Daten
Kommune
Pulheim
Größe
3,5 MB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bau der L 93n
OU Pulheim/Stommeln
– Bergheim/Büsdorf
Büro für Ökologie und Landschaftsplanung
Hartmut Fehr, Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11
52223 Stolberg
Tel.: 02402-1274995
Fax: 02402-1274996
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Stand 05.05.2009
Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
1. Anlass der Planung und Durchführung ........................................................................1
2. Räumliche Lage der geplanten L 93n..........................................................................1
3. Planvorgaben ..............................................................................................................2
3.1 Vorgaben durch den Regionalplan ........................................................................2
3.2 Vorgaben durch die Landschaftsplanung...............................................................2
4. Darstellung des jetzigen Zustandes (Bestand) ............................................................3
4.1 Naturhaushalt ........................................................................................................3
4.1.1 Lebensraumfunktion .......................................................................................3
4.1.1.1 Potenzielle natürliche Vegetation.................................................................3
4.1.1.2 Biotoptypen..................................................................................................4
4.1.1.3 Faunistische Funktionsräume ....................................................................11
4.1.2 Abiotische Standortfaktoren..............................................................................14
4.2 Landschaftsbild und naturbezogene Erholung .....................................................17
4.2.1 Landschaftsbild.............................................................................................17
4.2.2 Naturbezogene Erholung ..............................................................................20
5. Bestandsbewertung...................................................................................................21
5.1 Naturhaushalt ......................................................................................................21
5.1.1 Lebensraumfunktion .....................................................................................21
5.1.2 Abiotische Faktoren ......................................................................................23
5.2 Landschaftsbild und naturbezogene Erholung .....................................................24
5.2.1 Landschaftsbild.............................................................................................24
5.2.2 Naturbezogene Erholung ..............................................................................25
6. Ermittlung und Bewertung des Eingriffs.....................................................................26
6.1 Eingriffsbeschreibung und Konfliktanalyse ..........................................................26
6.2 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen .....................................27
6.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen ....................................................................28
6.4 Eingriffsbewertung...............................................................................................29
6.4.1 Direkte Projektwirkungen ..............................................................................29
6.4.2 Indirekte Projektwirkungen............................................................................31
6.5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs ................................................................32
7. Kompensation des Eingriffs.......................................................................................40
7.1 Schutzmaßnahmen .............................................................................................40
7.2 Gestaltungsmaßnahmen .....................................................................................41
7.3 Ausgleichsmaßnahmen .......................................................................................43
7.4 Artenschutzmaßnahmen......................................................................................48
7.5 Pflanzlisten ..........................................................................................................50
8. Kostenschätzung.......................................................................................................51
9. Zusammenfassung....................................................................................................54
10. Literatur...................................................................................................................55
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Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n
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1. Anlass der Planung und Durchführung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel mit Sitz in Euskirchen – plant den Bau der L 93n im Rhein-Erft-Kreis auf dem Gebiet der Städte Bergheim und Pulheim. Diese soll eine Verbindung der B 477 im Westen zwischen Rheidt
und Niederaußem mit der B 59 im Osten bei Stommeln herstellen. Ziel ist es, die Ortschaften Stommeln, Ingendorf, Büsdorf und Niederaußem verkehrlich zu entlasten.
Der Bau der Straße stellt einen Eingriff dar, der mit Hilfe von Kompensationsmaßnahmen, die in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt werden, auszugleichen ist. Das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung wurde im Februar 2007 mit der
Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) beauftragt.
Auf der Grundlage von Kartierungen der Biotoptypen und der Tierwelt wurde der vorliegende LBP gemäß Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) berarbeitet. Die Durchführung des Verfahrens verläuft in mehreren Teilschritten. Im ersten Schritt erfolgt nach der Geländearbeit eine zeichnerische
und tabellarische Darstellung des jetzigen Zustandes unter Zuhilfenahme weiterer Daten
wie Kartenmaterial, Fachpläne und Gutachten. Dabei werden sowohl die biotischen und
abiotischen Faktoren des Naturhaushalts als auch das Landschaftsbild bzw. die Erholungsfunktion betrachtet. Anschließend werden die jeweiligen Bestände bewertet. In
weiteren Schritten erfolgt eine Ermittlung und Bewertung der direkten und indirekten
Projektwirkungen. Zusammenfassend wird der Umfang der notwendigen Kompensationsmaßnahmen ermittelt. Abschließend werden konkrete Kompensationsmaßnahmen in
einem geeigneten Konzept festgelegt.
Die Biotoptypenkartierung und die Feldvogelkartierung wurden im Zeitraum von April Juli 2007 durchgeführt. Berücksichtigt wurden zudem die Ergebnisse der faunistischen
Felduntersuchung (Wild, Vögel, Fledermäuse), die in der Zeit von Juni bis November
2005 stattfand (Büro für Ökologie und Landschaftsplanung 2005).
2. Räumliche Lage der geplanten L 93n
Das Untersuchungsgebiet liegt im Rhein-Erft-Kreis im Bereich der Städte Bergheim und
Pulheim. Die geplante Umgehungsstraße L 93n soll die B 477 im Westen zwischen
Rheidt und Niederaußem mit der B 59 im Osten bei Stommeln verbinden. Die Trasse
verläuft nördlich von Büsdorf und Fliesteden sowie südlich von Ingendorf auf einer Länge von ca. 5,6 km. Als so genannte Südanbindung ist eine etwa 1,5 km lange Verbindungsstraße zwischen der derzeit bestehenden L 93 südwestlich von Büsdorf und der
geplanten L 93n nordwestlich von Büsdorf geplant. Durch das geplante Vorhaben wird
es insgesamt zu einer Flächenversiegelung von rund 5,6 ha kommen.
Als Untersuchungsraum wurde ein Bereich festgelegt, der neben der Trasse noch beidseitig einen je 300 m breiten Streifen berücksichtigt. Zusätzlich wurde der strukturreiche
Ortsteil Ingendorf südlich der L 93 in die Untersuchungen mit einbezogen. Feldvögel
wurden darüber hinaus bis an die Ortsränder von Fliesteden und Büsdorf untersucht.
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Ingendorf
B 59n
B 477
Fliesteden
Büsdorf
Abb. 1: Verlauf der Trasse zwischen der B 477 (Westen) und der B 59n (Osten)
3. Planvorgaben
3.1 Vorgaben durch den Regionalplan
Das Untersuchungsgebiet liegt im Regierungsbezirk Köln und fällt in den Geltungsbereich des Regionalplans (ehemals Gebietsentwicklungsplan) – Teilabschnitt Köln (Stand
Dezember 2006). Die linienbestimmte Trasse der L 93n ist enthalten. Der strukturreiche
Raum um Ingendorf fällt in einen Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE), der sich von dort aus entlang des Stommelner Baches weiter nach Westen bis südlich von Büsdorf erstreckt.
Gemäß Erläuterungskarte liegt der Zielschwerpunkt im BSLE im Erhalt, dem Schutz und
der Sicherung.
3.2 Vorgaben durch die Landschaftsplanung
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans
7 „Rommerskirchener Lössplatte" des Rhein-Erft-Kreises. Der Landschaftsplan 7 des
Rhein-Erft-Kreises setzt drei Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Untersuchungsraum
und seinem nahen Umfeld fest (siehe auch Kapitel 4.2.1). Im Einzelnen:
• das LSG „Ingendorfer Tal“
• das LSG „Fliestedener Graben/Ommelstal (Fuchshecke)“
• das LSG „Diebenhöhle/Büsdorfer Mühle“
Als Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 23 LG NW sind im Landschaftsplan
folgende Bereiche festgesetzt:
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3 Linden am Wegkreuz in Ingendorf an einem ehemaligen Hof an der L 93
Gehölzbestand an der K 20 zwischen Fliesteden und Stommeln
14 Linden an der Feuerwehr nordöstlich von Fliesteden
Obstwiesen südlich Fliesteden
Rosskastanien an der Burg südlich von Fliesteden
ein Teich mit weitgehend standortgerechtem Gehölzbestand sowie einer Rosskastanie, zwei Eschen, einem Ahorn und Silberweiden an der Weiherstraße südöstlich
von Fliesteden
Reste einer alten Obstwiese nördlich Büsdorf.
Als Naturdenkmale sind 30 Rosskastanien östlich von Büsdorf, eine Linde vor dem
Feuerwehrhaus in Fliesteden und drei Linden an einem Dorfplatz östlich von Fliesteden
festgesetzt.
4. Darstellung des jetzigen Zustandes (Bestand)
4.1 Naturhaushalt
Die Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den Naturhaushalt werden anhand der
Lebensraumfunktion und der abiotischen Standortfaktoren bewertet.
4.1.1 Lebensraumfunktion
Die Lebensraumfunktion wird von den im Betrachtungsraum liegenden Biotoptypen und
den faunistischen Funktionsräumen bestimmt.
4.1.1.1 Potenzielle natürliche Vegetation
Zur Beurteilung der Naturnähe vorhandener Biotoptypen kann die potentielle natürliche
Vegetation herangezogen werden. Darunter versteht man die Vegetation, die sich langfristig entwickeln würde, wenn jeglicher Einfluss des Menschen innerhalb des Betrachtungsraums wegfallen würde. Die im Untersuchungsgebiet vorherrschende Vegetationseinheit wäre dann der Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald der Niederrheinischen Bucht,
der stellenweise von einem Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald ersetzt würde
(TRAUTMANN 1991). Die vorherrschende Baumart ist die Buche; Stiel- und Traubeneiche,
Hainbuche und Winterlinde sind eingestreut.
Bei Fliesteden würde sich ein Mischwald mit Stieleiche, Esche, Hainbuche, Buche und
Vogelkirsche sowie vereinzelten Flatterulmen, Berg- und Feldahorn entwickeln. Typisch
für diesen artenreichen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald ist die nur spärlich
entwickelte Strauchschicht. Auf einem kleinen Areal bei Ingendorf würde sich ein Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald ausbilden. Neben der vorherrschenden Buche sind
hier Vogelbeere, Sandbirke, Espe und Salweide zu finden.
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4.1.1.2 Biotoptypen
Die Baumaßnahmen finden fast ausschließlich auf intensiv genutzten Ackerflächen statt.
Nur an wenigen Stellen sind höherwertige Strukturen betroffen. Die Biotoptypen wurden
anhand des Leitfadens „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV beurteilt. Im Folgenden sind die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotoptypen dargestellt.
Graben, naturfern (FN, wf4)
Der Stommelner Bach durchfließt das gesamte Untersuchungsgebiet von Südwesten
her kommend in Richtung Nordosten. Die Sohle ist in weiten Teilen befestigt. Naturnahe
Strukturelemente sind kaum vorhanden. Im Norden des Untersuchungsgebietes unmittelbar südlich des Regenüberlaufbeckens an der Ingendorfer Straße (L 93) beispielsweise ist die Sohle durch künstliche Betonschalen befestigt, so dass sich eine natürliche
Sohlenstruktur nicht entwickeln kann. Das Ufer ist durch gemähte Grasstreifen ebenfalls
anthropogen stark überformt. Lediglich die am Ufer angepflanzten Erlen (Alnus glutinosa) sind standorttypisch. Auch im Bereich des Ponyhofes an der L 93 ist die Sohle durch
Betonschalen eingefasst.
Foto 1: Befestigter Graben im Norden des Untersuchungsgebietes
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Graben, bedingt naturfern (FN, wf6)
In weiten Bereichen zeichnet sich der Stommelner Bach durch seine nur mäßig entwickelte Naturnähe aus. Ufer- und Sohlenbereich sind durch die anthropogene Nutzung
der umliegenden Flächen stark beeinträchtigt. Eine gewisse Aufwertung erfährt der Bach
durch einzelne Gehölze wie Weiden (Salix spec.), Weißdorn (Crataegus monogyna),
Schneeball (Viburnum opulum) und Rosen (Rosa spec.). Diese Gehölze sind insbesondere nordöstlich des Ponyhofes und südwestlich von Ingendorf zu finden.
Kleingewässer, naturfern (FD, wf4)
An der Straße „Ivershof“ in Ingendorf existiert ein künstliches Kleingewässer. Es handelt
sich um ein Betonbauwerk ohne jegliche Ufergestaltung und ohne typische Wasserpflanzen. Im unmittelbaren Umfeld stocken einzelne Holundersträucher (Sambucus
nigra) und Eichen (Quercus robur). Eine naturnahe oder natürliche Entwicklung des Gewässers ist nicht zu erwarten.
Foto 2: Naturfernes stehendes Gewässer in Ingendorf.
Kleingewässer, bedingt naturnah (FD, wf3)
Das im Nordosten des Untersuchungsgebietes angelegte Regenrückhaltebecken an der
L 93 und der B 59n zeichnet sich durch seinen üppigen Bewuchs aus, der sich vorwiegend aus Rohrkolben (Typha latifolia.) und Weidenbüschen (Salix spec.) zusammensetzt.
Ein weiteres stehendes Kleingewässer befindet sich am nordöstlichen Ortsausgang von
Ingendorf etwas zurückgesetzt von der L 93. Dieses ist bereits von einem gut entwickelBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
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ten Röhricht und zahlreichen Sträuchern umgeben. Im Uferbereich zeigt dieses Kleingewässer bereits Verlandungstendenzen.
Foto 3: Naturnahes Kleingewässer an der L 93 am Ortsausgang von Ingendorf.
Wald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, starkes Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, gut ausgeprägt (AA 90, ta, g)
Östlich von Ingendorf stockt ein kleiner Laubwald mit zum Teil bereits starkem Baumholz. Die vorherrschenden Arten sind Eschen (Fraxinus excelsior), Stieleichen (Quercus
robur), Rotbuchen (Fagus sylvatica), Erle (Alnus glutinosa), Kirschen (Prunus avium)
und Bergahorn (Acer pseudoplatanus). Vereinzelt stocken Fichten (Picea abies). Nach
Süden hin dominieren Gehölze wie Esche (Fraxinus excelsior), Holunder (Sambucus
nigra) und Weißdorn (Crataegus monogyna).
Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, Stangenholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, mittel bis schlecht ausgeprägt (BA 90, ta3, m)
Nordöstlich des Ponyhofes erstreckt sich an der L 93 eine längliche Fläche, auf der
mehrere Reihen junger Bäume angepflanzt wurden. Die Bäume sind derzeit nur wenige
Jahre alt und besitzen lediglich Stangenholz.
Südöstlich von Ingendorf liegen zwei Ausgleichsflächen auf denen Eichen (Quercus robur), Erlen (Alnus glutinosa), Eschen (Fraxinus excelsior) und Birken (Betula pendula)
wachsen. Die Anpflanzungen sind noch relativ jung.
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Foto 4: Junges Feldgehölz südöstlich von Ingendorf.
Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, gut ausgeprägt (BA 90, ta 1-2, g)
Ebenfalls nordöstlich des Ponyhofes grenzt eine Ausgleichsfläche an die L 93, die mit
bodenständigen Gehölzen wie Weißdorn (Crataegus monogyna), Feldahorn (Acer campestre), Holunder (Sambucus nigra) und Haselnuss (Corylus avellana) bepflanzt ist. Die
Gehölze sind erst wenige Jahre alt.
Ein weiteres Feldgehölz liegt inmitten einer Ackerfläche, südlich von Ingendorf. Die hier
stockenden Gehölze, wie Eschen (Fraxinus excelsior), Holunder (Sambucus nigra),
Schneebeere (Symphoricarpos rivularis) und Eiben (Taxus baccata) weisen bereits mittleres Baumholz auf.
Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen < 50 % (BB0, 50)
Auf dem Gelände des Ponyhofes sind in einem Zierbeet standortfremde Gehölze angepflanzt.
Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50-70 % (BB0, 70)
Vor allem im Nordosten und Osten des Untersuchungsgebietes liegen zahlreiche Flächen, die mit Einzelsträuchern und Gebüschreihen bestanden sind.
Ein ausgeprägtes Gebüsch hat sich im Bereich des Regenrückhaltebeckens südlich der
B 59n entwickelt. Als vorherrschende Art sind hier Weiden (Salix spec.) anzutreffen,
aber auch Rosen (Rosa spec.), Brombeersträucher (Rubus fruticosus) und Liguster (Ligustrum vulgare).
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Zwischen dem Wirtschaftsweg und der Bundesstraße 59n ist ein weiterer Gehölzstreifen
angepflanzt worden. Zu den hier stockenden bodenständigen Gehölzen gehören Feldahorn (Acer campestre), Haselnuss (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus monogyna) und Schneeball (Viburnum opulum). Lockere Gehölzbestände stocken zudem an der
Anbindungsstelle zwischen L 93 und B 59n sowie entlang der L 93 und der B 59n.
Auch am südlichen und östlichen Ortsausgang von Ingendorf sowie beim Ponyhof haben sich Gebüsche und Strauchhecken mit überwiegend standorttypischen Gehölzen
wie Weide (Salix spec.), Haselnuss (Corylus avellana), Rosen (Rosa spec.) und Esche
(Fraxinus excelsior) entwickelt.
Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, intensiv geschnitten (jährlicher Formschnitt) (BD0 100, kd4)
Der Reitplatz an der Straße „Ivershof“ in Ingendorf ist von einer Hecke umgeben. Es
handelt sich hier um eine regelmäßig geschnittene Rotbuchenhecke (Fagus silvatica).
Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, mehrreihig, kein regelmäßiger Formschnitt (BD0 100, kb1)
Am südlichen Ortsrand von Ingendorf wächst eine Baumhecke mit mittlerem Baumholz.
Hier stocken Holunder (Sambucus nigra), Schlehe (Prunus spinosa), Eiche (Quercus
robur) und Esche (Fraxinus excelsior).
Östlich von Ingendorf gibt es weitere Gebüsche und Strauchhecken, die entweder Wanderwege begleiten oder an Pferdeweiden angrenzen. Hier stocken standorttypische Gehölze wie Brombeere (Rubus fruticosus), Holunder (Sambucus nigra), Erlen (Alnus glutinosa) und Eschen (Fraxinus excelsior).
Baumreihe / Baumgruppe aus nicht lebensraumtypischen Baumarten >70%, geringes bis
mittleres Baumholz (BF 30, ta1-2)
In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung B 59n / K 20 wächst eine kleine Baumgruppe auf
einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Vorherrschend stocken hier Fichten (Picea
abies), die von Weiden (Salix spec.), Holunder (Sambucus nigra) und Birken (Betula
pendula) begleitet werden. Des Weiteren wurden im Zufahrtsbereich des Ponyhofes
Esskastanien (Castanea sativa) und Kiefern (Pinus spec.) angepflanzt.
Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten >70%, Jungwuchs bis
Stangenholz (BF 90, ta3)
Innerhalb von Ingendorf sind beidseitig des Stommelner Baches Eschen (Fraxinus excelsior) und Vogelkirschen (Prunus avium) angepflanzt worden. Am nordöstlichen Rand
des Untersuchungsgebietes stockt - ebenfalls am Stommelner Bach – eine weitere
Baumreihe. Es handelt sich hier um Erlen (Alnus glutinosa).
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Baumreihe / Baumgruppe, Alleen aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz (BF(3) 90, BH 90, ta1)
Am östlichen Ortsausgang von Ingendorf existiert eine prägnante Baumgruppe aus mittelalten Eschen (Fraxinus excelsior), Stieleichen (Quercus robur), Holunder (Sambucus
nigra), Haselnuss (Corylus avellana) und Feldahorn (Acer campestre). Weitere mittelalte
Baumgruppen und Einzelbäume sind innerhalb von Ingendorf und entlang der L 93 zu
finden.
An der K 20, die im Nordosten des Untersuchungsgebietes verläuft, stockt eine lückenhafte Allee bestehend aus Linden und Birken. Markante Einzelbaumpflanzungen gibt es
auch an der B 477 ganz im Westen des Gebietes.
Auf dem Gelände des Ponyhofes stocken im nördlichen und östlichen Teil mehrere, z. T.
ältere Obstbäume.
Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, Einzelbaum, lebensraumtypisch, starkes Baumholz (BF(3) 90, ta)
Im Untersuchungsgebiet sind einige, z. T. bereits sehr alte Einzelbäume und Baumgruppen zu finden. Hier sind vor allem die alten Kirschen am Regenüberlaufbecken westlich
von Ingendorf und die Eschen (Fraxinus excelsior) am südlichen Ortsrand von Ingendorf
zu nennen.
Halbnatürliche Kulturbiotope: Röhricht mit Anteil Neo-, Nitrophyten > 25 % (CF, neo2)
Das im Nordosten liegende Regenrückhaltebecken ist von einem ausgeprägten Großröhricht umgeben. Vorherrschende Arten sind hier Schilf und Rohrkolben.
Intensiv(mäh)weide, artenarm (EB, xd2)
Im Untersuchungsgebiet werden mehrere Flächen als Pferdeweide genutzt. Diese liegen
vor allem in und um Ingendorf, aber auch auf dem Gelände des Ponyhofes an der L 93.
Lediglich die im Nordosten liegende Fläche wird nicht für die Pferdehaltung genutzt,
sondern dient vielmehr der Anlockung und Bejagung von Wildtieren.
Artenreiche Mähwiese (EA, xd1, veg2)
Nordöstlich von Ingendorf hat sich eine Glatthaferwiese entwickelt. Die Fläche wird von
Gräsern dominiert, ausdauernde Stauden sind nur selten zu finden.
Brachgefallene artenreiche Mähwiese, gut ausgeprägt (EE1, xd1, veg2)
Direkt angrenzend an die im Südosten von Ingendorf liegende junge Ausgleichsfläche,
befindet sich eine schmale Grünlandbrache. Sie befindet sich noch im Krautstadium.
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 75 % (K, neo5)
Eine sehr kleinflächige Brennesselflur wächst entlang eines Wirtschaftsweges im Nordosten des Untersuchungsgebietes.
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Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 25 - 50
% (K, neo2)
Entlang der L 93, der B 59n und der Anschlussstelle hat sich an verschiedenen Stellen
ein Straßenbegleitgrün entwickelt, welches durch die intensive Nutzung der Straßen und
die damit verbundene Pflege des Randstreifens in der Regel nur artenarm ausgeprägt
ist. Einen etwas stärker entwickelten Saum findet man bei den landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in Ingendorf, wie beispielsweise beim Ivershof.
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Störzeiger Neo-, Nitrophyten ≤ 25 % (K, neo1)
Auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens an der B 59n im Norden hat sich eine
ausdauernde Ruderalflur entwickelt. Neben Königskerze (Verbascum spec.) und Distel
(Cirsium spec.) stocken vereinzelt Gehölze, wie beispielsweise Rosen (Rosa spec.),
Weiden (Salix spec.) und Liguster (Ligustrum spec.).
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0, aci)
Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes wird derzeit ackerbaulich genutzt.
Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung und dem damit verbundenen Einsatz
von Pestiziden und Düngemitteln hat sich eine Ackerwildkrautflur nicht oder nur rudimentär entwickeln.
Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen (HJ, ka4)
Der überwiegende Anteil der Gärten im Untersuchungsgebiet zeichnet sich durch eine
intensive Nutzung aus. Die meisten Gärten in Ingendorf werden von Intensivrasenflächen bestimmt, auf denen vereinzelt standortheimische und standortfremde Gehölze
stocken. Gleiches gilt für den Garten auf dem Gelände des Ponyhofes.
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen (HJ, ka6)
Neben den gehölzärmeren Gärten, gibt es in Ingendorf ebenfalls Gartenflächen, die einen größeren und älteren Gehölzbestand aufweisen.
Versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege etc.) (VF0)
Die größte Ansammlung von Gebäuden ist in Ingendorf selbst zu finden. Weitere Gebäude liegen nördlich der L 93 auf dem Gelände des Ponyhofes.
Neben der L 93 sowie den Straßen und Plätzen in Ingendorf sind vereinzelte landwirtschaftlich genutzte Wege mit Asphalt versiegelt. Das Niederschlagswasser kann hier
nicht versickern, sondern fließt oberirdisch ab.
Teilversiegelte Flächen (VF1)
Der überwiegende Teil der Wirtschaftswege ist unbefestigt bzw. geschottert. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist hier möglich. An manchen Stellen konnte sich
eine, wenn auch nicht sehr stark ausgeprägte, Trittflur entwickeln. Zudem existieren einBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
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zelne überwiegend von Wanderern und Reitern genutzte Wege im Untersuchungsgebiet. An der Straße „Ivershof“ in Ingendorf ist ein kleinerer von einer Buchenhecke umstandener unversiegelter Reitplatz angelegt.
4.1.1.3 Faunistische Funktionsräume
Im Rahmen der Planung erfolgten aktuelle Erfassungen von Tiergruppen, für die eine
besondere Betroffenheit durch die Straßenbaumaßnahme anzunehmen ist. In erster
Linie sind dies die Vögel (Kartierungen 2005 und 2007) sowie der Feldhamster (KÖHLER
2005). Ergänzend wurden 2005 im Rahmen einer orientierenden Untersuchung Fledermäuse erfasst. 2005 erfolgte zudem eine Kartierung von Wildbeständen.
Da die Belange des Tierartenschutzes sehr weit reichend im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages berücksichtigt wurden und eigens funktionserhaltende Maßnahmen und Schutzmaßnahmen entwickelt wurden, wird im Rahmen des LBP von einer
darüber hinausgehenden Abgrenzung von faunistischen Funktionsräumen verzichtet.
Vögel
Zur Erfassung der Vogelwelt erfolgten Kartierungen zwischen Juni und November 2005
(ausklingende Brutzeit bis zur Zugzeit) sowie zwischen März und Juli 2007 (Brutzeit).
Die Kartierung der Vogelbestände basiert auf der Erfassung rufender bzw. singender
Individuen, sowie auf direkter Beobachtung. Folgende Arbeiten wurden zur Datensammlung zwischen Juni und November 2005 durchgeführt:
1. Linientaxierung auf einer festgelegten Route an 5 Untersuchungstagen im Schwerpunktraum südlich und östlich von Ingendorf.
2. 30-minütige Punkt-Stopp-Zählung an 6 ausgewählten Punkten an 5 Untersuchungstagen im Schwerpunktraum südlich und östlich von Ingendorf.
3. 5 Geländebefahrungen des weiteren Trassenraumes im Westen.
4. Erfassung potenzieller Steinkauzhabitate bei Ingendorf.
Die Kartierung 2007 umfasste eine Linientaxierung auf einer festgelegten Route an 7
Untersuchungstagen im gesamten Trassenraum, der nach Süden bis zu den Ortsrändern von Fliesteden und Büsdorf erweitert wurde.
Bei der Vogelkartierung der Jahre 2005 und 2007 wurden insgesamt 62 Arten festgestellt.12 Arten sind streng geschützt und demnach besonders zu berücksichtigen. 6 weitere Arten unterliegen darüber hinaus einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste
NRW und/oder Deutschland. Hinzu kommen der Graureiher und die Saatkrähe als Koloniebrüter. Insgesamt 20 Arten zählen zu den im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
(BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG, 2007) vertiefend betrachteten, planungsBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
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relevanten Arten nach KIEL (2005) und zwar: Graureiher, Rohrweihe, Kornweihe, Wiesenweihe, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Wanderfalke, Rebhuhn, Kiebitz,
Schleiereule, Waldkauz, Grünspecht, Rauchschwalbe, Wiesenpieper, Schafstelze,
Nachtigall, Steinschmätzer und Saatkrähe.
Feldhamster
Die Feldhamsterkartierung erfolgte als Sommerbaukartierung überwiegend auf Getreidefeldern nach der Getreideernte 2005 (KÖHLER 2005). Untersucht wurde eine Fläche von
ca. 367 ha, die streifenweise in Abständen zwischen 5 und 8 Metern abgelaufen und
sorgsam auf Feldhamsterbesatz untersucht wurden.
Bei der Feldhamsteruntersuchung im Jahr 2005 wurden keine Feldhamsterbaue gefunden. Zu diesem Zeitpunkt war daher davon auszugehen, dass der Feldhamster nicht im
Gebiet vorkommt. Aufgrund der Tatsache, dass die nächsten Populationen lediglich 3
bzw. 5 km vom Untersuchungsgebiet entfernt liegen, erging im Feldhamstergutachten
der Hinweis, dass eine künftige Besiedlung nicht auszuschließen ist.
Während der Feldvogelkartierung 2007 erhielten wir von einem Landwirt den Hinweis
auf eine Feldhamstersichtung südwestlich von Ingendorf. Daraufhin wurde die betreffende Fläche von uns sorgsam abgesucht. Es ergab sich kein Hinweis auf Feldhamsterbaue oder Vorkommen.
Fledermäuse
Die Fledermäuse wurden im Jahr 2005 parallel zur Erfassung des jagdbaren Wildes in
den ersten Abendstunden mit Hilfe des Ultraschalldetektors untersucht. Hiermit sollte
stichprobenartig überprüft werden, welche Arten im Trassenraum und dem Umfeld vorkommen. Bei dieser orientierenden Untersuchung wurden 3 Arten festgestellt und zwar
Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus. Zwergfledermaus und
Breitflügelfledermaus dürften in Ingendorf Quartiere bezogen haben. Beide Arten sind
Hausfledermäuse. Der Große Abendsegler ist hingegen ein Baumhöhlenbewohner.
Quartiere sind für die alten Feldgehölze am Südrand von Ingendorf möglich. Zwerg- und
Breitflügelfledermaus konzentrierten sich im Vorkommen auf den Ortsrand von Ingendorf. Funktionelle Beziehungen über die geplante Trasse in südliche Richtungen konnten nicht festgestellt werden. Als Jäger des offenen Luftraumes wurde der Große Abendsegler bevorzugt über den Waldungen und Feldgehölzen von Ingendorf festgestellt,
ferner im offenen Luftraum. Funktionelle Bezüge zum Trassenraum gibt es nicht.
Wildbestände
Zur Kartierung des jagdbaren Wildes fanden insgesamt 12 Geländebegehungen zwischen Juni und November 2005 statt. Die Untersuchungen wurden entweder vom frühen
Sonnenaufgang bis Mittag oder von Nachmittag bis in die ersten Nachtstunden durchgeführt. Schwerpunkt der Untersuchung war der Raum südlich und östlich von Ingendorf.
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Dieser Raum wurde sorgsam nach Spuren abgesucht. Außerdem kann man von ausgetretenen Pfaden (Wildwechseln) und von Bauen (Fuchs, Dachs) ausgehend nach Spuren suchen. Ergänzend zur flächigen Bearbeitung des Raumes Ingendorf erfolgte an
drei Terminen ein komplettes Ablaufen der Trasse, um nach weiteren möglichen Querungen zu suchen.
Rehwild kommt in guten Bestandszahlen im Untersuchungsraum südlich von Ingendorf
vor. Gemäß unserer Untersuchungen und dem vorgefundenen Spurenbild, Wechseln
und Liegestellen wurde der seinerzeitige Bestand auf ca. 10-12 Tiere geschätzt. Der
Aktionsraum des bei Ingendorf einstehenden Rehwildes reicht deutlich in die Feldflur
hinein und geht nach Süden über die Linie der Trasse der L 93 n hinaus. Dies belegen
Trittspuren die sowohl auf der Trasse selbst als auch südlich davon in beide Richtungen
führend im Acker und auf den Wegen gefunden wurden. Westlich von Ingendorf wird die
L 93 in beide Richtungen überschritten. Eine weitere Querung liegt unmittelbar östlich
der L 93 von Ingendorf.
Weit weniger häufig als das Rehwild, welches im Gebiet selbst einsteht, durchstreifen
Wildschweine den Untersuchungsraum. Bei unseren Untersuchungen konnten wir keine
Wildschweinspuren (Trittspuren, Suhlen, Grabestellen) finden. Der Jagdausübungsberechtigte, der das Gebiet seit Jahrzehnten kennt, konnte aber Auskunft über ein- bis
zweimal jährliche Wechsel geben, in denen auch der Raum Ingendorf gestreift wird. Die
Wechsel vollziehen sich parallel zur B 59n unter Querung der L 93 östlich von Ingendorf
(gleichzeitig Rehwildwechsel) sowie parallel zur L 93 südlich von Ingendorf.
Südlich und östlich von Ingendorf kommen mindestens zwei bis dreimal so viele Füchse
wie Dachse vor. Dies lässt sich sowohl anhand der Baue (9 Fuchsbaue, 4 Dachsbaue)
als auch an den gefundenen Spuren abschätzen. Die Fährten der Tiere zeigen, dass
diese sich zwar auf den Ortsrand konzentrieren, durchaus aber auch weitere Streifzüge
in die Feldflur unternehmen. Dabei wird nach Norden die alte L93 ebenso überschritten,
wie nach Süden der Trassenraum der L 93n. Auch im direkten Trassenraum selbst wurden Spuren beider Arten gefunden, die auf den dortigen Feldwegen entlang streifen.
Im weiteren Trassenverlauf nach Westen wurden ebenso Fuchs- und Dachsspuren gefunden, wieder mit einer deutlich größeren Häufigkeit des Fuchses. Schwerpunkt der
Funde befanden sich nördlich und nordwestlich von Büsdorf, wo sich auch Fuchsbaue
im Feld befinden.
Neben den besprochenen Arten erfolgten direkte (Sichtbeobachtung, Totfunde) oder
indirekte (Spuren, Kot, Fraßstellen) Nachweise folgender Arten:
•
•
•
•
•
Feldhase
Wildkaninchen
Steinmarder
Mauswiesel
(Igel und Eichhörnchen)
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Weitere Artengruppen
Für weitere Artengruppen wie Amphibien, Reptilien oder verschiedene Insektengruppen
wurden aufgrund des fehlenden Lebensraumpotenzials insbesondere im Bereich des
Trassenverlaufes keine vertiefenden Untersuchungen vorgenommen.
Folgen für die Planung
Da die Trasse nahezu ausschließlich durch die Feldflur führt, sind v.a. Feldvogelarten
von der Maßnahme betroffen. Im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages
wurde ein Bedarf an Flächen für funktionserhaltende Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 6-7 ha ermittelt. Dieser dient dazu, die Bestände der betroffenen geschützten Arten zu stützen und gewährleistet somit eine artenschutzrechtliche Zulässigkeit des
Vorhabens. Die notwendigen Maßnahmen sind in den Maßnahmenblättern und der
Maßnahmenkarte als Artenschutzmaßnahme (AR 1-3) gekennzeichnet. Neben den
funktionserhaltenden Maßnahmen ist auf Höhe Ingendorf eine Überflughilfe für Eulen,
Greifvögel und Fledermäuse durch leichte Aufwallung und dichte Bepflanzung der Trasse notwendig. Diese Eingrünung stellt gleichzeitig eine Gestaltungsmaßnahme (G 13)
dar. Für das Wild wird eine Bepflanzungsmaßnahme mit Leitfunktion parallel zur Trasse
in Richtung Ingendorf durchgeführt. Diese ist auf den Ausgleich anrechenbar und wird
daher in der Maßnahmenkarte entsprechend dargestellt (A 5).
4.1.2 Abiotische Standortfaktoren
Zu den abiotischen Standortfaktoren zählen Boden bzw. die Geomorphologie, Wasser,
Klima und Luft. Die Beeinträchtigung dieser Faktoren wird jedoch nur dann ermittelt,
wenn im Untersuchungsgebiet tatsächlich Wert- und Funktionselemente mit besonderer
Bedeutung vorliegen.
Boden
Naturräumlich betrachtet wird das Untersuchungsgebiet der Niederrheinischen Bucht
zugeordnet. Der flachwellig zertalte Nord- und Ostteil des Raumes ist Teil der Rommerskirchener Lössplatte. Der westliche Teil, der durch eine Geländestufe abgesetzt ist,
wird hingegen durch einen Ausläufer der Ville geprägt. Der tiefere Untergrund der Lössterrassenplatten wird von Sanden und Kiesen der Haupt- und Mittelterrasse des Rheins
gebildet. Die darüber liegenden mehrere Meter mächtigen Löss- bzw. Lösslehmablagerungen dienen als Ausgangsmaterial für die Bodenbildung. Als vorherrschende Bodentypen treten hier nährstoffreiche Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden auf.
Die in den Hangbereichen vorliegenden Parabraunerden sind z. T. stark erodiert und
örtlich von Rendzinen durchsetzt. In den Tälchen und Rinnen des Untersuchungsgebietes haben sich mächtige Kolluvien abgelagert. In den Hangbereichen mit lückenhafter
Lösslehmbedeckung entwickelten sich Braunerden.
