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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 537/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
3,5 MB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55

Inhalt der Datei

Landschaftspflegerischer Begleitplan Bau der L 93n OU Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand 05.05.2009 Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Planung und Durchführung ........................................................................1 2. Räumliche Lage der geplanten L 93n..........................................................................1 3. Planvorgaben ..............................................................................................................2 3.1 Vorgaben durch den Regionalplan ........................................................................2 3.2 Vorgaben durch die Landschaftsplanung...............................................................2 4. Darstellung des jetzigen Zustandes (Bestand) ............................................................3 4.1 Naturhaushalt ........................................................................................................3 4.1.1 Lebensraumfunktion .......................................................................................3 4.1.1.1 Potenzielle natürliche Vegetation.................................................................3 4.1.1.2 Biotoptypen..................................................................................................4 4.1.1.3 Faunistische Funktionsräume ....................................................................11 4.1.2 Abiotische Standortfaktoren..............................................................................14 4.2 Landschaftsbild und naturbezogene Erholung .....................................................17 4.2.1 Landschaftsbild.............................................................................................17 4.2.2 Naturbezogene Erholung ..............................................................................20 5. Bestandsbewertung...................................................................................................21 5.1 Naturhaushalt ......................................................................................................21 5.1.1 Lebensraumfunktion .....................................................................................21 5.1.2 Abiotische Faktoren ......................................................................................23 5.2 Landschaftsbild und naturbezogene Erholung .....................................................24 5.2.1 Landschaftsbild.............................................................................................24 5.2.2 Naturbezogene Erholung ..............................................................................25 6. Ermittlung und Bewertung des Eingriffs.....................................................................26 6.1 Eingriffsbeschreibung und Konfliktanalyse ..........................................................26 6.2 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen .....................................27 6.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen ....................................................................28 6.4 Eingriffsbewertung...............................................................................................29 6.4.1 Direkte Projektwirkungen ..............................................................................29 6.4.2 Indirekte Projektwirkungen............................................................................31 6.5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs ................................................................32 7. Kompensation des Eingriffs.......................................................................................40 7.1 Schutzmaßnahmen .............................................................................................40 7.2 Gestaltungsmaßnahmen .....................................................................................41 7.3 Ausgleichsmaßnahmen .......................................................................................43 7.4 Artenschutzmaßnahmen......................................................................................48 7.5 Pflanzlisten ..........................................................................................................50 8. Kostenschätzung.......................................................................................................51 9. Zusammenfassung....................................................................................................54 10. Literatur...................................................................................................................55 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 1 1. Anlass der Planung und Durchführung Der Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel mit Sitz in Euskirchen – plant den Bau der L 93n im Rhein-Erft-Kreis auf dem Gebiet der Städte Bergheim und Pulheim. Diese soll eine Verbindung der B 477 im Westen zwischen Rheidt und Niederaußem mit der B 59 im Osten bei Stommeln herstellen. Ziel ist es, die Ortschaften Stommeln, Ingendorf, Büsdorf und Niederaußem verkehrlich zu entlasten. Der Bau der Straße stellt einen Eingriff dar, der mit Hilfe von Kompensationsmaßnahmen, die in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt werden, auszugleichen ist. Das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung wurde im Februar 2007 mit der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) beauftragt. Auf der Grundlage von Kartierungen der Biotoptypen und der Tierwelt wurde der vorliegende LBP gemäß Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) berarbeitet. Die Durchführung des Verfahrens verläuft in mehreren Teilschritten. Im ersten Schritt erfolgt nach der Geländearbeit eine zeichnerische und tabellarische Darstellung des jetzigen Zustandes unter Zuhilfenahme weiterer Daten wie Kartenmaterial, Fachpläne und Gutachten. Dabei werden sowohl die biotischen und abiotischen Faktoren des Naturhaushalts als auch das Landschaftsbild bzw. die Erholungsfunktion betrachtet. Anschließend werden die jeweiligen Bestände bewertet. In weiteren Schritten erfolgt eine Ermittlung und Bewertung der direkten und indirekten Projektwirkungen. Zusammenfassend wird der Umfang der notwendigen Kompensationsmaßnahmen ermittelt. Abschließend werden konkrete Kompensationsmaßnahmen in einem geeigneten Konzept festgelegt. Die Biotoptypenkartierung und die Feldvogelkartierung wurden im Zeitraum von April Juli 2007 durchgeführt. Berücksichtigt wurden zudem die Ergebnisse der faunistischen Felduntersuchung (Wild, Vögel, Fledermäuse), die in der Zeit von Juni bis November 2005 stattfand (Büro für Ökologie und Landschaftsplanung 2005). 2. Räumliche Lage der geplanten L 93n Das Untersuchungsgebiet liegt im Rhein-Erft-Kreis im Bereich der Städte Bergheim und Pulheim. Die geplante Umgehungsstraße L 93n soll die B 477 im Westen zwischen Rheidt und Niederaußem mit der B 59 im Osten bei Stommeln verbinden. Die Trasse verläuft nördlich von Büsdorf und Fliesteden sowie südlich von Ingendorf auf einer Länge von ca. 5,6 km. Als so genannte Südanbindung ist eine etwa 1,5 km lange Verbindungsstraße zwischen der derzeit bestehenden L 93 südwestlich von Büsdorf und der geplanten L 93n nordwestlich von Büsdorf geplant. Durch das geplante Vorhaben wird es insgesamt zu einer Flächenversiegelung von rund 5,6 ha kommen. Als Untersuchungsraum wurde ein Bereich festgelegt, der neben der Trasse noch beidseitig einen je 300 m breiten Streifen berücksichtigt. Zusätzlich wurde der strukturreiche Ortsteil Ingendorf südlich der L 93 in die Untersuchungen mit einbezogen. Feldvögel wurden darüber hinaus bis an die Ortsränder von Fliesteden und Büsdorf untersucht. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 2 Ingendorf B 59n B 477 Fliesteden Büsdorf Abb. 1: Verlauf der Trasse zwischen der B 477 (Westen) und der B 59n (Osten) 3. Planvorgaben 3.1 Vorgaben durch den Regionalplan Das Untersuchungsgebiet liegt im Regierungsbezirk Köln und fällt in den Geltungsbereich des Regionalplans (ehemals Gebietsentwicklungsplan) – Teilabschnitt Köln (Stand Dezember 2006). Die linienbestimmte Trasse der L 93n ist enthalten. Der strukturreiche Raum um Ingendorf fällt in einen Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE), der sich von dort aus entlang des Stommelner Baches weiter nach Westen bis südlich von Büsdorf erstreckt. Gemäß Erläuterungskarte liegt der Zielschwerpunkt im BSLE im Erhalt, dem Schutz und der Sicherung. 3.2 Vorgaben durch die Landschaftsplanung Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte" des Rhein-Erft-Kreises. Der Landschaftsplan 7 des Rhein-Erft-Kreises setzt drei Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Untersuchungsraum und seinem nahen Umfeld fest (siehe auch Kapitel 4.2.1). Im Einzelnen: • das LSG „Ingendorfer Tal“ • das LSG „Fliestedener Graben/Ommelstal (Fuchshecke)“ • das LSG „Diebenhöhle/Büsdorfer Mühle“ Als Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 23 LG NW sind im Landschaftsplan folgende Bereiche festgesetzt: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n • • • • • • • 3 3 Linden am Wegkreuz in Ingendorf an einem ehemaligen Hof an der L 93 Gehölzbestand an der K 20 zwischen Fliesteden und Stommeln 14 Linden an der Feuerwehr nordöstlich von Fliesteden Obstwiesen südlich Fliesteden Rosskastanien an der Burg südlich von Fliesteden ein Teich mit weitgehend standortgerechtem Gehölzbestand sowie einer Rosskastanie, zwei Eschen, einem Ahorn und Silberweiden an der Weiherstraße südöstlich von Fliesteden Reste einer alten Obstwiese nördlich Büsdorf. Als Naturdenkmale sind 30 Rosskastanien östlich von Büsdorf, eine Linde vor dem Feuerwehrhaus in Fliesteden und drei Linden an einem Dorfplatz östlich von Fliesteden festgesetzt. 4. Darstellung des jetzigen Zustandes (Bestand) 4.1 Naturhaushalt Die Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den Naturhaushalt werden anhand der Lebensraumfunktion und der abiotischen Standortfaktoren bewertet. 4.1.1 Lebensraumfunktion Die Lebensraumfunktion wird von den im Betrachtungsraum liegenden Biotoptypen und den faunistischen Funktionsräumen bestimmt. 4.1.1.1 Potenzielle natürliche Vegetation Zur Beurteilung der Naturnähe vorhandener Biotoptypen kann die potentielle natürliche Vegetation herangezogen werden. Darunter versteht man die Vegetation, die sich langfristig entwickeln würde, wenn jeglicher Einfluss des Menschen innerhalb des Betrachtungsraums wegfallen würde. Die im Untersuchungsgebiet vorherrschende Vegetationseinheit wäre dann der Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald der Niederrheinischen Bucht, der stellenweise von einem Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald ersetzt würde (TRAUTMANN 1991). Die vorherrschende Baumart ist die Buche; Stiel- und Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde sind eingestreut. Bei Fliesteden würde sich ein Mischwald mit Stieleiche, Esche, Hainbuche, Buche und Vogelkirsche sowie vereinzelten Flatterulmen, Berg- und Feldahorn entwickeln. Typisch für diesen artenreichen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald ist die nur spärlich entwickelte Strauchschicht. Auf einem kleinen Areal bei Ingendorf würde sich ein Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald ausbilden. Neben der vorherrschenden Buche sind hier Vogelbeere, Sandbirke, Espe und Salweide zu finden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 4 4.1.1.2 Biotoptypen Die Baumaßnahmen finden fast ausschließlich auf intensiv genutzten Ackerflächen statt. Nur an wenigen Stellen sind höherwertige Strukturen betroffen. Die Biotoptypen wurden anhand des Leitfadens „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV beurteilt. Im Folgenden sind die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotoptypen dargestellt. Graben, naturfern (FN, wf4) Der Stommelner Bach durchfließt das gesamte Untersuchungsgebiet von Südwesten her kommend in Richtung Nordosten. Die Sohle ist in weiten Teilen befestigt. Naturnahe Strukturelemente sind kaum vorhanden. Im Norden des Untersuchungsgebietes unmittelbar südlich des Regenüberlaufbeckens an der Ingendorfer Straße (L 93) beispielsweise ist die Sohle durch künstliche Betonschalen befestigt, so dass sich eine natürliche Sohlenstruktur nicht entwickeln kann. Das Ufer ist durch gemähte Grasstreifen ebenfalls anthropogen stark überformt. Lediglich die am Ufer angepflanzten Erlen (Alnus glutinosa) sind standorttypisch. Auch im Bereich des Ponyhofes an der L 93 ist die Sohle durch Betonschalen eingefasst. Foto 1: Befestigter Graben im Norden des Untersuchungsgebietes Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 5 Graben, bedingt naturfern (FN, wf6) In weiten Bereichen zeichnet sich der Stommelner Bach durch seine nur mäßig entwickelte Naturnähe aus. Ufer- und Sohlenbereich sind durch die anthropogene Nutzung der umliegenden Flächen stark beeinträchtigt. Eine gewisse Aufwertung erfährt der Bach durch einzelne Gehölze wie Weiden (Salix spec.), Weißdorn (Crataegus monogyna), Schneeball (Viburnum opulum) und Rosen (Rosa spec.). Diese Gehölze sind insbesondere nordöstlich des Ponyhofes und südwestlich von Ingendorf zu finden. Kleingewässer, naturfern (FD, wf4) An der Straße „Ivershof“ in Ingendorf existiert ein künstliches Kleingewässer. Es handelt sich um ein Betonbauwerk ohne jegliche Ufergestaltung und ohne typische Wasserpflanzen. Im unmittelbaren Umfeld stocken einzelne Holundersträucher (Sambucus nigra) und Eichen (Quercus robur). Eine naturnahe oder natürliche Entwicklung des Gewässers ist nicht zu erwarten. Foto 2: Naturfernes stehendes Gewässer in Ingendorf. Kleingewässer, bedingt naturnah (FD, wf3) Das im Nordosten des Untersuchungsgebietes angelegte Regenrückhaltebecken an der L 93 und der B 59n zeichnet sich durch seinen üppigen Bewuchs aus, der sich vorwiegend aus Rohrkolben (Typha latifolia.) und Weidenbüschen (Salix spec.) zusammensetzt. Ein weiteres stehendes Kleingewässer befindet sich am nordöstlichen Ortsausgang von Ingendorf etwas zurückgesetzt von der L 93. Dieses ist bereits von einem gut entwickelBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 6 ten Röhricht und zahlreichen Sträuchern umgeben. Im Uferbereich zeigt dieses Kleingewässer bereits Verlandungstendenzen. Foto 3: Naturnahes Kleingewässer an der L 93 am Ortsausgang von Ingendorf. Wald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, starkes Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, gut ausgeprägt (AA 90, ta, g) Östlich von Ingendorf stockt ein kleiner Laubwald mit zum Teil bereits starkem Baumholz. Die vorherrschenden Arten sind Eschen (Fraxinus excelsior), Stieleichen (Quercus robur), Rotbuchen (Fagus sylvatica), Erle (Alnus glutinosa), Kirschen (Prunus avium) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus). Vereinzelt stocken Fichten (Picea abies). Nach Süden hin dominieren Gehölze wie Esche (Fraxinus excelsior), Holunder (Sambucus nigra) und Weißdorn (Crataegus monogyna). Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, Stangenholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, mittel bis schlecht ausgeprägt (BA 90, ta3, m) Nordöstlich des Ponyhofes erstreckt sich an der L 93 eine längliche Fläche, auf der mehrere Reihen junger Bäume angepflanzt wurden. Die Bäume sind derzeit nur wenige Jahre alt und besitzen lediglich Stangenholz. Südöstlich von Ingendorf liegen zwei Ausgleichsflächen auf denen Eichen (Quercus robur), Erlen (Alnus glutinosa), Eschen (Fraxinus excelsior) und Birken (Betula pendula) wachsen. Die Anpflanzungen sind noch relativ jung. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 7 Foto 4: Junges Feldgehölz südöstlich von Ingendorf. Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, gut ausgeprägt (BA 90, ta 1-2, g) Ebenfalls nordöstlich des Ponyhofes grenzt eine Ausgleichsfläche an die L 93, die mit bodenständigen Gehölzen wie Weißdorn (Crataegus monogyna), Feldahorn (Acer campestre), Holunder (Sambucus nigra) und Haselnuss (Corylus avellana) bepflanzt ist. Die Gehölze sind erst wenige Jahre alt. Ein weiteres Feldgehölz liegt inmitten einer Ackerfläche, südlich von Ingendorf. Die hier stockenden Gehölze, wie Eschen (Fraxinus excelsior), Holunder (Sambucus nigra), Schneebeere (Symphoricarpos rivularis) und Eiben (Taxus baccata) weisen bereits mittleres Baumholz auf. Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen < 50 % (BB0, 50) Auf dem Gelände des Ponyhofes sind in einem Zierbeet standortfremde Gehölze angepflanzt. Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50-70 % (BB0, 70) Vor allem im Nordosten und Osten des Untersuchungsgebietes liegen zahlreiche Flächen, die mit Einzelsträuchern und Gebüschreihen bestanden sind. Ein ausgeprägtes Gebüsch hat sich im Bereich des Regenrückhaltebeckens südlich der B 59n entwickelt. Als vorherrschende Art sind hier Weiden (Salix spec.) anzutreffen, aber auch Rosen (Rosa spec.), Brombeersträucher (Rubus fruticosus) und Liguster (Ligustrum vulgare). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 8 Zwischen dem Wirtschaftsweg und der Bundesstraße 59n ist ein weiterer Gehölzstreifen angepflanzt worden. Zu den hier stockenden bodenständigen Gehölzen gehören Feldahorn (Acer campestre), Haselnuss (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus monogyna) und Schneeball (Viburnum opulum). Lockere Gehölzbestände stocken zudem an der Anbindungsstelle zwischen L 93 und B 59n sowie entlang der L 93 und der B 59n. Auch am südlichen und östlichen Ortsausgang von Ingendorf sowie beim Ponyhof haben sich Gebüsche und Strauchhecken mit überwiegend standorttypischen Gehölzen wie Weide (Salix spec.), Haselnuss (Corylus avellana), Rosen (Rosa spec.) und Esche (Fraxinus excelsior) entwickelt. Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, intensiv geschnitten (jährlicher Formschnitt) (BD0 100, kd4) Der Reitplatz an der Straße „Ivershof“ in Ingendorf ist von einer Hecke umgeben. Es handelt sich hier um eine regelmäßig geschnittene Rotbuchenhecke (Fagus silvatica). Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, mehrreihig, kein regelmäßiger Formschnitt (BD0 100, kb1) Am südlichen Ortsrand von Ingendorf wächst eine Baumhecke mit mittlerem Baumholz. Hier stocken Holunder (Sambucus nigra), Schlehe (Prunus spinosa), Eiche (Quercus robur) und Esche (Fraxinus excelsior). Östlich von Ingendorf gibt es weitere Gebüsche und Strauchhecken, die entweder Wanderwege begleiten oder an Pferdeweiden angrenzen. Hier stocken standorttypische Gehölze wie Brombeere (Rubus fruticosus), Holunder (Sambucus nigra), Erlen (Alnus glutinosa) und Eschen (Fraxinus excelsior). Baumreihe / Baumgruppe aus nicht lebensraumtypischen Baumarten >70%, geringes bis mittleres Baumholz (BF 30, ta1-2) In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung B 59n / K 20 wächst eine kleine Baumgruppe auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Vorherrschend stocken hier Fichten (Picea abies), die von Weiden (Salix spec.), Holunder (Sambucus nigra) und Birken (Betula pendula) begleitet werden. Des Weiteren wurden im Zufahrtsbereich des Ponyhofes Esskastanien (Castanea sativa) und Kiefern (Pinus spec.) angepflanzt. Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten >70%, Jungwuchs bis Stangenholz (BF 90, ta3) Innerhalb von Ingendorf sind beidseitig des Stommelner Baches Eschen (Fraxinus excelsior) und Vogelkirschen (Prunus avium) angepflanzt worden. Am nordöstlichen Rand des Untersuchungsgebietes stockt - ebenfalls am Stommelner Bach – eine weitere Baumreihe. Es handelt sich hier um Erlen (Alnus glutinosa). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 9 Baumreihe / Baumgruppe, Alleen aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz (BF(3) 90, BH 90, ta1) Am östlichen Ortsausgang von Ingendorf existiert eine prägnante Baumgruppe aus mittelalten Eschen (Fraxinus excelsior), Stieleichen (Quercus robur), Holunder (Sambucus nigra), Haselnuss (Corylus avellana) und Feldahorn (Acer campestre). Weitere mittelalte Baumgruppen und Einzelbäume sind innerhalb von Ingendorf und entlang der L 93 zu finden. An der K 20, die im Nordosten des Untersuchungsgebietes verläuft, stockt eine lückenhafte Allee bestehend aus Linden und Birken. Markante Einzelbaumpflanzungen gibt es auch an der B 477 ganz im Westen des Gebietes. Auf dem Gelände des Ponyhofes stocken im nördlichen und östlichen Teil mehrere, z. T. ältere Obstbäume. Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, Einzelbaum, lebensraumtypisch, starkes Baumholz (BF(3) 90, ta) Im Untersuchungsgebiet sind einige, z. T. bereits sehr alte Einzelbäume und Baumgruppen zu finden. Hier sind vor allem die alten Kirschen am Regenüberlaufbecken westlich von Ingendorf und die Eschen (Fraxinus excelsior) am südlichen Ortsrand von Ingendorf zu nennen. Halbnatürliche Kulturbiotope: Röhricht mit Anteil Neo-, Nitrophyten > 25 % (CF, neo2) Das im Nordosten liegende Regenrückhaltebecken ist von einem ausgeprägten Großröhricht umgeben. Vorherrschende Arten sind hier Schilf und Rohrkolben. Intensiv(mäh)weide, artenarm (EB, xd2) Im Untersuchungsgebiet werden mehrere Flächen als Pferdeweide genutzt. Diese liegen vor allem in und um Ingendorf, aber auch auf dem Gelände des Ponyhofes an der L 93. Lediglich die im Nordosten liegende Fläche wird nicht für die Pferdehaltung genutzt, sondern dient vielmehr der Anlockung und Bejagung von Wildtieren. Artenreiche Mähwiese (EA, xd1, veg2) Nordöstlich von Ingendorf hat sich eine Glatthaferwiese entwickelt. Die Fläche wird von Gräsern dominiert, ausdauernde Stauden sind nur selten zu finden. Brachgefallene artenreiche Mähwiese, gut ausgeprägt (EE1, xd1, veg2) Direkt angrenzend an die im Südosten von Ingendorf liegende junge Ausgleichsfläche, befindet sich eine schmale Grünlandbrache. Sie befindet sich noch im Krautstadium. Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 75 % (K, neo5) Eine sehr kleinflächige Brennesselflur wächst entlang eines Wirtschaftsweges im Nordosten des Untersuchungsgebietes. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 10 Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 25 - 50 % (K, neo2) Entlang der L 93, der B 59n und der Anschlussstelle hat sich an verschiedenen Stellen ein Straßenbegleitgrün entwickelt, welches durch die intensive Nutzung der Straßen und die damit verbundene Pflege des Randstreifens in der Regel nur artenarm ausgeprägt ist. Einen etwas stärker entwickelten Saum findet man bei den landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in Ingendorf, wie beispielsweise beim Ivershof. Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Störzeiger Neo-, Nitrophyten ≤ 25 % (K, neo1) Auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens an der B 59n im Norden hat sich eine ausdauernde Ruderalflur entwickelt. Neben Königskerze (Verbascum spec.) und Distel (Cirsium spec.) stocken vereinzelt Gehölze, wie beispielsweise Rosen (Rosa spec.), Weiden (Salix spec.) und Liguster (Ligustrum spec.). Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0, aci) Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes wird derzeit ackerbaulich genutzt. Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung und dem damit verbundenen Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln hat sich eine Ackerwildkrautflur nicht oder nur rudimentär entwickeln. Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen (HJ, ka4) Der überwiegende Anteil der Gärten im Untersuchungsgebiet zeichnet sich durch eine intensive Nutzung aus. Die meisten Gärten in Ingendorf werden von Intensivrasenflächen bestimmt, auf denen vereinzelt standortheimische und standortfremde Gehölze stocken. Gleiches gilt für den Garten auf dem Gelände des Ponyhofes. Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen (HJ, ka6) Neben den gehölzärmeren Gärten, gibt es in Ingendorf ebenfalls Gartenflächen, die einen größeren und älteren Gehölzbestand aufweisen. Versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege etc.) (VF0) Die größte Ansammlung von Gebäuden ist in Ingendorf selbst zu finden. Weitere Gebäude liegen nördlich der L 93 auf dem Gelände des Ponyhofes. Neben der L 93 sowie den Straßen und Plätzen in Ingendorf sind vereinzelte landwirtschaftlich genutzte Wege mit Asphalt versiegelt. Das Niederschlagswasser kann hier nicht versickern, sondern fließt oberirdisch ab. Teilversiegelte Flächen (VF1) Der überwiegende Teil der Wirtschaftswege ist unbefestigt bzw. geschottert. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist hier möglich. An manchen Stellen konnte sich eine, wenn auch nicht sehr stark ausgeprägte, Trittflur entwickeln. Zudem existieren einBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 11 zelne überwiegend von Wanderern und Reitern genutzte Wege im Untersuchungsgebiet. An der Straße „Ivershof“ in Ingendorf ist ein kleinerer von einer Buchenhecke umstandener unversiegelter Reitplatz angelegt. 4.1.1.3 Faunistische Funktionsräume Im Rahmen der Planung erfolgten aktuelle Erfassungen von Tiergruppen, für die eine besondere Betroffenheit durch die Straßenbaumaßnahme anzunehmen ist. In erster Linie sind dies die Vögel (Kartierungen 2005 und 2007) sowie der Feldhamster (KÖHLER 2005). Ergänzend wurden 2005 im Rahmen einer orientierenden Untersuchung Fledermäuse erfasst. 2005 erfolgte zudem eine Kartierung von Wildbeständen. Da die Belange des Tierartenschutzes sehr weit reichend im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages berücksichtigt wurden und eigens funktionserhaltende Maßnahmen und Schutzmaßnahmen entwickelt wurden, wird im Rahmen des LBP von einer darüber hinausgehenden Abgrenzung von faunistischen Funktionsräumen verzichtet. Vögel Zur Erfassung der Vogelwelt erfolgten Kartierungen zwischen Juni und November 2005 (ausklingende Brutzeit bis zur Zugzeit) sowie zwischen März und Juli 2007 (Brutzeit). Die Kartierung der Vogelbestände basiert auf der Erfassung rufender bzw. singender Individuen, sowie auf direkter Beobachtung. Folgende Arbeiten wurden zur Datensammlung zwischen Juni und November 2005 durchgeführt: 1. Linientaxierung auf einer festgelegten Route an 5 Untersuchungstagen im Schwerpunktraum südlich und östlich von Ingendorf. 2. 30-minütige Punkt-Stopp-Zählung an 6 ausgewählten Punkten an 5 Untersuchungstagen im Schwerpunktraum südlich und östlich von Ingendorf. 3. 5 Geländebefahrungen des weiteren Trassenraumes im Westen. 4. Erfassung potenzieller Steinkauzhabitate bei Ingendorf. Die Kartierung 2007 umfasste eine Linientaxierung auf einer festgelegten Route an 7 Untersuchungstagen im gesamten Trassenraum, der nach Süden bis zu den Ortsrändern von Fliesteden und Büsdorf erweitert wurde. Bei der Vogelkartierung der Jahre 2005 und 2007 wurden insgesamt 62 Arten festgestellt.12 Arten sind streng geschützt und demnach besonders zu berücksichtigen. 6 weitere Arten unterliegen darüber hinaus einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste NRW und/oder Deutschland. Hinzu kommen der Graureiher und die Saatkrähe als Koloniebrüter. Insgesamt 20 Arten zählen zu den im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG, 2007) vertiefend betrachteten, planungsBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 12 relevanten Arten nach KIEL (2005) und zwar: Graureiher, Rohrweihe, Kornweihe, Wiesenweihe, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Wanderfalke, Rebhuhn, Kiebitz, Schleiereule, Waldkauz, Grünspecht, Rauchschwalbe, Wiesenpieper, Schafstelze, Nachtigall, Steinschmätzer und Saatkrähe. Feldhamster Die Feldhamsterkartierung erfolgte als Sommerbaukartierung überwiegend auf Getreidefeldern nach der Getreideernte 2005 (KÖHLER 2005). Untersucht wurde eine Fläche von ca. 367 ha, die streifenweise in Abständen zwischen 5 und 8 Metern abgelaufen und sorgsam auf Feldhamsterbesatz untersucht wurden. Bei der Feldhamsteruntersuchung im Jahr 2005 wurden keine Feldhamsterbaue gefunden. Zu diesem Zeitpunkt war daher davon auszugehen, dass der Feldhamster nicht im Gebiet vorkommt. Aufgrund der Tatsache, dass die nächsten Populationen lediglich 3 bzw. 5 km vom Untersuchungsgebiet entfernt liegen, erging im Feldhamstergutachten der Hinweis, dass eine künftige Besiedlung nicht auszuschließen ist. Während der Feldvogelkartierung 2007 erhielten wir von einem Landwirt den Hinweis auf eine Feldhamstersichtung südwestlich von Ingendorf. Daraufhin wurde die betreffende Fläche von uns sorgsam abgesucht. Es ergab sich kein Hinweis auf Feldhamsterbaue oder Vorkommen. Fledermäuse Die Fledermäuse wurden im Jahr 2005 parallel zur Erfassung des jagdbaren Wildes in den ersten Abendstunden mit Hilfe des Ultraschalldetektors untersucht. Hiermit sollte stichprobenartig überprüft werden, welche Arten im Trassenraum und dem Umfeld vorkommen. Bei dieser orientierenden Untersuchung wurden 3 Arten festgestellt und zwar Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus. Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus dürften in Ingendorf Quartiere bezogen haben. Beide Arten sind Hausfledermäuse. Der Große Abendsegler ist hingegen ein Baumhöhlenbewohner. Quartiere sind für die alten Feldgehölze am Südrand von Ingendorf möglich. Zwerg- und Breitflügelfledermaus konzentrierten sich im Vorkommen auf den Ortsrand von Ingendorf. Funktionelle Beziehungen über die geplante Trasse in südliche Richtungen konnten nicht festgestellt werden. Als Jäger des offenen Luftraumes wurde der Große Abendsegler bevorzugt über den Waldungen und Feldgehölzen von Ingendorf festgestellt, ferner im offenen Luftraum. Funktionelle Bezüge zum Trassenraum gibt es nicht. Wildbestände Zur Kartierung des jagdbaren Wildes fanden insgesamt 12 Geländebegehungen zwischen Juni und November 2005 statt. Die Untersuchungen wurden entweder vom frühen Sonnenaufgang bis Mittag oder von Nachmittag bis in die ersten Nachtstunden durchgeführt. Schwerpunkt der Untersuchung war der Raum südlich und östlich von Ingendorf. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 13 Dieser Raum wurde sorgsam nach Spuren abgesucht. Außerdem kann man von ausgetretenen Pfaden (Wildwechseln) und von Bauen (Fuchs, Dachs) ausgehend nach Spuren suchen. Ergänzend zur flächigen Bearbeitung des Raumes Ingendorf erfolgte an drei Terminen ein komplettes Ablaufen der Trasse, um nach weiteren möglichen Querungen zu suchen. Rehwild kommt in guten Bestandszahlen im Untersuchungsraum südlich von Ingendorf vor. Gemäß unserer Untersuchungen und dem vorgefundenen Spurenbild, Wechseln und Liegestellen wurde der seinerzeitige Bestand auf ca. 10-12 Tiere geschätzt. Der Aktionsraum des bei Ingendorf einstehenden Rehwildes reicht deutlich in die Feldflur hinein und geht nach Süden über die Linie der Trasse der L 93 n hinaus. Dies belegen Trittspuren die sowohl auf der Trasse selbst als auch südlich davon in beide Richtungen führend im Acker und auf den Wegen gefunden wurden. Westlich von Ingendorf wird die L 93 in beide Richtungen überschritten. Eine weitere Querung liegt unmittelbar östlich der L 93 von Ingendorf. Weit weniger häufig als das Rehwild, welches im Gebiet selbst einsteht, durchstreifen Wildschweine den Untersuchungsraum. Bei unseren Untersuchungen konnten wir keine Wildschweinspuren (Trittspuren, Suhlen, Grabestellen) finden. Der Jagdausübungsberechtigte, der das Gebiet seit Jahrzehnten kennt, konnte aber Auskunft über ein- bis zweimal jährliche Wechsel geben, in denen auch der Raum Ingendorf gestreift wird. Die Wechsel vollziehen sich parallel zur B 59n unter Querung der L 93 östlich von Ingendorf (gleichzeitig Rehwildwechsel) sowie parallel zur L 93 südlich von Ingendorf. Südlich und östlich von Ingendorf kommen mindestens zwei bis dreimal so viele Füchse wie Dachse vor. Dies lässt sich sowohl anhand der Baue (9 Fuchsbaue, 4 Dachsbaue) als auch an den gefundenen Spuren abschätzen. Die Fährten der Tiere zeigen, dass diese sich zwar auf den Ortsrand konzentrieren, durchaus aber auch weitere Streifzüge in die Feldflur unternehmen. Dabei wird nach Norden die alte L93 ebenso überschritten, wie nach Süden der Trassenraum der L 93n. Auch im direkten Trassenraum selbst wurden Spuren beider Arten gefunden, die auf den dortigen Feldwegen entlang streifen. Im weiteren Trassenverlauf nach Westen wurden ebenso Fuchs- und Dachsspuren gefunden, wieder mit einer deutlich größeren Häufigkeit des Fuchses. Schwerpunkt der Funde befanden sich nördlich und nordwestlich von Büsdorf, wo sich auch Fuchsbaue im Feld befinden. Neben den besprochenen Arten erfolgten direkte (Sichtbeobachtung, Totfunde) oder indirekte (Spuren, Kot, Fraßstellen) Nachweise folgender Arten: • • • • • Feldhase Wildkaninchen Steinmarder Mauswiesel (Igel und Eichhörnchen) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 14 Weitere Artengruppen Für weitere Artengruppen wie Amphibien, Reptilien oder verschiedene Insektengruppen wurden aufgrund des fehlenden Lebensraumpotenzials insbesondere im Bereich des Trassenverlaufes keine vertiefenden Untersuchungen vorgenommen. Folgen für die Planung Da die Trasse nahezu ausschließlich durch die Feldflur führt, sind v.a. Feldvogelarten von der Maßnahme betroffen. Im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurde ein Bedarf an Flächen für funktionserhaltende Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 6-7 ha ermittelt. Dieser dient dazu, die Bestände der betroffenen geschützten Arten zu stützen und gewährleistet somit eine artenschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens. Die notwendigen Maßnahmen sind in den Maßnahmenblättern und der Maßnahmenkarte als Artenschutzmaßnahme (AR 1-3) gekennzeichnet. Neben den funktionserhaltenden Maßnahmen ist auf Höhe Ingendorf eine Überflughilfe für Eulen, Greifvögel und Fledermäuse durch leichte Aufwallung und dichte Bepflanzung der Trasse notwendig. Diese Eingrünung stellt gleichzeitig eine Gestaltungsmaßnahme (G 13) dar. Für das Wild wird eine Bepflanzungsmaßnahme mit Leitfunktion parallel zur Trasse in Richtung Ingendorf durchgeführt. Diese ist auf den Ausgleich anrechenbar und wird daher in der Maßnahmenkarte entsprechend dargestellt (A 5). 