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Beschlussvorlage (117.FNP_Begründung - Anlage zur Beschlussvorlage 538/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
443 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55

Inhalt der Datei

Kreisstadt Bergheim 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung ENTWURF Verfasser: VDH Projektmanagement GmbH Maastrichter Straße 8 41812 Erkelenz Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Brigitte Christ Erkelenz, den 01. September 2009 1 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung INHALT 1 AUSGANGSSITUATION – PLANUNGSZIEL ................................................. 1 2 LAGE DES PLANGEBIETES UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH .......... 2 3 PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN ......................................................... 2 4 PLANINHALT.............................................................................................. 5 4.1 Flächendarstellung ........................................................................................................ 5 5 ERSCHLIEßUNG ( VERKEHR, VER- UND ENTSORGUNG) ............................ 5 5.1 Verkehr ........................................................................................................................ 5 5.2 Technische Infrastruktur ................................................................................................ 5 6 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT/LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER PLANUNGSBEITRAG .................................................................................. 5 7 UMWELTBERICHT ...................................................................................... 6 7.1 Einleitung ..................................................................................................................... 6 7.1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des FNPs .................................................... 6 7.1.2 Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen ........................... 6 7.2 Beeinträchtigungen der Auswirkungen auf die Schutzgüter .............................................. 7 7.2.1 Schutzgut Boden ................................................................................................ 7 7.2.2 Schutzgut Wasser ............................................................................................... 7 7.2.3 Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 8 7.2.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen .............................................................................. 8 7.2.5 Schutzgut Landschaftsbild ................................................................................... 8 7.2.6 Schutzgut Mensch .............................................................................................. 8 7.2.7 Kultur- und Sachgüter ......................................................................................... 8 7.3 Maßnahmen zur Verminderung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen .... 8 7.4 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ............................................................... 9 7.5 Entwicklungsprognosen ................................................................................................. 9 7.5.1 Prognose bei Durchführung der Planung (erhebliche Umweltauswirkungen der Planung) ....................................................................................................................... 9 7.5.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .................................. 9 7.6 Zusätzliche Angaben ...................................................................................................... 9 7.6.1 Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 9 7.6.2 Angaben zu geplanten Überwachungsmaßnahmen ............................................... 9 7.6.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ........................................................ 