Entsprechend der digitalen Karte der schutzwürdigen Böden NRW (GEOLOGISCHER
DIENST 2005) werden die im Untersuchungsgebiet vorliegenden Böden als besonders
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schutzwürdig eingestuft. Dies ist auf ihre hohe bzw. sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit zurückzuführen. Die vorkommenden Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole
und Auenböden weisen aufgrund ihrer hohen Puffer- und Speicherkapazität für Wasser
und Nährstoffe eine ausgezeichnete Lebensraumfunktion auf. Die Gesamtfilterwirkung
der Böden ist sehr hoch. Die ökologische Feuchtestufe wird als sehr frisch beurteilt.
Die Böden sind bereits zum größten Teil vorbelastet. Als wesentliche Faktoren sind hier
die landwirtschaftliche Nutzung und die Bodenversieglung durch die innerörtliche Bebauung und die Verkehrswege zu nennen. Nur wenige zumeist sehr kleinflächige Areale
sind derzeit keiner bzw. einer geringfügigen anthropogenen Beeinflussung unterworfen.
Hierzu zählen z. B. die alten Feldgehölze um Ingendorf.
Wasser
Zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser werden sowohl die Oberflächengewässer als
auch das Grundwasser betrachtet.
Das einzige Fließgewässer natürlichen Ursprungs im Untersuchungsgebiet ist der
Stommelner Bach. Er fließt von Büsdorf in Richtung Nordosten über Ingendorf nach
Stommeln. Der Stommelner Bach zeichnet sich dadurch aus, dass er beinahe vollständig begradigt ist und in weiten Teilen durch künstliche Bauwerke im Bereich der Sohle
und des Ufers befestigt ist. Eine typische Ufervegetation ist kaum vorhanden. Die umliegenden Flächen werden größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Insgesamt handelt es
sich hier um ein Gewässer, welches keine besondere naturschutzfachliche Wertigkeit
besitzt. Die Selbstreinigungskraft und das Retentionsvermögen, als Kriterien der Leistungsfähigkeit im Landschaftshaushalt, sind u. a. durch die Begradigung erheblich eingeschränkt. Zur Trink- oder Brauchwassergewinnung ist der Stommelner Bach ungeeignet. Insgesamt wird die Leistungsfähigkeit als gering eingestuft.
In Ingendorf existiert ein in einem Betonbauwerk eingefasster Teich. Eine natürliche
Entwicklung ist hier nicht zu erwarten. Das Retentionsverhalten ist entsprechend stark
eingeschränkt.
Am östlichen Ortsrand von Ingendorf und an der nordöstlichen Grenze des Untersuchungsgebietes gibt es zwei weitere Stillgewässer. Bei ersterem handelt es sich um ein
annähernd naturnah entwickeltes Kleingewässer. Das im Nordosten liegende Regenwasserrückhaltebecken hat sich ebenfalls naturnah entwickelt und weist einen dichten
Uferbewuchs auf. Insgesamt sind diese drei Gewässer sehr kleinflächig. Durch ihre geringe Größe und eine entsprechend geringe Pufferkapazität sind sie empfindlich gegenüber Verschmutzungen oder Schadstoffeinträgen.
Wie in der Umweltverträglichkeitsstudie zur L 93 n im Abschnitt zwischen der B 477 und
der K 20 beschrieben, haben sich auf Grund der geologischen Verhältnisse im Untersuchungsraum zahlreiche Grundwasserstockwerke übereinander gebildet. Das hydrogeologisch wichtigste oberste Grundwasserstockwerk liegt in den quartären Sanden und
Kiesen der pleistozänen Haupt- und Mittelterrassen des Rheins. Das Grundwasser ist
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hier kalk- und karbonatarm und besitzt eine nur geringe Gesamthärte. Das Grundwasser
fließt im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes in östliche Richtung, im Nordosten
zum Rhein und im Westen zur Erft. Es wird davon ausgegangen, dass die Fließrichtung
im Nordosten durch den Braunkohletagebau beeinträchtigt wird. Der Flurabstand des
Grundwassers wird zudem durch den Braunkohletagebau erheblich abgesenkt. Da jedoch nach Abschluss des Tagebaus der ursprüngliche Grundwasserstand wieder hergestellt wird, wird bei der Bewertung des Faktors Grundwasser der natürliche Flurabstand von 2 m berücksichtigt.
Das Grundwasser im Untersuchungsgebiet dient in erheblichem Umfang der Gewinnung
von Trinkwasser. Das Dargebotspotenzial wird durch die Faktoren Reservehaltung bzw.
Ergiebigkeit und die Grundwasserneubildung bestimmt. Die Ergiebigkeit wird als mittel
bis hoch eingestuft. Die Grundwasserneubildung, die abhängig von den Bodenverhältnissen und dem Ausmaß der Flächenversiegelung ist, wird mit einer mittleren Leistungsfähigkeit bewertet.
Ein weiterer Faktor, der zur Bewertung des Naturhaushalts herangezogen wird, ist die
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers. Sie wird bestimmt durch die oberhalb der Grundwasseroberfläche gelegenen Deckschichten gegenüber einer Schadstoffeinsickerung und durch das Selbstreinigungsvermögen des Grundwassers. Auf Basis der örtlichen Gegebenheiten wird die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers als gering bewertet.
Klima/Luft
Zur Bewertung des Straßenbauvorhabens hinsichtlich der Landschaftsfaktoren Klima
und Luft werden vor allem lokalklimatische und lufthygienische Gegebenheiten ausgewertet.
Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des überwiegend maritim ausgeprägten Niederungsklimas der niederrheinischen Bucht. Die Jahresdurchschnittswerte des Niederschlages liegen bei 660 bis 680 mm und die der Temperatur bei 9,5 bis 10 °C. Die vorherrschenden Windrichtungen sind West und Südwest. Die Schwachwindhäufigkeit
(< 1,5 m/sec) beträgt 20 bis 25 %, während die mittlere Windgeschwindigkeit bei 34 m/sec. liegt. Die Anzahl der Frosttage wird mit 62,2 Tagen als unterdurchschnittlich
bewertet. Mit weniger als 30 Nebeltagen im Jahr gilt das Gebiet als nebelarm.
Die geländeklimatische Situation des Untersuchungsgebiets wird durch verschiedene
klimaökologische Elemente und Funktionen bestimmt. Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen herrscht ein Offenlandklima mit einem ungestörten Temperatur- und Feuchteverlauf. Hingegen wird an den großflächigeren Hängen östlich von Ingendorf ein wesentlicher Kaltluftabfluss erwartet. Ein Parkklima, also ein Mischklima aus Wald- und
Freilandklima mit günstiger Ausgleichs- und Filterwirksamkeit, herrscht auf den mit Gehölzen bewachsenen Flächen. Im Bereich der Waldflächen östlich von Ingendorf hat
sich hingegen ein Waldklima entwickelt. Dieses ist charakterisiert durch ausgeglichene
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Temperaturen, geringe Luftbewegungen und die Filterung von Stäuben und Gasen. Die
vorhandene Wohnbebauung mit den z. T. strukturarmen Gärten weist ein Siedlungsklima auf. Im Gegensatz zum Freiland herrschen hier höhere Temperaturen, eine geringere Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeit. Die Gefahr der Anreicherung von Stäuben
und Gasen ist in Siedlungen erhöht. Eine Beeinflussung des lokalen Klimas ist durch
den Kraftwerkskomplex in Niederaußem und die damit verbundenen Wasserdampfwolken aus den Kühltürmen gegeben.
4.2 Landschaftsbild und naturbezogene Erholung
4.2.1 Landschaftsbild
Zur Ermittlung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den geplanten Straßenbau, wird im Verfahren gemäß ELES eine verbal-argumentative Beschreibung des
Landschaftsbildes und der Eignung der Landschaft für die naturnahe Erholung vorgenommen. Die bestehende ästhetische Qualität der Landschaft wird anhand der in dieser
vorkommenden Landschaftselemente und Faktoren bestimmt.
Die Landschaft wird geprägt von der naturräumlichen Ausstattung und der Nutzung der
Landschaft durch den Menschen. Im Untersuchungsgebiet herrschen landwirtschaftlich
genutzte Flächen vor. Nur vereinzelt wird die offene Feldflur von andersartigen Strukturelementen unterbrochen. Dazu gehören u. a. der Ponyhof nordöstlich von Büsdorf, das
Feldgehölz südwestlich von Ingendorf sowie die Baumreihen an der K 20 östlich von
Ingendorf. Diese kleinflächigen Elemente spielen im Vergleich zur landwirtschaftlichen
Nutzung nur eine untergeordnete Rolle.
Die größere landschaftliche Vielfalt im Untersuchungsraum kommt der Ortschaft Ingendorf mit seinem strukturreichen Ortsrand zu. Ingendorf selbst wird einerseits von der
Wohnbebauung, den Straßen, Wegen und den Hofanlagen geprägt. Andererseits existieren eine Vielzahl verschiedener Weideflächen und Gehölzstrukturen. Besonders der
Stommelner Bach mit seinen begleitenden Bäumen hebt sich hier hervor. Am Ortsrand
und entlang der L 93 haben sich weitere Biotoptypen entwickelt. Neben kleinen Gewässern, finden sich hier die unterschiedlichsten Gehölz- und Grünlandbiotope.
Ästhetisch wirksame Landschaftselemente
Zur Ermittlung des ästhetischen Eigenwerts einer Landschaft müssen relevante Landschaftselemente erfasst werden. Dazu zählen neben ästhetisch besonderen Elementen
wie Moorgebiete, Quellfluren, Burgen oder Brücken, relevante Grundelemente wie Acker, Grünland, Siedlungen oder Wald. Letztere können anhand von Landschaftsbildkomponenten wie z. B. Relief, Gewässer oder Flächennutzung ermittelt werden.
Der größte Teil des Untersuchungsraums besitzt auf Grund seiner homogenen Ausbildung als landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt nur wenige ästhetisch wirksame
Landschaftselemente. Das Relief im Gelände ist nur mäßig bewegt. Während die Trasse
beinahe durchgehend auf einer Höhe von 75-80 m über N. N verläuft, fällt das Gelände
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in Richtung Ingendorf bis auf etwa 70 m über N. N. ab. In Richtung Süden steigt es leicht
bis auf 82 m über N. N. an. In westliche Richtung ist das Gelände nur noch leicht wellig,
es bewegt sich auf einer Höhe zwischen 70 und 80 m über N. N. Lediglich nördlich von
Büsdorf steigt es bis auf rund 85 m über N. N. an. Visuell wirksame Landschaftselemente treten in dieser Raumeinheit nur vereinzelt auf. Hierzu gehören der Bahndamm im
Westen, der Ponyhof nordöstlich von Büsdorf und das Feldgehölz südwestlich von Ingendorf. Als weitere Gehölzstrukturen sind die Bäume und Feldgehölze an der K 20 und
der L 93n zu nennen. Der Stommelner Bach als lineares Element ist durch seine naturferne Beschaffenheit und den Mangel an Ufergehölzen insgesamt sehr unscheinbar. Als
untypische Landschaftselemente kommen in dieser Raumeinheit die zahlreichen Wirtschaftswege und Straßen sowie die westlich und östlich verlaufenden 220- bzw. 380-kVStromleitungen vor. Letztere sind weithin sichtbar und sprengen durch ihre Größe den
Maßstab.
Das Relief im Bereich des Ortsrandes von Ingendorf ist bewegter. Es steigt von 58,3 m
über N. N. im Norden am Stommelner Bach bis auf 87 m über N. N. im Nordosten an der
B 59 n an. Ingendorf selbst liegt auf einer Höhe von rund 60 m und steigt nach Westen
auf 67 m und nach Süden auf rund 82 m über N. N. an. In diesem Bereich existieren
deutlich mehr visuell wirksame Landschaftselemente. Hierzu zählen die zahlreichen Gehölzbestände in Ingendorf und im Osten an der L 93. Herausragend wirkt zum einen der
Stommelner Bach, der in Ingendorf von zahlreichen standorttypischen Bäumen begleitet
wird und somit weithin sichtbar ist. Zum anderen stellen die alten Baumbestände südlich
und südöstlich von Ingendorf Landschaftselemente von besonderer ästhetischer Wirksamkeit dar. Hierzu zählt auch das kleinflächige Feldgehölz südlich von Ingendorf. Als
untypisches Landschaftselement ist die im Südwesten verlaufende Hochspannungsleitung zu nennen.
Ruhige und geruchsarme Bereiche
Neben den visuellen Eindrücken einer Landschaft, wirken sich auch akustische und olfaktorische Gegebenheiten auf das landschaftsästhetische Erlebnis aus. Durch die starke anthropogene Nutzung kommt es hinsichtlich dieser Faktoren bereits zu einer nicht
unerheblichen Belastung des Gebietes. Besonders die hier verlaufenden Straßen (K 20,
L 93) und Wirtschaftswege aber auch die landwirtschaftliche Nutzung sind als Quellen
für Lärm und Gerüche zu nennen, wobei letztere vor allem temporär auftreten. Durch
das fast vollständige Fehlen von landschaftsgliedernden Elementen sind diese akustischen und olfaktorischen Signale weithin wahrnehmbar. Der Ortsrand von Ingendorf
wird durch die Emissionen aus Landwirtschaft und Straßenverkehr ebenfalls belastet.
Als zusätzliche Störquelle muss hier der Siedlungsbereich genannt werden. Allerdings
existieren auch einige ruhigere und geruchsärmere Areale, z. B. die Gehölzstrukturen.
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Erfassung schutzwürdiger Objekte und Flächen
Schutzwürdige Objekte und Flächen, die vor allem dem Natur- und Denkmalschutz zuzuordnen sind, können ebenfalls das ästhetische Erleben einer Landschaft beeinflussen.
Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das südöstlich von Bergheim gelegene Gebiet
DE 5006-301 „Königsdorfer Forst“ und der „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE
4806-303) nördlich von Pulheim. Ebenfalls in diesem Bereich befindet sich das Naturschutzgebiet (NSG) „Chorbusch“. Ein weiteres NSG ist der Glessener Bach südöstlich
von Glessen.
Der Landschaftsplan 7 des Rhein-Erft-Kreises weist drei Landschaftsschutzgebiete
(LSG) im Untersuchungsraum und seinem nahen Umfeld aus. Im Einzelnen handelt es
sich dabei um:
•
•
•
das LSG „Ingendorfer Tal“, das den Talverlauf zwischen Büsdorf und Stommeln umfasst. Als Schutzzweck werden hier der Erhalt des Tälchens als wesentliche Landschaftsstruktur und vernetzendem Lebensraum auf der Rommerskirchener Lößplatte
genannt.
Die Unterschutzstellung des LSG „Fliestedener Graben/Ommelstal (Fuchshecke)“
dient dem Schutz und der Weiterentwicklung der Landschaftsstruktur am südlichen
Ortsrand von Fliesteden, die eine Bedeutung als Lebensraum, für die Vernetzung
von Lebensräumen aber auch für das Landschaftsbild besitzt.
Das LSG „Diebenhöhle/Büsdorfer Mühle“ mit seinen Hangkanten und Talungen mit
Gehölzbeständen südwestlich von Büsdorf bietet Rückzugslebensräume in der intensiv genutzten Agrarlandschaft.
Darüber hinaus sind im Landschaftsplan 7 Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)
und 3 Naturdenkmale (ND) festgesetzt (vgl. Kap. 3.2, Seite 3).
Neben diesen Schutzgebieten gibt es zwei wertvolle Flächen, die im Biotopkataster
geführt werden. Eine dieser Flächen ist der „Grünland-Kleingehölz-Komplex bei Ingendorf“. Diese Fläche ist zum Teil bereits als LSG ausgewiesen. Es handelt sich hier um
einen Komplex aus schwach strukturiertem Weidegrünland und dichten Feldgehölzen
mit Böschungskanten, Hohlweg, Bachauenresten und verschiedenen Kleingehölzen.
Diese sollen als Refugiallebensraum für bedrohte Pflanzen und Tiere in der anthropogen
stark überprägten Landschaft erhalten und geschützt werden.
Auch der „Fliestedener Fließ östlich von Stommeln“, der ebenfalls teilweise als LSG
ausgewiesen ist, besitzt eine lokale Bedeutung als strukturierendes Element in der ansonsten ausgeräumten Landschaft. Der Gehölzbestandene Graben dient als Vernetzungselement und Lebensraum für bedrohte Pflanzen und Tiere.
Als kulturhistorisch bemerkenswerte Objekte sind im Untersuchungsraum eine Hofanlage bei Fliesteden und die Burg Fliesteden zu nennen. Zudem sind gemäß dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege folgende Bodendenkmäler verzeichnet:
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•
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Mittelalterliche Vorgängerbauten der Pfarrkirche St. Laurentius in Büsdorf
Hofwüstung unbestimmter Zeitstellung (sog. Schlangenhof) in der Ortsmitte von
Büsdorf
Burganlage (Oberburg) in Fliesteden aus dem 13. Jahrhundert
Mittelalterliche Burganlage (Unterburg) in Fliesteden
Weitere Fundstellen sind im Untersuchungsraum bekannt, aber bisher nicht hinreichend
untersucht. Es handelt sich um zahlreiche römische, mittelalterliche sowie vor- und frühgeschichtliche Fundstellen.
4.2.2 Naturbezogene Erholung
Anders als der Faktor Landschaftsbild ist die naturbezogene Erholung kein eigenständiges Ziel. Vielmehr stellt der Faktor Landschaftsbild eine grundlegende Voraussetzung
für den Faktor naturbezogene Erholung dar. Aus diesem Grund werden bei der Bewertung der Erholungsqualität die Gegebenheiten und Beeinträchtigungen erfasst und bewertet, die nicht unmittelbar mit der Berücksichtigung des Landschaftsbildes abgedeckt
sind.
Für die Bewertung der naturbezogenen Erholung werden ergänzend erholungsrelevante
Landschaftsbereiche, -bestandteile und -faktoren beschrieben. Im Einzelnen handelt es
sich dabei um:
•
•
•
•
•
Ausgewiesene Erholungsräume (z. B. LSG, siedlungsnahe Erholungsgebiete)
Relevante Landschaftsbestandteile für naturbezogene Erholung (z. B. Gewässer,
Naturdenkmäler)
Relevante Infrastruktur für naturbezogene Erholung (z. B. Wanderwege, Radwege)
Bioklimatische Daten (z. B. Einflussbereiche von Industrie- und Großstadtklima)
Ruhebereiche (z. B. Landschaftsräume mit geringen Lärmbelastungen durch Gewerbe, Verkehr)
Gleichzeitig sollten Erschwernisse für eine naturbezogene Erholung erfasst werden.
