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Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers) Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 (Amt/Aktenzeichen) Termin 02.12.2009 ö. S. X Frau Walden (Verfasser/in) 547/2009 nö. S. TOP 16.11.2009 (Datum) BETREFF: Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss bestellt Frau Svenja Walden, Planungsabteilung und Frau Monika Biehl, Koordinierungsstelle Umweltschutz, zu Schriftführerinnen für den Umwelt- und Planungsausschuss, die sich jeweils gegenseitig vertreten. -1- ERLÄUTERUNGEN: Gemäß § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), sind über die in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse Niederschriften aufzunehmen, die von der Ausschussvorsitzenden / vom Ausschussvorsitzenden und einer/einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin/Schriftführer zu unterzeichnen sind. Aufgabe des Umwelt- und Planungsausschusses ist es, eine Schriftführerin / einen Schriftführer zu bestimmen, die / der zur Mitunterzeichnung der Niederschrift ermächtigt wird. Es bleibt dem Ausschuss überlassen, ob er ein Ausschussmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin / einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin / zum Schriftführer bestellt. Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt- und Planungsausschuss wie vorgeschlagen zu beschließen. -2-