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Beschlussvorlage (Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße 93 (L 93n) Ortsumgehung Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf auf dem Gebiet der Städte Pulheim und Bergheim Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim im Anhörungsverfahren nach § 39 StrWG NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Beschlussvorlage (Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße 93 (L 93n) Ortsumgehung Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf auf dem Gebiet der Städte Pulheim und Bergheim
Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim im Anhörungsverfahren nach § 39 StrWG NRW) Beschlussvorlage (Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße 93 (L 93n) Ortsumgehung Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf auf dem Gebiet der Städte Pulheim und Bergheim
Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim im Anhörungsverfahren nach § 39 StrWG NRW)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 - ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 02.12.2009 ö. S. X Herr Ritter (Verfasser/in) 537/2009 nö. S. TOP 10.11.2009 (Datum) BETREFF: Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße 93 (L 93n) Ortsumgehung Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf auf dem Gebiet der Städte Pulheim und Bergheim Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim im Anhörungsverfahren nach § 39 StrWG NRW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Planung und Umwelt stimmt der am 05.10.2009 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses abgegebenen Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Anhörungsverfahren nach § 39 StrWG NRW für den Neubau der Landesstraße 93 (L 93n) Ortsumgehung Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf auf dem Gebiet der Städte Pulheim und Bergheim zu. Die Stellungnahme ist als Anhang beigefügt. ERLÄUTERUNGEN: -1- Die Planung entspricht der im Umwelt- und Planungsausschuss am 29.08.2007 vorgestellten Lösung, zu der bereits ein zustimmender Beschluss gefasst wurde (Vorlage Nr. 1286). Die Zustimmung erfolgte, um die Baurechtschaffung für die Ortsumgehung Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf nicht zu verzögern oder sogar gänzlich zu verhindern. Die Planunterlagen sind auszugsweise im Ratsinformationssystem SD-Net abrufbar, die Planunterlagen können darüber hinaus in der Planungsabteilung (Zimmer 211) eingesehen werde, um Voranmeldung unter 808-257 (Frau Walden) wird gebeten. -2-