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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Bereich: nordöstlich des Nelleswegs Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus und ein Wohngebiet zu schaffen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus und ein Wohngebiet zu schaffen 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus und ein Wohngebiet zu schaffen 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus und ein Wohngebiet zu schaffen 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 02.12.2009 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 517/2009 nö. S. TOP 16 05.11.2009 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Bereich: nordöstlich des Nelleswegs Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus und ein Wohngebiet zu schaffen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 Geyen (Bereich: nordöstlich des Nelleswegs). Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus und ein Wohngebiet zu schaffen. -1- Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. ERLÄUTERUNGEN: Im Herbst 2007 formulierte das zuständige Fachamt verwaltungsintern den Erneuerungsbedarf des Gerätehauses für den Löschzug der freiwilligen Feuerwehr in Geyen, ausgelöst u.a. durch die zunehmende Größe der Feuerwehrfahrzeuge und die schlechte Anfahrbarkeit des Standortes inmitten eines Wohngebiets. Somit ist der Neubau eines größeren Feuerwehrgerätehauses an einem günstiger gelegenen Standort notwendig. Dementsprechend sind im Rahmen einer Ortsbesichtigung im November 2007 mehrere mögliche alternative Standorte in Geyen und Sinthern begutachtet worden. Dabei hat sich gezeigt, dass der überwiegende Teil der in Erwägung gezogenen Standorte aufgrund der Größe und / oder Lage in den Ortsteilen oder weiterer Aspekte nicht für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses geeignet sind. Demgegenüber bietet die mit diesem Bebauungsplan beplante Fläche nördlich des Nelleswegs vergleichsweise gute Bedingungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, da von diesem Standort die gesetzlich vorgeschriebenen Erreichbarkeitszeiten für Notfallstellen im Einsatzgebiet der freiwilligen Feuerwehr Geyen erreicht werden können. Gleichzeitig ist mit der Anbindung an die K 25 keine Durchfahrt von Wohngebieten erforderlich. Die Erschließung des Feuerwehrgerätehauses greift dabei auf einen bestehenden Wirtschaftsweg zurück und würde lediglich dessen Ertüchtigung notwendig machen. Ein Anschluss an die K 25 näher am bestehenden Siedlungsrand scheidet aus verkehrstechnischen Gründen aus. Die städtebauliche Konzeption sieht spätere Erweiterungsmöglichkeiten des Gebäudes vor. In Ergänzung zum Feuerwehrstandort ist die Bebauung eines großen Teils der Parzelle 508 auf der Nordseite des Nelleswegs mit Einfamilienhäusern vorgesehen. Die gesamte Tiefe der Bebauung orientiert sich dabei an der nördlichen Gebäudekante des Feuerwehrgerätehauses. Zwischen diesem Gebäude und dem Nellesweg sind vier Wohngebäude mit Stichwegerschließung vorgesehen. Nach Nordwesten daran anschließend kann die Wohnbebauung am bislang einseitig angebauten Nellesweg fortgesetzt werden. Hierbei empfiehlt sich die Anlage von kurzen, nach Nordosten ausgerichteten Stichwegen, zur Erschließung der Grundstückstiefe. Die geplante Neubebauung soll nach Nordosten und Nordwesten von einer öffentlichen Siedlungsrandeingrünung begrenzt werden. Die im bestehenden Bebauungsplan Nr. 51 Geyen an der nordöstlichen Seite des Nelleswegs festgesetzte Grünfläche auf einem großen Teil der Parzelle 508 ist im Bestand nicht vorhanden. Die Festsetzung resultiert aus einer überholten Planung aus den siebziger Jahren, die den Bau der B 59n in relativer Nähe zu Geyen vorsah. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 Geyen soll die Änderung Nr. 16.6 des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung von 'Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr sowie von 'Wohnbaufläche' anstelle der bisherigen Darstellung 'Grünfläche' bzw. 'Fläche für die Landwirtschaft' durchgeführt werden. -2- Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 98 Geyen zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. -3-