4.1.2 Abiotische Standortfaktoren Zu den abiotischen Standortfaktoren zählen Boden bzw. die Geomorphologie, Wasser, Klima und Luft. Die Beeinträchtigung dieser Faktoren wird jedoch nur dann ermittelt, wenn im Untersuchungsgebiet tatsächlich Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung vorliegen. Boden Naturräumlich betrachtet wird das Untersuchungsgebiet der Niederrheinischen Bucht zugeordnet. Der flachwellig zertalte Nord- und Ostteil des Raumes ist Teil der Rommerskirchener Lössplatte. Der westliche Teil, der durch eine Geländestufe abgesetzt ist, wird hingegen durch einen Ausläufer der Ville geprägt. Der tiefere Untergrund der Lössterrassenplatten wird von Sanden und Kiesen der Haupt- und Mittelterrasse des Rheins gebildet. Die darüber liegenden mehrere Meter mächtigen Löss- bzw. Lösslehmablagerungen dienen als Ausgangsmaterial für die Bodenbildung. Als vorherrschende Bodentypen treten hier nährstoffreiche Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden auf. Die in den Hangbereichen vorliegenden Parabraunerden sind z. T. stark erodiert und örtlich von Rendzinen durchsetzt. In den Tälchen und Rinnen des Untersuchungsgebietes haben sich mächtige Kolluvien abgelagert. In den Hangbereichen mit lückenhafter Lösslehmbedeckung entwickelten sich Braunerden. Entsprechend der digitalen Karte der schutzwürdigen Böden NRW (GEOLOGISCHER DIENST 2005) werden die im Untersuchungsgebiet vorliegenden Böden als besonders Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 15 schutzwürdig eingestuft. Dies ist auf ihre hohe bzw. sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit zurückzuführen. Die vorkommenden Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole und Auenböden weisen aufgrund ihrer hohen Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe eine ausgezeichnete Lebensraumfunktion auf. Die Gesamtfilterwirkung der Böden ist sehr hoch. Die ökologische Feuchtestufe wird als sehr frisch beurteilt. Die Böden sind bereits zum größten Teil vorbelastet. Als wesentliche Faktoren sind hier die landwirtschaftliche Nutzung und die Bodenversieglung durch die innerörtliche Bebauung und die Verkehrswege zu nennen. Nur wenige zumeist sehr kleinflächige Areale sind derzeit keiner bzw. einer geringfügigen anthropogenen Beeinflussung unterworfen. Hierzu zählen z. B. die alten Feldgehölze um Ingendorf. Wasser Zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser werden sowohl die Oberflächengewässer als auch das Grundwasser betrachtet. Das einzige Fließgewässer natürlichen Ursprungs im Untersuchungsgebiet ist der Stommelner Bach. Er fließt von Büsdorf in Richtung Nordosten über Ingendorf nach Stommeln. Der Stommelner Bach zeichnet sich dadurch aus, dass er beinahe vollständig begradigt ist und in weiten Teilen durch künstliche Bauwerke im Bereich der Sohle und des Ufers befestigt ist. Eine typische Ufervegetation ist kaum vorhanden. Die umliegenden Flächen werden größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Insgesamt handelt es sich hier um ein Gewässer, welches keine besondere naturschutzfachliche Wertigkeit besitzt. Die Selbstreinigungskraft und das Retentionsvermögen, als Kriterien der Leistungsfähigkeit im Landschaftshaushalt, sind u. a. durch die Begradigung erheblich eingeschränkt. Zur Trink- oder Brauchwassergewinnung ist der Stommelner Bach ungeeignet. Insgesamt wird die Leistungsfähigkeit als gering eingestuft. In Ingendorf existiert ein in einem Betonbauwerk eingefasster Teich. Eine natürliche Entwicklung ist hier nicht zu erwarten. Das Retentionsverhalten ist entsprechend stark eingeschränkt. Am östlichen Ortsrand von Ingendorf und an der nordöstlichen Grenze des Untersuchungsgebietes gibt es zwei weitere Stillgewässer. Bei ersterem handelt es sich um ein annähernd naturnah entwickeltes Kleingewässer. Das im Nordosten liegende Regenwasserrückhaltebecken hat sich ebenfalls naturnah entwickelt und weist einen dichten Uferbewuchs auf. Insgesamt sind diese drei Gewässer sehr kleinflächig. Durch ihre geringe Größe und eine entsprechend geringe Pufferkapazität sind sie empfindlich gegenüber Verschmutzungen oder Schadstoffeinträgen. Wie in der Umweltverträglichkeitsstudie zur L 93 n im Abschnitt zwischen der B 477 und der K 20 beschrieben, haben sich auf Grund der geologischen Verhältnisse im Untersuchungsraum zahlreiche Grundwasserstockwerke übereinander gebildet. Das hydrogeologisch wichtigste oberste Grundwasserstockwerk liegt in den quartären Sanden und Kiesen der pleistozänen Haupt- und Mittelterrassen des Rheins. Das Grundwasser ist Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 16 hier kalk- und karbonatarm und besitzt eine nur geringe Gesamthärte. Das Grundwasser fließt im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes in östliche Richtung, im Nordosten zum Rhein und im Westen zur Erft. Es wird davon ausgegangen, dass die Fließrichtung im Nordosten durch den Braunkohletagebau beeinträchtigt wird. Der Flurabstand des Grundwassers wird zudem durch den Braunkohletagebau erheblich abgesenkt. Da jedoch nach Abschluss des Tagebaus der ursprüngliche Grundwasserstand wieder hergestellt wird, wird bei der Bewertung des Faktors Grundwasser der natürliche Flurabstand von 2 m berücksichtigt. Das Grundwasser im Untersuchungsgebiet dient in erheblichem Umfang der Gewinnung von Trinkwasser. Das Dargebotspotenzial wird durch die Faktoren Reservehaltung bzw. Ergiebigkeit und die Grundwasserneubildung bestimmt. Die Ergiebigkeit wird als mittel bis hoch eingestuft. Die Grundwasserneubildung, die abhängig von den Bodenverhältnissen und dem Ausmaß der Flächenversiegelung ist, wird mit einer mittleren Leistungsfähigkeit bewertet. Ein weiterer Faktor, der zur Bewertung des Naturhaushalts herangezogen wird, ist die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers. Sie wird bestimmt durch die oberhalb der Grundwasseroberfläche gelegenen Deckschichten gegenüber einer Schadstoffeinsickerung und durch das Selbstreinigungsvermögen des Grundwassers. Auf Basis der örtlichen Gegebenheiten wird die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers als gering bewertet. Klima/Luft Zur Bewertung des Straßenbauvorhabens hinsichtlich der Landschaftsfaktoren Klima und Luft werden vor allem lokalklimatische und lufthygienische Gegebenheiten ausgewertet. Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des überwiegend maritim ausgeprägten Niederungsklimas der niederrheinischen Bucht. Die Jahresdurchschnittswerte des Niederschlages liegen bei 660 bis 680 mm und die der Temperatur bei 9,5 bis 10 °C. Die vorherrschenden Windrichtungen sind West und Südwest. Die Schwachwindhäufigkeit (< 1,5 m/sec) beträgt 20 bis 25 %, während die mittlere Windgeschwindigkeit bei 34 m/sec. liegt. Die Anzahl der Frosttage wird mit 62,2 Tagen als unterdurchschnittlich bewertet. Mit weniger als 30 Nebeltagen im Jahr gilt das Gebiet als nebelarm. Die geländeklimatische Situation des Untersuchungsgebiets wird durch verschiedene klimaökologische Elemente und Funktionen bestimmt. Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen herrscht ein Offenlandklima mit einem ungestörten Temperatur- und Feuchteverlauf. Hingegen wird an den großflächigeren Hängen östlich von Ingendorf ein wesentlicher Kaltluftabfluss erwartet. Ein Parkklima, also ein Mischklima aus Wald- und Freilandklima mit günstiger Ausgleichs- und Filterwirksamkeit, herrscht auf den mit Gehölzen bewachsenen Flächen. Im Bereich der Waldflächen östlich von Ingendorf hat sich hingegen ein Waldklima entwickelt. Dieses ist charakterisiert durch ausgeglichene Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 17 Temperaturen, geringe Luftbewegungen und die Filterung von Stäuben und Gasen. Die vorhandene Wohnbebauung mit den z. T. strukturarmen Gärten weist ein Siedlungsklima auf. Im Gegensatz zum Freiland herrschen hier höhere Temperaturen, eine geringere Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeit. Die Gefahr der Anreicherung von Stäuben und Gasen ist in Siedlungen erhöht. Eine Beeinflussung des lokalen Klimas ist durch den Kraftwerkskomplex in Niederaußem und die damit verbundenen Wasserdampfwolken aus den Kühltürmen gegeben. 4.2 Landschaftsbild und naturbezogene Erholung 4.2.1 Landschaftsbild Zur Ermittlung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den geplanten Straßenbau, wird im Verfahren gemäß ELES eine verbal-argumentative Beschreibung des Landschaftsbildes und der Eignung der Landschaft für die naturnahe Erholung vorgenommen. Die bestehende ästhetische Qualität der Landschaft wird anhand der in dieser vorkommenden Landschaftselemente und Faktoren bestimmt. Die Landschaft wird geprägt von der naturräumlichen Ausstattung und der Nutzung der Landschaft durch den Menschen. Im Untersuchungsgebiet herrschen landwirtschaftlich genutzte Flächen vor. Nur vereinzelt wird die offene Feldflur von andersartigen Strukturelementen unterbrochen. Dazu gehören u. a. der Ponyhof nordöstlich von Büsdorf, das Feldgehölz südwestlich von Ingendorf sowie die Baumreihen an der K 20 östlich von Ingendorf. Diese kleinflächigen Elemente spielen im Vergleich zur landwirtschaftlichen Nutzung nur eine untergeordnete Rolle. Die größere landschaftliche Vielfalt im Untersuchungsraum kommt der Ortschaft Ingendorf mit seinem strukturreichen Ortsrand zu. Ingendorf selbst wird einerseits von der Wohnbebauung, den Straßen, Wegen und den Hofanlagen geprägt. Andererseits existieren eine Vielzahl verschiedener Weideflächen und Gehölzstrukturen. Besonders der Stommelner Bach mit seinen begleitenden Bäumen hebt sich hier hervor. Am Ortsrand und entlang der L 93 haben sich weitere Biotoptypen entwickelt. Neben kleinen Gewässern, finden sich hier die unterschiedlichsten Gehölz- und Grünlandbiotope. Ästhetisch wirksame Landschaftselemente Zur Ermittlung des ästhetischen Eigenwerts einer Landschaft müssen relevante Landschaftselemente erfasst werden. Dazu zählen neben ästhetisch besonderen Elementen wie Moorgebiete, Quellfluren, Burgen oder Brücken, relevante Grundelemente wie Acker, Grünland, Siedlungen oder Wald. Letztere können anhand von Landschaftsbildkomponenten wie z. B. Relief, Gewässer oder Flächennutzung ermittelt werden. Der größte Teil des Untersuchungsraums besitzt auf Grund seiner homogenen Ausbildung als landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt nur wenige ästhetisch wirksame Landschaftselemente. Das Relief im Gelände ist nur mäßig bewegt. Während die Trasse beinahe durchgehend auf einer Höhe von 75-80 m über N. N verläuft, fällt das Gelände Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 18 in Richtung Ingendorf bis auf etwa 70 m über N. N. ab. In Richtung Süden steigt es leicht bis auf 82 m über N. N. an. In westliche Richtung ist das Gelände nur noch leicht wellig, es bewegt sich auf einer Höhe zwischen 70 und 80 m über N. N. Lediglich nördlich von Büsdorf steigt es bis auf rund 85 m über N. N. an. Visuell wirksame Landschaftselemente treten in dieser Raumeinheit nur vereinzelt auf. Hierzu gehören der Bahndamm im Westen, der Ponyhof nordöstlich von Büsdorf und das Feldgehölz südwestlich von Ingendorf. Als weitere Gehölzstrukturen sind die Bäume und Feldgehölze an der K 20 und der L 93n zu nennen. Der Stommelner Bach als lineares Element ist durch seine naturferne Beschaffenheit und den Mangel an Ufergehölzen insgesamt sehr unscheinbar. Als untypische Landschaftselemente kommen in dieser Raumeinheit die zahlreichen Wirtschaftswege und Straßen sowie die westlich und östlich verlaufenden 220- bzw. 380-kVStromleitungen vor. Letztere sind weithin sichtbar und sprengen durch ihre Größe den Maßstab. Das Relief im Bereich des Ortsrandes von Ingendorf ist bewegter. Es steigt von 58,3 m über N. N. im Norden am Stommelner Bach bis auf 87 m über N. N. im Nordosten an der B 59 n an. Ingendorf selbst liegt auf einer Höhe von rund 60 m und steigt nach Westen auf 67 m und nach Süden auf rund 82 m über N. N. an. In diesem Bereich existieren deutlich mehr visuell wirksame Landschaftselemente. Hierzu zählen die zahlreichen Gehölzbestände in Ingendorf und im Osten an der L 93. Herausragend wirkt zum einen der Stommelner Bach, der in Ingendorf von zahlreichen standorttypischen Bäumen begleitet wird und somit weithin sichtbar ist. Zum anderen stellen die alten Baumbestände südlich und südöstlich von Ingendorf Landschaftselemente von besonderer ästhetischer Wirksamkeit dar. Hierzu zählt auch das kleinflächige Feldgehölz südlich von Ingendorf. Als untypisches Landschaftselement ist die im Südwesten verlaufende Hochspannungsleitung zu nennen. Ruhige und geruchsarme Bereiche Neben den visuellen Eindrücken einer Landschaft, wirken sich auch akustische und olfaktorische Gegebenheiten auf das landschaftsästhetische Erlebnis aus. Durch die starke anthropogene Nutzung kommt es hinsichtlich dieser Faktoren bereits zu einer nicht unerheblichen Belastung des Gebietes. Besonders die hier verlaufenden Straßen (K 20, L 93) und Wirtschaftswege aber auch die landwirtschaftliche Nutzung sind als Quellen für Lärm und Gerüche zu nennen, wobei letztere vor allem temporär auftreten. Durch das fast vollständige Fehlen von landschaftsgliedernden Elementen sind diese akustischen und olfaktorischen Signale weithin wahrnehmbar. Der Ortsrand von Ingendorf wird durch die Emissionen aus Landwirtschaft und Straßenverkehr ebenfalls belastet. Als zusätzliche Störquelle muss hier der Siedlungsbereich genannt werden. Allerdings existieren auch einige ruhigere und geruchsärmere Areale, z. B. die Gehölzstrukturen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 19 Erfassung schutzwürdiger Objekte und Flächen Schutzwürdige Objekte und Flächen, die vor allem dem Natur- und Denkmalschutz zuzuordnen sind, können ebenfalls das ästhetische Erleben einer Landschaft beeinflussen. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das südöstlich von Bergheim gelegene Gebiet DE 5006-301 „Königsdorfer Forst“ und der „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE 4806-303) nördlich von Pulheim. Ebenfalls in diesem Bereich befindet sich das Naturschutzgebiet (NSG) „Chorbusch“. Ein weiteres NSG ist der Glessener Bach südöstlich von Glessen. Der Landschaftsplan 7 des Rhein-Erft-Kreises weist drei Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Untersuchungsraum und seinem nahen Umfeld aus. Im Einzelnen handelt es sich dabei um: • • • das LSG „Ingendorfer Tal“, das den Talverlauf zwischen Büsdorf und Stommeln umfasst. Als Schutzzweck werden hier der Erhalt des Tälchens als wesentliche Landschaftsstruktur und vernetzendem Lebensraum auf der Rommerskirchener Lößplatte genannt. Die Unterschutzstellung des LSG „Fliestedener Graben/Ommelstal (Fuchshecke)“ dient dem Schutz und der Weiterentwicklung der Landschaftsstruktur am südlichen Ortsrand von Fliesteden, die eine Bedeutung als Lebensraum, für die Vernetzung von Lebensräumen aber auch für das Landschaftsbild besitzt. Das LSG „Diebenhöhle/Büsdorfer Mühle“ mit seinen Hangkanten und Talungen mit Gehölzbeständen südwestlich von Büsdorf bietet Rückzugslebensräume in der intensiv genutzten Agrarlandschaft. Darüber hinaus sind im Landschaftsplan 7 Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) und 3 Naturdenkmale (ND) festgesetzt (vgl. Kap. 3.2, Seite 3). Neben diesen Schutzgebieten gibt es zwei wertvolle Flächen, die im Biotopkataster geführt werden. Eine dieser Flächen ist der „Grünland-Kleingehölz-Komplex bei Ingendorf“. Diese Fläche ist zum Teil bereits als LSG ausgewiesen. Es handelt sich hier um einen Komplex aus schwach strukturiertem Weidegrünland und dichten Feldgehölzen mit Böschungskanten, Hohlweg, Bachauenresten und verschiedenen Kleingehölzen. Diese sollen als Refugiallebensraum für bedrohte Pflanzen und Tiere in der anthropogen stark überprägten Landschaft erhalten und geschützt werden. Auch der „Fliestedener Fließ östlich von Stommeln“, der ebenfalls teilweise als LSG ausgewiesen ist, besitzt eine lokale Bedeutung als strukturierendes Element in der ansonsten ausgeräumten Landschaft. Der Gehölzbestandene Graben dient als Vernetzungselement und Lebensraum für bedrohte Pflanzen und Tiere. Als kulturhistorisch bemerkenswerte Objekte sind im Untersuchungsraum eine Hofanlage bei Fliesteden und die Burg Fliesteden zu nennen. Zudem sind gemäß dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege folgende Bodendenkmäler verzeichnet: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n • • • • 20 Mittelalterliche Vorgängerbauten der Pfarrkirche St. Laurentius in Büsdorf Hofwüstung unbestimmter Zeitstellung (sog. Schlangenhof) in der Ortsmitte von Büsdorf Burganlage (Oberburg) in Fliesteden aus dem 13. Jahrhundert Mittelalterliche Burganlage (Unterburg) in Fliesteden Weitere Fundstellen sind im Untersuchungsraum bekannt, aber bisher nicht hinreichend untersucht. Es handelt sich um zahlreiche römische, mittelalterliche sowie vor- und frühgeschichtliche Fundstellen. 