haushalten
nichtbegründbar
ist.
Komfoftanspruch
appellieren
an die kreisfreienStädteund kreisangehörigen
Die Landschaftsbeiräte
gegründeten
Gemeinden,im Sinneder von der Landesregierung
,,Allianzfür die
Fläche", deren Ziele sich auch in dem in Aufstellung befindlichen
müssen,dieseFaktenzur Kenntniszu
2025niederschlagen
Landesentwicklungsplan
nehmen und ihrer Pflicht zur gemeinnützigen
und nachhaltigenNutzungihrer
Anderenfalls
kannein wirkungsvoller
Freiraumschutz
nachzukommen.
Planungshoheit
gesetzlichen
Vorgaben
nur durch Anderungen oder Verschäfungen von
(Landesentwicklungsplan,
Landesplanungsgeseü
u.a.) erreichtwerden.Der Trend
sondernauchaus
mussnichtnur aus ökologischen,
zum weiterenFlächenverbrauch
von Wohnbau-und
und Folgekosten
ökonomischen
Gründen(hohe ErschließungsGewerbegebietendurch die notwendige Ausweitung der Infrastruktur an
innerstädtischer
Einrichtungen;
Stadträndernbei gleichzeitigerNicht-Auslastung
Betriebedurch EnEug der
landwiftschaftlicher
Verlust der Existenzgrundlage
Rhein-Erft-Kreis
rat bei der unterenLandschaftsbehörde
Landschaftsbei
notwendigenFläche) unbedingtgestoppt werden. Vor allem ist es nicht mehr
mit
dass Gemeindenbei allgemeinrückläufigerBevölkerungszahl
hinzunehmen,
gegeneinander
konkurrieren,
um für sich Einwohner
zusä?lichenWohnbaugebieten
Es ist ein nachwie vor ungebrochener
Trend,
abzuwerben.
ausanderenGemeinden
im bisherigenFreiraummit Sloganswie
dass Gemeindenfür Neubaugebiete
Ziel werben,den eigenen
,,Wohnenmitten in der Natur"mit dem ausdrücklichen
Bevölkerungsschwundzu stoppen, indem Bauinteressenten aus den
angelocKwerden.
Nachbargemeinden
Dagegengebietet die gegenwäftigeSituation,dass die Planungsträgerauf die
von bishernicht bebautenFlächenals Baulandvezichten und
Inanspruchnahme
Dieallgemeinen
Zieleder
dasgebührende
Gewichtverschaffen.
dem FreiraumschuE
vor allem die Innenentwicklung
Regionalpläne,
statt Außenentwicklung
und der
müssenvon allenPlanungsträgern
statt Siedlungsflächenausweitung,
Flächentausch
insbesonderevon den Gemeindenund Gemeindeverbänden konsequent
umgeseütwerden.Hieau musseine Anderungdes Gemeindefinanzierungsgesetzes
Anreizeschaffen.Darüberhinausmüssen- nachentsprechenden
die notwendigen
Vorgabendurch den Landesentwicklungsplandie Regionalpläne
aKualisieft
Flächenangebote
werden, indem bisher ausgewieseneüberdimensioniefte
werden. Die Bau- und Planungsbehörden
zurückgenommen
sowie sämtliche
politischenEntscheidungsträger
werdenaufgefordeft,keineweiterenVersiegelungen
Freiraumist unersetzlich.
in der Landschaft
zuzulassen;
dennder lebensnotwendige
,,Wirhabennur eineErde!"
25.08.2009
Bergheim,