10 1 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung 1 AUSGANGSSITUATION – PLANUNGSZIEL Die Kreisstadt Bergheim liegt ca. 20 km Luftlinie vom Ballungszentrum Köln entfernt und umfasst ein Gebiet von ca. 96 qkm. Innerhalb des Stadtgebietes, zu welchem insgesamt 15 Stadtteile zählen, leben ca. 62.250 Einwohner. Bergheim ist Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises und ist zweitgrößte Stadt des Kreises. Die Kreisstadt verfügt über ein vielfältiges Angebot an schulischen, sportlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen und bietet daher ein attraktives Umfeld. Das Ziel der Kreisstadt Bergheim ist langfristig, die Einwohnerzahl auf dem heutigen Stand zu halten. Dies erfordert neue Wohnbereiche, die in den einzelnen Ortschaften entwickelt werden sollen. Plangebiet Abb. 1: Übersicht des Stadtgebietes von Bergheim Quelle: www.tim-online.nrw.de Der Ortsteil Glessen mit ca. 5.300 Einwohnern bildet den östlichsten Stadtteil des Stadtgebietes von Bergheim. Durch die Landesstraßen 91 und 213 ist Glessen an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Das Bundesautobahnnetz ist in ca. 10-15 Autominuten (A4, A1) zu erreichen. Eine der Buslinien im Ort verbindet Glessen mit Königsdorf, wo sich eine S-Bahnstation nach Köln befindet. Diese günstige Lage mit der Nähe zum Ballungsraum Köln und des dennoch ländlichen Charakters, sowie das Angebot an wichtigen Geschäften und Einrichtungen machen Glessen zu einem attraktiven Wohnstandort. Die Nachfrage nach Wohnbauland ist daher konstant vorhanden. Im aktuellen Flächennutzungsplan wurde dem Ziel der Kreisstadt Bergheim im Rahmen von Darstellungen neuer Wohnbauflächen Rechnung getragen. Der als Wohnbaufläche dargestellte Bereich Ecke Dansweiler-/ Brauweiler Straße soll mit Hilfe einer Flächennutzungsplanänderung als Sondergebiet dargestellt werden. Die wachsende Bevölkerungszahl in Glessen erfordert die weitere Ausstattung mit Einzelhandelseinrichtungen, um den Lebensmittelbedarf der Bevölkerung zu decken. Eine Verträglichkeitsuntersuchung1 der Universität Bonn aus dem Jahre 2007 weist die Verträglichkeit von Einzelhandelsnutzungen nach. Im in Aufstellung befindlichen gesamtstädti- 1 Dr. Waldhausen-Apfelbaum, J. (2007): „Untersuchung der Ansiedlung eines Fachmarktzentrums in Bergheim-Glessen im Hinblick auf Auswirkungen und die Standortauswahl“, Universität Bonn, Geographisches Institut 2 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung schen Einzelhandelskonzept Bergheim2 wird zur Sicherstellung eines ausreichenden und zukunftssichernden Nahversorgungsangebotes in Glessen ein Nahversorgungsstandort notwendig. Nach Abstimmung mit der Kreisstadt und der Bezirksregierung wird der hier geplante Standort aufgrund seiner städtebaulich integrierten Lage favorisiert. Zudem traten Investoren an die Kreisstadt heran an diesem Standort Einzelhandelseinrichtungen zu verwirklichen. Insofern besteht hier ein Planungsbedarf gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Ziel der städtebaulichen Planung ist es, ein ausreichendes Angebot an Einzelhandelseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Das Plangebiet wird anstatt als Wohnbaufläche als Sondergebiet in der 117. Flächennutzungsplanänderung dargestellt. 2 LAGE DES PLANGEBIETES UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Das Plangebiet befindet sich südöstlich des Stadtteils von Glessen am Kreuzungsbereich der L 91 und L 213. Nordöstlich des Plangebietes verläuft die L 213 (Brauweilerstraße) mit einem nördlich hiervon liegendem Wohn- und Mischgebiet. Nordöstlich befindet sich ein Gewerbegebiet. Im Osten und Süden grenzt landwirtschaftliche Fläche an das Plangebiet. Im Westen verläuft die L 91 (Dansweilerstraße) mit angrenzender Wohnbebauung. Die verfahrensgegenständliche Fläche wird derzeit fast vollständig landwirtschaftlich genutzt und ist folglich überwiegend unbebaut. Im Plangebiet befinden sich zwei Wohnhäuser. Abb. 2: Lage des Plangebietes Quelle: www.tim-online.nrw.de 3 Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flächen der Gemarkung Hüchelhoven, Flur 24, Flurstücke 52 und 442-451. Die Fläche des geplanten Änderungsbereiches beträgt ca. 1,1 ha. PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN Landesentwicklungsprogramm (LEPro) Die bisherige landesplanerische Kernvorschrift für großflächigen Einzelhandel aus § 24 Abs. 3 LEPro wurde ab dem 5. Juli 2007 durch § 24 a LEPro ersetzt. Dieses Ziel der Raumordnung ist bei der Planung und Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben zu beachten. Demnach dürfen Sonder2 Dr. Haensch, W. (2009): „Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept Bergheim“, CIMA, Köln, S. 47-50 3 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung gebiete für großflächigen Einzelhandel im Sinne des § 11 Abs. 