4.2.2 Naturbezogene Erholung Anders als der Faktor Landschaftsbild ist die naturbezogene Erholung kein eigenständiges Ziel. Vielmehr stellt der Faktor Landschaftsbild eine grundlegende Voraussetzung für den Faktor naturbezogene Erholung dar. Aus diesem Grund werden bei der Bewertung der Erholungsqualität die Gegebenheiten und Beeinträchtigungen erfasst und bewertet, die nicht unmittelbar mit der Berücksichtigung des Landschaftsbildes abgedeckt sind. Für die Bewertung der naturbezogenen Erholung werden ergänzend erholungsrelevante Landschaftsbereiche, -bestandteile und -faktoren beschrieben. Im Einzelnen handelt es sich dabei um: • • • • • Ausgewiesene Erholungsräume (z. B. LSG, siedlungsnahe Erholungsgebiete) Relevante Landschaftsbestandteile für naturbezogene Erholung (z. B. Gewässer, Naturdenkmäler) Relevante Infrastruktur für naturbezogene Erholung (z. B. Wanderwege, Radwege) Bioklimatische Daten (z. B. Einflussbereiche von Industrie- und Großstadtklima) Ruhebereiche (z. B. Landschaftsräume mit geringen Lärmbelastungen durch Gewerbe, Verkehr) Gleichzeitig sollten Erschwernisse für eine naturbezogene Erholung erfasst werden. Hierzu zählen beispielsweise breite Straßen, Klärwerke und ausgebaute Bäche. Wie bereits bei der Beschreibung des Landschaftsbildes, ergibt sich auch beim Faktor Naturbezogene Erholung eine Zweiteilung des Untersuchungsgebietes. Während die offene Feldflur im Bereich der geplanten Trasse wenig zur Erholung beiträgt, zeichnet sich der Ortsrand von Fliesteden durch seinen größeren Strukturreichtum aus. Insgesamt existieren im Untersuchungsraum jedoch nur wenige Faktoren, die eine naturbezogene Erholung fördern. Beispielsweise könnten die Gehölzbestände am Ortsrand von Fliesteden als Erholungsräume genutzt werden. Relevante Landschaftsbestandteile existieren im Untersuchungsraum jedoch ebenso wenig wie eine geeignete Infrastruktur für die naturbezogene Erholung. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 21 5. Bestandsbewertung 5.1 Naturhaushalt 5.1.1 Lebensraumfunktion Die Bestandsbewertung der einzelnen Biotoptypen erfolgt durch Einstufung der vier Kriterien Natürlichkeit (N), Gefährdung, Seltenheit (G), Vollkommenheit (V), zeitliche Ersetzbarkeit bzw. Wiederherstellbarkeit (E). Unter der Natürlichkeit eines Biotoptyps wird die Naturnähe eines Raumes verstanden. Je höher die Intensität des anthropogenen Einflusses ist, desto geringer ist der Natürlichkeitsgrad. Dem entsprechend besitzen naturnahe Biotope, die eine ausgeprägte Pflanzen- und Tiergesellschaft aufweisen, die höchste Natürlichkeit. Durch die Einbeziehung der Kriterien Gefährdung und Seltenheit in die Bewertung soll gewährleistet werden, dass gefährdete Biotoptypen und Arten vor einer weitergehenden Beeinträchtigung durch den Menschen geschützt werden. Die Vollkommenheit wird in Abhängigkeit von der biotoptypischen Ausprägung eines Areals bestimmt. Sofern sämtliche kennzeichnenden Charakterarten und Biotopstrukturen eines Biotoptyps vorhanden sind, wird der Vollkommenheitsgrad als sehr hoch beurteilt. Bei der Wiederherstellbarkeit eines Biotoptyps werden zeitliche, räumliche und verbreitungsökologische Aspekte berücksichtigt. So ist die Entwicklungsdauer eines Biotops wesentlich bei der Beurteilung von Eingriffen, da das Alter und damit verbunden die Ausprägung eines Biotops nicht beeinflusst werden kann. Die einzelnen Kriterien werden entsprechend ihrer Ausprägung mit Punkten zwischen 0 und 10 bewertet. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird hier eine Gleichgewichtung der Einzelkriterien vorgenommen. Der Gesamtwert des Biotoptyps wird durch arithmetische Mittelwertbildung (gerundet) der o. g. vier Kriterien bestimmt. Insgesamt bedeutet die Stufe 0 die geringste naturschutzfachliche Wertigkeit. So bewertete Biotope können keine Lebensraumfunktion mehr wahrnehmen. Dem entsprechend besitzen Biotope mit einem Wert von 10 die höchste naturschutzfachliche Bedeutung. Von dem Bewertungsvorschlag der Biotoptypen kann je nach naturräumlicher Ausstattung, Bedeutung, Seltenheit und Naturnähe in Ausnahmefällen mit textlicher Begründung um bis zu zwei Wertstufen nach unten oder oben bis zum Minimal- bzw. Maximalwert des jeweiligen Biotoptyps abgewichen werden, worauf in diesem Verfahren aber nicht zurückgegriffen werden musste. Die im gesamten Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen werden entsprechend der numerischen Bewertung nach LANUV (2008) wie folgt bewertet: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 22 Tab. 1: Gesamtbewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet Code FN, wf4 FN, wf6 FD, wf4 FD, wf3 AA 90, ta, g Biotoptyp nach LANUV Graben, naturfern Graben, bedingt naturfern Kleingewässer, naturfern Kleingewässer, bedingt naturnah Wald mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, starkes Baumholz, Strukturen gut ausgeprägt BA 90, ta3, Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle m vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, Stangenholz, Strukturen mittel bis schlecht ausgeprägt BA 90, ta1- Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle 2, g vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen gut ausgeprägt BB0 50 Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen < 50 % BB0 70 Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50-70 % BD0 100, Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, intensiv gekd4 schnitten (jährlicher Formschnitt) BD0 100, Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, mehrreihig, kb1 kein regelmäßiger Formschnitt BF 30, ta1- Baumreihe / Baumgruppe aus nicht lebensraumtypischen Baumar2 ten > 70 %, geringes bis mittleres Baumholz BF 90, ta3 Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %, Stangenholz BF(3) 90, Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten > ta1 70 %, Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz BF(3), 90, Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten > ta 70 %, Einzelbaum, lebensraumtypisch, starkes Baumholz CF, neo2 Halbnatürliche Kulturbiotope: Röhricht mit Anteil Neo-, Nitrophyten > 25 % EB, xd2 Intensiv(mäh)weide, artenarm EA, xd1, Artenreiche Mähwiese veg2 EE1, xd1, Brachgefallene artenreiche Mähwiese, gut ausgeprägt veg2 K, neo5 Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 75 % K, neo2 Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren mit Anteil Störzeiger Neo, Nitrophyten > 25 – 50 % K, neo1 Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Störzeiger Neo-, Nitrophyten ≤ 25 % HA0, aci Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend HJ, ka4 Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen HJ, ka6 Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen VF0 Versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege etc.) VF1 Teilversiegelte Flächen (Schotterwege u. –flächen, wassergebundene Decke) Biotopwert § 62 LG NW 2 4 2 6 8 (X) 5 (X) 7 (X) 4 5 4 6 4 6 7 X 8 X 6 (X) 3 6 5 3 5 6 2 2 4 0 1 Biotoptypen, die vollständig dem Schutz des § 62 LG NRW unterliegen, sind mit einem x gekennzeichnet; im Einzelfall hier einzustufende Biotoptypen sind mit einem (x) gekennzeichnet. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 23 Die Trasse der geplanten L 93n führt beinahe vollständig über Ackerflächen. Dieser Biotoptyp besitzt nur eine geringe naturschutzfachliche Wertigkeit von 2 Punkten. Auch die anderen Biotoptypen werden bis auf wenige Ausnahmen mit maximal 5-6 Punkten allenfalls durchschnittlich bewertet. Lediglich vereinzelte Gehölzbestände werden mit 7-8 Punkten relativ hoch bewertet. 5.1.2 Abiotische Faktoren Boden Wesentliche Bedeutung kommt dem Boden als biotischer Lebensraum und seiner Funktion im Wasserhaushalt zu. Die Beurteilung erfolgt anhand der Kriterien • • • • • Seltenheit Natürlichkeitsgrad Landschaftsgeschichtliche Urkunde Transitraum im Wasserhaushalt Extremstandort für Lebewesen Der gesamte Bereich der Trassenführung wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist anthropogen bereits stark überformt. Bei den vorliegenden Böden handelt es sich hinsichtlich ihrer hohen Fruchtbarkeit zwar um schutzwürdige Böden, jedoch wird diesem Kriterium aus Naturschutzsicht im Bewertungsverfahren keine Bedeutung beigemessen. Es handelt sich auch nicht um seltene Böden im Sinne von Extremstandorten oder besonderer Unberührtheit und Natürlichkeit. Auch schutzwürdige Pflanzenarten als Indikatoren für besondere Bodenverhältnisse konnten nicht nachgewiesen werden. Wasser Bei der Beurteilung des Wertelementes Wasser ist die biotische Lebensraumfunktion, die Wasserdargebotsfunktion sowie die Regulations- und Regenerationsfunktion im Wasserkreislauf zu berücksichtigen. Das einzige Oberflächengewässer, welches von der geplanten Trasse berührt wird, ist der Stommelner Bach. Er zeichnet sich durch seinen meist naturfernen Zustand aus und besitzt nur eine mäßig entwickelte Bedeutung für die belebte Umwelt. Für die Bestandsbewertung bedeutsam ist zudem das Grundwasservorkommen, das einen geringen Flurabstand besitzt. Aus der Flächennutzung des Untersuchungsgebietes kann bereits eine potentielle Vorbelastung des Grundwassers abgeleitet werden. Da der überwiegende Teil der Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, besteht die Gefahr des Eintrags von Pestiziden und Nitrat. Durch die bestehenden und die neu geplanten versiegelten Straßenflächen kann es zudem zum Eintrag von Schadstoffen kommen. Wie jedoch in der Umweltverträglichkeitsstudie zur L 93n dargestellt wurde, besitzt das Grundwasser im Untersuchungsgebiet nur eine geringe Verschmutzungsempfindlichkeit. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 24 Für den Landschaftsfaktor Wasser ergibt sich im Untersuchungsraum somit keine besondere Bedeutung. Klima/Luft Neben der biotischen Lebensraumfunktion sind die klimatische und lufthygienische Schutz- und Ausgleichsfunktion entscheidend für die Bewertung des Landschaftsfaktors Klima/Luft. Im Trassenverlauf herrscht überwiegend Offenlandklima, dem insofern eine Bedeutung zukommt, als dass es für bebaute Bereiche mit einem Siedlungsklima eine Ausgleichsfunktion übernehmen kann. 5.2 Landschaftsbild und naturbezogene Erholung 5.2.1 Landschaftsbild Zur Bewertung des Landschaftsbildes wird zunächst der ästhetische Eigenwert der Landschaft ermittelt. Eventuelle vorhandene schutzwürdige Objekte oder Flächen müssen dabei zusätzlich berücksichtigt werden. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Einzelkriterien: • • • • Erlebbare Vielfalt Erlebbare Naturnähe Eigenartserhalt Ruhe / Geruchsarmut Die erlebbare Vielfalt ist abhängig von der Zahl der visuell deutlich zu unterscheidenden Elemente und Strukturen, die den Bereichen Relief, Vegetation, Gewässer, Flächennutzung, zeitliche Aspekte und Raumperspektiven angehören. Die erlebbare Naturnähe wächst mit Zunahme der Flächen, die eine längerfristige Eigenentwicklung der Vegetation oder auch spontanes Wachstum aufweisen. Ähnlich wie die Naturnähe wird auch beim Eigenartserhalt bewertet, in welchem Ausmaß eine ästhetische Raumeinheit im Laufe der letzten 50 Jahre erhalten geblieben bzw. verändert worden ist. Vor allem bauliche Eingriffe führen je nach ihrer Ausprägung zu einem Wertverlust. Mit Hilfe des Kriteriums Ruhe und Geruchsarmut wird der Einfluss von Lärm- und Geruchsemissionen verschiedener Verursacher, wie Straßen oder Mülldeponien berücksichtigt. Insgesamt besitzt das Untersuchungsgebiet nur einen mäßigen landschaftsästhetischen Eigenwert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der überwiegende Teil des Untersuchungsraums landwirtschaftlich genutzt wird und sehr einheitlich gestaltet ist. Die offene Feldflur zeichnet sich durch eine geringe Vielfalt und Naturnähe aus. Durch die starke anthropogene Nutzung ist auch der Eigenartserhalt der Landschaft nur sehr gering ausgeprägt. Lediglich hinsichtlich des Faktors Ruhe und Geruchsarmut besitzt die landwirtBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 25 schaftlich genutzte Fläche eine durchschnittliche Wertigkeit, da die Nutzung des Raumes und die damit verbundenen Geruchs- und Lärmemissionen zeitlich begrenzt sind. Einen größeren landschaftsästhetischen Eigenwert besitzt hingegen der Ortsrand von Ingendorf. Die Landschaft ist in diesem Bereich durch die verschiedenen Strukturelemente, wie Gehölzbestände, Grünland und auch Gewässer deutlich vielfältiger gestaltet. Die Faktoren Naturnähe, Eigenartserhalt sowie Ruhe und Geruchsarmut sind hingegen durchschnittlich zu bewerten. 5.2.2 Naturbezogene Erholung Bei der Bestandsbewertung der naturbezogenen Erholung werden die Landschaftsfaktoren herangezogen, die bei der Bewertung der Landschaftsästhetik noch nicht berücksichtigt wurden. Es werden folgende Faktoren betrachtet: • • • Zugänglichkeit. Darunter werden die Wegeausstattung und der Gebietszusammenhang verstanden. Ruhe und Geruchsarmut. Dies entspricht dem Wert, der dem Kriterium als Teil des ästhetischen Eigenwerts zugewiesen wurde. Bioklima. Dabei werden die mittlere jährliche Zahl der Nebeltage im Eingriffsgebiet und das Bioklima berücksichtigt. Die Möglichkeiten für eine naturbezogene Erholung im Untersuchungsraum sind stark eingeschränkt. Zwar zeichnet sich der gesamte Raum durch seine durchschnittliche Ruhe und Geruchsarmut sowie ein positives Bioklima aus, tatsächliche Erholungsangebote sind jedoch kaum vorhanden. Es existieren – vor allem am Ortsrand von Ingendorf – einzelne Elemente, die eine naturbezogene Erholung fördern. Diese Bereiche sind jedoch bezogen auf den gesamten Untersuchungsraum nur sehr kleinflächig, so dass sie sich im Allgemeinen nicht für ausgedehnte Aufenthalte eignen. Auch die Zugänglichkeit des Gebietes ist nur mäßig entwickelt. Es existiert zwar eine Reihe von Wirtschaftswegen, die theoretisch als Spazier- und Radwege genutzt werden könnten. Diese laden jedoch auf Grund der umgebenden ausgeräumten Landschaft und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur wenig zur Erholung ein. Gleichzeitig tragen diese Wege zur Zerschneidung der Landschaft bei. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 26 6. Ermittlung und Bewertung des Eingriffs Die Neuanlage einer Straße bzw. deren Erweiterung stellt einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff dar. Sie bewirkt dauerhafte und temporäre Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und der abiotischen Faktoren. Gleichfalls führt sie zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Der Umfang des Eingriffs wird dabei durch die Art und Intensität der Wirkung, aber auch durch die betroffenen Funktionen bestimmt. 