Daten
Kommune
Pulheim
Größe
63 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
DER BÜRGERMEISTER
Stadt Pulheim – Postfach 1345 – 50241 Pulheim
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25
Blumenthalstraße 33
50670 Köln
Rathaus
Alte Kölner Straße 26
Amt / Abt.
Telefon 02238-808
Telefax 02238-808453/
Auskunft erteilt:
Geschäftszeichen
E-mail
Datum
Planung
346
80855346
Herr Ritter
IV/61 - ri
ralf.ritter@pulheim.de
05.10.2009
Betr.: Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße 93 (L 93n) Ortsumgehung Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf auf dem Gebiet der Städte Pulheim und Bergheim
Hier: Anhörungsverfahren nach § 39 StrWG NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Pulheim nimmt wie folgt Stellung zu der vorgelegten Planung, vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses des Umwelt- und Planungsausschusses in seiner Sitzung am
03.12.2009
Die Planung entspricht der im Umwelt- und Planungsausschuss am 29.08.2007 vorgestellten Lösung, zu der bereits ein zustimmender Beschluss gefasst wurde. Die Zustimmung erfolgte, um die
Baurechtschaffung für die Ortsumgehung Pulheim/Stommeln – Bergheim/Büsdorf nicht zu verzögern oder sogar gänzlich zu verhindern.
•
Eingriffsbewertung und landschaftspflegerischer Begleitplan
Seitens der Koordinierungstelle Umweltschutz werden folgende Anmerkungen gemacht:
- Das gesamte Stadtgebiet Pulheim liegt im Naturpark Rheinland, anders als auf Seite 24/28
unter 5.9.5 ausgeführt.
- Unmittelbar neben der Trasse befindet sich auf dem Flurstück 75, Flur 34, Gemarkung Stommeln eine Ausgleichsfläche für den VEP Stöckheimer Straße; Beeinträchtigungen dieser Fläche z.B. während der Baumaßnahme sind zu vermeiden.
- Am Ausbauanfang 0+200,0 der Straße von Ingendorf nach Büsdorf (Plan 09) liegen unmittelbar angrenzend zwei ökologisch hochwertige Flächen: Zum einen die Parzelle des Rhein-ErftKreises (Flur 45, Flurstück 13), die im Rahmen der Aktion „lass Bäume in den Himmel wach-
Besuchszeiten:
Montag – Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 16.00 – 18.00 Uhr, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren.
Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 16.00 -18.00 Uhr, Donnerstag 18.00 – 19.00 Uhr
Bankverbindungen: Kreissparkasse Köln 0157000018, BLZ 37050299
Commerzbank Pulheim 370001000, BLZ 37040044
Dresdner Bank Pulheim 0500450000, BLZ 37080040
Postbank Köln 0024881 509, BLZ 37010050
Raiffeisenbank Brauweiler-Sinthern 1008080018, BLZ 37062365
Volksbank Erft e.G. 6010400013, BLZ 37069252
-2-
sen“ aufgeforstet wurde, und zum anderen daran angrenzend die städtische Parzelle (Flur 45,
Flurstück 12). Hierbei handelt es sich um eine Ausgleichsfläche aus dem städtischen Grünordnungsplan. Beide Parzellen müssen auch in der Bauzeit frei von Beeinträchtigungen bleiben.
•
- Es wird angeregt, den in der Artenliste II aufgeführten Sambucus racemosa (roter Holunder)
gegen Cornus mas (Kornelkirsche) auszutauschen.
Tiefbau und Verkehr
Seitens des Tiefbauamtes werden folgende Anmerkungen gemacht:
- Es wird begrüßt, dass der Knotenpunkt L 93n / B 59n zumindest für die Verkehre BergheimKöln mittels Anbindungsrampe so ausgebaut wird, dass auf dieser Relation Linksabbieger entfallen können. Aus Sicht der Stadt Pulheim wäre es ideal, auch die Relation BrauweilerSinnersdorf zu ertüchtigen. Hierfür käme eine Ergänzung durch zwei weitere Rampen in Frage,
alternativ die Ausbildung des Knotenpunktes mittels zweier Kreisverkehre an der Einmündung
der Rampen auf der L 93 n.
Mit freundlichen Grüßen,
In Vertretung
(Michael Senk)
Erster Beigeordneter