3 BauGB, wie dies bei dieser Planung zutrifft, nur in zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) geplant werden. Im in Aufstellung befindlichen gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept für die Kreisstadt Bergheim wurde für den Stadtteil Glessen ein bipolarer ZVB ermittelt, d.h. das zwei solitäre ZVB in Glessen bestehen bzw. entwickelt werden sollen. Das geplante Sondergebiet befindet sich in einem der ZVB. Desweiteren wurde Glessen als Nahversorgungszentrum eingestuft. Die Planung entspricht folglich § 24 a LEPro. Regionalplan Plangebiet Abb. 3: Ausschnitt des Regionalplanes Im gültigen Regionalplan3 ist das Plangebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. In diesem Bereich „sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind“4. Zudem ist als Ziel 1 aufgeführt, dass Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO nur in ASB geplant werden dürfen. Die L 213 (Dansweiler Straße) ist als überörtliche Straße dargestellt. Nicht unmittelbar am Plangebiet befindet sich im Süden „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“. Die Planung entspricht somit den Vorgaben der Regionalplanung. Quelle: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/gremien/ regionalplaung/teilabschnitt_aachen/ index.html 3 Bezirksregierung Köln (2003): Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen (Stand: 01/08), Köln 4 Bezirksregierung Köln (2006). Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/ Rhein-Sieg, 2. Auflage, Köln, S. 13 4 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist das gesamte Gebiet als Wohnbaufläche dargestellt und soll im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung als Sondergebiet dargestellt werden. Plangebiet Abb. 4: Ausschnitt aus dem FNP Quelle: Stadt Bergheim Schutzgebiete Das Plangebiet liegt, wie ein Großteil des gesamten Gebietes von Bergheim, im Naturpark Rheinland. Südwestlich von Glessen befindet sich das Naturschutzgebiet „Quellgebiet Glessener Bach“. Im Süden von Glessen befindet sich Naturschutz- und FFH-Schutzgebiet „Königsdorfer Forst“. Schutzgebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind jedoch durch die Planung nicht betroffen. Andere fachrechtliche Schutzgebiete sind im Plangebiet ebenfalls nicht vorhanden. 5 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung 4 PLANINHALT 4.1 Flächendarstellung Entsprechend des Zieles der Planung wird ein Bereich südöstlich des Kreisverkehres L 213/ L 91 als „Sondergebiet (SO)“ mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel/ Nahversorgung“ dargestellt. 5 ERSCHLIEßUNG ( VERKEHR, VER- UND ENTSORGUNG) 5.1 Verkehr Örtliche Hauptverkehrsflächen werden im Plangebiet nicht ausgewiesen. Die Anbindung an das überörtliche Straßensystem erfolgt durch den Anschluss an die Dansweiler Straße (L 91) und die Brauweiler Straße (L 213). Auf Bebauungsplanebene werden die neuen Anschlüsse und das steigende Verkehrsaufkommen gutachterlich untersucht. 5.2 Technische Infrastruktur Bezüglich der technischen Ver- und Entsorgung kann das Plangebiet an die bestehenden Netze im Ortsteil Glessen angeschlossen werden. Probleme sind hier nicht zu befürchten. Bezüglich der Abwasserableitung ist § 51a LWG NW zu beachten. Die Möglichkeit einer Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers wird auf Bebauungsplanebene nachgewiesen. Explizite Darstellungen von Versorgungsanlagen sind im Plangebiet auf dieser Planungsebene nicht vorgesehen. 6 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT/LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER PLANUNGSBEITRAG Im Verlaufe des weiteren Bauleiplanverfahrens wird untersucht werden, in wie weit Umweltbelange tangiert sind. Es wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt, in dem der Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt wird und Vorschläge für geeignete Ausgleichsmaßnahmen gemacht werden. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt werden. Die Umweltprüfung wird in einem Umweltbericht dokumentiert, der Teil der Begründung wird. Der Untersuchungsumfang und die Detailschärfe werden unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der zuständigen Behörden nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB weiter konkretisiert werden. 6 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung 7 UMWELTBERICHT 7.1 Einleitung Die Aufstellung von Bauleitplänen erfordert gemäß § 2a Abs. 1 BauGB die Aufnahme eines Umweltberichtes in die Begründung. Die inhaltlichen Anforderungen des Umweltberichts ergeben sich aus § 2a Abs. 1-3 BauGB. 