6.1 Eingriffsbeschreibung und Konfliktanalyse Das Bauvorhaben umfasst eine zweispurige Straße (ca. 5,6 ha Versiegelung) mit Seitenanlagen (Bankette, Böschungen und Gräben; ca. 15,5 ha). Es ist geplant, beiderseits der 7,5 m breiten Fahrbahndecke durchgehend ein meist 2,5 m breites, in Teilen auch nur 1,5 m breites, Bankett anzulegen. An den Bankettstreifen schließt sich jeweils ein Graben mit wechselnder Breite an, der teilweise mit Querriegeln angeordnet ist. Gehölze werden im Abstand von 2,5 Meter zum Fahrbahnrand jeweils auf den straßenseitigen Böschungskopf des Grabens gesetzt. Jenseits des jeweiligen Grabens werden parallel zur Straße Wirtschaftswege in einer Breite von 3 Meter und beiderseitigen Banketten von jeweils 1 Meter Breite geführt. Zwischen dem Graben und dem jeweiligen Bankett entstehen Übergangsbereiche in wechselnder Breite. Auf Höhe Ingendorf treten aus Gründen des Artenschutzes (Überflughilfe) Feldgehölzpflanzungen an Stelle von Alleebäumen. Hier ist das Straßenbankett nur 1,5 Meter breit. Wirtschaftsweg (3 Meter) mit beidseitigem Bankett (je 1 Meter) Graben mit Böschung (wechselnde Breite) Fahrbahn (7,5 Meter) Straßenbankett (2,5 Meter) und Alleepflanzung am Böschungskopf Ansaat Wildrasen zwischen Böschung und Wegebankett Die Straße verläuft in zwei kurzen Abschnitten in schwacher Dammlage. Die Böschungshöhe wird zumeist 1,6 m nicht übersteigen, die Breite beträgt ca. 3 m. Die Südanbindung wird in gleicher Weise erbaut und über einen Kreisverkehr an die L 93n angebunden. Sie reicht bis an die bestehende L 93. Zwei weitere Kreisverkehre werden benötigt, um die L 93n mit der B 477 im Westen und der K 20 im Osten zu verbinden. Zudem wird die L 93n an die B 59n im Osten durch eine Auf/Abfahrt angebunden. Eine bestehende Anbindungsstraße zwischen K 20 und B 59n wird zurückgebaut. Die L 93n Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 27 wird über den westlich gelegenen Bahndamm und den Stommelner Bach geführt. Eine Anbindung der Straßen L 93 und L 213 ist nicht geplant. Diese Straßen werden mit Brückenbauwerken über die L 93n geführt. Zur Einbindung in das Landschaftsbild wird die neue Trasse in weiten Teilen mit einoder beidseitigen Baumpflanzungen (794 Stück inkl. Bäumen in Verkehrsinseln oder als randliche Gruppen) sowie Feldgehölzen (ca. 5.950 qm) eingegrünt. Die Böschungen der beiden Brückbauwerke werden ebenfalls bepflanzt (2.828 qm). Teilweise werden alte Wirtschaftswege rückgebaut (ca. 12.582 qm) und neue Wege errichtet (ca. 43.347 qm). Die neuen Wege werden in Schotter gelegt. Zusätzlich zum direkten Straßenbau wird im Westen eine Rohrleitung zur Entwässerung westlich vom Kreisverkehr B 477 beginnend bis zum Gillbach errichtet. Die Trasse ist 510 Meter lang und wird im parallel zur L 279 verlaufenden Weg verlegt. Der Weg wird hierzu temporär beansprucht und bis zu 3 Meter tief ausgehoben. Der Aushub wird auf Erddepots gelagert, die sich auf der benachbarten Ackerfläche befinden. Insgesamt ist von einem Arbeitsstreifen mit Lagerplatz von ca. 10 Metern auszugehen. Hierfür werden Ackerflächen beansprucht. 6.2 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Der Verursacher eines Eingriffes ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Außerdem ist der Verursacher angehalten, die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu mindern. Diese Maßnahmen werden auf den Ausgleich angerechnet, soweit sie dauerhaft sind. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen werden mehrere Schutzmaßnahmen festgelegt. Dies sind: S1 Schutz des Baumbestandes während der Bauzeit In Bereichen, in denen es während der Bauphase potenziell zur Beeinträchtigung von Baumbestand kommen kann, ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu berücksichtigen. Dies gilt für folgende Bereiche: 1. Baumbestand an der B 477 (soweit nicht notwendigerweise durch Kreisverkehr entfallend) 2. Gehölzbestand am Bahndamm nahe der B 477 (soweit nicht notwendigerweise durch die Trasse entfallend) 3. Gehölzbestand am Stommelner Bach (soweit nicht notwendigerweise durch die Trasse entfallend) 4. Baumbestand an der K 20 (soweit nicht notwendigerweise durch Kreisverkehr entfallend) 5. Gehölzbestand an der B 59 im Bereich der neuen Auf/Abfahrt (soweit nicht notwendigerweise entfallend) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n S2 28 Gewässerschutz während der Bauzeit Im Bereich des Stommelner Baches ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auszuschließen. Einträge von Bodenmaterial und Abschwemmungen sind zu vermeiden. Ein geregelter Wasserabfluss ist zu gewährleisten. Außerdem ist in weitestgehendem Maße Rücksicht auf den Ufervegetationsbestand inkl. der Gehölze (siehe auch S 13) zu nehmen. S3 Schutz von Vegetationsbeständen bei Lagerung von Baumaterial Durch Lagerung von Baumaterialien und Aufstellen von Maschinen und Bauwagen werden während der Bauphase zusätzlich Flächen benötigt. Es kann hier zu temporären Funktionsbeeinträchtigungen des Naturhaushaltes kommen. Gehölzbestandene Flächen und gewässernahe Bereiche dürfen dabei auf keinen Fall beeinträchtigt werden. Für baubedingte Einrichtungen und Materiallagerplätze sind ausschließlich versiegelte oder befestigte Flächen bzw. Ackerflächen zu nutzen. Hierauf ist bereits in den Vorbemerkungen der Ausschreibung zum Straßenbau hinzuweisen. Da es sich um einen allgemeinen Hinweis handelt, erfolgt keine Verortung in der Maßnahmenkarte und keine Beschreibung als Maßnahmenblatt. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ergeben sich im Rahmen des Artenschutzes (vgl. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). Hierzu zählen funktionserhaltende Maßnahmen in einer Größenordnung von 6,5 ha (siehe Maßnahmenblätter AR 1 – 3 sowie Maßnahmenkarte), Maßnahmen zur Projektgestaltung (Überflughilfe bei Ingendorf, gleichzeitig Gestaltungsmaßnahme G 13) sowie eine Bauzeitenregelung (Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit). Zur Vermeidung von Wildunfällen wird eine in ca. 150 Metern Entfernung verlaufende Gehölzleitlinie parallel zur L 93n in Richtung Ingendorf gepflanzt (vgl. Maßnahme A 5). Eine Verminderung von Beeinträchtigungen wird durch die Anlage neuer Wirtschaftswege in Schotter statt Asphalt erreicht. 6.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgeglichen werden. Die Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträchtigungen ist abhängig von der zeitlichen und räumlichen Wiederherstellbarkeit der betroffenen biotischen Faktoren. Im vorliegenden Fall handelt es sich zum weit überwiegenden Teil um gering- bis maximal mittelwertige Biotoptypen mit kurzen Regenerationszeiten. Nur kleinflächig ist Gehölzbestand mit erhöhter Wertigkeit betroffen. Unvermeidbar ist: • die Versiegelung von ca. 5,6 ha Fläche (zumeist intensiv genutzter Ackerfläche) • die Umwidmung von ca. 15,5 ha derzeit meist intensiv genutzter Ackerfläche in Flächen des Straßenseitenraumes mit Banketten, Böschungen und Gräben Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n • • • 29 eine indirekte Beeinträchtigung der an den Straßenkörper und den Straßenseitenraum anschließenden Flächen durch betriebsbedingte Wirkungen der Verlust von Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere von Feldvogelrevieren (Rebhuhn, Schafstelze, Feldlerche) die Erzeugung potenzieller Störwirkungen und einer potenziell erhöhten Verkehrsgefährdung, insbesondere für die Schleiereule und von Greifvögeln auf Höhe Ingendorf 6.4 Eingriffsbewertung 6.4.1 Direkte Projektwirkungen Zu den direkten Projektwirkungen gehören alle anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahmen. Grundsätzlich ist im Bereich der vom Straßenkörper und den Nebenanlagen überbauten Fläche von einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion auszugehen. Direkt und dauerhaft wird der Naturhaushalt durch die Errichtung der Straße mit ihren Nebenbauwerken beeinträchtigt. Die Versiegelung des Bodens durch die Fahrbahndecke führt zur Vernichtung von Bodenlebewesen und zum direkten Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Schwerwiegend ist insbesondere der Verlust von Feldvogelrevieren (5 Rebhuhnreviere, 4-5 Schafstelzenreviere und 8-10 Feldlerchenreviere), für den im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ein konkreter Kompensationsflächenbedarf ermittelt wurde (vgl. 4.1.1.3). Zusätzlich wirkt sich der Eingriff durch die betriebsbedingt hervorgerufene Zerschneidung auf die Fauna aus. Hierdurch sind insbesondere bodengebundene Arten betroffen; bei den Vögeln v.a. das Rebhuhn. Problematisch ist zudem der intensive Wildwechsel, der in diesem Bereich bekannt ist. Von Ingendorf nach Süden in Richtung Fliesteden gibt es deutliche Funktionsbeziehungen. Durch den Bau der Straße kommt es zur Zerschneidung der Lebensräume, wodurch wertvolle Nahrungsquellen verloren gehen bzw. vom Lebensraum abgeschnitten werden. Der dadurch steigende Futterdruck kann zu einem erhöhten Wildwechsel und dem damit verbundenen Unfallrisiko führen. Sollte die Straße jedoch als Barriere wahrgenommen werden, kommt es zu einer Verkleinerung des Lebensraumes, da der Austausch mit den umliegenden Flächen entfällt. Sofern Straßenböschungen auf ökologisch geringwertigen Flächen angelegt werden, wie etwa den hier vorherrschenden Ackerflächen, sind Kompensationsmaßnahmen hierfür außerhalb des Straßenkörpers grundsätzlich nicht erforderlich. Solche Böschungen gelten durch ihre Bepflanzungen als in sich ausgeglichen. Von der Errichtung der Fahrbahndecke in einer Größenordnung von 5,6 ha sind beim Bau der L 93n verschiedene Biotoptypen betroffen. Der erforderliche Kompensationsbedarf wird in Kapitel 6.5 ermittelt. Durch die Anlage der Seitenräume mit den Straßenböschungen (ca. 15,5 ha) werden keine Biotoptypen beeinträchtigt, die nicht innerhalb von 30 Jahren wiederhergestellt werden können. Durch die Anpflanzung von 794 EinzelBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 30 bäumen (Sommerlinden) und ca. 5.950 qm Feldgehölzen sowie Ansaaten auf den Restflächen kommt es insgesamt zu einer in sich ausgeglichenen Gestaltung dieser Flächen. Dies gilt auch für die Böschungen der Brückenbauwerke (ca. 2.828 qm Bepflanzung sowie Ansaat auf Restflächen). Eine gesonderte Bilanzierung ist für den Bereich der Straßenböschung somit nicht erforderlich. Abiotische Faktoren Entsprechend dem Bewertungsverfahren sind erhebliche Beeinträchtigungen abiotischer Wert- und Funktionselemente von besonderer Bedeutung nur im Einzelfall zu bewerten. Wie im Kapitel 5.1.2 dargestellt wurde, liegen im Untersuchungsraum jedoch keine abiotischen Wert- und Funktionselemente von besonderer Bedeutung vor. Zudem wird davon ausgegangen, dass es durch die Umsetzung der Planungen nicht zu einer erheblichen Verschlechterung hinsichtlich dieser Wert- und Funktionselemente kommen wird. Beispielsweise kommt es durch die Versiegelung im Straßenbereich zu lokalklimatischen Effekten, die jedoch das Gesamtklimatop nicht wesentlich beeinträchtigen werden. Eine negative Wirkung durch den Bau der L 93n auf das bestehende Klima wird somit nicht erwartet. Auch für die Faktoren Boden und Wasser gilt, dass sich der Straßenbau nur auf ein begrenztes Areal auswirken wird. Zudem wird vorausgesetzt, dass der Eingriff bei den abiotischen Faktoren mit allgemeiner Bedeutung über die Vegetation und die Lebensräume miterfasst und bei deren Behandlung bezüglich der Vermeidung und des Ausgleichs bzw. Ersatzes abgehandelt wird. Im Folgenden werden die abiotischen Faktoren daher nicht mehr gesondert erfasst. Landschaftsbild und naturbezogene Erholung Gemäß ELES ist beim Landschaftsbild und der Eignung der Landschaft für die naturnahe Erholung auf die rechnerische Beurteilung der Landschaftsbildräume zugunsten einer verbal-argumentativen Beschreibung zu verzichten. Das Landschaftsbild wird i. d. R. immer durch ein Straßenbauwerk sowohl nachhaltig als auch erheblich beeinträchtigt. So kommt es beispielsweise zur Zerschneidung und Verlärmung der Landschaft sowie zu einer Verschlechterung des Bioklimas durch den Betrieb. Diese Faktoren beeinträchtigen sowohl das Landschaftsbild als auch die naturbezogene Erholung. Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass diese beiden Wertund Funktionselemente wie in den Kapiteln 5.2.1 und 5.2.2 beschrieben wurden, nicht von besonderer Bedeutung sind. Zusätzlich führen die straßenbegleitenden Pflanzmaßnahmen zu einer landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes. Dies gilt im besonderen Maße für die Anlage der vorgesehenen alleeartigen Gehölzpflanzung entlang der Trasse, mit deren Hilfe die Eingrünung des Straßenkörpers gut gelingt und die eine landschaftsgerechte Integration der Straße gewährleistet. Die Verwendung dieses traditionellen Landschaftselementes ist für die Wiederherstellung des Landschaftsbildes daher von ganz besonderer Bedeutung, während für den Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 31 Naturhaushalt nur geringe ökologische Effekte erzielt werden. Darüber hinaus werden die Faktoren Landschaftsbild und naturbezogene Erholung wie die abiotischen Faktoren nicht mehr weiter innerhalb der Bewertung berücksichtigt. 6.4.2 Indirekte Projektwirkungen Zu den indirekten Projektwirkungen zählen solche, die über den direkten Flächenverlust hinausgehen und erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes nach sich ziehen. Während die Versiegelung durch das Straßenbauwerk zum unmittelbaren Verlust der betroffenen Biotope führt, ist die Beeinträchtigung des Straßenseitenraums in Abhängigkeit von der Entfernung zur Straße zu bewerten. Allgemein ist der Grad der von einer Straße ausgehenden Beeinträchtigung von der Straßenart und dem Verkehrsaufkommen abhängig. Er nimmt mit zunehmender Entfernung von der Straße ab. Diese Wirkungen werden nach dem hier zu Grunde liegenden Verfahren durch eine pauschalierte Belastungszone (50 Meter) und einen einheitlichen, von der Verkehrsprognose unabhängigen Beeinträchtigungsfaktor (0,25) quantifiziert. Zu den berücksichtigten Projektwirkungen gehören dabei: • • • • • • Temporäre Beeinträchtigung des Naturhaushaltes während der Bauzeiten Betriebsbedingter Schadstoffeintrag über den Luft- und Wasserpfad Beeinträchtigung von Insel- und Restflächen, die noch über eine ausreichende Restgröße verfügen und nicht gänzlich als Verlust gelten Störung der Fauna durch visuelle und akustische Störreize Allgemeine Zerschneidungs-, Barrierewirkungen und Kollisionsrisiko Gelände-/ kleinklimatische Veränderungen Die Belastungszone, wie sie bei Neubauvorhaben wie dem hier untersuchten angewendet wird, hat eine Ausdehnung von jeweils 50 m beidseitig des versiegelten Straßenkörpers. Dies begründet sich insbesondere durch die erhebliche Zerschneidungswirkung, die von der Straße ausgeht und den betriebsbedingten Wirkungen, insbesondere auf die Tierwelt. Zusätzlich erhöhen die parallel geführten Wirtschaftswege die Zerschneidungswirkung der Straße. Zur Vermeidung von Doppelbewertungen werden Flächen, die als anlage- und baubedingter Verlust bilanziert wurden, ausgenommen. Innerhalb der Belastungszone werden somit für alle betroffenen Biotoptypen die Beeinträchtigungen mit Hilfe der folgenden Formel berechnet: Eingriffswert je Biotoptyp Fläche des Biotop= typs innerhalb der Belastungszone x Biotopwert des Biotoptyps x Beeinträchtigungsfaktor 0,25 Diese Formel fließt in die Berechnung des Mindestumfangs der KompensationsmaßBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 32 nahmen (siehe Kapitel 6.5) ein. 6.5 Ermittlung des Kompensationsbedarfs Die Ermittlung des Mindestumfangs der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Einführungserlasses zum Landschaftsgesetz NRW für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES 2009) und auf Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008). Der zu quantifizierende Kompensationsbedarf wird im vorliegenden Fall nur für die Lebensraumfunktion ermittelt. Für die abiotischen Funktionen sowie für das Landschaftsbild bzw. den Erholungswert erfolgt aus den beschriebenen Gründen keine Berechnung. Für den Ausgleich sind aber Maßnahmen zu bevorzugen, die eine Multifunktionalität von Flächen für sämtliche Funktionsbereiche gewährleisten. Auch die Maßnahmen zum Artenschutz sind multifunktionell ausgerichtet, so dass sie sowohl im Hinblick auf den Artenschutz, als auch im Sinne eines Ausgleichs von Eingriffen in den Naturhaushalt zu werten sind. Für die Ermittlung des erforderlichen Mindestumfangs der Kompensationsmaßnahmen für die Lebensraumfunktion wird der Biotopwert der Kompensationsmaßnahme nach 30 Jahren herangezogen. Sofern eine Wiederherstellung der betroffenen Flächen binnen 30 Jahren erfolgt, sind durch den Baubetrieb bedingte temporäre Beeinträchtigungen gem. ELES nicht als Eingriff zu bilanzieren. Der Mindestkompensationsbedarf für die Lebensraumfunktion berechnet sich je betroffenem Biotoptyp nach folgender Formel: Biotopwert aus der direkten Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion Fläche des vom Eingriff betroffenen Biotops + Zielbiotopwert der Kompensationsmaßnahme - x Biotopwert aus der indirekten Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion (Belastungszone) x Fläche des Biotoptyps innerhalb der Belastungszone x Beeinträchtigungsfaktor 0,25 Biotopwert der Fläche, auf der die Kompensationsmaßnahme durchgeführt wird Der jeweilige Gesamtwert des vom Eingriff betroffenen Biotoptyps ist der Tabelle 1 im Kapitel 5.1.1 