Hierzu zählen beispielsweise breite Straßen, Klärwerke und ausgebaute Bäche.
Wie bereits bei der Beschreibung des Landschaftsbildes, ergibt sich auch beim Faktor
Naturbezogene Erholung eine Zweiteilung des Untersuchungsgebietes. Während die
offene Feldflur im Bereich der geplanten Trasse wenig zur Erholung beiträgt, zeichnet
sich der Ortsrand von Fliesteden durch seinen größeren Strukturreichtum aus.
Insgesamt existieren im Untersuchungsraum jedoch nur wenige Faktoren, die eine naturbezogene Erholung fördern. Beispielsweise könnten die Gehölzbestände am Ortsrand
von Fliesteden als Erholungsräume genutzt werden. Relevante Landschaftsbestandteile
existieren im Untersuchungsraum jedoch ebenso wenig wie eine geeignete Infrastruktur
für die naturbezogene Erholung.
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5. Bestandsbewertung
5.1 Naturhaushalt
5.1.1 Lebensraumfunktion
Die Bestandsbewertung der einzelnen Biotoptypen erfolgt durch Einstufung der vier Kriterien Natürlichkeit (N), Gefährdung, Seltenheit (G), Vollkommenheit (V), zeitliche Ersetzbarkeit bzw. Wiederherstellbarkeit (E).
Unter der Natürlichkeit eines Biotoptyps wird die Naturnähe eines Raumes verstanden.
Je höher die Intensität des anthropogenen Einflusses ist, desto geringer ist der Natürlichkeitsgrad. Dem entsprechend besitzen naturnahe Biotope, die eine ausgeprägte
Pflanzen- und Tiergesellschaft aufweisen, die höchste Natürlichkeit.
Durch die Einbeziehung der Kriterien Gefährdung und Seltenheit in die Bewertung soll
gewährleistet werden, dass gefährdete Biotoptypen und Arten vor einer weitergehenden
Beeinträchtigung durch den Menschen geschützt werden.
Die Vollkommenheit wird in Abhängigkeit von der biotoptypischen Ausprägung eines
Areals bestimmt. Sofern sämtliche kennzeichnenden Charakterarten und Biotopstrukturen eines Biotoptyps vorhanden sind, wird der Vollkommenheitsgrad als sehr hoch beurteilt.
Bei der Wiederherstellbarkeit eines Biotoptyps werden zeitliche, räumliche und verbreitungsökologische Aspekte berücksichtigt. So ist die Entwicklungsdauer eines Biotops
wesentlich bei der Beurteilung von Eingriffen, da das Alter und damit verbunden die
Ausprägung eines Biotops nicht beeinflusst werden kann.
Die einzelnen Kriterien werden entsprechend ihrer Ausprägung mit Punkten zwischen 0
und 10 bewertet. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird hier eine Gleichgewichtung der
Einzelkriterien vorgenommen. Der Gesamtwert des Biotoptyps wird durch arithmetische
Mittelwertbildung (gerundet) der o. g. vier Kriterien bestimmt. Insgesamt bedeutet die
Stufe 0 die geringste naturschutzfachliche Wertigkeit. So bewertete Biotope können keine Lebensraumfunktion mehr wahrnehmen. Dem entsprechend besitzen Biotope mit
einem Wert von 10 die höchste naturschutzfachliche Bedeutung.
Von dem Bewertungsvorschlag der Biotoptypen kann je nach naturräumlicher Ausstattung, Bedeutung, Seltenheit und Naturnähe in Ausnahmefällen mit textlicher Begründung um bis zu zwei Wertstufen nach unten oder oben bis zum Minimal- bzw. Maximalwert des jeweiligen Biotoptyps abgewichen werden, worauf in diesem Verfahren aber
nicht zurückgegriffen werden musste.
Die im gesamten Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen werden entsprechend der numerischen Bewertung nach LANUV (2008) wie folgt bewertet:
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Tab. 1: Gesamtbewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet
Code
FN, wf4
FN, wf6
FD, wf4
FD, wf3
AA 90, ta, g
Biotoptyp nach LANUV
Graben, naturfern
Graben, bedingt naturfern
Kleingewässer, naturfern
Kleingewässer, bedingt naturnah
Wald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, starkes
Baumholz, Strukturen gut ausgeprägt
BA 90, ta3, Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
m
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, Stangenholz, Strukturen mittel bis schlecht ausgeprägt
BA 90, ta1- Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
2, g
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, geringes
bis mittleres Baumholz, Strukturen gut ausgeprägt
BB0 50
Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen
< 50 %
BB0 70
Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen
≥ 50-70 %
BD0 100,
Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, intensiv gekd4
schnitten (jährlicher Formschnitt)
BD0 100,
Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, mehrreihig,
kb1
kein regelmäßiger Formschnitt
BF 30, ta1- Baumreihe / Baumgruppe aus nicht lebensraumtypischen Baumar2
ten > 70 %, geringes bis mittleres Baumholz
BF 90, ta3 Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten >
70 %, Stangenholz
BF(3) 90,
Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten >
ta1
70 %, Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz
BF(3), 90,
Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten >
ta
70 %, Einzelbaum, lebensraumtypisch, starkes Baumholz
CF, neo2
Halbnatürliche Kulturbiotope: Röhricht mit Anteil Neo-, Nitrophyten
> 25 %
EB, xd2
Intensiv(mäh)weide, artenarm
EA, xd1,
Artenreiche Mähwiese
veg2
EE1, xd1,
Brachgefallene artenreiche Mähwiese, gut ausgeprägt
veg2
K, neo5
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Störzeiger Neo-,
Nitrophyten > 75 %
K, neo2
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren mit Anteil Störzeiger Neo, Nitrophyten > 25 – 50 %
K, neo1
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Störzeiger Neo-,
Nitrophyten ≤ 25 %
HA0, aci
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
HJ, ka4
Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen
Gehölzen
HJ, ka6
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
VF0
Versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege etc.)
VF1
Teilversiegelte Flächen (Schotterwege u. –flächen, wassergebundene Decke)
Biotopwert
§ 62 LG
NW
2
4
2
6
8
(X)
5
(X)
7
(X)
4
5
4
6
4
6
7
X
8
X
6
(X)
3
6
5
3
5
6
2
2
4
0
1
Biotoptypen, die vollständig dem Schutz des § 62 LG NRW unterliegen, sind mit einem x gekennzeichnet;
im Einzelfall hier einzustufende Biotoptypen sind mit einem (x) gekennzeichnet.
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Die Trasse der geplanten L 93n führt beinahe vollständig über Ackerflächen. Dieser Biotoptyp besitzt nur eine geringe naturschutzfachliche Wertigkeit von 2 Punkten. Auch die
anderen Biotoptypen werden bis auf wenige Ausnahmen mit maximal 5-6 Punkten allenfalls durchschnittlich bewertet. Lediglich vereinzelte Gehölzbestände werden mit 7-8
Punkten relativ hoch bewertet.
5.1.2 Abiotische Faktoren
Boden
Wesentliche Bedeutung kommt dem Boden als biotischer Lebensraum und seiner Funktion im Wasserhaushalt zu. Die Beurteilung erfolgt anhand der Kriterien
•
•
•
•
•
Seltenheit
Natürlichkeitsgrad
Landschaftsgeschichtliche Urkunde
Transitraum im Wasserhaushalt
Extremstandort für Lebewesen
Der gesamte Bereich der Trassenführung wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist
anthropogen bereits stark überformt. Bei den vorliegenden Böden handelt es sich hinsichtlich ihrer hohen Fruchtbarkeit zwar um schutzwürdige Böden, jedoch wird diesem
Kriterium aus Naturschutzsicht im Bewertungsverfahren keine Bedeutung beigemessen.
Es handelt sich auch nicht um seltene Böden im Sinne von Extremstandorten oder besonderer Unberührtheit und Natürlichkeit. Auch schutzwürdige Pflanzenarten als Indikatoren für besondere Bodenverhältnisse konnten nicht nachgewiesen werden.
Wasser
Bei der Beurteilung des Wertelementes Wasser ist die biotische Lebensraumfunktion,
die Wasserdargebotsfunktion sowie die Regulations- und Regenerationsfunktion im
Wasserkreislauf zu berücksichtigen.
Das einzige Oberflächengewässer, welches von der geplanten Trasse berührt wird, ist
der Stommelner Bach. Er zeichnet sich durch seinen meist naturfernen Zustand aus und
besitzt nur eine mäßig entwickelte Bedeutung für die belebte Umwelt.
Für die Bestandsbewertung bedeutsam ist zudem das Grundwasservorkommen, das
einen geringen Flurabstand besitzt. Aus der Flächennutzung des Untersuchungsgebietes kann bereits eine potentielle Vorbelastung des Grundwassers abgeleitet werden. Da
der überwiegende Teil der Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, besteht die Gefahr des
Eintrags von Pestiziden und Nitrat. Durch die bestehenden und die neu geplanten versiegelten Straßenflächen kann es zudem zum Eintrag von Schadstoffen kommen. Wie
jedoch in der Umweltverträglichkeitsstudie zur L 93n dargestellt wurde, besitzt das
Grundwasser im Untersuchungsgebiet nur eine geringe Verschmutzungsempfindlichkeit.
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Für den Landschaftsfaktor Wasser ergibt sich im Untersuchungsraum somit keine besondere Bedeutung.
Klima/Luft
Neben der biotischen Lebensraumfunktion sind die klimatische und lufthygienische
Schutz- und Ausgleichsfunktion entscheidend für die Bewertung des Landschaftsfaktors
Klima/Luft. Im Trassenverlauf herrscht überwiegend Offenlandklima, dem insofern eine
Bedeutung zukommt, als dass es für bebaute Bereiche mit einem Siedlungsklima eine
Ausgleichsfunktion übernehmen kann.
5.2 Landschaftsbild und naturbezogene Erholung
5.2.1 Landschaftsbild
Zur Bewertung des Landschaftsbildes wird zunächst der ästhetische Eigenwert der
Landschaft ermittelt. Eventuelle vorhandene schutzwürdige Objekte oder Flächen müssen dabei zusätzlich berücksichtigt werden. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden
Einzelkriterien:
•
•
•
•
Erlebbare Vielfalt
Erlebbare Naturnähe
Eigenartserhalt
Ruhe / Geruchsarmut
Die erlebbare Vielfalt ist abhängig von der Zahl der visuell deutlich zu unterscheidenden
Elemente und Strukturen, die den Bereichen Relief, Vegetation, Gewässer, Flächennutzung, zeitliche Aspekte und Raumperspektiven angehören.
Die erlebbare Naturnähe wächst mit Zunahme der Flächen, die eine längerfristige Eigenentwicklung der Vegetation oder auch spontanes Wachstum aufweisen.
Ähnlich wie die Naturnähe wird auch beim Eigenartserhalt bewertet, in welchem Ausmaß eine ästhetische Raumeinheit im Laufe der letzten 50 Jahre erhalten geblieben
bzw. verändert worden ist. Vor allem bauliche Eingriffe führen je nach ihrer Ausprägung
zu einem Wertverlust.
Mit Hilfe des Kriteriums Ruhe und Geruchsarmut wird der Einfluss von Lärm- und Geruchsemissionen verschiedener Verursacher, wie Straßen oder Mülldeponien berücksichtigt.
Insgesamt besitzt das Untersuchungsgebiet nur einen mäßigen landschaftsästhetischen
Eigenwert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der überwiegende Teil des Untersuchungsraums landwirtschaftlich genutzt wird und sehr einheitlich gestaltet ist. Die offene
Feldflur zeichnet sich durch eine geringe Vielfalt und Naturnähe aus. Durch die starke
anthropogene Nutzung ist auch der Eigenartserhalt der Landschaft nur sehr gering ausgeprägt. Lediglich hinsichtlich des Faktors Ruhe und Geruchsarmut besitzt die landwirtBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
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schaftlich genutzte Fläche eine durchschnittliche Wertigkeit, da die Nutzung des Raumes und die damit verbundenen Geruchs- und Lärmemissionen zeitlich begrenzt sind.
Einen größeren landschaftsästhetischen Eigenwert besitzt hingegen der Ortsrand von
Ingendorf. Die Landschaft ist in diesem Bereich durch die verschiedenen Strukturelemente, wie Gehölzbestände, Grünland und auch Gewässer deutlich vielfältiger gestaltet.
Die Faktoren Naturnähe, Eigenartserhalt sowie Ruhe und Geruchsarmut sind hingegen
durchschnittlich zu bewerten.
5.2.2 Naturbezogene Erholung
Bei der Bestandsbewertung der naturbezogenen Erholung werden die Landschaftsfaktoren herangezogen, die bei der Bewertung der Landschaftsästhetik noch
nicht berücksichtigt wurden. Es werden folgende Faktoren betrachtet:
•
•
•
Zugänglichkeit. Darunter werden die Wegeausstattung und der Gebietszusammenhang verstanden.
Ruhe und Geruchsarmut. Dies entspricht dem Wert, der dem Kriterium als Teil des
ästhetischen Eigenwerts zugewiesen wurde.
Bioklima. Dabei werden die mittlere jährliche Zahl der Nebeltage im Eingriffsgebiet
und das Bioklima berücksichtigt.
Die Möglichkeiten für eine naturbezogene Erholung im Untersuchungsraum sind stark
eingeschränkt. Zwar zeichnet sich der gesamte Raum durch seine durchschnittliche Ruhe und Geruchsarmut sowie ein positives Bioklima aus, tatsächliche Erholungsangebote
sind jedoch kaum vorhanden. Es existieren – vor allem am Ortsrand von Ingendorf –
einzelne Elemente, die eine naturbezogene Erholung fördern. Diese Bereiche sind jedoch bezogen auf den gesamten Untersuchungsraum nur sehr kleinflächig, so dass sie
sich im Allgemeinen nicht für ausgedehnte Aufenthalte eignen. Auch die Zugänglichkeit
des Gebietes ist nur mäßig entwickelt. Es existiert zwar eine Reihe von Wirtschaftswegen, die theoretisch als Spazier- und Radwege genutzt werden könnten. Diese laden
jedoch auf Grund der umgebenden ausgeräumten Landschaft und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur wenig zur Erholung ein. Gleichzeitig tragen diese Wege zur
Zerschneidung der Landschaft bei.
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6. Ermittlung und Bewertung des Eingriffs
Die Neuanlage einer Straße bzw. deren Erweiterung stellt einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff dar. Sie bewirkt dauerhafte und temporäre Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und der abiotischen Faktoren. Gleichfalls führt sie zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Der Umfang des Eingriffs wird dabei durch die Art und Intensität der Wirkung, aber auch durch die betroffenen Funktionen bestimmt.
6.1 Eingriffsbeschreibung und Konfliktanalyse
Das Bauvorhaben umfasst eine zweispurige Straße (ca. 5,6 ha Versiegelung) mit Seitenanlagen (Bankette, Böschungen und Gräben; ca. 15,5 ha). Es ist geplant, beiderseits
der 7,5 m breiten Fahrbahndecke durchgehend ein meist 2,5 m breites, in Teilen auch
nur 1,5 m breites, Bankett anzulegen. An den Bankettstreifen schließt sich jeweils ein
Graben mit wechselnder Breite an, der teilweise mit Querriegeln angeordnet ist. Gehölze
werden im Abstand von 2,5 Meter zum Fahrbahnrand jeweils auf den straßenseitigen
Böschungskopf des Grabens gesetzt. Jenseits des jeweiligen Grabens werden parallel
zur Straße Wirtschaftswege in einer Breite von 3 Meter und beiderseitigen Banketten
von jeweils 1 Meter Breite geführt. Zwischen dem Graben und dem jeweiligen Bankett
entstehen Übergangsbereiche in wechselnder Breite. Auf Höhe Ingendorf treten aus
Gründen des Artenschutzes (Überflughilfe) Feldgehölzpflanzungen an Stelle von Alleebäumen. Hier ist das Straßenbankett nur 1,5 Meter breit.
Wirtschaftsweg (3 Meter) mit beidseitigem Bankett (je 1 Meter)
Graben mit Böschung (wechselnde
Breite)
Fahrbahn (7,5 Meter)
Straßenbankett (2,5 Meter) und
Alleepflanzung am Böschungskopf
Ansaat Wildrasen zwischen Böschung und Wegebankett
Die Straße verläuft in zwei kurzen Abschnitten in schwacher Dammlage. Die Böschungshöhe wird zumeist 1,6 m nicht übersteigen, die Breite beträgt ca. 3 m. Die Südanbindung wird in gleicher Weise erbaut und über einen Kreisverkehr an die L 93n angebunden. Sie reicht bis an die bestehende L 93. Zwei weitere Kreisverkehre werden
benötigt, um die L 93n mit der B 477 im Westen und der K 20 im Osten zu verbinden.
Zudem wird die L 93n an die B 59n im Osten durch eine Auf/Abfahrt angebunden. Eine
bestehende Anbindungsstraße zwischen K 20 und B 59n wird zurückgebaut. Die L 93n
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wird über den westlich gelegenen Bahndamm und den Stommelner Bach geführt. Eine
Anbindung der Straßen L 93 und L 213 ist nicht geplant. Diese Straßen werden mit Brückenbauwerken über die L 93n geführt.
Zur Einbindung in das Landschaftsbild wird die neue Trasse in weiten Teilen mit einoder beidseitigen Baumpflanzungen (794 Stück inkl. Bäumen in Verkehrsinseln oder als
randliche Gruppen) sowie Feldgehölzen (ca. 5.950 qm) eingegrünt. Die Böschungen der
beiden Brückbauwerke werden ebenfalls bepflanzt (2.828 qm).
Teilweise werden alte Wirtschaftswege rückgebaut (ca. 12.582 qm) und neue Wege
errichtet (ca. 43.347 qm). Die neuen Wege werden in Schotter gelegt.
