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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 537/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
63 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 537/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 537/2009)

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Inhalt der Datei

DER BÜRGERMEISTER Stadt Pulheim – Postfach 1345 – 50241 Pulheim Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Blumenthalstraße 33 50670 Köln Rathaus Alte Kölner Straße 26 Amt / Abt. Telefon 02238-808 Telefax 02238-808453/ Auskunft erteilt: Geschäftszeichen E-mail Datum Planung 346 80855346 Herr Ritter IV/61 - ri ralf.ritter@pulheim.de 05.10.2009 Betr.: Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße 93 (L 93n) Ortsumgehung Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf auf dem Gebiet der Städte Pulheim und Bergheim Hier: Anhörungsverfahren nach § 39 StrWG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Pulheim nimmt wie folgt Stellung zu der vorgelegten Planung, vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses des Umwelt- und Planungsausschusses in seiner Sitzung am 03.12.2009 Die Planung entspricht der im Umwelt- und Planungsausschuss am 29.08.2007 vorgestellten Lösung, zu der bereits ein zustimmender Beschluss gefasst wurde. Die Zustimmung erfolgte, um die Baurechtschaffung für die Ortsumgehung Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf nicht zu verzögern oder sogar gänzlich zu verhindern. • Eingriffsbewertung und landschaftspflegerischer Begleitplan Seitens der Koordinierungstelle Umweltschutz werden folgende Anmerkungen gemacht: - Das gesamte Stadtgebiet Pulheim liegt im Naturpark Rheinland, anders als auf Seite 24/28 unter 5.9.5 ausgeführt. - Unmittelbar neben der Trasse befindet sich auf dem Flurstück 75, Flur 34, Gemarkung Stommeln eine Ausgleichsfläche für den VEP Stöckheimer Straße; Beeinträchtigungen dieser Fläche z.B. während der Baumaßnahme sind zu vermeiden. - Am Ausbauanfang 0+200,0 der Straße von Ingendorf nach Büsdorf (Plan 09) liegen unmittelbar angrenzend zwei ökologisch hochwertige Flächen: Zum einen die Parzelle des Rhein-ErftKreises (Flur 45, Flurstück 13), die im Rahmen der Aktion „lass Bäume in den Himmel wach- Besuchszeiten: Montag – Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 16.00 – 18.00 Uhr, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren. Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 16.00 -18.00 Uhr, Donnerstag 18.00 – 19.00 Uhr Bankverbindungen: Kreissparkasse Köln 0157000018, BLZ 37050299 Commerzbank Pulheim 370001000, BLZ 37040044 Dresdner Bank Pulheim 0500450000, BLZ 37080040 Postbank Köln 0024881 509, BLZ 37010050 Raiffeisenbank Brauweiler-Sinthern 1008080018, BLZ 37062365 Volksbank Erft e.G. 6010400013, BLZ 37069252 -2- sen“ aufgeforstet wurde, und zum anderen daran angrenzend die städtische Parzelle (Flur 45, Flurstück 12). Hierbei handelt es sich um eine Ausgleichsfläche aus dem städtischen Grünordnungsplan. Beide Parzellen müssen auch in der Bauzeit frei von Beeinträchtigungen bleiben. • - Es wird angeregt, den in der Artenliste II aufgeführten Sambucus racemosa (roter Holunder) gegen Cornus mas (Kornelkirsche) auszutauschen. Tiefbau und Verkehr Seitens des Tiefbauamtes werden folgende Anmerkungen gemacht: - Es wird begrüßt, dass der Knotenpunkt L 93n / B 59n zumindest für die Verkehre BergheimKöln mittels Anbindungsrampe so ausgebaut wird, dass auf dieser Relation Linksabbieger entfallen können. Aus Sicht der Stadt Pulheim wäre es ideal, auch die Relation BrauweilerSinnersdorf zu ertüchtigen. Hierfür käme eine Ergänzung durch zwei weitere Rampen in Frage, alternativ die Ausbildung des Knotenpunktes mittels zweier Kreisverkehre an der Einmündung der Rampen auf der L 93 n. Mit freundlichen Grüßen, In Vertretung (Michael Senk) Erster Beigeordneter