zu entnehmen. Der zu kompensierende Eingriffswert wird in den Tabellen 2a und 2b (s.u.) ermittelt. Tabelle 3 zeigt den Biotopwert der Kompensationsmaßnahme (Zielbiotoptypen), die in Tabelle 4 bilanziert wird. Tierquerungshilfen oder Schutzanlagen, die zu einer Minderung des Kompensationsbedarfs führen würden, sind nicht geplant. Jedoch ist im Bereich zwischen der K20 und der Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 33 L 93n eine Entsiegelung einer derzeit asphaltierten Straße vorgesehen (siehe Maßnahme A2, Tabelle 4). Diese Maßnahme führt gemäß ELES zu einer besonderen Minderung des Kompensationsumfangs, indem bei der Bewertung der Zielbiotopwert verdoppelt wird. Ein weiterer Straßenrückbau wird an der L 213 vorgenommen, die in der Breite reduziert wird (siehe Maßnahme A3, Tabelle 4). Ein weiteres Kompensationsdefizit ergibt sich in Bereichen, in denen Schotterwege auf Ackerflächen errichtet werden (Tabelle 2b). Dem stehen Schotterwege gegenüber, die rückgebaut und in Ackerflächen umgewandelt werden (Maßnahme A1.1, Tabelle 4). Da Schotterwege einen eigenen Biotopwert haben, muss dieser im Rahmen der Kompensationsberechnung angesetzt werden (Maßnahme A1.2, Tabelle 4). Ebenfalls zu berücksichtigen sind die temporären Beeinträchtigungen, die sich aus dem Bau der Entwässerungsleitung ergeben (Tabelle 2b). Auf 510 Metern wird der bestehende unversiegelte, drei Meter breite Weg aufgenommen und in einer Tiefe von bis zu 3 Metern abgegraben. Als Arbeitsstreifen und Aushublager werden weitere ca. 10 Meter = 5.100 qm Ackerfläche beansprucht. Mögliche Beeinträchtigungen des angrenzenden Gehölzbestandes werden ebenfalls berücksichtigt. Es wird ein Beeinträchtigungsfaktor von 0,1 angesetzt. Dieser Faktor gilt auch für die temporäre Beeinträchtigung des Weges, der nach der Maßnahme wiederhergestellt wird. Für Materiallagerplätze und für Arbeitsstreifen wird es entlang der Trasse zu vorübergehender Inanspruchnahme von Flächen kommen. Da diese durchweg in den 50 Meter Streifen beiderseitig der Trasse fallen, der mit einem Beeinträchtigungsfaktor von 0,25 bewertet wird, erfolgt hier keine gesonderte Bilanzierung der Inanspruchnahme. In den nachfolgenden Tabellen 2a und b wird der Eingriffswert ermittelt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 35 Tabelle 2a: Art und Wertigkeit der beeinträchtigen Flächen für den Straßenbau und Ermittlung des zu kompensierenden Eingriffswertes BeanBiotopwert des vom spruchte Eingriff betroffenen Fläche des vom Eingriff beeinBiotop Biotopwert Biotoptyp nach LANUV gemäß ELES Fläche des Biotops x (Fläche x trächtigten Biotops (m²) Biotops Beeinträchtigungsfak(m²) tor) Straßenkörper Belastungszone (direkt) (indirekt) 1,0 0,25 FN, wf4 2 BA 90, ta1-2g 7 BA 90, ta3, m 5 BB0, 70 5 BF(3) 90, ta1 7 EB, xd2 EE1, xd1, veg2 K, neo2 HA0, aci HJ, ka4 VF0 VF1 Graben, naturfern Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70<90 %, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, gut ausgeprägt Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70<90 %, Stangenholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, mittel bis schlecht ausgeprägt Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50-70 % Baumreihe / Baumgruppe aus lebensraumtypischen Baumarten > 70%, Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz 3 Intensivwiese/-(mäh)weide, artenarm 5 Brachgefallene artenreiche Mähwiese, gut ausgeprägt 5 Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 25 - 50 % 2 2 0 1 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen Versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege etc.) Teilversiegelte Flächen (Schotterwege u. –flächen, wassergebundene Decke, etc.) Summen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de 382 40 342 251,00 3.400 3.200 200 22.750,00 2.216 2.770,00 2.216 11.125 6.706 4.419 39.053,75 1.186 230 956 3.283,00 2.710 2.710 2.032,50 281 281 351,25 1.590 1.340 250 7.012,50 551.590 53.211 498.379 355.611,50 334 167,00 334 6.395 1.395 5.000 0 28.711 1.465 27.246 8.276,50 609.920 67.587 542.333 441.559,00 Hartmut Fehr DiplomTel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 36 Tabelle 2b: Art und Wertigkeit der beeinträchtigen Flächen für den Entwässerungskanal und den Wegeneubau und Ermittlung des zu kompensierenden Eingriffswertes BeanBiotopwert des vom Eingriff Biospruchte Fläche des vom Eingriff beeinbetroffenen Biotops x (FläBiotop top- Biotoptyp nach LANUV gemäß ELES Fläche des trächtigten Biotops (m²) che x wert Biotops Beeinträchtigungsfaktor) (m²) Temporäre und Direkte Beeinindirekte Beeinträchtigung trächtigung 1,0 0,1 HA0, aci 2 VF1 1 BA 90, ta1-2g 7 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Teilversiegelte Flächen (Schotterwege u. –flächen, wassergebundene Decke, etc.) Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70<90 %, geringes bis mittleres Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, gut ausgeprägt Summen 48.447 5.100 87.714,00 1.530 1.530 153,00 3.060 3.060 2.142,00 9.690 90.009,00 53.037 43.347* 43.347 • Da der Wegebau in Schotter in der obigen Eingriffsberechnung als 100 %ige Beeinträchtigung der Ackerfläche gewertet wird, muss beim Ausgleich berücksichtigt werden, dass die Schotterfläche einen Biotopwert von 1 hat, der anzurechnen ist (siehe A12). • Sofern eine Wiederherstellung der betroffenen Flächen binnen 30 Jahren erfolgt, sind durch den Baubetrieb bedingte temporäre Beeinträchtigungen gem. ELES nicht als Eingriff zu bilanzieren. Es ergibt sich ein Gesamteingriffswert für den Bau der Straße, des Entwässerungskanals und neuer Wirtschaftswege in Höhe von 531.568,00 Punkten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr DiplomTel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 37 In der nachfolgenden Tabelle werden die Zielbiotoptypen der Kompensationsmaßnahmen (Naturhaushalt und Artenschutz) mit ihren jeweiligen Biotopwerten dargestellt. Aus dem bedingt naturfernen Stommelner Bach soll durch Renaturierung ein bedingt naturnaher Graben werden (FN, wf3). Im Überschwemmungsbereich ist es Ziel, ein bedingt naturnahes Kleingewässer (FD, wf3) mit umliegenden Staudenfluren (K, neo4) zu entwickeln. In Teilbereichen werden Feldgehölzpflanzungen vorgenommen (BA 90, BA 100). Südlich von Ingendorf ist die Anlage von gehölzbestandenen Wiesen oder Weiden mit Obstbäumen geplant (HK 2/3, ta 15a). Als Artenschutzmaßnahme sollen darüber hinaus Ackerflächen zeitweilig brach fallen (HB, ed2), um Arten der Feldflur zu fördern. Tab. 3: Zielbiotoptypen der quantifizierten Kompensationsmaßnahmen Code Biotoptyp nach LANUV gemäß ELES FN, wf3 FD, wf3 BA 90, ta3, m Graben, bedingt naturnah Kleingewässer, bedingt naturnah Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 70 < 90 %, Stangenholz, Strukturen mittel bis schlecht ausgeprägt Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100 %, Stangenholz, Strukturen mittel bis schlecht ausgeprägt BA 100, ta3-5, m HK 2/3, ta 15a K, neo4 HB, ed2 Streuobstwiese/ -weide mit Baumbestand, Alter 10 bis 30 Jahre, gepflegt Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Störzeiger Neo-, Nitrophyten 50-75 % Ackerwildkrautbrache auf nährstoffreichen Böden ohne Düngung und Pflanzenschutzmitteln sowie ein- bis dreijähriges Grubbern oder Flachpflügen in der Zeit v. 15.09.-15.03. Biotopwert § 62 LG NW 6 6 5 (X) 6 (X) 6 4 4 Biotoptypen, die vollständig dem Schutz des § 62 LG NRW unterliegen, sind mit einem x gekennzeichnet; im Einzelfall hier einzustufende Biotoptypen sind mit einem (x) gekennzeichnet. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 38 Tabelle 4: Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahmen (Naturhaushalt A und Artenschutz AR) Bezeichnung der Maßnahme A11 A12 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A81 A82 Art der Maßnahme Rückbau von teilversiegelten Wirtschaftswegen im gesamten Trassenbereich, zukünftige Nutzung als Ackerfläche Anrechnung von neuen, teilversiegelten Wirtschaftswegen (Eingriff auf Acker wurde in Tab. 2b zu 100 % gerechnet, daher ist der Bestandswert auf 0 zu setzen) Rückbau eines Teilstücks der bestehenden L 93n, Aufhebung der Versiegelung im Bereich der Straße und des begleitenden Radweges, Entwicklung eines Feldgehölzes (BA 90, ta3, m) über eine natürliche Sukzession Rückbau im Bereich des Brückenbauwerks L 213, Anlage eines straßenbegleitenden Feldgehölzes (BA 90, ta3, m) Alleen, Baumreihen und Feldgehölze an der L 93 und der Südanbindung – Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild, daher ohne Wertung (siehe auch Gestaltungsmaßnahmen) Anlage eines Feldgehölzes (BA 100, ta3-5, m) südlich Ingendorf auf derzeit landwirtschaftlich genutzter Ackerfläche Umwandlung einer Ackerfläche südlich von Ingendorf in eine Grünlandfläche mit Gehölzbestand, teilweise Obstbaumbestand (HK2/3, ta 15a) Umwandlung einer Ackerfläche südwestlich von Ingendorf in eine Grünlandfläche mit Gehölzbestand, teilweise Obstbaumbestand (HK2/3, ta 15a) Renaturierung des Stommelner Bachs zu einem bedingt naturnahen Graben (FN wf3) durch Entnahme der Sohlschalen, mäandrierende Gestaltung und natürlicher Uferverbau (Erlen) Umwandlung einer Ackerfläche in bachbegleitende Vegetationsbestände mit Initialpflanzungen von Erlen, Eschen, Weiden zum Zielbiotop Feldgehölz (betont frisch-feucht), BA 100, ta3-5, m Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Ökolog. Wert Zielbiotop Ökolog. Wert Bestand Wertzuwachs Umfang der Maßnahme (qm) Ausgleichswert (Wertzuwachs x Umfang) 2 1 1 12.582 12.582 1 0 1 43.347 43.347 (5) 10* 0 10 2.100 21.000 5 0 5 685 3.225 - - - - - 6 2 4 6.000 24.000 6 2 4 10.713 42.852 6 2 4 27.600 110.400 (6) 12* 2 10 1.400 14.000 6 2 4 26.600 106.400 Hartmut Fehr DiplomTel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 39 Tabelle 4: Fortsetzung Bezeichnung der Maßnahme A9/AR1 A10/AR2 A11/AR3 A12 Art der Maßnahme Anlage einer feuchten Senke (FD, wf3) mit umliegender nitrophiler Hochstaudenflur (K, neo4) Anlage einer Ackerwildkrautbrache auf nährstoffreichen Böden ohne Düngung und Pflanzenschutzmitteln sowie ein- bis dreijähriges Grubbern oder Flachpflügen in der Zeit v. 15.09.15.03. (mit Bewirtschaftungsplan gemäß Kap. 7.4) Anlage einer Ackerwildkrautbrache auf nährstoffreichen Böden ohne Düngung und Pflanzenschutzmitteln sowie ein- bis dreijähriges Grubbern oder Flachpflügen in der Zeit v. 15.09.15.03. (mit Bewirtschaftungsplan gemäß Kap. 7.4) Anlage eines Feldgehölzes (BA 90, ta3, m) auf dem Bahndamm im Westen, ausgehend vom Biotoptyp „Begleitgrün, Böschung ohne Gehölzbestand“ (VA mr4), der nach Beseitigung des Gehölzbestandes auf dem Bahndamm während der Bauphase temporär entsteht. Ökolog. Wert Zielbiotop Ökolog. Wert Bestand Wertzuwachs 6 (FD, wf3) 4 (K, neo4) 2 2 4 2 Umfang der Maßnahme (qm) 10.000 19.737 4 2 2 12.470 24.940 4 2 2 22.800 45.600 5 2 3 1.250 3.750 Gesamt 531.570 Ausgleichswert (Wertzuwachs x Umfang) 40.000 39.474 * Bei Entsiegelungen ab 2 Meter Breite und 0,1 ha Größe bzw. Aufhebung von Sohlbefestigungen wird der erforderliche Kompensationsumfang im Sinne eines Bonus durch Verdoppelung des Zielbiotopwertes reduziert. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr DiplomTel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 40 7. Kompensation des Eingriffs Die Kompensation des Eingriffs in den Naturhaushalt erfolgt in erster Linie über Ausgleichsmaßnahmen (7.3). Daneben werden in diesem Kapitel Schutzmaßnahmen (7.1) und Gestaltungsmaßnahmen (7.2) beschrieben. Letztere stellen gleichzeitig Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in das Landschaftsbild dar. Die im Rahmen des Artenschutzrechtliche Fachbeitrages ermittelten Flächenbedarfe und die notwendigen funktionserhaltenden Maßnahmen werden in Kapitel 7.4 beschrieben. 7.1 Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen sind dort notwendig, wo z. B. durch die Lagerung von Baumaterialien sowie das Aufstellen und Bewegen von Maschinen und Bauwagen Beeinträchtigungen von Gehölz- und anderen Vegetationsbeständen sowie Gewässern entstehen können. Diese Störungen sind zwar i. d. R. nur vorübergehend; Beeinträchtigungen können jedoch durch geeignete Maßnahmen gänzlich vermieden werden. S1 – Schutz des Baumbestandes während der Bauzeit Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ist der Gehölzbestand während der Bauphase vor Beeinträchtigungen im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Dabei findet die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ Anwendung. Besondere Schutzund Sicherungsmaßnahmen sind in folgenden Abschnitten zu ergreifen: • S11 Baumbestand an der B 477; Bau-km: 0+111 – 0+149 • S12 Gehölzbestand am Bahndamm nahe der B 477; Bau-km: 0+229 – 0+263 • S13 Gehölzbestand am Stommelner Bach; Bau-km: 2+794 • S14 Baumbestand an der K 20; Bau-km: 5+178 – 5+238 • S15 Gehölzbestand an der B 59 im Bereich der neuen Anschlussstelle; Bau-km: 5+563 – 5+653 Schädigungen von Gehölzen und Bäumen können durch das Befahren des Wurzelwerkes mit Baufahrzeugen, aber auch durch die Lagerung von Baumaterialien oder durch den möglichen Einsatz von Verdichtungsgeräten entstehen. Als Folge kommt es zu einer Störung des Luftaustausches im Boden und der Versickerung von Niederschlägen. Dies kann u. a. zum Absterben der Pflanzen führen. Die weiträumige Abzäunung der Pflanzenbestände im Wurzelbereich oder die Sicherung von Einzelbäumen mit gepolsterten Baumschutzelementen haben sich als geeignete Schutzmaßnahmen etabliert. Auch die Auskofferung für den Straßenunterbau, für Fundamentgräben für Stützbauwerke oder Baugruben können eine schädigende Wirkung auf Baum- und Gehölzbestände haben. Dabei kann das Wurzelwerk direkt oder indirekt beschädigt werden. Die indirekten Wirkungen sind vor allem durch das Austrocknen oder Vernässen der Böden und damit dem Vertrocknen bzw. Verfaulen der Wurzeln zurückzuführen. Zum Schutz und zur SiBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 41 cherung der Pflanzen eignen sich in solchen Fällen verschiedene Maßnahmen wie das Abgraben im Wurzelbereich per Hand, Saug- oder Spülverfahren, oder das Herstellen von Wurzelvorhängen. Die Gehölz- und Baumbestände sind zu Beginn bis zum Abschluss der Bauzeiten durch einen Bauzaun vor Beeinträchtigungen zu schützen. Maßnahme Schutzzaun [m] S11 24 S12 44 S13 22 S14 48 S15 60 S2 – Gewässerschutz während der Bauzeit Während der Bauphase ist der Stommelner Bach (Bau-km: 2+794) mit seinen bachbegleitenden Gehölzen vor negativen Beeinträchtigungen zu schützen. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in diesem Bereich ist daher auszuschließen. Einträge von Bodenmaterial und Abschwemmungen sind ebenfalls zu vermeiden. Ein geregelter Wasserabfluss ist während der Bauphase zu gewährleisten. In weitestgehendem Maße ist außerdem Rücksicht auf den Ufervegetationsbestand einschließlich der Gehölze (siehe auch Maßnahme S13) zu nehmen. Der Stommelner Bach und insbesondere die Ufervegetation sind während der Bauphase mit einem Bauzaun vor negativen Beeinträchtigungen zu schützen. Die Lage und das Ausmaß des benötigten Bauzauns decken sich mit dem Zaun, der für die Schutzmaßnahme S13 benötigt wird. Ein zusätzlicher Zaun ist hier somit nicht erforderlich. S3 - Schutz von Vegetationsbeständen bei Lagerung von Baumaterial Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Hinweis, der sich auf die Lagerung von Baumaterialien und Aufstellen von Maschinen und Bauwagen während der Bauphase bezieht. Daher erfolgt keine Verortung in der Maßnahmenkarte. Für baubedingte Einrichtungen und Materiallagerplätze sind ausschließlich versiegelte oder befestigte Flächen bzw. Ackerflächen zu nutzen. Hierauf ist bereits in den Vorbemerkungen der Ausschreibung zum Straßenbau hinzuweisen. 