Zusätzlich zum direkten Straßenbau wird im Westen eine Rohrleitung zur Entwässerung
westlich vom Kreisverkehr B 477 beginnend bis zum Gillbach errichtet. Die Trasse ist
510 Meter lang und wird im parallel zur L 279 verlaufenden Weg verlegt. Der Weg wird
hierzu temporär beansprucht und bis zu 3 Meter tief ausgehoben. Der Aushub wird auf
Erddepots gelagert, die sich auf der benachbarten Ackerfläche befinden. Insgesamt ist
von einem Arbeitsstreifen mit Lagerplatz von ca. 10 Metern auszugehen. Hierfür werden
Ackerflächen beansprucht.
6.2 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
Der Verursacher eines Eingriffes ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu unterlassen. Außerdem ist der Verursacher angehalten, die
Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege zu mindern. Diese Maßnahmen werden auf den Ausgleich angerechnet, soweit sie dauerhaft sind.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen werden mehrere Schutzmaßnahmen festgelegt. Dies sind:
S1
Schutz des Baumbestandes während der Bauzeit
In Bereichen, in denen es während der Bauphase potenziell zur Beeinträchtigung von
Baumbestand kommen kann, ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu berücksichtigen. Dies gilt für folgende Bereiche:
1. Baumbestand an der B 477 (soweit nicht notwendigerweise durch Kreisverkehr
entfallend)
2. Gehölzbestand am Bahndamm nahe der B 477 (soweit nicht notwendigerweise
durch die Trasse entfallend)
3. Gehölzbestand am Stommelner Bach (soweit nicht notwendigerweise durch die
Trasse entfallend)
4. Baumbestand an der K 20 (soweit nicht notwendigerweise durch Kreisverkehr
entfallend)
5. Gehölzbestand an der B 59 im Bereich der neuen Auf/Abfahrt (soweit nicht notwendigerweise entfallend)
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S2
28
Gewässerschutz während der Bauzeit
Im Bereich des Stommelner Baches ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
auszuschließen. Einträge von Bodenmaterial und Abschwemmungen sind zu vermeiden. Ein geregelter Wasserabfluss ist zu gewährleisten. Außerdem ist in weitestgehendem Maße Rücksicht auf den Ufervegetationsbestand inkl. der Gehölze (siehe auch S
13) zu nehmen.
S3
Schutz von Vegetationsbeständen bei Lagerung von Baumaterial
Durch Lagerung von Baumaterialien und Aufstellen von Maschinen und Bauwagen
werden während der Bauphase zusätzlich Flächen benötigt. Es kann hier zu temporären Funktionsbeeinträchtigungen des Naturhaushaltes kommen.
Gehölzbestandene Flächen und gewässernahe Bereiche dürfen dabei auf keinen Fall
beeinträchtigt werden. Für baubedingte Einrichtungen und Materiallagerplätze sind
ausschließlich versiegelte oder befestigte Flächen bzw. Ackerflächen zu nutzen. Hierauf
ist bereits in den Vorbemerkungen der Ausschreibung zum Straßenbau hinzuweisen.
Da es sich um einen allgemeinen Hinweis handelt, erfolgt keine Verortung in der Maßnahmenkarte und keine Beschreibung als Maßnahmenblatt.
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ergeben sich im Rahmen
des Artenschutzes (vgl. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). Hierzu zählen funktionserhaltende Maßnahmen in einer Größenordnung von 6,5 ha (siehe Maßnahmenblätter AR
1 – 3 sowie Maßnahmenkarte), Maßnahmen zur Projektgestaltung (Überflughilfe bei
Ingendorf, gleichzeitig Gestaltungsmaßnahme G 13) sowie eine Bauzeitenregelung
(Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit).
Zur Vermeidung von Wildunfällen wird eine in ca. 150 Metern Entfernung verlaufende
Gehölzleitlinie parallel zur L 93n in Richtung Ingendorf gepflanzt (vgl. Maßnahme A 5).
Eine Verminderung von Beeinträchtigungen wird durch die Anlage neuer Wirtschaftswege in Schotter statt Asphalt erreicht.
6.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft müssen innerhalb einer
vorgegebenen Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
ausgeglichen werden. Die Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträchtigungen ist
abhängig von der zeitlichen und räumlichen Wiederherstellbarkeit der betroffenen biotischen Faktoren. Im vorliegenden Fall handelt es sich zum weit überwiegenden Teil um
gering- bis maximal mittelwertige Biotoptypen mit kurzen Regenerationszeiten. Nur
kleinflächig ist Gehölzbestand mit erhöhter Wertigkeit betroffen.
Unvermeidbar ist:
• die Versiegelung von ca. 5,6 ha Fläche (zumeist intensiv genutzter Ackerfläche)
• die Umwidmung von ca. 15,5 ha derzeit meist intensiv genutzter Ackerfläche in Flächen des Straßenseitenraumes mit Banketten, Böschungen und Gräben
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•
•
•
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eine indirekte Beeinträchtigung der an den Straßenkörper und den Straßenseitenraum anschließenden Flächen durch betriebsbedingte Wirkungen
der Verlust von Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere von Feldvogelrevieren (Rebhuhn, Schafstelze, Feldlerche)
die Erzeugung potenzieller Störwirkungen und einer potenziell erhöhten Verkehrsgefährdung, insbesondere für die Schleiereule und von Greifvögeln auf Höhe Ingendorf
6.4 Eingriffsbewertung
6.4.1 Direkte Projektwirkungen
Zu den direkten Projektwirkungen gehören alle anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahmen. Grundsätzlich ist im Bereich der vom Straßenkörper und den Nebenanlagen überbauten Fläche von einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion auszugehen.
Direkt und dauerhaft wird der Naturhaushalt durch die Errichtung der Straße mit ihren
Nebenbauwerken beeinträchtigt. Die Versiegelung des Bodens durch die Fahrbahndecke führt zur Vernichtung von Bodenlebewesen und zum direkten Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Schwerwiegend ist insbesondere der Verlust von Feldvogelrevieren (5 Rebhuhnreviere, 4-5 Schafstelzenreviere und 8-10 Feldlerchenreviere),
für den im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ein konkreter Kompensationsflächenbedarf ermittelt wurde (vgl. 4.1.1.3).
Zusätzlich wirkt sich der Eingriff durch die betriebsbedingt hervorgerufene Zerschneidung auf die Fauna aus. Hierdurch sind insbesondere bodengebundene Arten betroffen;
bei den Vögeln v.a. das Rebhuhn. Problematisch ist zudem der intensive Wildwechsel,
der in diesem Bereich bekannt ist. Von Ingendorf nach Süden in Richtung Fliesteden
gibt es deutliche Funktionsbeziehungen. Durch den Bau der Straße kommt es zur Zerschneidung der Lebensräume, wodurch wertvolle Nahrungsquellen verloren gehen bzw.
vom Lebensraum abgeschnitten werden. Der dadurch steigende Futterdruck kann zu
einem erhöhten Wildwechsel und dem damit verbundenen Unfallrisiko führen. Sollte die
Straße jedoch als Barriere wahrgenommen werden, kommt es zu einer Verkleinerung
des Lebensraumes, da der Austausch mit den umliegenden Flächen entfällt.
Sofern Straßenböschungen auf ökologisch geringwertigen Flächen angelegt werden,
wie etwa den hier vorherrschenden Ackerflächen, sind Kompensationsmaßnahmen hierfür außerhalb des Straßenkörpers grundsätzlich nicht erforderlich. Solche Böschungen
gelten durch ihre Bepflanzungen als in sich ausgeglichen.
Von der Errichtung der Fahrbahndecke in einer Größenordnung von 5,6 ha sind beim
Bau der L 93n verschiedene Biotoptypen betroffen. Der erforderliche Kompensationsbedarf wird in Kapitel 6.5 ermittelt. Durch die Anlage der Seitenräume mit den Straßenböschungen (ca. 15,5 ha) werden keine Biotoptypen beeinträchtigt, die nicht innerhalb von
30 Jahren wiederhergestellt werden können. Durch die Anpflanzung von 794 EinzelBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
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bäumen (Sommerlinden) und ca. 5.950 qm Feldgehölzen sowie Ansaaten auf den Restflächen kommt es insgesamt zu einer in sich ausgeglichenen Gestaltung dieser Flächen.
Dies gilt auch für die Böschungen der Brückenbauwerke (ca. 2.828 qm Bepflanzung
sowie Ansaat auf Restflächen). Eine gesonderte Bilanzierung ist für den Bereich der
Straßenböschung somit nicht erforderlich.
Abiotische Faktoren
Entsprechend dem Bewertungsverfahren sind erhebliche Beeinträchtigungen abiotischer
Wert- und Funktionselemente von besonderer Bedeutung nur im Einzelfall zu bewerten.
Wie im Kapitel 5.1.2 dargestellt wurde, liegen im Untersuchungsraum jedoch keine abiotischen Wert- und Funktionselemente von besonderer Bedeutung vor. Zudem wird davon ausgegangen, dass es durch die Umsetzung der Planungen nicht zu einer erheblichen Verschlechterung hinsichtlich dieser Wert- und Funktionselemente kommen wird.
Beispielsweise kommt es durch die Versiegelung im Straßenbereich zu lokalklimatischen Effekten, die jedoch das Gesamtklimatop nicht wesentlich beeinträchtigen werden. Eine negative Wirkung durch den Bau der L 93n auf das bestehende Klima wird
somit nicht erwartet. Auch für die Faktoren Boden und Wasser gilt, dass sich der Straßenbau nur auf ein begrenztes Areal auswirken wird. Zudem wird vorausgesetzt, dass
der Eingriff bei den abiotischen Faktoren mit allgemeiner Bedeutung über die Vegetation
und die Lebensräume miterfasst und bei deren Behandlung bezüglich der Vermeidung
und des Ausgleichs bzw. Ersatzes abgehandelt wird. Im Folgenden werden die abiotischen Faktoren daher nicht mehr gesondert erfasst.
Landschaftsbild und naturbezogene Erholung
Gemäß ELES ist beim Landschaftsbild und der Eignung der Landschaft für die naturnahe Erholung auf die rechnerische Beurteilung der Landschaftsbildräume zugunsten einer
verbal-argumentativen Beschreibung zu verzichten.
Das Landschaftsbild wird i. d. R. immer durch ein Straßenbauwerk sowohl nachhaltig als
auch erheblich beeinträchtigt. So kommt es beispielsweise zur Zerschneidung und Verlärmung der Landschaft sowie zu einer Verschlechterung des Bioklimas durch den Betrieb. Diese Faktoren beeinträchtigen sowohl das Landschaftsbild als auch die naturbezogene Erholung. Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass diese beiden Wertund Funktionselemente wie in den Kapiteln 5.2.1 und 5.2.2 beschrieben wurden, nicht
von besonderer Bedeutung sind. Zusätzlich führen die straßenbegleitenden Pflanzmaßnahmen zu einer landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes. Dies gilt im besonderen Maße für die Anlage der vorgesehenen alleeartigen Gehölzpflanzung entlang der Trasse, mit deren Hilfe die Eingrünung des Straßenkörpers gut gelingt und die eine landschaftsgerechte Integration der Straße gewährleistet. Die Verwendung dieses traditionellen Landschaftselementes ist für die Wiederherstellung des Landschaftsbildes daher von ganz besonderer Bedeutung, während für den
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Naturhaushalt nur geringe ökologische Effekte erzielt werden.
Darüber hinaus werden die Faktoren Landschaftsbild und naturbezogene Erholung wie
die abiotischen Faktoren nicht mehr weiter innerhalb der Bewertung berücksichtigt.
6.4.2 Indirekte Projektwirkungen
Zu den indirekten Projektwirkungen zählen solche, die über den direkten Flächenverlust
hinausgehen und erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes nach sich ziehen.
Während die Versiegelung durch das Straßenbauwerk zum unmittelbaren Verlust der
betroffenen Biotope führt, ist die Beeinträchtigung des Straßenseitenraums in Abhängigkeit von der Entfernung zur Straße zu bewerten. Allgemein ist der Grad der von einer
Straße ausgehenden Beeinträchtigung von der Straßenart und dem Verkehrsaufkommen abhängig. Er nimmt mit zunehmender Entfernung von der Straße ab. Diese Wirkungen werden nach dem hier zu Grunde liegenden Verfahren durch eine pauschalierte
Belastungszone (50 Meter) und einen einheitlichen, von der Verkehrsprognose unabhängigen Beeinträchtigungsfaktor (0,25) quantifiziert. Zu den berücksichtigten Projektwirkungen gehören dabei:
•
•
•
•
•
•
Temporäre Beeinträchtigung des Naturhaushaltes während der Bauzeiten
Betriebsbedingter Schadstoffeintrag über den Luft- und Wasserpfad
Beeinträchtigung von Insel- und Restflächen, die noch über eine ausreichende Restgröße verfügen und nicht gänzlich als Verlust gelten
Störung der Fauna durch visuelle und akustische Störreize
Allgemeine Zerschneidungs-, Barrierewirkungen und Kollisionsrisiko
Gelände-/ kleinklimatische Veränderungen
Die Belastungszone, wie sie bei Neubauvorhaben wie dem hier untersuchten angewendet wird, hat eine Ausdehnung von jeweils 50 m beidseitig des versiegelten Straßenkörpers. Dies begründet sich insbesondere durch die erhebliche Zerschneidungswirkung,
die von der Straße ausgeht und den betriebsbedingten Wirkungen, insbesondere auf die
Tierwelt. Zusätzlich erhöhen die parallel geführten Wirtschaftswege die Zerschneidungswirkung der Straße. Zur Vermeidung von Doppelbewertungen werden Flächen,
die als anlage- und baubedingter Verlust bilanziert wurden, ausgenommen. Innerhalb
der Belastungszone werden somit für alle betroffenen Biotoptypen die Beeinträchtigungen mit Hilfe der folgenden Formel berechnet:
Eingriffswert je
Biotoptyp
Fläche des Biotop=
typs innerhalb der
Belastungszone
x
Biotopwert des
Biotoptyps
x
Beeinträchtigungsfaktor 0,25
Diese Formel fließt in die Berechnung des Mindestumfangs der KompensationsmaßBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
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32
nahmen (siehe Kapitel 6.5) ein.
6.5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Die Ermittlung des Mindestumfangs der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Einführungserlasses zum Landschaftsgesetz NRW für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES 2009) und auf Grundlage der „Numerischen
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008).
Der zu quantifizierende Kompensationsbedarf wird im vorliegenden Fall nur für die Lebensraumfunktion ermittelt. Für die abiotischen Funktionen sowie für das Landschaftsbild bzw. den Erholungswert erfolgt aus den beschriebenen Gründen keine Berechnung.
Für den Ausgleich sind aber Maßnahmen zu bevorzugen, die eine Multifunktionalität von
Flächen für sämtliche Funktionsbereiche gewährleisten. Auch die Maßnahmen zum Artenschutz sind multifunktionell ausgerichtet, so dass sie sowohl im Hinblick auf den Artenschutz, als auch im Sinne eines Ausgleichs von Eingriffen in den Naturhaushalt zu
werten sind.
Für die Ermittlung des erforderlichen Mindestumfangs der Kompensationsmaßnahmen
für die Lebensraumfunktion wird der Biotopwert der Kompensationsmaßnahme nach 30
Jahren herangezogen. Sofern eine Wiederherstellung der betroffenen Flächen binnen
30 Jahren erfolgt, sind durch den Baubetrieb bedingte temporäre Beeinträchtigungen
gem. ELES nicht als Eingriff zu bilanzieren.
Der Mindestkompensationsbedarf für die Lebensraumfunktion berechnet sich je betroffenem Biotoptyp nach folgender Formel:
Biotopwert
aus der direkten Beeinträchtigung
der Lebensraumfunktion
Fläche des
vom Eingriff
betroffenen
Biotops
+
Zielbiotopwert der Kompensationsmaßnahme
-
x
Biotopwert
aus der indirekten Beeinträchtigung
der Lebensraumfunktion
(Belastungszone)
x
Fläche des
Biotoptyps
innerhalb der
Belastungszone
x
Beeinträchtigungsfaktor
0,25
Biotopwert der Fläche, auf der
die Kompensationsmaßnahme durchgeführt wird
Der jeweilige Gesamtwert des vom Eingriff betroffenen Biotoptyps ist der Tabelle 1 im
Kapitel 5.1.1 zu entnehmen. Der zu kompensierende Eingriffswert wird in den Tabellen
2a und 2b (s.u.) ermittelt. Tabelle 3 zeigt den Biotopwert der Kompensationsmaßnahme
(Zielbiotoptypen), die in Tabelle 4 bilanziert wird.
Tierquerungshilfen oder Schutzanlagen, die zu einer Minderung des Kompensationsbedarfs führen würden, sind nicht geplant. Jedoch ist im Bereich zwischen der K20 und der
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L 93n eine Entsiegelung einer derzeit asphaltierten Straße vorgesehen (siehe Maßnahme A2, Tabelle 4). Diese Maßnahme führt gemäß ELES zu einer besonderen Minderung
des Kompensationsumfangs, indem bei der Bewertung der Zielbiotopwert verdoppelt
wird. Ein weiterer Straßenrückbau wird an der L 213 vorgenommen, die in der Breite
reduziert wird (siehe Maßnahme A3, Tabelle 4).
Ein weiteres Kompensationsdefizit ergibt sich in Bereichen, in denen Schotterwege auf
Ackerflächen errichtet werden (Tabelle 2b). Dem stehen Schotterwege gegenüber, die
rückgebaut und in Ackerflächen umgewandelt werden (Maßnahme A1.1, Tabelle 4). Da
Schotterwege einen eigenen Biotopwert haben, muss dieser im Rahmen der Kompensationsberechnung angesetzt werden (Maßnahme A1.2, Tabelle 4).
Ebenfalls zu berücksichtigen sind die temporären Beeinträchtigungen, die sich aus dem
Bau der Entwässerungsleitung ergeben (Tabelle 2b). Auf 510 Metern wird der bestehende unversiegelte, drei Meter breite Weg aufgenommen und in einer Tiefe von bis zu
3 Metern abgegraben. Als Arbeitsstreifen und Aushublager werden weitere ca. 10 Meter
= 5.100 qm Ackerfläche beansprucht. Mögliche Beeinträchtigungen des angrenzenden
Gehölzbestandes werden ebenfalls berücksichtigt. Es wird ein Beeinträchtigungsfaktor
von 0,1 angesetzt. Dieser Faktor gilt auch für die temporäre Beeinträchtigung des Weges, der nach der Maßnahme wiederhergestellt wird.