7.1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des FNPs Die Kreisstadt Bergheim liegt ca. 20 km Luftlinie vom Ballungszentrum Köln entfernt und umfasst ein Gebiet von ca. 96 qkm. Innerhalb des Stadtgebietes, zu welchem insgesamt 15 Stadtteile zählen, leben ca. 62.250 Einwohner. Das Ziel der Kreisstadt Bergheim ist langfristig, die Einwohnerzahl auf dem heutigen Stand zu halten und dies erfordert neue Wohnbereiche, die in den einzelnen Ortschaften entwickelt werden sollen. Der Ortsteil Glessen mit ca. 5.300 Einwohnern bildet den östlichsten Stadtteil des Stadtgebietes von Bergheim. Die günstige Lage mit der Nähe zum Ballungsraum Köln und des dennoch ländlichen Charakters, sowie das Angebot an wichtigen Geschäften und Einrichtungen machen Glessen zu einem attraktiven Wohnstandort. Die Nachfrage nach Wohnbauland ist daher konstant vorhanden. Im aktuellen Flächennutzungsplan wurde dem Ziel der Kreisstadt Bergheim im Rahmen von Darstellungen neuer Wohnbauflächen Rechnung getragen. Der als Wohnbaufläche dargestellte Bereich Ecke Dansweiler-/ Brauweiler Straße soll mit Hilfe einer Flächennutzungsplanänderung als Sondergebiet dargestellt werden. Die wachsende Bevölkerungszahl in Glessen erfordert die weitere Ausstattung mit Einzelhandelseinrichtungen, um den Lebensmittelbedarf der Bevölkerung zu decken. Ziel der städtebaulichen Planung ist es, ein ausreichendes Angebot an Einzelhandelseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Das Plangebiet wird anstatt als Wohnbaufläche als Sondergebiet in der 117. Flächennutzungsplanänderung dargestellt. 7.1.2 Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Landesentwicklungsprogramm (LEPro) Die bisherige landesplanerische Kernvorschrift für großflächigen Einzelhandel aus § 24 Abs. 3 LEPro wurde ab dem 5. Juli 2007 durch § 24 a LEPro ersetzt. Dieses Ziel der Raumordnung ist bei der Planung und Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben zu beachten. Demnach dürfen Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel im Sinne des § 11 Abs. 3 BauGB, wie dies bei dieser Planung zutrifft, nur in zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) geplant werden. Im in Aufstellung befindlichen gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept für die Kreisstadt Bergheim wurde für den Stadtteil Glessen ein bipolarer ZVB ermittelt, d.h. das zwei solitäre ZVB in Glessen bestehen bzw. entwickelt werden sollen. Das geplante Sondergebiet befindet sich in einem der ZVB. Desweiteren wurde Glessen als Nahversorgungszentrum eingestuft. Die Planung entspricht folglich § 24 a LEPro. Regionalplan Im gültigen Regionalplan5 ist das Plangebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. In diesem Bereich „sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Ver- 5 Bezirksregierung Köln (2003): Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen (Stand: 01/08), Köln 7 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung kehrsaufwand untereinander erreichbar sind“6. Zudem ist als Ziel 1 aufgeführt, dass Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO nur in ASB geplant werden dürfen. Die L 213 (Dansweiler Straße) ist als überörtliche Straße dargestellt. Nicht unmittelbar am Plangebiet befindet sich im Süden „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“. Die Planung entspricht somit den Vorgaben der Regionalplanung. Schutzgebiete Das Plangebiet liegt, wie ein Großteil des gesamten Gebietes von Bergheim, im Naturpark Rheinland. Südwestlich von Glessen befindet sich das Naturschutzgebiet „Quellgebiet Glessener Bach“. Im Süden von Glessen befindet sich Naturschutz- und FFH-Schutzgebiet „Königsdorfer Forst“. Schutzgebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind jedoch durch die Planung nicht betroffen. Andere fachrechtliche Schutzgebiete sind im Plangebiet ebenfalls nicht vorhanden. 7.2 Beeinträchtigungen der Auswirkungen auf die Schutzgüter 7.2.1 Schutzgut Boden Die geplante Darstellung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Plangebietes führt zu einer höheren Versiegelung der bislang als Wohnbaufläche dargestellten Fläche. Durch den höheren Versiegelungsgrad kommt es zu einem verstärkten Funktionsverlust des Bodens, insbesondere sind hier Lebensraum-, Regulations- und allgemeine Produktionsfunktionen zu nennen. Eingriffe in das natürliche Relief des Plangebietes, d.h. Aufschüttungen und Abgrabungen, werden bei der Sonderbaufläche voraussichtlich nicht erforderlich sein. Hinweise auf Altlasten innerhalb des Plangebietes sind nicht bekannt. 