7.2 Gestaltungsmaßnahmen Durch den Bau der L 93n kommt es neben den Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Letztere werden durch eine landschaftsgerechte Neugestaltung und Bepflanzung vermindert. Die Pflanzung von bodenständigen Bäumen und Sträuchern trägt zur landschaftlichen Einbindung des Straßenbauvorhabens bei. Von herausragender Bedeutung sind dabei die meist alleeartigen Einzelbaumpflanzungen an der L 93n, die als traditionelles Landschaftselement eine besonders gelungene Eingrünung der Straße darstellen. Im Einzelnen sind folgende Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen, die gleichzeitig einen Ausgleich zum Eingriff in das Landschaftsbild (Ausgleichsmaßnahme A 4) darstellen: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 42 G1-12 und G14-G17 (= A 4) – Pflanzung von Einzelbäumen Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch die Pflanzung von Einzelbäumen entlang der L 93n kompensiert. Insgesamt werden 794 Sommerlinden (Tilia platyphyllos) entsprechend der im Kapitel 7.5 dargestellten Pflanzliste I gepflanzt. Die Pflanzung trägt zur Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes bei. Die großkronigen Laubbäume 1. Ordnung werden mit Ausnahme kurzer Teilstücke beiderseits der Trasse in einem Mindestabstand von 12 m gepflanzt. Details zur genauen Lage und Anzahl der Einzelbäume siehe Maßnahmenkarte und -blätter. Zusätzlich werden in einem Abstand von 50 m beiderseits der L 93n und der Südanbindung versetzt Greifvogelstangen (insgesamt 143 Stück) aufgestellt. Die Bäume sind mit Dreibock zu versehen. Es ist die allgemeine Baumpflege durchzuführen, wobei in diesem Zusammenhang besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Dazu gehören die Wässerung der Bäume bei Trockenheit, die Erneuerung von Bindungen und der Ersatz der nach Ablauf der ersten Vegetationsperiode abgängigen Gehölze. Besondere Pflegemaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Pflanzarbeiten sind zur nächsten Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten durchzuführen. G13 (= A4) – Pflanzung von Feldgehölzen Südlich von Ingendorf (Bau-km: 4+099 – 4+868) sind an der L 93n bodenständige Feldgehölze entsprechend der Pflanzliste II zu pflanzen. Neben der landschaftsgerechten Einbindung und Belebung des Landschaftsbildes, erfüllt dieses Feldgehölz auch eine Funktion als Überflughilfe für Greifvögel und Eulen. Die Pflanzarbeiten auf einer Gesamtfläche von 5.959 qm sind zur nächsten Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten durchzuführen. Die Gehölze, die entsprechend der Pflanzenliste II zu wählen sind, werden mit einem Abstand von 1,0 x 2,0 m gepflanzt, dies entspricht 1 Pflanze je 2 qm. Auf 10 Sträucher wird ein Baum 2. Ordnung, insgesamt also 2.705 Sträucher und 270 Bäume 2. Ordnung, gepflanzt. Die Sträucher müssen in der Etablierungsphase gegen Wildverbiss geschützt (Verbissschutz an Feldgehölzen, Manschetten und Drahtschutz um Bäume) und regelmäßig von Wildkräutern frei geschnitten werden. Nach der Etablierung der Feldgehölze sind die üblichen Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen, wobei in diesem Zusammenhang besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Zusätzlich wird auf jeweils 500 qm Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 12 Stück, aufgestellt. G18 und G19 (= A4) – Pflanzung von Feldgehölzen Die Böschungen an den geplanten Brücken zur Überführung der L 213 (Bau-km: 1+976) und der L 93 (Bau-km: 3+045) werden ebenfalls mit Feldgehölzen bepflanzt. Diese Maßnahmen tragen zur Einbindung der Bauwerke in das Landschaftsbild bei. Die zu Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 43 bepflanzenden Flächen besitzen eine Größe von 1.688 qm (Brücke L 213, G18) bzw. 1.140 qm (Brücke L 93, G19). Die Gehölze, die entsprechend der Pflanzliste II zu wählen sind, werden mit einem Abstand von 1,0 x 2,0 m gepflanzt, dies entspricht 1 Pflanze je 2 qm. Auf 10 Sträucher wird ein Baum 2. Ordnung gepflanzt. Dies bedeutet für die beiden Gestaltungsmaßnahmen: Maßnahme Anzahl Bäume 2. Ordnung Anzahl Feldgehölze G18 77 767 G19 52 518 Die Gehölze müssen in der Etablierungsphase gegen Wildverbiss geschützt und regelmäßig von Wildkräutern frei geschnitten werden. Nach der Etablierung der Feldgehölze sind die üblichen Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen, wobei in diesem Zusammenhang besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Zusätzlich wird auf jeweils 500 qm Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 4 (G18) bzw. 3 (G19) Stück, aufgestellt. G20 (= A4) – Initialpflanzung mit Gehölzen und weitestgehend natürliche Entwicklung Durch die Anbindung der L 93n an die B 59n im Osten entsteht eine Restfläche, die für den Straßenbau und –betrieb nicht benötigt wird (Bau-km: 5+563 – 5+790). Zur Einbindung der Bauwerke in das Landschaftsbild werden diese Flächen mit Feldgehölzen bepflanzt. Die zu bepflanzenden Flächen besitzen eine Gesamtgröße von 14.478 qm. Die Sträucher, die entsprechend der Pflanzenliste II zu wählen sind, werden mit einem Abstand von 1,0 x 2,0 m gepflanzt, dies entspricht 1 Pflanze je 2 qm. Insgesamt werden somit 7.239 Sträucher gepflanzt. Diese müssen in der Etablierungsphase gegen Wildverbiss geschützt und regelmäßig von Wildkräutern frei geschnitten werden. Nach der Etablierung der Feldgehölze sind keine Unterhaltungsmaßnahmen mehr erforderlich, um eine weitestgehend natürliche Entwicklung der Flächen zu ermöglichen. Zusätzlich wird auf jeweils 500 qm Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 29 Stück, aufgestellt. 7.3 Ausgleichsmaßnahmen Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist (§ 4 (4) LG NW). Dies bedeutet v. a., dass die Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes so gewählt werden müssen, dass Biotoptypen, die im Rahmen des Eingriffes so stark beeinträchtigt werden, dass sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen können, an geeigneter Stelle wiederhergestellt werden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 44 Im vorliegenden LBP sind die Ausgleichsmaßnahmen primär für den Ausgleich der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes vorgesehen. Der Ausgleich für den Verlust der landschaftlichen Qualität wird vorwiegend über die oben beschriebenen Gestaltungsmaßnahmen erzielt. Bei den im Folgenden beschriebenen Maßnahmen wurden verschiedene Aspekte berücksichtigt. Durch die Wahl der Ausgleichsflächen nahe der Trasse besteht ein funktionaler und räumlicher Zusammenhang zwischen dem Eingriff und dem Ausgleich. Die Realisierung des Straßenbauvorhabens und der Ausgleichsmaßnahmen werden in einer zeitlich angemessenen Frist erfolgen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: A1 – Rückbau von Wirtschaftswegen Im gesamten Trassenverlauf der L 93n und der Südanbindung werden verschiedene teilversiegelte Wirtschaftswege auf einer Gesamtfläche von 12.582 qm rückgebaut. Zu diesem Zweck wird der Wegeaufbau vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt. Um die Flächen wieder für den Ackerbau nutzen zu können, wird der Unterbodenbereich zunächst aufgelockert und die Fläche mit Mutterboden aufgefüllt. Durch diese Maßnahme wird die Leistungsfähigkeit der Böden als Pflanzenstandort und als Lebensraum für Organismen wiederhergestellt. Der Rückbau ist möglichst zeitnah im Rahmen der Bauarbeiten durchzuführen. Pflegemaßnahmen sind hier nicht erforderlich. A2 – Rückbau Teilstück der L 93n Die Verbindung zwischen der derzeit bereits bestehenden L 93n und K 20 wird auf einer Gesamtfläche von 2.100 qm entsiegelt. Zur Verbesserung der bodenspezifischen Eigenschaften wird die Asphaltschicht bis auf den Untergrund aufgehoben und ordnungsgemäß entsorgt. Ohne bodenverbessernde Maßnahmen durchzuführen und ohne Ansaat von Wildpflanzen wird dieser Bereich sich selbst überlassen. Ziel ist es, dass sich die Fläche naturnah entwickeln kann. Im Laufe der Zeit wird sich hier voraussichtlich eine magere Wildkrautflur ansiedeln. Diese wird sich über ein Pioniergehölz als Zwischenstadium in ein artenreiches Feldgehölz weiterentwickeln. Die Entsiegelung ist möglichst zeitnah im Rahmen der Bauarbeiten durchzuführen. Pflegemaßnahmen sind nicht erforderlich. A3 – Rückbau an der L 213 Im Bereich der Brücke zur Überführung der L 213 über die geplante L 93n wird durch die neue Nutzung der L 213 als Wirtschaftsweg diese zum Teil entsiegelt. Die Fahrbahnbreite wird von derzeit 5,80 m auf rund 3,50 m verringert. Vor dem Brückenkopf wird jeweils eine Ausbuchtung eingerichtet. Die Entsiegelung auf einer Gesamtfläche von 685 qm wird im Zuge der Brückenbauarbeiten vorgenommen. Dabei wird der Straßenaufbau Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 45 vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt. Um die Flächen für die Anlage eines Straßenbegleitgrüns bzw. einer Straßenböschung mit Gehölzen nutzen zu können, wird der Unterbodenbereich zunächst aufgelockert und die Fläche mit Mutterboden aufgefüllt. Die Pflanzarbeiten sind zur nächsten Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten vorzunehmen. Die Gehölze, die entsprechend der Pflanzliste II zu wählen sind, werden mit einem Abstand von 1,0 x 2,0 m gepflanzt, dies entspricht 1 Pflanze je 2 qm. Auf 10 Sträucher wird ein Baum 2. Ordnung, insgesamt also 308 Sträucher und 35 Bäume 2. Ordnung, gepflanzt. Die Sträucher müssen in der Etablierungsphase gegen Wildverbiss geschützt und regelmäßig von Wildkräutern frei geschnitten werden. Nach der Etablierung der Feldgehölze sind die üblichen Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Straßenraumbewirtschaftung durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen an Bäumen geweitet und schließlich entfernt werden. Zusätzlich wird auf jeweils 500 qm Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 1 Stück, aufgestellt. A4 – Gehölzpflanzungen an der L 93n Die Maßnahme A4 wurde differenziert bei den Gestaltungsmaßnahmen G1 - G20 beschrieben. A5 – Anlage eines Feldgehölzes Zur Vernetzung bestehender Gehölzstrukturen und zur Schaffung einer Leiteinrichtung für wildlebende Tiere wird südlich von Ingendorf auf Ackerflächen ein Feldgehölzstreifen angepflanzt. Mit Hilfe dieser Maßnahme soll der Zerschneidung von Lebensräumen und der Störung der Funktionsbeziehungen zwischen diesen Lebensräumen entgegengewirkt werden. Zudem wirkt das Feldgehölz als Wildleiteinrichtung. Vor den Pflanzarbeiten sind keine bodenverbessernden Maßnahmen durchzuführen, da es sich hier um bereits landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt. Für den 10 m breiten und rund 600 m langen Feldgehölzstreifen werden Gehölze entsprechend der Pflanzliste II gewählt. Diese werden mit einem Abstand von 1,0 x 2,0 m gepflanzt, dies entspricht 1 Pflanze je 2 qm. Auf 10 Sträucher wird ein Baum 2. Ordnung, insgesamt also 2.700 Sträucher und 300 Bäume 2. Ordnung, gepflanzt. Die Sträucher müssen in der Etablierungsphase gegen Wildverbiss geschützt und regelmäßig von Wildkräutern frei geschnitten werden. In diesem Zusammenhang ist bei Bäumen besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Nach der Etablierung der Feldgehölze sind keine weiteren Pflegemaßnahmen notwendig. Zusätzlich wird auf jeweils 500 qm Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 12 Stück, aufgestellt. Damit der Gehölzstreifen möglichst frühzeitig seine Funktion als Wildleiteinrichtung erfüllen kann, sind die Pflanzarbeiten in der nächsten Pflanzperiode nach Planfeststellung durchzuführen. Durch die räumliche Entfernung zur Trasse und den Bauarbeiten wird es Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 46 zudem in diesem Bereich nicht zu Konflikten zwischen Bauarbeiten und Pflanzmaßnahmen kommen. A6 – Umwandlung einer Ackerfläche südlich von Ingendorf Zur Erhöhung der landschaftlichen und ökologischen Strukturvielfalt sowie als Ausgleich für die Zerschneidung von Lebensräumen und die Störung der Funktionsbeziehungen zwischen den Lebensräumen wird auf einer Ackerfläche südlich von Ingendorf eine Grünlandfläche mit Gehölzbestand angelegt. Zu diesem Zweck werden nach der Grünlandeinsaat auf 10.713 qm Fläche in lockerem Abstand Bäume 1. Ordnung und Obstbäume entsprechen der Pflanzliste III gepflanzt. Zur Verringerung des Pflegeaufwandes sollten die Obstbäume in einem Teilbereich der Grünlandfläche und die Laubbäume in dem anderen Bereich gepflanzt werden. Pro Obstbaum wird dabei eine Fläche von 100 qm und pro Laubbaum eine Fläche von 200 qm gerechnet. Insgesamt werden auf der Fläche somit 43 Bäume 1. Ordnung und 21 Obstbäume gepflanzt. Die Gehölze sind durch Verbissmanschetten zu schützen. Zusätzlich werden die Bäume mit jeweils 3 Pfählen und einem geeigneten Zaunmaterial vor Beschädigungen geschützt. Sie sind regelmäßig in der Etablierungsphase von Wildkräutern freizuschneiden. Zusätzlich müssen in dieser Phase bei den Obstbäumen jährliche Erziehungsschnitte und eine Kontrolle auf Mäusebefall durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Des Weiteren wird eine Greifvogelstange aufgestellt. Die Pflanzarbeiten sind in der nächsten Pflanzperiode nach Planfeststellung durchzuführen. Der frühe Zeitpunkt liegt darin begründet, dass durch die baldige Umsetzung die Funktion der Ausgleichsfläche frühzeitig erfüllt wird. Zudem müssen Konflikte mit den Bauarbeiten nicht befürchtet werden, da der Abstand zwischen der Trasse und der Ausgleichsfläche ausreichend groß ist. A7 – Umwandlung einer Ackerfläche südwestlich von Ingendorf Zur Erhöhung der landschaftlichen und ökologischen Strukturvielfalt sowie als Ausgleich für die Zerschneidung von Lebensräumen und die Störung der Funktionsbeziehungen zwischen den Lebensräumen wird auf einer Ackerfläche südwestlich von Ingendorf eine Grünlandfläche (z. B. Pferdeweide) mit Gehölzbestand angelegt. Zu diesem Zweck werden nach der Grünlandeinsaat auf der 27.600 qm großen Fläche in lockerem Abstand Bäume 1. Ordnung und Obstbäume entsprechend der Pflanzliste III gepflanzt. Zur Verringerung des Pflegeaufwandes sollten die Obstbäume in einem Teilbereich der Grünlandfläche und die Laubbäume in dem anderen Bereich gepflanzt werden. Pro Obstbaum wird dabei eine Fläche von 100 qm und pro Laubbaum eine Fläche von 200 qm gerechnet. Insgesamt werden auf die Fläche somit 110 Bäume 1. Ordnung und 56 Obstbäume gepflanzt. Die Gehölze sind durch Verbissmanschetten gegen den Viehverbiss Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 47 zu schützen. Zusätzlich werden die Bäume mit jeweils 3 Pfählen und einem geeigneten Zaunmaterial vor Beschädigungen geschützt. Sie sind regelmäßig in der Etablierungsphase von Wildkräutern freizuschneiden. Zusätzlich müssen in dieser Phase bei den Obstbäumen jährliche Erziehungsschnitte und eine Kontrolle auf Mäusebefall durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist besonders darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Des Weiteren wird auf jeweils 1 ha Fläche eine Greifvogelstange, also insgesamt 3 Stück, aufgestellt. Die Pflanzarbeiten sind in der nächsten Pflanzperiode nach Planfeststellung durchzuführen. Der frühe Zeitpunkt liegt darin begründet, dass durch die baldige Umsetzung die Funktion der Ausgleichsfläche frühzeitig erfüllt wird. Zudem müssen Konflikte mit den Bauarbeiten nicht befürchtet werden, da der Abstand zwischen der Trasse und der Ausgleichsfläche ausreichend groß ist. A8 – Renaturierung des Stommelner Bachs Der Stommelner Bach wird auf einer Länge von 1.400 m und einer Breite von 20 m renaturiert. Ziel ist es, eine natürliche Entwicklung des Grabens zu initiieren. Gleichzeitig trägt diese Maßnahme zur Erhöhung der Strukturvielfalt der Landschaft bei. Zur Realisierung werden in einem ersten Schritt zunächst die Sohlen- und Uferbefestigungen aus Beton entfernt. Durch diese „Befreiung“ des Stommelner Baches soll ein mäandrierender Verlauf des Gewässers ermöglicht werden. Am Ufer werden Erlen (Alnus glutinosa) gepflanzt, die zu einem natürlichen Uferverbau beitragen. Die angrenzenden Ackerflächen werden in bachbegleitende Vegetationsbestände umgewandelt. Auf diesen Überschwemmungs- und Entwicklungsflächen werden standorttypische Auengehölze wie Weiden (Salix spec.), Eschen (Fraxinus excelsior) und Erlen angepflanzt. Zusätzlich werden in einem Abstand von jeweils 50 m eine Greifvogelstange, also insgesamt 28 Stück, aufgestellt. Die Maßnahme wird nach Planfeststellung durch den Erftverband konkretisiert und auf Kosten der Straßenbauverwaltung durchgeführt. A12 – Feldgehölzpflanzung am Bahndamm Durch den Durchstich der Straße durch den Bahndamm muss temporär eine Verlegung der Bahn und damit verbunden eine Beseitigung von Feldgehölzen am Bahndamm vorgenommen werden. Die Anlage eines 1.225 m2 großen Feldgehölzes dient der Wiederherstellung des Gehölzbestandes am Bahndamm. Es sind Feldgehölze gemäß der Pflanzliste II zu pflanzen und zwar 550 Sträucher und 62 Bäume II. Ordnung. Pro ca. 500 qm ist eine Greifvogelstange aufzustellen. Dies entspricht einer Anzahl von 3 Stück. In der Etablierungsphase sind die Gehölze gegen Wildverbiss zu schützen und regelmäßig von Wildkräutern freizuschneiden. Später sind die üblichen Pflegeschnitte in regelmäßigen Abständen durchzuführen, wobei in diesem Zusammenhang besonders Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 48 darauf zu achten ist, dass zu eng werdende Bindungen geweitet und schließlich entfernt werden. Die Pflanzarbeiten sind in der nächsten Pflanzperiode nach Fertigstellung der Arbeiten am Bahndamm durchzuführen. 