Für Materiallagerplätze und für Arbeitsstreifen wird es entlang der Trasse zu vorübergehender Inanspruchnahme von Flächen kommen. Da diese durchweg in den 50 Meter
Streifen beiderseitig der Trasse fallen, der mit einem Beeinträchtigungsfaktor von 0,25
bewertet wird, erfolgt hier keine gesonderte Bilanzierung der Inanspruchnahme.
In den nachfolgenden Tabellen 2a und b wird der Eingriffswert ermittelt.
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Tabelle 2a: Art und Wertigkeit der beeinträchtigen Flächen für den Straßenbau und Ermittlung des zu kompensierenden Eingriffswertes
BeanBiotopwert des vom
spruchte
Eingriff betroffenen
Fläche des vom Eingriff beeinBiotop Biotopwert Biotoptyp nach LANUV gemäß ELES
Fläche des
Biotops x (Fläche x
trächtigten Biotops (m²)
Biotops
Beeinträchtigungsfak(m²)
tor)
Straßenkörper Belastungszone
(direkt)
(indirekt)
1,0
0,25
FN,
wf4
2
BA 90,
ta1-2g
7
BA 90,
ta3, m
5
BB0,
70
5
BF(3)
90, ta1
7
EB,
xd2
EE1,
xd1,
veg2
K,
neo2
HA0,
aci
HJ,
ka4
VF0
VF1
Graben, naturfern
Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen
über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70<90
%, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, gut ausgeprägt
Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen
über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70<90
%, Stangenholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten,
mittel bis schlecht ausgeprägt
Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50-70 %
Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz
3
Intensivwiese/-(mäh)weide, artenarm
5
Brachgefallene artenreiche Mähwiese, gut ausgeprägt
5
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren mit Anteil Störzeiger
Neo-, Nitrophyten > 25 - 50 %
2
2
0
1
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend
fremdländischen Gehölzen
Versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege etc.)
Teilversiegelte Flächen (Schotterwege u. –flächen, wassergebundene Decke, etc.)
Summen
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382
40
342
251,00
3.400
3.200
200
22.750,00
2.216
2.770,00
2.216
11.125
6.706
4.419
39.053,75
1.186
230
956
3.283,00
2.710
2.710
2.032,50
281
281
351,25
1.590
1.340
250
7.012,50
551.590
53.211
498.379
355.611,50
334
167,00
334
6.395
1.395
5.000
0
28.711
1.465
27.246
8.276,50
609.920
67.587
542.333
441.559,00
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Tabelle 2b: Art und Wertigkeit der beeinträchtigen Flächen für den Entwässerungskanal und den Wegeneubau und Ermittlung des zu kompensierenden Eingriffswertes
BeanBiotopwert des vom Eingriff
Biospruchte
Fläche des vom Eingriff beeinbetroffenen Biotops x (FläBiotop top- Biotoptyp nach LANUV gemäß ELES
Fläche des
trächtigten Biotops (m²)
che x
wert
Biotops
Beeinträchtigungsfaktor)
(m²)
Temporäre und
Direkte Beeinindirekte Beeinträchtigung
trächtigung
1,0
0,1
HA0,
aci
2
VF1
1
BA 90,
ta1-2g
7
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
Teilversiegelte Flächen (Schotterwege u. –flächen, wassergebundene Decke, etc.)
Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen
über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70<90
%, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, gut ausgeprägt
Summen
48.447
5.100
87.714,00
1.530
1.530
153,00
3.060
3.060
2.142,00
9.690
90.009,00
53.037
43.347*
43.347
•
Da der Wegebau in Schotter in der obigen Eingriffsberechnung als 100 %ige Beeinträchtigung der Ackerfläche gewertet wird, muss beim
Ausgleich berücksichtigt werden, dass die Schotterfläche einen Biotopwert von 1 hat, der anzurechnen ist (siehe A12).
•
Sofern eine Wiederherstellung der betroffenen Flächen binnen 30 Jahren erfolgt, sind durch den Baubetrieb bedingte temporäre Beeinträchtigungen gem. ELES nicht als Eingriff zu bilanzieren.
Es ergibt sich ein Gesamteingriffswert für den Bau der Straße, des Entwässerungskanals und neuer Wirtschaftswege in Höhe von
531.568,00 Punkten.
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In der nachfolgenden Tabelle werden die Zielbiotoptypen der Kompensationsmaßnahmen (Naturhaushalt und Artenschutz) mit ihren jeweiligen Biotopwerten dargestellt. Aus
dem bedingt naturfernen Stommelner Bach soll durch Renaturierung ein bedingt naturnaher Graben werden (FN, wf3). Im Überschwemmungsbereich ist es Ziel, ein bedingt
naturnahes Kleingewässer (FD, wf3) mit umliegenden Staudenfluren (K, neo4) zu entwickeln. In Teilbereichen werden Feldgehölzpflanzungen vorgenommen (BA 90, BA 100).
Südlich von Ingendorf ist die Anlage von gehölzbestandenen Wiesen oder Weiden mit
Obstbäumen geplant (HK 2/3, ta 15a). Als Artenschutzmaßnahme sollen darüber hinaus
Ackerflächen zeitweilig brach fallen (HB, ed2), um Arten der Feldflur zu fördern.
Tab. 3: Zielbiotoptypen der quantifizierten Kompensationsmaßnahmen
Code
Biotoptyp nach LANUV gemäß ELES
FN, wf3
FD, wf3
BA 90, ta3,
m
Graben, bedingt naturnah
Kleingewässer, bedingt naturnah
Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, Stangenholz, Strukturen mittel bis schlecht ausgeprägt
Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle
vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100 %, Stangenholz, Strukturen mittel bis schlecht ausgeprägt
BA 100,
ta3-5, m
HK 2/3, ta
15a
K, neo4
HB, ed2
Streuobstwiese/ -weide mit Baumbestand, Alter 10 bis 30 Jahre, gepflegt
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Störzeiger Neo-,
Nitrophyten 50-75 %
Ackerwildkrautbrache auf nährstoffreichen Böden ohne Düngung und Pflanzenschutzmitteln sowie ein- bis dreijähriges
Grubbern oder Flachpflügen in der Zeit v. 15.09.-15.03.
Biotopwert
§ 62 LG
NW
6
6
5
(X)
6
(X)
6
4
4
Biotoptypen, die vollständig dem Schutz des § 62 LG NRW unterliegen, sind mit einem x gekennzeichnet;
im Einzelfall hier einzustufende Biotoptypen sind mit einem (x) gekennzeichnet.
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Tabelle 4: Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahmen (Naturhaushalt A und Artenschutz AR)
Bezeichnung der
Maßnahme
A11
A12
A2
A3
A4
A5
A6
A7
A81
A82
Art der Maßnahme
Rückbau von teilversiegelten Wirtschaftswegen im gesamten
Trassenbereich, zukünftige Nutzung als Ackerfläche
Anrechnung von neuen, teilversiegelten Wirtschaftswegen
(Eingriff auf Acker wurde in Tab. 2b zu 100 % gerechnet,
daher ist der Bestandswert auf 0 zu setzen)
Rückbau eines Teilstücks der bestehenden L 93n, Aufhebung der Versiegelung im Bereich der Straße und des begleitenden Radweges, Entwicklung eines Feldgehölzes (BA
90, ta3, m) über eine natürliche Sukzession
Rückbau im Bereich des Brückenbauwerks L 213, Anlage
eines straßenbegleitenden Feldgehölzes (BA 90, ta3, m)
Alleen, Baumreihen und Feldgehölze an der L 93 und der
Südanbindung – Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild, daher ohne Wertung (siehe auch Gestaltungsmaßnahmen)
Anlage eines Feldgehölzes (BA 100, ta3-5, m) südlich Ingendorf auf derzeit landwirtschaftlich genutzter Ackerfläche
Umwandlung einer Ackerfläche südlich von Ingendorf in eine
Grünlandfläche mit Gehölzbestand, teilweise Obstbaumbestand (HK2/3, ta 15a)
Umwandlung einer Ackerfläche südwestlich von Ingendorf in
eine Grünlandfläche mit Gehölzbestand, teilweise Obstbaumbestand (HK2/3, ta 15a)
Renaturierung des Stommelner Bachs zu einem bedingt
naturnahen Graben (FN wf3) durch Entnahme der Sohlschalen, mäandrierende Gestaltung und natürlicher Uferverbau
(Erlen)
Umwandlung einer Ackerfläche in bachbegleitende Vegetationsbestände mit Initialpflanzungen von Erlen, Eschen, Weiden zum Zielbiotop Feldgehölz (betont frisch-feucht), BA
100, ta3-5, m
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Ökolog.
Wert Zielbiotop
Ökolog.
Wert Bestand
Wertzuwachs
Umfang
der Maßnahme
(qm)
Ausgleichswert
(Wertzuwachs x
Umfang)
2
1
1
12.582
12.582
1
0
1
43.347
43.347
(5) 10*
0
10
2.100
21.000
5
0
5
685
3.225
-
-
-
-
-
6
2
4
6.000
24.000
6
2
4
10.713
42.852
6
2
4
27.600
110.400
(6) 12*
2
10
1.400
14.000
6
2
4
26.600
106.400
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Tabelle 4: Fortsetzung
Bezeichnung der
Maßnahme
A9/AR1
A10/AR2
A11/AR3
A12
Art der Maßnahme
Anlage einer feuchten Senke (FD, wf3) mit umliegender
nitrophiler Hochstaudenflur (K, neo4)
Anlage einer Ackerwildkrautbrache auf nährstoffreichen Böden ohne Düngung und Pflanzenschutzmitteln sowie ein- bis
dreijähriges Grubbern oder Flachpflügen in der Zeit v. 15.09.15.03. (mit Bewirtschaftungsplan gemäß Kap. 7.4)
Anlage einer Ackerwildkrautbrache auf nährstoffreichen Böden ohne Düngung und Pflanzenschutzmitteln sowie ein- bis
dreijähriges Grubbern oder Flachpflügen in der Zeit v. 15.09.15.03. (mit Bewirtschaftungsplan gemäß Kap. 7.4)
Anlage eines Feldgehölzes (BA 90, ta3, m) auf dem Bahndamm im Westen, ausgehend vom Biotoptyp „Begleitgrün,
Böschung ohne Gehölzbestand“ (VA mr4), der nach Beseitigung des Gehölzbestandes auf dem Bahndamm während
der Bauphase temporär entsteht.
Ökolog.
Wert Zielbiotop
Ökolog.
Wert Bestand
Wertzuwachs
6 (FD, wf3)
4 (K, neo4)
2
2
4
2
Umfang
der Maßnahme
(qm)
10.000
19.737
4
2
2
12.470
24.940
4
2
2
22.800
45.600
5
2
3
1.250
3.750
Gesamt
531.570
Ausgleichswert
(Wertzuwachs x
Umfang)
40.000
39.474
* Bei Entsiegelungen ab 2 Meter Breite und 0,1 ha Größe bzw. Aufhebung von Sohlbefestigungen wird der erforderliche Kompensationsumfang im Sinne eines Bonus
durch Verdoppelung des Zielbiotopwertes reduziert.
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7. Kompensation des Eingriffs
Die Kompensation des Eingriffs in den Naturhaushalt erfolgt in erster Linie über Ausgleichsmaßnahmen (7.3). Daneben werden in diesem Kapitel Schutzmaßnahmen (7.1)
und Gestaltungsmaßnahmen (7.2) beschrieben. Letztere stellen gleichzeitig Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in das Landschaftsbild dar. Die im Rahmen des Artenschutzrechtliche Fachbeitrages ermittelten Flächenbedarfe und die notwendigen funktionserhaltenden Maßnahmen werden in Kapitel 7.4 beschrieben.
7.1 Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen sind dort notwendig, wo z. B. durch die Lagerung von Baumaterialien sowie das Aufstellen und Bewegen von Maschinen und Bauwagen Beeinträchtigungen von Gehölz- und anderen Vegetationsbeständen sowie Gewässern entstehen können. Diese Störungen sind zwar i. d. R. nur vorübergehend; Beeinträchtigungen können
jedoch durch geeignete Maßnahmen gänzlich vermieden werden.
S1 – Schutz des Baumbestandes während der Bauzeit
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ist der Gehölzbestand während der Bauphase
vor Beeinträchtigungen im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Dabei findet die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ Anwendung. Besondere Schutzund Sicherungsmaßnahmen sind in folgenden Abschnitten zu ergreifen:
• S11 Baumbestand an der B 477; Bau-km: 0+111 – 0+149
• S12 Gehölzbestand am Bahndamm nahe der B 477; Bau-km: 0+229 – 0+263
• S13 Gehölzbestand am Stommelner Bach; Bau-km: 2+794
• S14 Baumbestand an der K 20; Bau-km: 5+178 – 5+238
• S15 Gehölzbestand an der B 59 im Bereich der neuen Anschlussstelle; Bau-km:
5+563 – 5+653
Schädigungen von Gehölzen und Bäumen können durch das Befahren des Wurzelwerkes mit Baufahrzeugen, aber auch durch die Lagerung von Baumaterialien oder durch
den möglichen Einsatz von Verdichtungsgeräten entstehen. Als Folge kommt es zu einer
Störung des Luftaustausches im Boden und der Versickerung von Niederschlägen. Dies
kann u. a. zum Absterben der Pflanzen führen. Die weiträumige Abzäunung der Pflanzenbestände im Wurzelbereich oder die Sicherung von Einzelbäumen mit gepolsterten
Baumschutzelementen haben sich als geeignete Schutzmaßnahmen etabliert. Auch die
Auskofferung für den Straßenunterbau, für Fundamentgräben für Stützbauwerke oder
Baugruben können eine schädigende Wirkung auf Baum- und Gehölzbestände haben.
Dabei kann das Wurzelwerk direkt oder indirekt beschädigt werden. Die indirekten Wirkungen sind vor allem durch das Austrocknen oder Vernässen der Böden und damit
dem Vertrocknen bzw. Verfaulen der Wurzeln zurückzuführen. Zum Schutz und zur SiBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
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41
cherung der Pflanzen eignen sich in solchen Fällen verschiedene Maßnahmen wie das
Abgraben im Wurzelbereich per Hand, Saug- oder Spülverfahren, oder das Herstellen
von Wurzelvorhängen.
Die Gehölz- und Baumbestände sind zu Beginn bis zum Abschluss der Bauzeiten durch
einen Bauzaun vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Maßnahme
Schutzzaun [m]
S11
24
S12
44
S13
22
S14
48
S15
60
S2 – Gewässerschutz während der Bauzeit
Während der Bauphase ist der Stommelner Bach (Bau-km: 2+794) mit seinen bachbegleitenden Gehölzen vor negativen Beeinträchtigungen zu schützen. Der Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen in diesem Bereich ist daher auszuschließen. Einträge von
Bodenmaterial und Abschwemmungen sind ebenfalls zu vermeiden. Ein geregelter Wasserabfluss ist während der Bauphase zu gewährleisten. In weitestgehendem Maße ist
außerdem Rücksicht auf den Ufervegetationsbestand einschließlich der Gehölze (siehe
auch Maßnahme S13) zu nehmen.
Der Stommelner Bach und insbesondere die Ufervegetation sind während der Bauphase
mit einem Bauzaun vor negativen Beeinträchtigungen zu schützen. Die Lage und das
Ausmaß des benötigten Bauzauns decken sich mit dem Zaun, der für die Schutzmaßnahme S13 benötigt wird. Ein zusätzlicher Zaun ist hier somit nicht erforderlich.
S3 - Schutz von Vegetationsbeständen bei Lagerung von Baumaterial
Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Hinweis, der sich auf die Lagerung von
Baumaterialien und Aufstellen von Maschinen und Bauwagen während der Bauphase
bezieht. Daher erfolgt keine Verortung in der Maßnahmenkarte.
Für baubedingte Einrichtungen und Materiallagerplätze sind ausschließlich versiegelte
oder befestigte Flächen bzw. Ackerflächen zu nutzen. Hierauf ist bereits in den Vorbemerkungen der Ausschreibung zum Straßenbau hinzuweisen.
7.2 Gestaltungsmaßnahmen
Durch den Bau der L 93n kommt es neben den Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Letztere werden durch eine landschaftsgerechte Neugestaltung und Bepflanzung vermindert. Die Pflanzung von bodenständigen Bäumen und Sträuchern trägt zur landschaftlichen Einbindung des Straßenbauvorhabens bei. Von herausragender Bedeutung sind dabei die meist alleeartigen Einzelbaumpflanzungen an der L 93n, die als traditionelles Landschaftselement eine besonders gelungene Eingrünung der Straße darstellen. Im Einzelnen sind folgende Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen, die gleichzeitig einen Ausgleich zum Eingriff in das
Landschaftsbild (Ausgleichsmaßnahme A 4) darstellen:
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G1-12 und G14-G17 (= A 4) – Pflanzung von Einzelbäumen
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch die Pflanzung von Einzelbäumen
entlang der L 93n kompensiert. Insgesamt werden 794 Sommerlinden (Tilia platyphyllos)
entsprechend der im Kapitel 7.5 dargestellten Pflanzliste I gepflanzt. Die Pflanzung trägt
zur Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes bei. Die großkronigen Laubbäume
1. Ordnung werden mit Ausnahme kurzer Teilstücke beiderseits der Trasse in einem
Mindestabstand von 12 m gepflanzt. Details zur genauen Lage und Anzahl der Einzelbäume siehe Maßnahmenkarte und -blätter. Zusätzlich werden in einem Abstand von 50
m beiderseits der L 93n und der Südanbindung versetzt Greifvogelstangen (insgesamt
143 Stück) aufgestellt. Die Bäume sind mit Dreibock zu versehen. Es ist die allgemeine
Baumpflege durchzuführen, wobei in diesem Zusammenhang besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Dazu gehören die Wässerung der Bäume bei Trockenheit, die Erneuerung von Bindungen
und der Ersatz der nach Ablauf der ersten Vegetationsperiode abgängigen Gehölze.
Besondere Pflegemaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Pflanzarbeiten sind zur nächsten Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten durchzuführen.
G13 (= A4) – Pflanzung von Feldgehölzen
Südlich von Ingendorf (Bau-km: 4+099 – 4+868) sind an der L 93n bodenständige Feldgehölze entsprechend der Pflanzliste II zu pflanzen. Neben der landschaftsgerechten
Einbindung und Belebung des Landschaftsbildes, erfüllt dieses Feldgehölz auch eine
Funktion als Überflughilfe für Greifvögel und Eulen.