7.2.2 Schutzgut Wasser Eine Überbauung und Versiegelung in höherem Maße des bislang als Wohnbaufläche dargestellten Plangebietes führt zu einer weiteren Reduzierung der Versickerungsfähigkeit des Bodens. Mögliche Folgen sind neben einer Minimierung der Grundwasserneubildungsrate, eine zusätzliche Beeinträchtigung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Bei der Entwässerung ist § 51a LWG zu beachten, indem das anfallende Oberflächenwasser innerhalb des Plangebietes so weit wie möglich flächig versickert oder ortsnah in einen Vorfluter eingeleitet wird. Eine detaillierte Prüfung der Versickerungsmöglichkeiten erfolgt auf Bebauungsplanebene. Zur Verbesserung bzw. zur Sicherung der vorhandenen Wasserqualität im Plangebiet selbst und in der näheren Umgebung sind vor allem die Schadstoffeinträge von den Verkehrsflächen durch Vorreinigung zu neutralisieren, um Grund- und Oberflächenwasserverunreinigungen zu vermeiden. Dennoch kann es aufgrund der Umsetzung des geplanten Bauvorhabens zu einer Störung des Wasserhaushaltes durch die Beeinträchtigung der Grundwasserströmungsverhältnisse und eine Verschmutzung des Grundwassers durch Schadstoffe kommen. Bei der Beurteilung des Eingriffs in den Wasserhaushalt, der durch die höhere Versiegelung und Überbauung hervorgerufen wird, ist allerdings auch zu beachten, dass die zusätzliche Versiegelung im Vergleich zu vorher nicht erheblich ist. 6 Bezirksregierung Köln (2006). Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/ Rhein-Sieg, 2. Auflage, Köln, S. 13 8 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung 7.2.3 Schutzgut Klima und Luft Der höhere Bebauungsgrad führt zu einer stärkeren Veränderung des lokalen Temperatur- und Feuchtehaushaltes im Plangebiet. Strahlungseffekte werden verändert und die verstärkte Wärmerückhaltung führt zu einer lokalen Erhöhung der Lufttemperatur in Verbindung mit einer Senkung der Luftfeuchtigkeit. Diesen beschriebenen negativen Auswirkungen wirken der Umsetzung geplanter Begrünungsmaßnahmen und die Anlage von bioklimatisch bedeutsamen Grünstrukturen auf Bebauungsplanebene entgegen. 7.2.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen Die Flächennutzungsplanänderung führt zu keinen zusätzlichen Beeinträchtigungen der Lebensräume von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten. Es erfolgt zwar ein Verlust an privaten Gartenflächen, die durch die Darstellung als Wohnbaufläche entstanden wären, jedoch bieten diese meist keinen adäquaten Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Es erfolgt somit ein unerheblicher Verlust von Teillebensräumen, die sich, ebenso wie Störungen durch Lärm und Licht aus den geplanten Gebieten, auf die Verhaltens- und Bewegungsmuster von Tieren auswirken können. Das Plangebiet ist aufgrund der Nutzung durch den Menschen aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes ohnehin schon als geringwertig einzustufen. 7.2.5 Schutzgut Landschaftsbild Aufgrund der vorhandenen Vorbelastung und der Lage des Plangebietes in der Nähe von bestehenden Gewerbebetrieben ist mit keiner nennenswerten Beeinträchtigung des vorhandenen Landschaftsbildes und des Naherholungspotenzials zu rechnen. Da das Plangebiet unmittelbar an Wohnbebauung grenzt, ist das Zusammentreffen beider Gebiete durch Eingrünungsmaßnahmen auf Ebene der Bebauungsplanung zu lindern. 7.2.6 Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird durch die nördlich anschließende Landesstraße L 213 und die westlich angrenzende L 91 belastet. Erkenntnisse hinsichtlich Gesundheitsgefahren durch Kfz-bedingte Schadstoffe liegen nicht vor. Das Plangebiet ist folglich einer Vorbelastung durch Verkehrsimmissionen unterlegen. Eine Ausweisung als Sonderbaufläche wirkt hier positiv, da die Immissionen der Straßenverkehrsflächen von der angrenzenden Wohnbebauung abgeschirmt werden können. Zudem entstehen neue Einkaufsmöglichkeiten für die Bevölkerung auf einem integrierten Standort. 