7.4 Artenschutzmaßnahmen Die Artenschutzmaßnahmen sind multifunktionell angelegt, so dass sie gleichermaßen als Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in den Naturhaushalt zu werten sind. AR 1 (A 9) – Anlage einer feuchten Senke Durch den Bau und den Betrieb der L 93n kommt es zu einem Verlust von Lebensräumen für Feldvögel, Greife, Eulen und Limikolen. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Populationen der betroffenen Arten sind funktionserhaltende Maßnahmen notwendig. Daher wird südwestlich von Ingendorf eine knapp 3 ha große Fläche, die unmittelbar an den Stommelner Bach grenzt, für Artenschutzzwecke umgestaltet. Auf der Fläche soll ein temporäres Flachgewässer angelegt werden, das von (feuchten) Ruderalfluren umgeben ist. Zu diesem Zweck wird der Boden auf 1 ha der Fläche verdichtet. Diese etwa 100 x 100 m große Fläche soll einen Zugang zum Stommelner Bach besitzen. Ziel ist es, eine Senke zu bilden, in der sich Niederschlagswasser, aber auch eventuell anfallendes Hochwasser aus dem Stommelner Bach sammeln kann. Durch den Verzicht auf eine künstliche Abdichtung gegenüber dem Untergrund, besteht die Möglichkeit, dass das Gewässer in niederschlagsarmen Perioden trocken fällt. Das umgebende Gelände soll ohne Umgestaltungsmaßnahmen oder Anpflanzungen sich selbst überlassen werden, so dass sich die hier standorttypischen Pflanzengesellschaften über die natürliche Verbreitung einstellen können. Diese Maßnahme ist u. a. bedeutsam für Wirbellose und Kleinsäuger; ein Sachverhalt, der sich wiederum positiv auf die Vogelwelt auswirkt. Als weiterer Anreiz für Greifvögel werden zusätzlich 3 Greifvogelstangen auf der Fläche installiert. Die Arbeiten am Stommelner Bach und auf der Fläche sind unmittelbar nach Planfeststellung durchzuführen, um dem Ziel als funktionserhaltende Maßnahme für Feldvögel nachzukommen. Außer einer Herbstmahd pro Jahr sind auf dieser Fläche keine Pflegemaßnahmen erforderlich. AR2 (A 10) und AR3 (A 11)– Umwandlung von Ackerflächen in Ackerbrachen Als weitere Maßnahme zum Artenschutz ist die Umwandlung von zwei nördlich von Büsdorf gelegenen Ackerflächen in Ackerbrachen vorgesehen. Die rund 12.470 qm (AR2) und 22.800 qm (AR3) großen Ackerflächen werden derzeit intensiv genutzt. Eine extensive Nutzung dieser Flächen führt zur Entwicklung einer artenreichen Wildkrautflur und steigert so die naturschutzfachliche Wertigkeit und somit auch die Attraktivität dieser Lebensräume für wildlebende Tiere wie etwa Feldlerche, Schafstelze und Rebhuhn. Um Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 49 dieses Ziel zu erreichen, werden die Flächen nach einem festgelegten Plan bewirtschaftet, der Angaben zur zeitlichen Abfolge sowie Art und Menge der Einsaat beinhaltet. Die beiden Maßnahmenflächen können dabei jeweils noch in Teilflächen unterteilt werden, um eine Optimierung der Strukturvielfalt zu erreichen. Im Folgenden sind mögliche Bewirtschaftungspläne dargestellt. Diese sind als fachlicher Hinweis zu verstehen und stellen keine planfestzustellende Vorgabe dar. Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Kultur Teilfläche 1 Erbse 0,5 kg/ha Rotklee 2 kg/ha Luzerne Kein Umbruch, keine Nachsaat 80-120 kg/ha Getreide Kultur Teilfläche 2 25 kg/ha Getreide Kein Umbruch, keine Nachsaat 1 kg/ha Rotklee 3 kg/ha Luzerne Kein Umbruch, keine Nachsaat Kein Umbruch, keine Sonnenblumen Nachsaat Alternative zu 2 Erbse 40-60 kg/ha Getreide Kein Umbruch, keine Nachsaat 1 kg/ha Rotklee 3 kg/ha Luzerne (oder Sonnenblume) Kein Umbruch, keine Nachsaat (oder Sonnenblume nachsäen) Ein Wechsel der Feldfrucht auf den Teilflächen ist nicht unbedingt nötig. Leguminosen können ebenso wie Getreide auch 3-4 Jahre auf der gleichen Fläche bleiben. Der Umbruch muss allerdings nach 2 Jahren erfolgen. Die Aussaatmenge ist zu steigern (s. o.). Erbsen stehen immer zu Beginn eines Zyklus, Sonnenblumen bevorzugt am Ende. Letztere können aber grundsätzlich jederzeit eingesetzt werden. Der 5jährige Plan könnte demnach auch so aussehen: Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Kultur Teilfläche 1 Erbse 0,5 kg/ha Rotklee 2 kg/ha Luzerne Kein Umbruch, keine Nachsaat 1 kg/ha Rotklee 3 kg/ha Luzerne Kein Umbruch, keine Nachsaat Kultur Teilfläche 2 25 kg/ha Getreide Kein Umbruch, keine Nachsaat 80-120 kg/ha Getreide Kein Umbruch, keine Nachsaat Sonnenblumen Alternative zu 2 Erbse 40-60 kg/ha Getreide Kein Umbruch, keine Nachsaat 80-120 kg/ha Getreide (oder Sonnenblume) Kein Umbruch, keine Nachsaat (oder Sonnenblume nachsäen) Der Bewirtschaftungsplan ist im Detail mit den Landwirten und der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Mit der Extensivierung der Ackerfläche ist unmittelbar nach Planfeststellung zu beginnen, um dem Ziel als funktionserhaltende Maßnahme für Feldvögel Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 50 nachzukommen. Zusätzlich ist je eine Greifvogelstange auf den Ackerflächen zu installieren, um einen Anreiz für Greifvögel zu schaffen. Die Angaben basieren auf Feldversuchen, die im Zuge einer Straßenplanung im Selfkant (Niederlassung MG) gemacht wurden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass derartig extensiv bewirtschaftete und artenreiche Flächen auch auf die Vogelwelt sehr positive Wirkungen haben. Feldvogelarten wie Rebhuhn, Fasan, Schafstelze und Feldlerche aber auch Dorngrasmücke brüteten stetig auf der Modellfläche. Durch das große Angebot an Feld- und Wühlmäusen hatte die Fläche auch Anziehungskraft auf Greifvögel und Eulen. 7.5 Pflanzlisten Für die in den Kapiteln 7.2 und 7.3 festgesetzten Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen gelten folgende Pflanzlisten: Pflanzliste I (Maßnahmen: G1-12 und G14-G17) Einzelbaum 1. Ordnung Tilia platyphyllos Sommer-Linde Pflanzliste II (Maßnahmen G13, G18 – G20 sowie A3, A5 und A12) Bäume 2. Ordnung Acer campestre Feldahorn Prunus padus Traubenkirsche Sorbus aucuparia Eberesche Sträucher Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europaeus Prunus spinosa Ribes sanguinea Rosa arvensis Rosa canina Sambucus nigra Sambucus racemosa Viburnum opulus Hartriegel Haselnuss Weißdorn Europäisches Pfaffenhütchen Schlehe Rote Johannisbeere Acker-Rose Hunds-Rose Schwarzer Holunder Trauben-Holunder Gemeiner Schneeball Pflanzliste III (Maßnahmen: A6 und A7) Bäume 1. Ordnung Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n Acer pseudoplatanus Carpinus betulus Fraxinus excelsior Juglans regia Prunus avium Quercus robur Quercus petraea 51 Berg-Ahorn Hainbuche Esche Walnuss Vogelkirsche Stieleiche Traubeneiche Obstbäume Es sollten bevorzugt regionale Obstbaumsorten gepflanzt werden, die in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises ausgewählt werden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 51 8. Kostenschätzung Kostengruppe 161 000 Grunderwerb für Ausgleichs-/ Artenschutzmaßnahmen Kurzangabe Bezeichnung Einheit m²/St. Preis/Einheit Gesamtpreis Bemerkung A5 Grunderwerb Acker 6.000 4,25 € 25.500,00 € A6 Grunderwerb Acker 10.713 4,25 € 45.530,25 € A7 Grunderwerb Acker 27.600 4,25 € 117.300,00 € A8 Grunderwerb Acker 26.600 4,25 € 113.050,00 € AR1 Grunderwerb Acker 29.737 4,25 € 126.382,25 € Summen: Kostengruppe 851 000 Ausstattung / Bepflanzung Kurzangabe Bezeichnung G1-12, G14-17 Hochstämme (Alleebäume) 18/20 m.B. Greifvogelstange G13 Feldgehölz Hochstämme 12/14 Mischpreis Kulturpflege Greifvogelstange G18 Feldgehölz Hochstämme 12/14 Mischpreis Kulturpflege Greifvogelstange G19 Feldgehölz Hochstämme 12/14 Mischpreis Kulturpflege Greifvogelstange G20 Feldgehölz Mischpreis Kulturpflege Greifvogelstange Summen: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de 427.762,50 € Einheit m²/St. Preis/Einheit Gesamtpreis Bemerkung 794 250,00 € 198.500,00 € inkl. Pflanzung, Dreibock u. Pflege 143 40,00 € 5.720,00 € 5 m hoch 5.410 3,00 € 16.230,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m 270 110,00 € 29.700,00 € inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege 2.705 0,75 € 2.028,75 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.) 12 40,00 € 480,00 € 5 m hoch 1.534 3,00 € 4.602,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m 77 110,00 € 8.470,00 € inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege 767 0,75 € 575,25 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.) 4 40,00 € 160,00 € 5 m hoch 1.036 3,00 € 3.108,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m 52 110,00 € 5.720,00 € inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege 518 0,75 € 388,50 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.) 3 40,00 € 120,00 € 5 m hoch 14.478 3,00 € 43.434,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m 7.239 0,75 € 5.429,25 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.) 29 40,00 € 1.160,00 € 5 m hoch 325.825,75 € Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n Kostengruppe 951 000 Schutzmaßnahmen Kurzangabe Bezeichnung S1-1 Schutzzaun (stabiler Stabgitterzaun) S1-2 Schutzzaun (stabiler Stabgitterzaun) S1-3/S2 Schutzzaun (stabiler Stabgitterzaun) S1-4 Schutzzaun (stabiler Stabgitterzaun) S1-5 Schutzzaun (stabiler Stabgitterzaun) Summen: 52 Einheit m²/St. Preis/Einheit Gesamtpreis Bemerkung 24 10,00 € 240,00 € 44 10,00 € 440,00 € 22 10,00 € 220,00 € 48 10,00 € 480,00 € 60 10,00 € 600,00 € 1.980,00 € Kostengruppe 961 000 Ausgleichs-/Artenschutzmaßnahmen Kurzangabe Bezeichnung Einheit m²/St. Preis/Einheit Gesamtpreis Bemerkung A1 Wiederherstellung lawi Nutzfläche 12.582 0,50 € 6.291,00 € ohne tiefbautechnische Rekultivierung A3 Wiederherstellung lawi Nutzfläche 685 0,50 € 342,50 € ohne tiefbautechnische Rekultivierung Feldgehölz 616 3,00 € 1.848,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m Hochstämme 12/14 35 110,00 € 3.850,00 € inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege Mischpreis Kulturpflege 308 0,75 € 231,00 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.) Greifvogelstange 1 40,00 € 40,00 € 5 m hoch A5 Feldgehölz 5.400 3,00 € 16.200,00 € Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m Hochstämme 12/14 300 110,00 € 33.000,00 € inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege Mischpreis Kulturpflege 2.700 0,75 € 2.025,00 € Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.) Greifvogelstange 12 40,00 € 480,00 € 5 m hoch A6 Grünlandansaat 10.713 0,50 € 5.356,50 € auf Acker o. Rekultivierungen Hochstämme 14/16 m.B. 43 160,00 € 6.880,00 € inkl. Pflanzung, Dreibock u. Pflege Obstbäume Hochstamm 14/16 m.B. 21 160,00 € 3.360,00 € inkl. Pflanzung, Dreibock u. Pflege inkl. Schnitt und Schutzmaßnahmen alle 2 Jahre Obstbaumpflege 294 25,00 € 7.350,00 € über einen Zeitraum von 28 Jahren Greifvogelstange 1 40,00 € 40,00 € 5 m hoch A7 Grünlandansaat 27.600 0,50 € 13.800,00 € auf Acker o. Rekultivierungen Hochstämme 14/16 m.B. 110 160,00 € 17.600,00 € inkl. Pflanzung, Dreibock u. Pflege Obstbäume Hochstamm 14/16 m.B. 56 160,00 € 8.960,00 € inkl. Pflanzung, Dreibock u. Pflege inkl. Schnitt und Schutzmaßnahmen alle 2 Jahre Obstbaumpflege 784 25,00 € 19.600,00 € über einen Zeitraum von 28 Jahren Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n Fortsetzung Kostengruppe 961 000 Ausgleichs-/Artenschutzmaßnahmen Greifvogelstange 3 40,00 € A8 Abstimmung mit dem Erftverband AR1 Abstimmung mit dem Erftverband Greifvogelstange 3 40,00 € AR2 extensive Ackerbewirtschaftung 37,4 1.900,00 € Greifvogelstange 1 40,00 € AR3 extensive Ackerbewirtschaftung 68,4 1.900,00 € Greifvogelstange 1 40,00 € A12 Feldgehölz 550 3,00 € Hochstämme 12/14 62 110,00 € Mischpreis Kulturpflege 275 0,75 € Greifvogelstange 3 40,00 € Summen: 53 120,00 € 5 m hoch 120,00 € 71.060,00 40,00 € 129.960,00 40,00 € 1.650,00 € 6.820,00 € 206,25 € 120,00 € 5 m hoch 1,247 ha für 30 Jahre 5 m hoch 2,28 ha für 30 Jahre 5 m hoch Preis je m² bei Pflanzabstand 1x2 m inkl. Pflanzung, Baumverankerung u. Pflege Für 5 Jahre (incl. Ansatz für Verbissschutz und Mäuseb.) 5 m hoch 357.390,25 € Gemäß der aufgestellten Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten nach dem derzeitigen Stand 1.112.958,50 Euro. Für die Maßnahmen A8 und AR 1 ist noch eine Abstimmung mit dem Erftverband vorzunehmen. Die Kosten hierfür konnten demnach nur teilweise ermittelt werden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 54 9. Zusammenfassung Im hiermit vorgelegten Landschaftspflegerischen Begleitplan zum geplanten Bau der L 93n wurden einleitend Anlass der Planungen und die räumliche Lage der geplanten Straße dargestellt. Auf der Grundlage von Kartierungen der Biotoptypen und der Tierwelt wurde der vorliegende LBP zunächst gemäß ERegStra (ARGE 1994) erstellt und nachfolgend mit Inkrafttreten des Einführungserlasses zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) überarbeitet. Dem entsprechend erfolgte zunächst eine Beschreibung und Bewertung der jetzigen Bestandssituation der zu bearbeitenden Schutzgüter. Zu diesen zählen der Naturhaushalt (Lebensraumfunktion und abiotische Faktoren) sowie Landschaftsbild und naturbezogene Erholung. Im folgenden Schritt wurde der Eingriff dargestellt und seine Auswirkungen auf die Schutzgüter bewertet. Darauf aufbauend wurden die Kompensationsanforderungen für die einzelnen Schutzgüter und abschließend der Gesamtkompensationsbedarf ermittelt. Der Eingriff ist mit einer Versiegelung von ca. 5,6 ha Fläche – zumeist Intensivacker verbunden. Weitere 15,5 ha Fläche gehen durch den Straßenseitenraum verloren. Wegeumlegungen und Neubau ergeben einen zusätzlichen Eingriff in einer Größe von 43.347 qm für Schotterwege. Dem stehen 12.582 qm Wegerückbau entgegen. Der Eingriff hat somit eine Dimension von ca. 25,4 ha. Der Straßenseitenraum ist in sich ausgleichbar. Hier erfolgt die Pflanzung von 794 Einzelbäumen sowie 5.959 qm Feldgehölz. Weitere Feldgehölzpflanzungen in einer Größe von 2.828 qm erfolgen als Gestaltungsmaßnahmen entlang der zwei Brückenböschungen. Im Bereich der Anbindung der L 93n an die B 59n im Osten werden weitere 14.478 qm Feldgehölze gepflanzt. Damit gelingt insgesamt eine landschaftsgerechte Eingrünung des Technischen Bauwerks Straße und der beiden Brücken. Der Ausgleich des Eingriffs in den Naturhaushalt erfolgt durch eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen. Hierzu werden an einigen Stellen Versiegelungen zurückgebaut. Weitere Ausgleichsmaßnahmen betreffen die Anlage eines Feldgehölzes und die Umwandlung von zwei Ackerflächen in Grünland mit Bäumen jeweils südlich von Ingendorf. Für den Stommelner Bach ist westlich von Ingendorf eine Renaturierung vorgesehen. Hierzu muss noch eine genauere Abstimmung mit dem Erftverband erfolgen. Bei der Bewertung der Biotoptypen und der Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs wurden keine faunistischen Funktionsräume einbezogen. Stattdessen wurde im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ein konkreter Bedarf an Flächen für funktionserhaltende Maßnahmen ermittelt, der sich am Verlust der Reviere für Feldvögel orientiert. Vorgesehen sind die Anlage einer feuchten Senke mit umliegenden Ruderalfluren (knapp 3 ha), sowie die Umwandlung von zwei Ackerflächen in Ackerbrachen (1,25 und 2,28 ha). Dem Eingriff in einer Größenordnung von 25,4 ha stehen Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in den Naturhaushalt und für den Artenschutz in einer Größenordnung von 15,4 ha gegenüber. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Landschaftspflegerischer Begleitplan L 93n 55 10. Literatur ARGE (1994): Eingriff – Ausgleich NRW: Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsrahmens für straßenbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Kompensation. Düsseldorf. BÜRO FÜR ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2005): L 93 n – Ortsumgehung Büsdorf (Rhein-Erft-Kreis) - Faunistische Felduntersuchung. - (2007): Bau der L 93n – OU Pulheim-Stommeln/Bergheim-Büsdorf. Artenschutrechtlicher Fachbeitrag. C + S CONSULT GMBH (1994): Umweltverträglichkeitsstudie zur L 93n im Abschnitt zwischen der B 477 und der K 20. Stadt Bergheim. GEOLOGISCHER DIENST NRW (2005): Auskunftssystem BK 50. Digitale Karte der schutzwürdigen Böden. KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen 1/2005: 12-17. KÖHLER, U. (2005): Feldhamsterkartierung zur geplanten L 93n, Ortsumgehung BüsdorfFliesteden im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen. LANUV NRW (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen. Recklinghausen. MINISTERIUM FÜR BAUEN UND VERKEHR & MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW - III-5-605.01.00.29 - vom 6.3.2009. TRAUTMANN, W. (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 – Potentielle natürliche Vegetation – Blatt CC 5502 Köln. Schriftenreihe für Vegetationskunde, Heft 6. Anlagen: 20 Maßnahmenblätter Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de