Die Pflanzarbeiten auf einer Gesamtfläche von 5.959 qm sind zur nächsten Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten durchzuführen. Die Gehölze, die entsprechend der
Pflanzenliste II zu wählen sind, werden mit einem Abstand von 1,0 x 2,0 m gepflanzt,
dies entspricht 1 Pflanze je 2 qm. Auf 10 Sträucher wird ein Baum 2. Ordnung, insgesamt also 2.705 Sträucher und 270 Bäume 2. Ordnung, gepflanzt. Die Sträucher müssen in der Etablierungsphase gegen Wildverbiss geschützt (Verbissschutz an Feldgehölzen, Manschetten und Drahtschutz um Bäume) und regelmäßig von Wildkräutern frei
geschnitten werden. Nach der Etablierung der Feldgehölze sind die üblichen Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen, wobei in diesem Zusammenhang besonders darauf
zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Zusätzlich wird auf jeweils 500 qm Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 12
Stück, aufgestellt.
G18 und G19 (= A4) – Pflanzung von Feldgehölzen
Die Böschungen an den geplanten Brücken zur Überführung der L 213 (Bau-km: 1+976)
und der L 93 (Bau-km: 3+045) werden ebenfalls mit Feldgehölzen bepflanzt. Diese
Maßnahmen tragen zur Einbindung der Bauwerke in das Landschaftsbild bei. Die zu
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bepflanzenden Flächen besitzen eine Größe von 1.688 qm (Brücke L 213, G18) bzw.
1.140 qm (Brücke L 93, G19). Die Gehölze, die entsprechend der Pflanzliste II zu wählen sind, werden mit einem Abstand von 1,0 x 2,0 m gepflanzt, dies entspricht 1 Pflanze
je 2 qm. Auf 10 Sträucher wird ein Baum 2. Ordnung gepflanzt. Dies bedeutet für die
beiden Gestaltungsmaßnahmen:
Maßnahme
Anzahl Bäume 2. Ordnung
Anzahl Feldgehölze
G18
77
767
G19
52
518
Die Gehölze müssen in der Etablierungsphase gegen Wildverbiss geschützt und regelmäßig von Wildkräutern frei geschnitten werden. Nach der Etablierung der Feldgehölze
sind die üblichen Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen, wobei in diesem Zusammenhang besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet
und schließlich entfernt werden. Zusätzlich wird auf jeweils 500 qm Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 4 (G18) bzw. 3 (G19) Stück, aufgestellt.
G20 (= A4) – Initialpflanzung mit Gehölzen und weitestgehend natürliche Entwicklung
Durch die Anbindung der L 93n an die B 59n im Osten entsteht eine Restfläche, die für
den Straßenbau und –betrieb nicht benötigt wird (Bau-km: 5+563 – 5+790). Zur Einbindung der Bauwerke in das Landschaftsbild werden diese Flächen mit Feldgehölzen bepflanzt. Die zu bepflanzenden Flächen besitzen eine Gesamtgröße von 14.478 qm. Die
Sträucher, die entsprechend der Pflanzenliste II zu wählen sind, werden mit einem Abstand von 1,0 x 2,0 m gepflanzt, dies entspricht 1 Pflanze je 2 qm. Insgesamt werden
somit 7.239 Sträucher gepflanzt. Diese müssen in der Etablierungsphase gegen Wildverbiss geschützt und regelmäßig von Wildkräutern frei geschnitten werden. Nach der
Etablierung der Feldgehölze sind keine Unterhaltungsmaßnahmen mehr erforderlich, um
eine weitestgehend natürliche Entwicklung der Flächen zu ermöglichen. Zusätzlich wird
auf jeweils 500 qm Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 29 Stück, aufgestellt.
7.3 Ausgleichsmaßnahmen
Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild
landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist (§ 4 (4) LG NW). Dies bedeutet v. a., dass die Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes so gewählt werden müssen,
dass Biotoptypen, die im Rahmen des Eingriffes so stark beeinträchtigt werden, dass sie
ihre Funktion nicht mehr erfüllen können, an geeigneter Stelle wiederhergestellt werden.
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Im vorliegenden LBP sind die Ausgleichsmaßnahmen primär für den Ausgleich der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes vorgesehen. Der Ausgleich für den Verlust der
landschaftlichen Qualität wird vorwiegend über die oben beschriebenen Gestaltungsmaßnahmen erzielt.
Bei den im Folgenden beschriebenen Maßnahmen wurden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Durch die Wahl der Ausgleichsflächen nahe der Trasse besteht ein funktionaler und räumlicher Zusammenhang zwischen dem Eingriff und dem Ausgleich. Die
Realisierung des Straßenbauvorhabens und der Ausgleichsmaßnahmen werden in einer
zeitlich angemessenen Frist erfolgen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
A1 – Rückbau von Wirtschaftswegen
Im gesamten Trassenverlauf der L 93n und der Südanbindung werden verschiedene
teilversiegelte Wirtschaftswege auf einer Gesamtfläche von 12.582 qm rückgebaut. Zu
diesem Zweck wird der Wegeaufbau vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß
entsorgt. Um die Flächen wieder für den Ackerbau nutzen zu können, wird der Unterbodenbereich zunächst aufgelockert und die Fläche mit Mutterboden aufgefüllt. Durch diese Maßnahme wird die Leistungsfähigkeit der Böden als Pflanzenstandort und als Lebensraum für Organismen wiederhergestellt. Der Rückbau ist möglichst zeitnah im
Rahmen der Bauarbeiten durchzuführen. Pflegemaßnahmen sind hier nicht erforderlich.
A2 – Rückbau Teilstück der L 93n
Die Verbindung zwischen der derzeit bereits bestehenden L 93n und K 20 wird auf einer
Gesamtfläche von 2.100 qm entsiegelt. Zur Verbesserung der bodenspezifischen Eigenschaften wird die Asphaltschicht bis auf den Untergrund aufgehoben und ordnungsgemäß entsorgt. Ohne bodenverbessernde Maßnahmen durchzuführen und ohne Ansaat
von Wildpflanzen wird dieser Bereich sich selbst überlassen. Ziel ist es, dass sich die
Fläche naturnah entwickeln kann. Im Laufe der Zeit wird sich hier voraussichtlich eine
magere Wildkrautflur ansiedeln. Diese wird sich über ein Pioniergehölz als Zwischenstadium in ein artenreiches Feldgehölz weiterentwickeln. Die Entsiegelung ist möglichst
zeitnah im Rahmen der Bauarbeiten durchzuführen. Pflegemaßnahmen sind nicht erforderlich.
A3 – Rückbau an der L 213
Im Bereich der Brücke zur Überführung der L 213 über die geplante L 93n wird durch die
neue Nutzung der L 213 als Wirtschaftsweg diese zum Teil entsiegelt. Die Fahrbahnbreite wird von derzeit 5,80 m auf rund 3,50 m verringert. Vor dem Brückenkopf wird jeweils
eine Ausbuchtung eingerichtet. Die Entsiegelung auf einer Gesamtfläche von 685 qm
wird im Zuge der Brückenbauarbeiten vorgenommen. Dabei wird der Straßenaufbau
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vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt. Um die Flächen für die Anlage
eines Straßenbegleitgrüns bzw. einer Straßenböschung mit Gehölzen nutzen zu können, wird der Unterbodenbereich zunächst aufgelockert und die Fläche mit Mutterboden
aufgefüllt. Die Pflanzarbeiten sind zur nächsten Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten vorzunehmen. Die Gehölze, die entsprechend der Pflanzliste II zu wählen sind,
werden mit einem Abstand von 1,0 x 2,0 m gepflanzt, dies entspricht 1 Pflanze je 2 qm.
Auf 10 Sträucher wird ein Baum 2. Ordnung, insgesamt also 308 Sträucher und 35
Bäume 2. Ordnung, gepflanzt. Die Sträucher müssen in der Etablierungsphase gegen
Wildverbiss geschützt und regelmäßig von Wildkräutern frei geschnitten werden. Nach
der Etablierung der Feldgehölze sind die üblichen Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Straßenraumbewirtschaftung durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist
besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen an Bäumen geweitet
und schließlich entfernt werden. Zusätzlich wird auf jeweils 500 qm Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 1 Stück, aufgestellt.
A4 – Gehölzpflanzungen an der L 93n
Die Maßnahme A4 wurde differenziert bei den Gestaltungsmaßnahmen G1 - G20 beschrieben.
A5 – Anlage eines Feldgehölzes
Zur Vernetzung bestehender Gehölzstrukturen und zur Schaffung einer Leiteinrichtung
für wildlebende Tiere wird südlich von Ingendorf auf Ackerflächen ein Feldgehölzstreifen
angepflanzt. Mit Hilfe dieser Maßnahme soll der Zerschneidung von Lebensräumen und
der Störung der Funktionsbeziehungen zwischen diesen Lebensräumen entgegengewirkt werden. Zudem wirkt das Feldgehölz als Wildleiteinrichtung. Vor den Pflanzarbeiten sind keine bodenverbessernden Maßnahmen durchzuführen, da es sich hier um bereits landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt. Für den 10 m breiten und rund 600 m
langen Feldgehölzstreifen werden Gehölze entsprechend der Pflanzliste II gewählt. Diese werden mit einem Abstand von 1,0 x 2,0 m gepflanzt, dies entspricht 1 Pflanze je 2
qm. Auf 10 Sträucher wird ein Baum 2. Ordnung, insgesamt also 2.700 Sträucher und
300 Bäume 2. Ordnung, gepflanzt. Die Sträucher müssen in der Etablierungsphase gegen Wildverbiss geschützt und regelmäßig von Wildkräutern frei geschnitten werden. In
diesem Zusammenhang ist bei Bäumen besonders darauf zu achten ist, dass zu eng
werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Nach der Etablierung der
Feldgehölze sind keine weiteren Pflegemaßnahmen notwendig. Zusätzlich wird auf jeweils 500 qm Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 12 Stück, aufgestellt.
Damit der Gehölzstreifen möglichst frühzeitig seine Funktion als Wildleiteinrichtung erfüllen kann, sind die Pflanzarbeiten in der nächsten Pflanzperiode nach Planfeststellung
durchzuführen. Durch die räumliche Entfernung zur Trasse und den Bauarbeiten wird es
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zudem in diesem Bereich nicht zu Konflikten zwischen Bauarbeiten und Pflanzmaßnahmen kommen.
A6 – Umwandlung einer Ackerfläche südlich von Ingendorf
Zur Erhöhung der landschaftlichen und ökologischen Strukturvielfalt sowie als Ausgleich
für die Zerschneidung von Lebensräumen und die Störung der Funktionsbeziehungen
zwischen den Lebensräumen wird auf einer Ackerfläche südlich von Ingendorf eine
Grünlandfläche mit Gehölzbestand angelegt. Zu diesem Zweck werden nach der Grünlandeinsaat auf 10.713 qm Fläche in lockerem Abstand Bäume 1. Ordnung und Obstbäume entsprechen der Pflanzliste III gepflanzt. Zur Verringerung des Pflegeaufwandes
sollten die Obstbäume in einem Teilbereich der Grünlandfläche und die Laubbäume in
dem anderen Bereich gepflanzt werden. Pro Obstbaum wird dabei eine Fläche von 100
qm und pro Laubbaum eine Fläche von 200 qm gerechnet. Insgesamt werden auf der
Fläche somit 43 Bäume 1. Ordnung und 21 Obstbäume gepflanzt. Die Gehölze sind
durch Verbissmanschetten zu schützen. Zusätzlich werden die Bäume mit jeweils 3
Pfählen und einem geeigneten Zaunmaterial vor Beschädigungen geschützt. Sie sind
regelmäßig in der Etablierungsphase von Wildkräutern freizuschneiden. Zusätzlich müssen in dieser Phase bei den Obstbäumen jährliche Erziehungsschnitte und eine Kontrolle auf Mäusebefall durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt
werden. Des Weiteren wird eine Greifvogelstange aufgestellt.
Die Pflanzarbeiten sind in der nächsten Pflanzperiode nach Planfeststellung durchzuführen. Der frühe Zeitpunkt liegt darin begründet, dass durch die baldige Umsetzung die
Funktion der Ausgleichsfläche frühzeitig erfüllt wird. Zudem müssen Konflikte mit den
Bauarbeiten nicht befürchtet werden, da der Abstand zwischen der Trasse und der Ausgleichsfläche ausreichend groß ist.
A7 – Umwandlung einer Ackerfläche südwestlich von Ingendorf
Zur Erhöhung der landschaftlichen und ökologischen Strukturvielfalt sowie als Ausgleich
für die Zerschneidung von Lebensräumen und die Störung der Funktionsbeziehungen
zwischen den Lebensräumen wird auf einer Ackerfläche südwestlich von Ingendorf eine
Grünlandfläche (z. B. Pferdeweide) mit Gehölzbestand angelegt. Zu diesem Zweck werden nach der Grünlandeinsaat auf der 27.600 qm großen Fläche in lockerem Abstand
Bäume 1. Ordnung und Obstbäume entsprechend der Pflanzliste III gepflanzt. Zur Verringerung des Pflegeaufwandes sollten die Obstbäume in einem Teilbereich der Grünlandfläche und die Laubbäume in dem anderen Bereich gepflanzt werden. Pro Obstbaum wird dabei eine Fläche von 100 qm und pro Laubbaum eine Fläche von 200 qm
gerechnet. Insgesamt werden auf die Fläche somit 110 Bäume 1. Ordnung und 56 Obstbäume gepflanzt. Die Gehölze sind durch Verbissmanschetten gegen den Viehverbiss
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zu schützen. Zusätzlich werden die Bäume mit jeweils 3 Pfählen und einem geeigneten
Zaunmaterial vor Beschädigungen geschützt. Sie sind regelmäßig in der Etablierungsphase von Wildkräutern freizuschneiden. Zusätzlich müssen in dieser Phase bei den
Obstbäumen jährliche Erziehungsschnitte und eine Kontrolle auf Mäusebefall durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist besonders darauf zu achten ist, dass zu eng
werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Des Weiteren wird auf
jeweils 1 ha Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 3 Stück, aufgestellt.
Die Pflanzarbeiten sind in der nächsten Pflanzperiode nach Planfeststellung durchzuführen. Der frühe Zeitpunkt liegt darin begründet, dass durch die baldige Umsetzung die
Funktion der Ausgleichsfläche frühzeitig erfüllt wird. Zudem müssen Konflikte mit den
Bauarbeiten nicht befürchtet werden, da der Abstand zwischen der Trasse und der Ausgleichsfläche ausreichend groß ist.
A8 – Renaturierung des Stommelner Bachs
Der Stommelner Bach wird auf einer Länge von 1.400 m und einer Breite von 20 m renaturiert. Ziel ist es, eine natürliche Entwicklung des Grabens zu initiieren. Gleichzeitig
trägt diese Maßnahme zur Erhöhung der Strukturvielfalt der Landschaft bei. Zur Realisierung werden in einem ersten Schritt zunächst die Sohlen- und Uferbefestigungen aus
Beton entfernt. Durch diese „Befreiung“ des Stommelner Baches soll ein mäandrierender
Verlauf des Gewässers ermöglicht werden. Am Ufer werden Erlen (Alnus glutinosa) gepflanzt, die zu einem natürlichen Uferverbau beitragen. Die angrenzenden Ackerflächen
werden in bachbegleitende Vegetationsbestände umgewandelt. Auf diesen Überschwemmungs- und Entwicklungsflächen werden standorttypische Auengehölze wie
Weiden (Salix spec.), Eschen (Fraxinus excelsior) und Erlen angepflanzt. Zusätzlich
werden in einem Abstand von jeweils 50 m eine Greifvogelstange, also insgesamt 28
Stück, aufgestellt.
Die Maßnahme wird nach Planfeststellung durch den Erftverband konkretisiert und auf
Kosten der Straßenbauverwaltung durchgeführt.
A12 – Feldgehölzpflanzung am Bahndamm
Durch den Durchstich der Straße durch den Bahndamm muss temporär eine Verlegung
der Bahn und damit verbunden eine Beseitigung von Feldgehölzen am Bahndamm vorgenommen werden. Die Anlage eines 1.225 m2 großen Feldgehölzes dient der Wiederherstellung des Gehölzbestandes am Bahndamm. Es sind Feldgehölze gemäß der
Pflanzliste II zu pflanzen und zwar 550 Sträucher und 62 Bäume II. Ordnung. Pro ca.
500 qm ist eine Greifvogelstange aufzustellen. Dies entspricht einer Anzahl von 3 Stück.
In der Etablierungsphase sind die Gehölze gegen Wildverbiss zu schützen und regelmäßig von Wildkräutern freizuschneiden. Später sind die üblichen Pflegeschnitte in regelmäßigen Abständen durchzuführen, wobei in diesem Zusammenhang besonders
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darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt
werden. Die Pflanzarbeiten sind in der nächsten Pflanzperiode nach Fertigstellung der
Arbeiten am Bahndamm durchzuführen.
7.4 Artenschutzmaßnahmen
Die Artenschutzmaßnahmen sind multifunktionell angelegt, so dass sie gleichermaßen
als Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in den Naturhaushalt zu werten sind.
AR 1 (A 9) – Anlage einer feuchten Senke
Durch den Bau und den Betrieb der L 93n kommt es zu einem Verlust von Lebensräumen für Feldvögel, Greife, Eulen und Limikolen. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Populationen der betroffenen Arten sind funktionserhaltende Maßnahmen
notwendig. Daher wird südwestlich von Ingendorf eine knapp 3 ha große Fläche, die
unmittelbar an den Stommelner Bach grenzt, für Artenschutzzwecke umgestaltet. Auf
der Fläche soll ein temporäres Flachgewässer angelegt werden, das von (feuchten) Ruderalfluren umgeben ist. Zu diesem Zweck wird der Boden auf 1 ha der Fläche verdichtet. Diese etwa 100 x 100 m große Fläche soll einen Zugang zum Stommelner Bach
besitzen. Ziel ist es, eine Senke zu bilden, in der sich Niederschlagswasser, aber auch
eventuell anfallendes Hochwasser aus dem Stommelner Bach sammeln kann. Durch
den Verzicht auf eine künstliche Abdichtung gegenüber dem Untergrund, besteht die
Möglichkeit, dass das Gewässer in niederschlagsarmen Perioden trocken fällt. Das umgebende Gelände soll ohne Umgestaltungsmaßnahmen oder Anpflanzungen sich selbst
überlassen werden, so dass sich die hier standorttypischen Pflanzengesellschaften über
die natürliche Verbreitung einstellen können. Diese Maßnahme ist u. a. bedeutsam für
Wirbellose und Kleinsäuger; ein Sachverhalt, der sich wiederum positiv auf die Vogelwelt
auswirkt. Als weiterer Anreiz für Greifvögel werden zusätzlich 3 Greifvogelstangen auf
der Fläche installiert.
