Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
02.12.2009
Erstellt
23.11.09, 21:55
Aktualisiert
23.11.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
02.12.2009
ö. S.
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
517/2009
nö. S. TOP
16
05.11.2009
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus und ein Wohngebiet zu schaffen
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit
und Beteiligung der Behörden
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 Geyen (Bereich: nordöstlich des Nelleswegs).
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrgerätehaus
und ein Wohngebiet zu schaffen.
-1-
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden
der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Im Herbst 2007 formulierte das zuständige Fachamt verwaltungsintern den Erneuerungsbedarf
des Gerätehauses für den Löschzug der freiwilligen Feuerwehr in Geyen, ausgelöst u.a. durch die
zunehmende Größe der Feuerwehrfahrzeuge und die schlechte Anfahrbarkeit des Standortes inmitten eines Wohngebiets. Somit ist der Neubau eines größeren Feuerwehrgerätehauses an einem günstiger gelegenen Standort notwendig.
Dementsprechend sind im Rahmen einer Ortsbesichtigung im November 2007 mehrere mögliche
alternative Standorte in Geyen und Sinthern begutachtet worden. Dabei hat sich gezeigt, dass der
überwiegende Teil der in Erwägung gezogenen Standorte aufgrund der Größe und / oder Lage in
den Ortsteilen oder weiterer Aspekte nicht für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses geeignet
sind.
Demgegenüber bietet die mit diesem Bebauungsplan beplante Fläche nördlich des Nelleswegs
vergleichsweise gute Bedingungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, da von diesem
Standort die gesetzlich vorgeschriebenen Erreichbarkeitszeiten für Notfallstellen im Einsatzgebiet
der freiwilligen Feuerwehr Geyen erreicht werden können. Gleichzeitig ist mit der Anbindung an
die K 25 keine Durchfahrt von Wohngebieten erforderlich.
Die Erschließung des Feuerwehrgerätehauses greift dabei auf einen bestehenden Wirtschaftsweg
zurück und würde lediglich dessen Ertüchtigung notwendig machen. Ein Anschluss an die K 25
näher am bestehenden Siedlungsrand scheidet aus verkehrstechnischen Gründen aus.
Die städtebauliche Konzeption sieht spätere Erweiterungsmöglichkeiten des Gebäudes vor.
In Ergänzung zum Feuerwehrstandort ist die Bebauung eines großen Teils der Parzelle 508 auf
der Nordseite des Nelleswegs mit Einfamilienhäusern vorgesehen.
Die gesamte Tiefe der Bebauung orientiert sich dabei an der nördlichen Gebäudekante des Feuerwehrgerätehauses. Zwischen diesem Gebäude und dem Nellesweg sind vier Wohngebäude mit
Stichwegerschließung vorgesehen.
Nach Nordwesten daran anschließend kann die Wohnbebauung am bislang einseitig angebauten
Nellesweg fortgesetzt werden. Hierbei empfiehlt sich die Anlage von kurzen, nach Nordosten ausgerichteten Stichwegen, zur Erschließung der Grundstückstiefe.
Die geplante Neubebauung soll nach Nordosten und Nordwesten von einer öffentlichen Siedlungsrandeingrünung begrenzt werden.
Die im bestehenden Bebauungsplan Nr. 51 Geyen an der nordöstlichen Seite des Nelleswegs
festgesetzte Grünfläche auf einem großen Teil der Parzelle 508 ist im Bestand nicht vorhanden.
Die Festsetzung resultiert aus einer überholten Planung aus den siebziger Jahren, die den Bau der
B 59n in relativer Nähe zu Geyen vorsah.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 Geyen soll die Änderung Nr. 16.6 des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung von 'Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Feuerwehr sowie von 'Wohnbaufläche' anstelle der bisherigen Darstellung
'Grünfläche' bzw. 'Fläche für die Landwirtschaft' durchgeführt werden.
-2-
Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss
den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 98 Geyen zu fassen und die Verwaltung zu
beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
-3-