7.2.7 Kultur- und Sachgüter Für die Fläche liegen keine konkreten Hinweise auf Bodendenkmäler vor. 7.3 Maßnahmen zur Verminderung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen In der planerischen Abwägung sind die Belange von Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Dies beinhaltet ebenfalls die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB. Aufgrund der derzeitigen Darstellung als Wohnbaufläche ist eine anthropogene Nutzung bereits vorgesehen, so dass die Flächennutzungsplanänderung zu geringen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter führt. Die erhöhte Versiegelung ist als nicht erheblich anzusehen. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind auf Bebauungsplanebene näher zu erläutern. 9 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung 7.4 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Zwischen allen Schutzgütern bestehen vielfältige Wechselbeziehungen als Wirkungszusammenhänge oder –abhängigkeiten. Wird ein Schutzgut direkt beeinflusst, wirkt sich das meist indirekt auch auf andere Schutzgüter aus. Um nur einige Beispiele zu nennen, verändert die Beseitigung von Vegetation das Kleinklima und vernichtet Lebensraum für Tiere, Eingriffe in den Boden vermindern dessen Schutzfunktion für den Wasserhaushalt, ein veränderter Wasserhaushalt wirkt sich u.U. auf die Vegetationszusammensetzung aus usw.. Diese Wechselbeziehungen sind nicht nur bei der Betrachtung von Eingriffen in den Naturhaushalt wichtig, sondern müssen auch bei der Wahl geeigneter Ausgleichsmaßnahmen beachtet werden. Von den allgemeinen ökosystemaren Zusammenhängen abgesehen, bestehen keine besonderen Wechselbeziehungen im Plangebiet. 7.5 Entwicklungsprognosen 7.5.1 Prognose bei Durchführung der Planung (erhebliche Umweltauswirkungen der Planung) Die Durchführung der vorgesehenen Planung führt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen für die einzelnen Schutzgüter. Der mögliche höhere Versiegelungsgrad der Sonderbaufläche im Gegensatz zu der Wohnbaufläche hat geringfügige Auswirkungen. Die Schaffung von Einzelhandelseinrichtungen birgt positive Effekte für die ansässige Bevölkerung in sich, die in der Nähe ihres Wohnstandortes Versorgungsmöglichkeiten vorfinden. Die Darstellung an diesem Standort, der bereits Vorbelastungen durch die Nähe zu Verkehrsfläche und Bebauung zu verzeichnen hat, verschont andere ggf. naturnahe Bereiche im Ortsteil von Glessen. 7.5.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Plangebiet als Wohngebiet entwickelt werden. Die ökologische Funktion von Boden sowie Pflanzen und Tiere würde nicht zusätzlich beeinträchtigt werden. Die Entwicklung des Sondergebietes würde sich auf andere, u.U. weniger geeignete Flächen ausdehnen bzw. auf die reine Bestandssicherung beschränkt bleiben, was eine nachhaltige Verschlechterung der Wirtschaftstruktur zur Folge hätte. 7.6 Zusätzliche Angaben 7.6.1 Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben haben sich bisher nicht ergeben. Gleichwohl beruhen verschiedene Angaben auf allgemeinen Annahmen oder großräumigen Daten (z.B. faunistische Daten, Klimaangaben) und beinhalten eine gewisse Streuungsbreite. Zur Ermittlung und Beurteilung der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung in der vorliegenden Form bilden die zusammengestellten Angaben jedoch eine hinreichende Grundlage. 7.6.2 Angaben zu geplanten Überwachungsmaßnahmen Die Maßnahmen zur Begrenzung der Versiegelung bzw. Bebauung werden durch die Kreisstadt Bergheim im Rahmen der Beteiligung an bauordnungsrechtlichen oder sonstigen Verfahren überwacht und durchgesetzt. 10 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Dansweiler Straße“ Begründung 7.6.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist derzeit als Wohnbaufläche dargestellt und soll im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung als Sonderbaufläche dargestellt werden. Durch die vorgesehene Nutzung des Plangebietes bestehen geringe zusätzliche Auswirkungen auf die Schutzgüter. Die Entstehung von Einzelhandelseinrichtungen führt zu positiven Effekten für die ansässige Bevölkerung. Aufgrund der höheren Versiegelung erfolgen zusätzliche Beeinträchtigungen insbesondere auf die Schutzgüter Boden und Tiere und Pflanzen. Relevant ist dabei die erhöhte Abgrabung, Verdichtung und Versiegelung des Oberbodens. Zudem beinhalten private Gartenflächen, wenn auch sehr eingeschränkt, mehr Lebensraumpotentiale für Tiere und Pflanzen als ein Sondergebiet für Einzelhandel. Die Planung verursacht aufgrund des bereits als Wohnbaufläche dargestellten Standortes keine erheblichen Umweltauswirkungen. Für die Auswirkungen sind Minderungs- und externe Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die auf Bebauungsplanebene benannt werden.