Die Arbeiten am Stommelner Bach und auf der Fläche sind unmittelbar nach Planfeststellung durchzuführen, um dem Ziel als funktionserhaltende Maßnahme für Feldvögel
nachzukommen. Außer einer Herbstmahd pro Jahr sind auf dieser Fläche keine Pflegemaßnahmen erforderlich.
AR2 (A 10) und AR3 (A 11)– Umwandlung von Ackerflächen in Ackerbrachen
Als weitere Maßnahme zum Artenschutz ist die Umwandlung von zwei nördlich von
Büsdorf gelegenen Ackerflächen in Ackerbrachen vorgesehen. Die rund 12.470 qm
(AR2) und 22.800 qm (AR3) großen Ackerflächen werden derzeit intensiv genutzt. Eine
extensive Nutzung dieser Flächen führt zur Entwicklung einer artenreichen Wildkrautflur
und steigert so die naturschutzfachliche Wertigkeit und somit auch die Attraktivität dieser
Lebensräume für wildlebende Tiere wie etwa Feldlerche, Schafstelze und Rebhuhn. Um
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dieses Ziel zu erreichen, werden die Flächen nach einem festgelegten Plan bewirtschaftet, der Angaben zur zeitlichen Abfolge sowie Art und Menge der Einsaat beinhaltet. Die
beiden Maßnahmenflächen können dabei jeweils noch in Teilflächen unterteilt werden,
um eine Optimierung der Strukturvielfalt zu erreichen. Im Folgenden sind mögliche Bewirtschaftungspläne dargestellt. Diese sind als fachlicher Hinweis zu verstehen und stellen keine planfestzustellende Vorgabe dar.
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Jahr 4
Jahr 5
Kultur Teilfläche 1
Erbse
0,5 kg/ha Rotklee
2 kg/ha Luzerne
Kein Umbruch, keine
Nachsaat
80-120 kg/ha Getreide
Kultur Teilfläche 2
25 kg/ha Getreide
Kein Umbruch, keine
Nachsaat
1 kg/ha Rotklee
3 kg/ha Luzerne
Kein Umbruch, keine
Nachsaat
Kein Umbruch, keine Sonnenblumen
Nachsaat
Alternative zu 2
Erbse
40-60 kg/ha Getreide
Kein Umbruch, keine Nachsaat
1 kg/ha Rotklee
3 kg/ha Luzerne
(oder Sonnenblume)
Kein Umbruch, keine Nachsaat
(oder Sonnenblume nachsäen)
Ein Wechsel der Feldfrucht auf den Teilflächen ist nicht unbedingt nötig. Leguminosen
können ebenso wie Getreide auch 3-4 Jahre auf der gleichen Fläche bleiben. Der Umbruch muss allerdings nach 2 Jahren erfolgen. Die Aussaatmenge ist zu steigern (s. o.).
Erbsen stehen immer zu Beginn eines Zyklus, Sonnenblumen bevorzugt am Ende. Letztere können aber grundsätzlich jederzeit eingesetzt werden. Der 5jährige Plan könnte
demnach auch so aussehen:
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Jahr 4
Jahr 5
Kultur Teilfläche 1
Erbse
0,5 kg/ha Rotklee
2 kg/ha Luzerne
Kein Umbruch, keine
Nachsaat
1 kg/ha Rotklee
3 kg/ha Luzerne
Kein Umbruch, keine
Nachsaat
Kultur Teilfläche 2
25 kg/ha Getreide
Kein Umbruch, keine
Nachsaat
80-120 kg/ha Getreide
Kein Umbruch, keine
Nachsaat
Sonnenblumen
Alternative zu 2
Erbse
40-60 kg/ha Getreide
Kein Umbruch, keine Nachsaat
80-120 kg/ha Getreide
(oder Sonnenblume)
Kein Umbruch, keine Nachsaat
(oder Sonnenblume nachsäen)
Der Bewirtschaftungsplan ist im Detail mit den Landwirten und der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Mit der Extensivierung der Ackerfläche ist unmittelbar nach Planfeststellung zu beginnen, um dem Ziel als funktionserhaltende Maßnahme für Feldvögel
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nachzukommen. Zusätzlich ist je eine Greifvogelstange auf den Ackerflächen zu installieren, um einen Anreiz für Greifvögel zu schaffen.
Die Angaben basieren auf Feldversuchen, die im Zuge einer Straßenplanung im Selfkant (Niederlassung MG) gemacht wurden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass
derartig extensiv bewirtschaftete und artenreiche Flächen auch auf die Vogelwelt sehr
positive Wirkungen haben. Feldvogelarten wie Rebhuhn, Fasan, Schafstelze und Feldlerche aber auch Dorngrasmücke brüteten stetig auf der Modellfläche. Durch das große
Angebot an Feld- und Wühlmäusen hatte die Fläche auch Anziehungskraft auf Greifvögel und Eulen.
7.5 Pflanzlisten
Für die in den Kapiteln 7.2 und 7.3 festgesetzten Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen gelten folgende Pflanzlisten:
Pflanzliste I (Maßnahmen: G1-12 und G14-G17)
Einzelbaum 1. Ordnung
Tilia platyphyllos
Sommer-Linde
Pflanzliste II (Maßnahmen G13, G18 – G20 sowie A3, A5 und A12)
Bäume 2. Ordnung
Acer campestre
Feldahorn
Prunus padus
Traubenkirsche
Sorbus aucuparia
Eberesche
Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Prunus spinosa
Ribes sanguinea
Rosa arvensis
Rosa canina
Sambucus nigra
Sambucus racemosa
Viburnum opulus
Hartriegel
Haselnuss
Weißdorn
Europäisches Pfaffenhütchen
Schlehe
Rote Johannisbeere
Acker-Rose
Hunds-Rose
Schwarzer Holunder
Trauben-Holunder
Gemeiner Schneeball
Pflanzliste III (Maßnahmen: A6 und A7)
Bäume 1. Ordnung
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Acer pseudoplatanus
Carpinus betulus
Fraxinus excelsior
Juglans regia
Prunus avium
Quercus robur
Quercus petraea
51
Berg-Ahorn
Hainbuche
Esche
Walnuss
Vogelkirsche
Stieleiche
Traubeneiche
Obstbäume
Es sollten bevorzugt regionale Obstbaumsorten gepflanzt werden, die in Abstimmung
mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises ausgewählt werden.
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8. Kostenschätzung
Kostengruppe 161 000 Grunderwerb für Ausgleichs-/ Artenschutzmaßnahmen
Kurzangabe
Bezeichnung
Einheit m²/St. Preis/Einheit Gesamtpreis Bemerkung
A5
Grunderwerb Acker
6.000
4,25 €
25.500,00 €
A6
Grunderwerb Acker
10.713
4,25 €
45.530,25 €
A7
Grunderwerb Acker
27.600
4,25 € 117.300,00 €
A8
Grunderwerb Acker
26.600
4,25 € 113.050,00 €
AR1
Grunderwerb Acker
29.737
4,25 € 126.382,25 €
Summen:
Kostengruppe 851 000 Ausstattung / Bepflanzung
Kurzangabe
Bezeichnung
G1-12, G14-17 Hochstämme (Alleebäume) 18/20 m.B.
Greifvogelstange
G13
Feldgehölz
Hochstämme 12/14
Mischpreis Kulturpflege
Greifvogelstange
G18
Feldgehölz
Hochstämme 12/14
Mischpreis Kulturpflege
Greifvogelstange
G19
Feldgehölz
Hochstämme 12/14
Mischpreis Kulturpflege
Greifvogelstange
G20
Feldgehölz
Mischpreis Kulturpflege
Greifvogelstange
Summen:
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
427.762,50 €
Einheit m²/St. Preis/Einheit Gesamtpreis Bemerkung
794
250,00 € 198.500,00 € inkl. Pflanzung, Dreibock u. Pflege
143
40,00 €
5.720,00 € 5 m hoch
5.410
3,00 €
16.230,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m
270
110,00 €
29.700,00 € inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege
2.705
0,75 €
2.028,75 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.)
12
40,00 €
480,00 € 5 m hoch
1.534
3,00 €
4.602,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m
77
110,00 €
8.470,00 € inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege
767
0,75 €
575,25 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.)
4
40,00 €
160,00 € 5 m hoch
1.036
3,00 €
3.108,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m
52
110,00 €
5.720,00 € inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege
518
0,75 €
388,50 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.)
3
40,00 €
120,00 € 5 m hoch
14.478
3,00 €
43.434,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m
7.239
0,75 €
5.429,25 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.)
29
40,00 €
1.160,00 € 5 m hoch
325.825,75 €
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n
Kostengruppe 951 000 Schutzmaßnahmen
Kurzangabe
Bezeichnung
S1-1
Schutzzaun (stabiler Stabgitterzaun)
S1-2
Schutzzaun (stabiler Stabgitterzaun)
S1-3/S2
Schutzzaun (stabiler Stabgitterzaun)
S1-4
Schutzzaun (stabiler Stabgitterzaun)
S1-5
Schutzzaun (stabiler Stabgitterzaun)
Summen:
52
Einheit m²/St. Preis/Einheit Gesamtpreis Bemerkung
24
10,00 €
240,00 €
44
10,00 €
440,00 €
22
10,00 €
220,00 €
48
10,00 €
480,00 €
60
10,00 €
600,00 €
1.980,00 €
Kostengruppe 961 000 Ausgleichs-/Artenschutzmaßnahmen
Kurzangabe
Bezeichnung
Einheit m²/St. Preis/Einheit Gesamtpreis Bemerkung
A1
Wiederherstellung lawi Nutzfläche
12.582
0,50 €
6.291,00 € ohne tiefbautechnische Rekultivierung
A3
Wiederherstellung lawi Nutzfläche
685
0,50 €
342,50 € ohne tiefbautechnische Rekultivierung
Feldgehölz
616
3,00 €
1.848,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m
Hochstämme 12/14
35
110,00 €
3.850,00 € inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege
Mischpreis Kulturpflege
308
0,75 €
231,00 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.)
Greifvogelstange
1
40,00 €
40,00 € 5 m hoch
A5
Feldgehölz
5.400
3,00 €
16.200,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m
Hochstämme 12/14
300
110,00 €
33.000,00 € inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege
Mischpreis Kulturpflege
2.700
0,75 €
2.025,00 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.)
Greifvogelstange
12
40,00 €
480,00 € 5 m hoch
A6
Grünlandansaat
10.713
0,50 €
5.356,50 € auf Acker o. Rekultivierungen
Hochstämme 14/16 m.B.
43
160,00 €
6.880,00 € inkl. Pflanzung, Dreibock u. Pflege
Obstbäume Hochstamm 14/16 m.B.
21
160,00 €
3.360,00 € inkl. Pflanzung, Dreibock u. Pflege
inkl. Schnitt und Schutzmaßnahmen alle 2 Jahre
Obstbaumpflege
294
25,00 €
7.350,00 € über einen Zeitraum von 28 Jahren
Greifvogelstange
1
40,00 €
40,00 € 5 m hoch
A7
Grünlandansaat
27.600
0,50 €
13.800,00 € auf Acker o. Rekultivierungen
Hochstämme 14/16 m.B.
110
160,00 €
17.600,00 € inkl. Pflanzung, Dreibock u. Pflege
Obstbäume Hochstamm 14/16 m.B.
56
160,00 €
8.960,00 € inkl. Pflanzung, Dreibock u. Pflege
inkl. Schnitt und Schutzmaßnahmen alle 2 Jahre
Obstbaumpflege
784
25,00 €
19.600,00 € über einen Zeitraum von 28 Jahren
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n
Fortsetzung Kostengruppe 961 000 Ausgleichs-/Artenschutzmaßnahmen
Greifvogelstange
3
40,00 €
A8
Abstimmung mit dem Erftverband
AR1
Abstimmung mit dem Erftverband
Greifvogelstange
3
40,00 €
AR2
extensive Ackerbewirtschaftung
37,4
1.900,00 €
Greifvogelstange
1
40,00 €
AR3
extensive Ackerbewirtschaftung
68,4
1.900,00 €
Greifvogelstange
1
40,00 €
A12
Feldgehölz
550
3,00 €
Hochstämme 12/14
62
110,00 €
Mischpreis Kulturpflege
275
0,75 €
Greifvogelstange
3
40,00 €
Summen:
53
120,00 € 5 m hoch
120,00 €
71.060,00
40,00 €
129.960,00
40,00 €
1.650,00 €
6.820,00 €
206,25 €
120,00 €
5 m hoch
1,247 ha für 30 Jahre
5 m hoch
2,28 ha für 30 Jahre
5 m hoch
Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m
inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege
Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.)
5 m hoch
357.390,25 €
Gemäß der aufgestellten Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten nach dem derzeitigen Stand 1.112.958,50 Euro. Für die Maßnahmen A8
und AR 1 ist noch eine Abstimmung mit dem Erftverband vorzunehmen. Die Kosten hierfür konnten demnach nur teilweise ermittelt werden.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
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Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n
54
9. Zusammenfassung
Im hiermit vorgelegten Landschaftspflegerischen Begleitplan zum geplanten Bau der L
93n wurden einleitend Anlass der Planungen und die räumliche Lage der geplanten
Straße dargestellt.
Auf der Grundlage von Kartierungen der Biotoptypen und der Tierwelt wurde der vorliegende LBP zunächst gemäß ERegStra (ARGE 1994) erstellt und nachfolgend mit Inkrafttreten des Einführungserlasses zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) überarbeitet. Dem entsprechend erfolgte zunächst eine Beschreibung und Bewertung der jetzigen Bestandssituation der zu bearbeitenden Schutzgüter.
Zu diesen zählen der Naturhaushalt (Lebensraumfunktion und abiotische Faktoren) sowie Landschaftsbild und naturbezogene Erholung. Im folgenden Schritt wurde der Eingriff dargestellt und seine Auswirkungen auf die Schutzgüter bewertet. Darauf aufbauend wurden die Kompensationsanforderungen für die einzelnen Schutzgüter und abschließend der Gesamtkompensationsbedarf ermittelt.
Der Eingriff ist mit einer Versiegelung von ca. 5,6 ha Fläche – zumeist Intensivacker verbunden. Weitere 15,5 ha Fläche gehen durch den Straßenseitenraum verloren. Wegeumlegungen und Neubau ergeben einen zusätzlichen Eingriff in einer Größe von
43.347 qm für Schotterwege. Dem stehen 12.582 qm Wegerückbau entgegen. Der Eingriff hat somit eine Dimension von ca. 25,4 ha. Der Straßenseitenraum ist in sich ausgleichbar. Hier erfolgt die Pflanzung von 794 Einzelbäumen sowie 5.959 qm Feldgehölz.
Weitere Feldgehölzpflanzungen in einer Größe von 2.828 qm erfolgen als Gestaltungsmaßnahmen entlang der zwei Brückenböschungen. Im Bereich der Anbindung der L 93n
an die B 59n im Osten werden weitere 14.478 qm Feldgehölze gepflanzt. Damit gelingt
insgesamt eine landschaftsgerechte Eingrünung des Technischen Bauwerks Straße und
der beiden Brücken.
Der Ausgleich des Eingriffs in den Naturhaushalt erfolgt durch eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen. Hierzu werden an einigen Stellen Versiegelungen zurückgebaut.
Weitere Ausgleichsmaßnahmen betreffen die Anlage eines Feldgehölzes und die Umwandlung von zwei Ackerflächen in Grünland mit Bäumen jeweils südlich von Ingendorf.
Für den Stommelner Bach ist westlich von Ingendorf eine Renaturierung vorgesehen.
Hierzu muss noch eine genauere Abstimmung mit dem Erftverband erfolgen.
Bei der Bewertung der Biotoptypen und der Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs wurden keine faunistischen Funktionsräume einbezogen. Stattdessen wurde im
Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ein konkreter Bedarf an Flächen für
funktionserhaltende Maßnahmen ermittelt, der sich am Verlust der Reviere für Feldvögel
orientiert. Vorgesehen sind die Anlage einer feuchten Senke mit umliegenden Ruderalfluren (knapp 3 ha), sowie die Umwandlung von zwei Ackerflächen in Ackerbrachen
(1,25 und 2,28 ha).
Dem Eingriff in einer Größenordnung von 25,4 ha stehen Maßnahmen zum Ausgleich
des Eingriffs in den Naturhaushalt und für den Artenschutz in einer Größenordnung von
15,4 ha gegenüber.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
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Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n
55
10. Literatur
ARGE (1994): Eingriff – Ausgleich NRW: Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsrahmens für straßenbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Kompensation. Düsseldorf.
BÜRO FÜR ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2005): L 93 n – Ortsumgehung Büsdorf (Rhein-Erft-Kreis) - Faunistische Felduntersuchung.
- (2007): Bau der L 93n – OU Pulheim-Stommeln/Bergheim-Büsdorf. Artenschutrechtlicher Fachbeitrag.
C + S CONSULT GMBH (1994): Umweltverträglichkeitsstudie zur L 93n im Abschnitt zwischen der B 477 und der K 20. Stadt Bergheim.
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2005): Auskunftssystem BK 50. Digitale Karte der schutzwürdigen Böden.
KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen 1/2005: 12-17.
KÖHLER, U. (2005): Feldhamsterkartierung zur geplanten L 93n, Ortsumgehung BüsdorfFliesteden im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen.
LANUV NRW (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung
in NRW. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen. Recklinghausen.
MINISTERIUM FÜR BAUEN UND VERKEHR & MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ,
LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Einführungserlass zum
Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast
des Bundes oder des Landes NRW - III-5-605.01.00.29 - vom 6.3.2009.
TRAUTMANN, W. (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 –
Potentielle natürliche Vegetation – Blatt CC 5502 Köln. Schriftenreihe für Vegetationskunde, Heft 6.
Anlagen:
20 Maßnahmenblätter
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
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